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   LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96   

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LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96 (https://dejure.org/1996,9024)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.03.1996 - 11 Sa 10/96 (https://dejure.org/1996,9024)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. März 1996 - 11 Sa 10/96 (https://dejure.org/1996,9024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlicher Dienst; Freiwerden von Haushaltsmitteln; Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung; Planmäßige Arbeitskräfte; Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachliche Rechtfertigung; Zuordung einer Teilzeitkraft; Befristungsgrund; Ruhen des Teilzeitarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1996, 477
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Wird die Beschäftigung einer Arbeitnehmerin im öffentlichen Dienst haushaltsrechtlich erst dadurch möglich, daß durch zeitlich begrenzte Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung für vorhandene planmäßige Arbeitskräfte (hier nach § 7 Abs. 3 S. 2 HG NRW 1994) entsprechende Haushaltsmittel frei werden, kann dies wegen der nur vorübergehenden Verfügbarkeit dieser Mittel eine Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der betreffenden Arbeitnehmerin sachlich rechtfertigen (wie BAG vom 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 - in EzA § 620 BGB Nr. 104).

    Der Umstand, daß die infolge der Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung eines Planstelleninhabers freiwerdenden Haushaltsmittel jeweils nur befristet für die Dauer der im Einzelfall bewilligten Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung stehen (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 1 HG NRW 1994 vom 15.12.1993 [GVBlS. 998]), kann es sachlich rechtfertigen, von der Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses mit dem aus solchen nur vorübergehend verfügbaren Mitteln zu vergütenden Angestellten abzusehen und mit ihm lediglich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit zu begründen (BAG v. 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 - in EzA § 620 BGB Nr. 104).

    Damit ständen aber Befristungsgrund und Befristungsdauer nicht miteinander ein Einklang und der zugunsten des beklagten Landes angenommene Befristungsgrund, freiwerdende Haushaltsmittel aufgrund des von Frau Zweig in Anspruch genommenen Erziehungsurlaubs, könnte deshalb die vertraglich vereinbarte Befristung bis zum 10.09.1995 nicht tragen (vgl. BAG v. 28.09.1988 - 7 AZR 451/87 - in EzA § 620 BGB Nr. 104).

  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89

    Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Sie wollen einem Streit der Arbeitsvertragsparteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgebend gewesen ist (BAG v. 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 - in EzA § 620 BGB Nr. 106; BAG v. 25.11.1992 - 7 AZR 191/92 - in EzA § 620 BGB Nr. 117).

    Damit sind allein haushaltsrechtliche Erwägungen, die in Einklang mit der tarifvertraglichen Grundform eines befristeten Zeitangestelltenarbeitsverhältnisses i. S. der Nummer 1 a SR 2 y BAT stehen können (vgl. BAG v. 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 - a.a.O.), für die Befristung maßgeblich gewesen.

  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Die Befristung muß auch hinsichtlich ihrer Dauer sachlich gerechtfertigt sein, wobei die gewählte Dauer des Vertrages sich am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm in Einklang stehen muß (BAG v. 27.01.1988 - 7 AZR 53/87 - in AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule; BAG v. 26.08.1988 - 7 AZR 101/88 in EzA § 620 BGB Nr. 102).

    Allerdings ist das bloße Zurückbleiben der vereinbarten Vertragsdauer hinter der bei Vertragsabschluß voraussehbaren Dauer des Befristungsgrundes nicht stets und ohne weiteres geeignet, den Sachgrund für die Befristung in Frage zu stellen (BAG v. 26.08.1988 - 7 AZR 101/88 - a.a.O.; BAG v. 11.12.1991 - 7 AZR 431/90 - in § 620 BGB Nr. 110).

  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 12.10.1960 - GS 1/59 - in AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG v. 10.08.1994 - 7 AZR 695/93 - in EzA § 620 BGB Nr. 126; BAG v. 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 - in EzA § 620 BGB Nr. 130) fortgeführten Grundsätzen ist eine Befristungsabrede jedoch dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.

    Denn durch den vorbehaltlosen Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages stellen die Parteien ihr Arbeitsverhältnis auf eine neue Rechtsgrundlage, die künftig für ihre Vertragsbeziehungen maßgebend sein soll (st. Rspr., z.B. BAG v. 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 - in EzA § 620 BGB Nr. 130; BAG v. 26.04.1995 - 7 AZR 936/94 - in EzA § 620 BGB Nr. 133).

  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Dies wird aber nur erreicht, wenn sich der Arbeitgeber bei einem Streit über die Wirksamkeit der Befristung später nicht auf andere Gründe als die zunächst angegebenen berufen darf; ein Nachschieben von Befristungsgründen ist damit nicht möglich (BAG v. 14.01.1982 - 2 AZR 245/80 - in AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG v. 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 - in AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Sonderregelungen 2 y zum BAT zwischen den Arbeitsvertragsparteien nur kraft einzelvertraglicher Vereinbarung Anwendung findet (BAG v. 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 - a.a.O.; BAG v. 26.04.1985 - 7 AZR 316/84 - in AP Nr. 91 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Zugunsten des beklagten Landes kann ein sachlicher Grund für die Befristung des Änderungsvertrages vom 05.10.1994 nicht darin gesehen werden, daß auch bei der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub eines Planstelleninhabers durch die mit dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses verbundene Suspendierung der in § 611 Abs. 1 BGB normierten wechselseitigen Hauptpflichten (vgl. hierzu BAG v. 09.08.1995 -10 AZR 539/94 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 130) Haushaltsmittel freiwerden, die das beklagte Land zur zeitlichen befristeten Einstellung aufgrund entsprechender Regelung im Haushaltsgesetz (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 2 HG NRW 1994) einsetzen kann (vgl. BAG v. 27.02.1987 - 7 AZR 376/85 - in EzA § 620 BGB Nr. 91).
  • BAG, 24.05.1995 - 10 AZR 619/94

    Tarifliche Sonderzahlung - Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Hierdurch entfiel zugleich ihre Teilzeitbeschäftigung und es trat das Ruhen ihres Arbeitsverhältnisses ein (vgl. hierzu z.B. BAG v. 24.05.1995 - 10 AZR 619/94 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 124).
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Zugunsten des beklagten Landes kann ein sachlicher Grund für die Befristung des Änderungsvertrages vom 05.10.1994 nicht darin gesehen werden, daß auch bei der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub eines Planstelleninhabers durch die mit dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses verbundene Suspendierung der in § 611 Abs. 1 BGB normierten wechselseitigen Hauptpflichten (vgl. hierzu BAG v. 09.08.1995 -10 AZR 539/94 - in EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 130) Haushaltsmittel freiwerden, die das beklagte Land zur zeitlichen befristeten Einstellung aufgrund entsprechender Regelung im Haushaltsgesetz (vgl. § 7 Abs. 3 Satz 2 HG NRW 1994) einsetzen kann (vgl. BAG v. 27.02.1987 - 7 AZR 376/85 - in EzA § 620 BGB Nr. 91).
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Dies wird aber nur erreicht, wenn sich der Arbeitgeber bei einem Streit über die Wirksamkeit der Befristung später nicht auf andere Gründe als die zunächst angegebenen berufen darf; ein Nachschieben von Befristungsgründen ist damit nicht möglich (BAG v. 14.01.1982 - 2 AZR 245/80 - in AP Nr. 64 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG v. 13.04.1983 - 7 AZR 51/81 - in AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 10.08.1994 - 7 AZR 695/93

    Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß vom 12.10.1960 - GS 1/59 - in AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) aufgestellten und von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG v. 10.08.1994 - 7 AZR 695/93 - in EzA § 620 BGB Nr. 126; BAG v. 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 - in EzA § 620 BGB Nr. 130) fortgeführten Grundsätzen ist eine Befristungsabrede jedoch dann unwirksam, wenn dadurch Kündigungsschutzbestimmungen umgangen werden und hierfür kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt.
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 192/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung und "Dauervertretung" bzw. "Daueraushilfe"

  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 191/92

    Befristung; Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende

  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige

  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 08.09.1983 - 2 AZR 438/82

    Befristeter Arbeitsvertrag und fehlende Vertretungsreserve

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 431/90

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 602/79

    Befristung des Arbeitsverhältnisses - Vertretung

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 285/03

    Anfechtung eines Vergleichs durch den Insolvenzverwalter; Begriff der

    Das nordrhein-westfälische Kommunalrecht enthält keine besondere Vertretungsform für die Erteilung einer Prozessvollmacht (ebenso LAG Nürnberg, Urt. v. 15. April 1996 - 7 Sa 34/96, ZTR 1996, 477 f LS 2 zu Art. 38 GO BY).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. März 1996 - 11 Sa 10/96 - aufgehoben.
  • LAG Berlin, 20.07.1998 - 9 Sa 74/97

    Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit für einen in Deutschland von

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