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   BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94   

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https://dejure.org/1995,12632
BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94 (https://dejure.org/1995,12632)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 10 AZR 794/94 (https://dejure.org/1995,12632)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 794/94 (https://dejure.org/1995,12632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf anteilige tarifliche Zuwendung - Auslegung des Begriffes "öffentlicher Dienst" nach dem Beschluss der Bistums-KODA (Kommission zur Ordnung des diözesanen Dienstrechts und Arbeitsvertragsrechts) - Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber innerhalb des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1995, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.02.1978 - 5 AZR 756/76

    Anteilige Zuwendung und Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1978 - 5 AZR 756/76 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 31. Januar 1979, a.a.O.; BAG Urteil vom 14. September 1983 - 5 AZR 158/82 - AP Nr. 117 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 28. Juli 1988 - 6 AZR 403/85 -, nicht veröffentlicht).

    Weiter kann dem Landesarbeitsgericht auch darin gefolgt werden, daß diese Billigung durch den Arbeitgeber auch noch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erfolgen oder im Rahmen einer auf Zahlung einer anteiligen Zuwendung gerichteten Klage ersetzt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; BAG Urteil vom 8. Februar 1978, a.a.O.; BAG Urteil vom 31. Januar 1979, a.a.O.; BAG Urteil vom 28. Juli 1988, a.a.O.).

    Dabei ist anerkannt, daß die Nichterteilung der Billigung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 Zuwendungs-TV dann billigem Ermessen entspricht, wenn dem Ausscheiden des Arbeitnehmers zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen (BAG Urteil vom 8. Februar 1978, a.a.O.) oder auch, wenn nur Umstände vorliegen, die das Ausscheiden als dienstlich ungelegen erscheinen lassen (BAG Urteil vom 14. September 1983. a.a.O.).

  • BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 789/85

    Rundfunk - Eingruppierung in Fakultativstufen - Tarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Stehen die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen fest, so ist es in der Lage, die Beurteilung, was billigem Ermessen entspricht, selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Dies hat zur Folge, daß die einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitsgebers dann der Billigkeit entspricht, wenn er alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 26. November 1986, a.a.O.; BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 403/85
    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1978 - 5 AZR 756/76 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 31. Januar 1979, a.a.O.; BAG Urteil vom 14. September 1983 - 5 AZR 158/82 - AP Nr. 117 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 28. Juli 1988 - 6 AZR 403/85 -, nicht veröffentlicht).

    Weiter kann dem Landesarbeitsgericht auch darin gefolgt werden, daß diese Billigung durch den Arbeitgeber auch noch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers erfolgen oder im Rahmen einer auf Zahlung einer anteiligen Zuwendung gerichteten Klage ersetzt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; BAG Urteil vom 8. Februar 1978, a.a.O.; BAG Urteil vom 31. Januar 1979, a.a.O.; BAG Urteil vom 28. Juli 1988, a.a.O.).

  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Bei einer einseitigen Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber nach billigem Ermessen hat dieser insbesondere auch auf soziale Härten, die für den Arbeitnehmer eintreten, Rücksicht zu nehmen (vgl. BAG Urteil vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Als kirchliche Einrichtung ist der Beklagte zu solchen Anforderungen an seine Mitarbeiter auf Grund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrechtes berechtigt (vgl. BVerfG Beschluß vom 4. Juni 1985 - 2 BvR 1703/83 - AP Nr. 24 zu Art. 140 GG).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Stehen die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen fest, so ist es in der Lage, die Beurteilung, was billigem Ermessen entspricht, selbst vorzunehmen (BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 26. November 1986 - 4 AZR 789/85 - AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.1994 - 5 Sa 16/94

    Tarifliche Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst; Wechsel von

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juni 1994 - 5 Sa 16/94 - aufgehoben.
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Dies hat zur Folge, daß die einseitige Leistungsbestimmung des Arbeitsgebers dann der Billigkeit entspricht, wenn er alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles und die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt hat (BAG Urteil vom 26. November 1986, a.a.O.; BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 320/94 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 158/82

    Billigung des Arbeitgeberwechsels - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 8. Februar 1978 - 5 AZR 756/76 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 31. Januar 1979, a.a.O.; BAG Urteil vom 14. September 1983 - 5 AZR 158/82 - AP Nr. 117 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 28. Juli 1988 - 6 AZR 403/85 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 567/92

    Tarifliche Zuwendung - Arbeitgeberwechsel

    Auszug aus BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 794/94
    Das in § 1 Abs. 1 Nr. 3 Zuwendungs-TV vorausgesetzte Maß an Betriebstreue wird gleichsam auf den öffentlichen Dienst als Ganzes bezogen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; für alle: BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 10 AZR 567/92 - AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT Zuwendungs-TV, m.w.N.).
  • BAG, 08.06.1994 - 10 AZR 341/93
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

  • BAG, 21.04.2009 - 9 AZR 391/08

    Elternzeit - vorzeitige Beendigung - Übertragung

    Ob eine Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgt ist, kann durch das Revisionsgericht unbeschränkt nachgeprüft werden (BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 794/94 - zu II 2 d dd der Gründe, ZTR 1995, 517).
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Soweit der Senat in der Vergangenheit angenommen hat, eine Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB sei unbeschränkt überprüfbar (BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 794/94 - zu II 2 d dd der Gründe; 2. Dezember 1992 - 10 AZR 303/91 - zu II 2 a der Gründe) , hält er daran nicht länger fest.
  • LAG München, 25.03.2008 - 7 Sa 1115/07

    Elternzeitübertragung bei Überschneidung von Elternzeiten

    § 15 Abs. 2 S.4 BErzGG nicht frei, sondern nur unter Anwendung billigen Ermessens ausüben darf, und bei einer unbilligen Verweigerung der Zustimmung durch den Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Zustimmung des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht einklagen kann, § 315 BGB (vgl. dazu etwa BAG 08.02.1978 - 5 AZR 756/76 - AP Nr. 94 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 14.09.1983 - 5 AZR 158/82 - AP Nr. 117 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 10.05.1995 - 10 AZR 794/94 - ZTR 1995, 517; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Auflage München 2008 170 BEEG § 15 (Dörner) Rn. 7).
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