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   BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94   

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BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 (https://dejure.org/1996,186)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 (https://dejure.org/1996,186)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 (https://dejure.org/1996,186)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin - Tarifliche Eingruppierung von Sonderschullehrern mit pädagogischer Fachschulausbildung - Lehrerausbildung in der ehemaligen DDR - Zulässigkeit der tariflichen Verweisung auf beamtenrechtliche Vorschriften - Begriff des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 83, 201
  • BB 1996, 2364
  • NZA-RR 1997, 80 (Ls.)
  • ZTR 1996, 560
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
    IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, nur bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Betracht (insoweit Bestätigung der Rechtsprechung des Vierten Senats in den Urteilen vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - und vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 1 und 2 zu § 11 BAT-O).

    Dabei sind die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O).

    Darüber hinaus ist erforderlich, wie insbesondere in den letzten beiden Halbsätzen von Satz 2 zum Ausdruck kommt, daß sie in die Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (aaO) und vom 28. September 1994 (aaO) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
    IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, nur bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Betracht (insoweit Bestätigung der Rechtsprechung des Vierten Senats in den Urteilen vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - und vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 1 und 2 zu § 11 BAT-O).

    Dabei sind die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O).

    Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (aaO) und vom 28. September 1994 (aaO) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT -

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
    IV a BAT-O" behandelt und ihr deshalb nicht mehr zugesagt werden sollte, als ihr tarifrechtlich zustand (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O).
  • BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95

    Eingruppierung einer Erzieherin in der Tätigkeit als Unterstufenlehrerin an einer

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
    Ist danach eine Eingruppierung nicht möglich, weil ein Amt i.S.d. 2. BesÜV für entsprechende Lehrkräfte nicht ausgebracht ist, bedarf es einer arbeitsvertraglichen Regelung, die unter Heranziehung der entsprechenden Richtlinien zu treffen ist (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
    Liegt eine solche arbeitsvertragliche Vereinbarung, wie vorliegend, nicht vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine den Richtlinien entsprechende Vergütungsvereinbarung anzubieten (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    IV a BAT-O , die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, wenn aufgrund einer rechtmäßigen Entscheidung des Dienstherrn die Übertragung von Aufstiegsämtern erst nach Ablauf von drei Jahren nach Einrichtung der Stellen erfolgt (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).«.

    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, die auch dem zurückverweisenden Urteil vom 28. September 1994 zugrundeliegt und der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 a der Gründe, und - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II 2 a der Gründe).

    Dabei ist es ausreichend, wie der Vierte Senat im zurückverweisenden Urteil ausgeführt hat, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats im zurückverweisenden Urteil (vgl. auch BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ), der sich der erkennende Senat insoweit angeschlossen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.

    IV a BAT-O , neben der persönlichen Eignung, davon ab, daß eine entsprechende Planstelle im Haushalt zur Verfügung gestanden hätte und diese, wie der erkennende Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgeführt hat, auch besetzt worden wäre.

    Im übrigen hat der erkennende Senat die Auffassung des Vierten Senats, aus der tariflichen Verweisung folge eine Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers, entsprechende Beförderungsstellen zu schaffen, im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 3 der Gründe) aufgegeben.

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Ein Anspruch der angestellten Lehrkraft auf Schaffung einer solchen Planstelle besteht nicht (im Anschluß an: BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.; 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 63).

    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-0 § 2 Nr. 1), der sich auch der Sechste Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und BAGE 83, 201), zulässig.

    "Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 76, 264 = AP BAT-O § 11 Nr. 1), der sich der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - [AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45]) insoweit angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.

    b) Nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats (Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201) genügt die Klägerin für die Darlegung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für einen Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 zunächst ihrer Darlegungslast, wenn sie vorträgt, daß im Haushalt Planstellen für vergleichbare beamtete Lehrer zur Verfügung standen und besetzt wurden (§ 138 Abs. 1 ZPO).

  • BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 415/95

    Eingruppierung einer Lehrerin nach achtjähriger Lehrtätigkeit

    IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, wenn im Haushalt keine entsprechenden Planstellen zur Verfügung stehen (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).«.

    Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Der Senat hat sich im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) mit der Bewertung einer Ausbildung zum "Lehrer für intellektuell Geschädigte" aufgrund der Anweisung vom 1. August 1984 befaßt und ist zum Ergebnis gekommen, daß ein zweijähriges Fernstudium nach § 3 Abs. 3 Buchst. b der Anweisung nicht die in der Fußnote 6 geforderte Studiendauer von mindestens zwei Jahren aufweist.

    Dabei ist es ausreichend, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.

    Wie der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 -) im einzelnen ausgeführt hat, kommt in den tariflichen Bestimmungen des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. der Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O nur zum Ausdruck, daß angestellte und beamtete Lehrer gleichbehandelt werden sollen.

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