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   BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94   

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BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 (https://dejure.org/1995,14859)
BAG, Entscheidung vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 (https://dejure.org/1995,14859)
BAG, Entscheidung vom 05. September 1995 - 9 AZR 455/94 (https://dejure.org/1995,14859)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1996, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT).

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Senatsurteil vom 8. Februar 1994, a.a.O.).

    Seither gelten auch für die tariflichen Ansprüche der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes die in § 7 Abs. 4 BUrlG niedergelegten Grundsätze (vgl. zum BAT BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Senatsurteil vom 8. Februar 1994, a.a.O., und zum BMTG II Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 BAGE 68, 373 = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94
    Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT).
  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 44/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94
    Zwar enthielt die bis zum 31. Dezember 1986 geltende Fassung des § 54 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 3 MTB II eine von § 7 Abs. 4 BUrlG abweichende Bestimmung, nach der Urlaub auch dann abzugelten war, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte (vgl. zum BAT BAGE 45, 203 und 62, 252 = AP Nr. 16 und 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94
    Seither gelten auch für die tariflichen Ansprüche der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes die in § 7 Abs. 4 BUrlG niedergelegten Grundsätze (vgl. zum BAT BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Senatsurteil vom 8. Februar 1994, a.a.O., und zum BMTG II Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 BAGE 68, 373 = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 433/90

    Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch - Vererblichkeit

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94
    Seither gelten auch für die tariflichen Ansprüche der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes die in § 7 Abs. 4 BUrlG niedergelegten Grundsätze (vgl. zum BAT BAGE 62, 331 = AP Nr. 51 zu § 7 BUrlG Abgeltung und Senatsurteil vom 8. Februar 1994, a.a.O., und zum BMTG II Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 BAGE 68, 373 = AP Nr. 57 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83

    Urlaub: Urlaubsabgeltung nach Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94
    Zwar enthielt die bis zum 31. Dezember 1986 geltende Fassung des § 54 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 3 MTB II eine von § 7 Abs. 4 BUrlG abweichende Bestimmung, nach der Urlaub auch dann abzugelten war, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte (vgl. zum BAT BAGE 45, 203 und 62, 252 = AP Nr. 16 und 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Unerheblich ist, daß der Kläger zu diesem Zeitpunkt infolge Krankheit arbeitsunfähig war (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so Senatsurteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT, m.w.N.; Senatsurteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).

  • LAG Hamm, 11.12.2002 - 18 Sa 1475/02

    Widerruf des erteilten Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Verfall, Erwerbsminderung auf

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28; BAG, Urteil vom 09.11.1999 - 9 AZR 797/98 - NZA 2000, 603).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG kann nämlich nur erfüllt werden, wenn der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können (Senat 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
  • LAG Hamm, 14.06.2006 - 18 Sa 58/06

    Urlaubsübertragung, Urlaubsabgeltung, Energiebeihilfe, langandauernde

    § 23 Abs. 2 Satz 2 MTV verlangt nicht die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs, wenn das Arbeitsverhältnis fortgesetzt worden wäre (vgl. zur gesetzlichen Regelung z.B. BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28; BAG, Urteil vom 09.11.1999 - 9 AZR 99/98 - NZA 2000, 603).
  • LAG Hamm, 21.08.2002 - 18 Sa 266/02

    Urlaubsabgeltung, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Erwerbsunfähigkeit,

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (vgl. BAG, Urteil vom 26.05.1992 - 9 AZR 172/91 - NZA 1993, 29; BAG, Urteil vom 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - NZA 1994, 853; BAG, Urteil vom 05.09.1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
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