Rechtsprechung
BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94 |
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- Wolters Kluwer
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin - Tarifliche Eingruppierung von Sonderschullehrern mit pädagogischer Fachschulausbildung - Lehrerausbildung in der ehemaligen DDR - Zulässigkeit der tariflichen Verweisung auf beamtenrechtliche Vorschriften - Begriff des ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.01.1994 - 90 Ca 27729/93
- LAG Berlin, 15.06.1994 - 15 Sa 45/94
- BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
Papierfundstellen
- BAGE 83, 201
- BB 1996, 2364
- NZA-RR 1997, 80 (Ls.)
- ZTR 1996, 560
Wird zitiert von ... (101) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, nur bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Betracht (insoweit Bestätigung der Rechtsprechung des Vierten Senats in den Urteilen vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - und vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 1 und 2 zu § 11 BAT-O).Dabei sind die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O).
Darüber hinaus ist erforderlich, wie insbesondere in den letzten beiden Halbsätzen von Satz 2 zum Ausdruck kommt, daß sie in die Besoldungsgruppe auch tatsächlich eingestuft worden wären, wenn sie im Beamtenverhältnis stünden (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (aaO) und vom 28. September 1994 (…aaO) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.
- BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93
Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O
Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, nur bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in Betracht (insoweit Bestätigung der Rechtsprechung des Vierten Senats in den Urteilen vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - und vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 1 und 2 zu § 11 BAT-O).Dabei sind die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O).
Zwar hat der Vierte Senat in den Urteilen vom 20. April 1994 (…aaO) und vom 28. September 1994 (aaO) die Auffassung vertreten, aus der tariflichen Verweisung auf das Beamtenrecht folge eine im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auszuübende Verpflichtung des beklagten Landes Beförderungsstellen entsprechend dem anzuwendenden Stellenkegel zu schaffen und die angestellten Lehrer bei der Besetzung dieser Stellen angemessen zu berücksichtigen.
- BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 352/94
Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Vergütung aus der VergGr. Kr. VII BAT - …
Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
IV a BAT-O" behandelt und ihr deshalb nicht mehr zugesagt werden sollte, als ihr tarifrechtlich zustand (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 352/94 - ZTR 1996, 169).
- BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93
Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen …
Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O). - BAG, 26.04.1995 - 4 AZR 97/95
Eingruppierung einer Erzieherin in der Tätigkeit als Unterstufenlehrerin an einer …
Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
Ist danach eine Eingruppierung nicht möglich, weil ein Amt i.S.d. 2. BesÜV für entsprechende Lehrkräfte nicht ausgebracht ist, bedarf es einer arbeitsvertraglichen Regelung, die unter Heranziehung der entsprechenden Richtlinien zu treffen ist (BAG Urteil vom 26. April 1995 - 4 AZR 97/95 - AP Nr. 7 zu § 11 BAT-O, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). - BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters
Auszug aus BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94
Liegt eine solche arbeitsvertragliche Vereinbarung, wie vorliegend, nicht vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine den Richtlinien entsprechende Vergütungsvereinbarung anzubieten (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95
Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit
IV a BAT-O , die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, wenn aufgrund einer rechtmäßigen Entscheidung des Dienstherrn die Übertragung von Aufstiegsämtern erst nach Ablauf von drei Jahren nach Einrichtung der Stellen erfolgt (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).«.Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, die auch dem zurückverweisenden Urteil vom 28. September 1994 zugrundeliegt und der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 2 a der Gründe, und - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II 2 a der Gründe).
Dabei ist es ausreichend, wie der Vierte Senat im zurückverweisenden Urteil ausgeführt hat, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats im zurückverweisenden Urteil (vgl. auch BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O ), der sich der erkennende Senat insoweit angeschlossen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
IV a BAT-O , neben der persönlichen Eignung, davon ab, daß eine entsprechende Planstelle im Haushalt zur Verfügung gestanden hätte und diese, wie der erkennende Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) ausgeführt hat, auch besetzt worden wäre.
Im übrigen hat der erkennende Senat die Auffassung des Vierten Senats, aus der tariflichen Verweisung folge eine Verpflichtung des Haushaltsgesetzgebers, entsprechende Beförderungsstellen zu schaffen, im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 3 der Gründe) aufgegeben.
- BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99
Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt
Ein Anspruch der angestellten Lehrkraft auf Schaffung einer solchen Planstelle besteht nicht (im Anschluß an: BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201; 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.; 23. Juli 1997 - 10 AZR 646/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 63).Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-0 § 2 Nr. 1), der sich auch der Sechste Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und BAGE 83, 201), zulässig.
"Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 76, 264 = AP BAT-O § 11 Nr. 1), der sich der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - [AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45]) insoweit angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
b) Nach der Rechtsprechung des Sechsten Senats (Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201) genügt die Klägerin für die Darlegung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für einen Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 zunächst ihrer Darlegungslast, wenn sie vorträgt, daß im Haushalt Planstellen für vergleichbare beamtete Lehrer zur Verfügung standen und besetzt wurden (§ 138 Abs. 1 ZPO).
- BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 415/95
Eingruppierung einer Lehrerin nach achtjähriger Lehrtätigkeit
IV a BAT-O, die einem Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 entspricht, wenn im Haushalt keine entsprechenden Planstellen zur Verfügung stehen (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).«.Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
Der Senat hat sich im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) mit der Bewertung einer Ausbildung zum "Lehrer für intellektuell Geschädigte" aufgrund der Anweisung vom 1. August 1984 befaßt und ist zum Ergebnis gekommen, daß ein zweijähriges Fernstudium nach § 3 Abs. 3 Buchst. b der Anweisung nicht die in der Fußnote 6 geforderte Studiendauer von mindestens zwei Jahren aufweist.
Dabei ist es ausreichend, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).
aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
Wie der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 -) im einzelnen ausgeführt hat, kommt in den tariflichen Bestimmungen des § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. der Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O nur zum Ausdruck, daß angestellte und beamtete Lehrer gleichbehandelt werden sollen.
- BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 422/95
Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit
Aus der tariflichen Verweisung in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O und Nr. 3 a Unterabs. 1 SR 2 l I BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften der 2. BesÜV folgt keine Verpflichtung des Dienstherrn, im Haushalt Planstellen für eine Beförderung von Lehrern von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 einzurichten (Fortsetzung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Vierten Senats, die auch dem zurückverweisenden Urteil vom 20. April 1994 zugrundeliegt und der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, zulässig (BAG Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt - und - 6 AZR 972/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
Dabei ist es ausreichend, wie der Vierte Senat im zurückverweisenden Urteil ausgeführt hat, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).
aa) Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats im zurückverweisenden Urteil (vgl. auch BAG Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O), soweit der erkennende Senat sich ihr angeschlossen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt), müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
dd) An die Auffassung des Vierten Senats ist der erkennende Senat nicht unter dem aus § 565 Abs. 2 ZPO abgeleiteten Gesichtspunkt der sog. Selbstbindung des Revisionsgerichts gebunden, da er als der zwischenzeitlich für die Eingruppierung von Lehrern nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. nach Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O allein zuständige Senat die Auffassung des Vierten Senats bereits im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung bestimmt) aufgegeben hat (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - AP Nr. 1 zu § 4 RsprEinhG).
- BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95
Eingruppierungsfeststellungsklage einer Grundschullehrerin - Anwendbarkeit des …
Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O) der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - und - 6 AZR 858/94 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), zulässig.Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß für die achtjährige Lehrtätigkeit die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit zu berücksichtigen sind (vgl. BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP Nr. 2 zu § 11 BAT-O; Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
Nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAGE 76, 264 = AP Nr. 1 zu § 11 BAT-O) der sich der Senat im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) insoweit angeschlossen hat, müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in den Besoldungsgruppen genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
Für die Prüfung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen für einen Aufstieg von Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 gibt der Senat, wie im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) folgende Hinweise:.
Diese Auffassung hat der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern nach § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 bzw. nach Nr. 3 a SR 2 l I BAT-O allein zuständige erkennende Senat aufgegeben (Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
- BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00
Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen
Dies entsprach der Rechtsprechung des Vierten Senats (20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 270 und 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2) und hieran anknüpfend des Sechsten Senats (13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210 und 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 50).Das setzt insbesondere voraus, daß eine entsprechende Planstelle im Haushalt tatsächlich zur Verfügung steht und diese auch besetzt worden wäre (BAG 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 211).
Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BAG (…vgl. 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 c der Gründe; 10. Juni 1998 - 10 AZR 103/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 72, zu II 5 der Gründe; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210; 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2, zu II 2 c der Gründe; 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271).
- BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 71/96
Eingruppierung einer "Diplomlehrerin für Englisch"
Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist zulässig (vgl. BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O; Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt und Urteil vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, zu II 2 der Gründe).Der Verordnungsgeber hat durch die Merkmale der Besoldungsgruppen der Anlage 1 zur 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem der ehemaligen DDR Rechnung getragen (vgl. BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; Urteil vom 17. Juli 1997 - 6 AZR 637/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
Dabei ist es ausreichend, wenn eine der beiden genannten Voraussetzungen vorliegt, wobei die in der ehemaligen DDR zurückgelegten Zeiten einer Lehrtätigkeit mitzuberücksichtigen sind (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO).
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BAG Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - aaO) müssen die angestellten Lehrkräfte nach der tariflichen Regelung in § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 nicht nur die in der Besoldungsgruppe genannten fachlichen und pädagogischen Anforderungen erfüllen.
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01
Eingruppierung einer Lehrerin
Nichts anderes ergibt sich aus weiteren Urteilen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45), wonach der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine den Richtlinien entsprechende Vergütungsvereinbarung anzubieten, wenn bisher eine solche arbeitsvertragliche Vereinbarung nicht vorliegt.Nach der Rechtsprechung des Zehnten und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts kommt die Anwendung einseitiger Lehrereingruppierungsrichtlinien nur dann in Betracht, wenn sie von den Arbeitsvertragsparteien zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemacht worden sind (13. Dezember 2000 - 10 AZR 635/99 - nv.; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24; 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - BAGE 94, 87 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 20. November 1997 - 6 AZR 216/96 - nv.; 16. Oktober 1997 - 6 AZR 141/96 - nv.; 8. August 1996 - 6 AZR 1000/94 - nv.; 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 45).
- BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 595/95
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in BAT-O IVa
IV a BAT-O (Bestätigung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; dem Urteil vom 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen); kein Beförderungsanspruch von Besoldungsgruppe A 10 (VergGr. IV b) nach Besoldungsgruppe A 11 (VergGr. IV a) ohne Planstelle im Haushalt (Bestätigung der Rechtsprechung aus dem Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 -, a.a.O. und den Urteilen vom 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und - 6 AZR 422/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O), der sich der Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) zulässig.
Der Senat hat bereits im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß ein zweijähriges Fernstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin in der Fachrichtung der Pädagogik der intellektuell Geschädigten, das zum Abschluß als "Lehrer für intellektuell Geschädigte" führte, die Anforderungen der Fußnote 6 zur Besoldungsgruppe A 11 nicht erfüllt.
Wie der Senat im einzelnen im Urteil vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 -, a.a.O.) ausgeführt hat, ist der tarifliche Anspruch auf Vergütung nach VergGr.
- BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 444/95
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
Diese tarifliche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der Rechtsprechung des Vierten Senats (BAG Urteil vom 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP Nr. 1 zu § 2 BAT-O), der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteile vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP Nr. 9 zu § 11 BAT-O und - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen), zulässig.Nach der Rechtsprechung des Senats sind zur Auslegung der in der 2. BesÜV normierten Voraussetzungen für die Einstufung beamteter Lehrer die für die Ausbildung der Lehrer in der ehemaligen DDR maßgeblichen Rechtsgrundlagen heranzuziehen, weil der Verordnungsgeber mit dem Erlaß der 2. BesÜV der Ausbildung der Lehrer und dem Schulsystem in der ehemaligen DDR Rechnung tragen wollte (vgl. Urteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - AP Nr. 45 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2b der Gründe).
Entsprechend der vom Senat in der Entscheidung vom 13. Juni 1996 (- 6 AZR 858/94 -, aaO, zu II 2b der Gründe) für die Beurteilung der Voraussetzungen der Fußnote 6 der Besoldungsgruppe A 11 vertretenen Auffassung folgt daraus, daß ein Hochschulabschluß, der auch durch ein zweijähriges Studium erworben werden konnte, nicht gemeint sein kann, wenn der Verordnungsgeber der 2. BesÜV ein wissenschaftliches Hochschulstudium von mindestens vier Studienjahren voraussetzt.
Über einen solchen Hochschulabschluß verfügt die Klägerin jedoch nicht (ebenso Senatsurteil vom 13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 -, aaO).
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00
Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 647/00
Eingruppierung von pädagogischen Unterrichtshilfen (Berlin)
- BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 464/95
- BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97
Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)
- BAG, 16.05.2002 - 6 AZR 198/01
Vergütung von Lehrkräften bei höherwertiger Tätigkeit
- BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94
Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe
- BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01
Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen
- BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07
Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl
- BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 646/95
Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin
- LAG Thüringen, 06.09.2000 - 6 Sa 394/99
Eingruppierung: Ständiger Vertreter des Schulleiters einer Regelschule
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 689/95
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 82/96
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 54/96
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 56/96
- BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00
Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen
- BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 347/95
Anforderungen an die Eingruppierung einer Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit …
- BAG, 09.07.1997 - 10 AZR 851/95
Eingruppierung: Technische Lehrerin - Darlegungslast
- BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01
Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95
Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde
- BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit
- LAG Sachsen, 03.02.1998 - 7 Sa 1158/96
Eingruppierung in die richtige Vergütungsgruppe des …
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 904/95
Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Hilfsschulen
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 113/96
Eingruppierung: Grundschullehrer in Thüringen
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 207/96
Abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung als tarifvertragliche …
- BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 243/97
Eingruppierung - Angestellte in der Fernsprechauskunft
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 86/10
Widerruf einer Amtszulage nach Fußnote 7 zur Besoldungsgruppe A 15 der …
- BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 224/96
Anspruch auf Vergütung nach der Vergütungsgruppe IV a BAT-O seitens eines an …
- BAG, 24.06.1998 - 10 AZR 278/97
- BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95
Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 717/95
- BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 637/95
Eingruppierung eines Diplomsportlehrers
- BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 37/98
Eingruppierung eines Diplomsportlehrers mit postgradualer Ausbildung bei …
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 296/01
Eingruppierung einer Lehrerin - Sonderpädagogische Fachkraft - pädagogische …
- LAG Hamm, 11.12.2003 - 8 Sa 1204/03
Sonderzahlung / Weihnachtsgeld / Betriebsübung / negative Betriebsübung / …
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 426/01
Eingruppierung Lehrer
- BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 925/94
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
- BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1035/94
Eingruppierung einer Horterzieherin nach BAT-O - Horterzieherin - Tätigkeit einer …
- BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04
Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen
- BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 675/00
Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe (Berlin)
- BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 278/96
Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Anerkennung einer Ausbildung der Lehrer …
- BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 308/02
Amtszulage eines Lehrers in Thüringen, Begriff der Zusatzausbildung in einer …
- LAG Berlin, 20.12.1996 - 6 Sa 93/96
Eingruppierung: Lehrer aus dem Beitrittsgebiet
- BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 525/95
Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Sonderschule
- BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 486/97
- BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 512/95
Eingruppierung einer Erzieherin an einer Sonderschule
- BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 230/95
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
- BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 104/98
Eingruppierung eines Diplomlehrers für Polytechnik in Vergütungsgruppe nach BAT-O …
- BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 191/95
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in die Besoldungsgruppen - …
- BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1000/94
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters - Voraussetzungen für die …
- BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 17/95
Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters als Lehrer für untere Klassen …
- BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 714/98
Eingruppierung - Diplom-Medizinpädagogin
- BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 293/98
- LAG Sachsen, 26.10.2000 - 6 Sa 771/99
- BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 173/97
Eingruppierung: Telekom-Angestellter
- LAG Brandenburg, 29.11.1996 - 5 Sa 497/96
Eingruppierung eines Lehrers (Konrektors) an einer "Förderschule für geistig …
- BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 410/95
- BAG, 11.12.1997 - 6 AZR 285/96
Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Kunsterziehung - Anerkennung eines vor …
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 142/96
Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Gleichstellung der Ausbildung zum …
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 141/96
Anerkennungsfähigkeit einer in der DDR bezogenen sportpädagogischen …
- BAG, 25.09.1997 - 6 AZR 75/96
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin in eine Vergütungsgruppe entsprechend …
- BAG, 22.07.1996 - 10 AZR 174/97
Eingruppierung: Telekom-Angestellter
- BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
Eingruppierung - Diplom-Ökonom als Berufsschullehrer
- LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1999 - 4 (3) Sa 341/98
Rechtmäßigkeit der Verkürzung der Arbeitszeit und Arbeitsvergütung eines …
- BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 292/98
- LAG Thüringen, 23.07.1998 - 1 Sa 321/96
Eingruppierung und Besoldung; Anwendung der Zweiten …
- BAG, 13.05.1998 - 10 AZR 679/96
Eingruppierung einer Sonderschullehrerin
- LAG Sachsen-Anhalt, 22.01.1998 - 6 Sa 366/97
Richtigkeit einer Eingruppierung nach Bundesangestelltentarif (BAT)
- BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 325/98
- BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 359/97
- BAG, 27.05.1998 - 10 AZR 163/97
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 144/96
Eingruppierung einer Berufsschullehrerin mit einem Abschluss als Ökonom für …
- BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 642/95
Anforderungen an die Eingruppierung eines Sonderschullehrers - Eingruppierung …
- LAG Sachsen, 14.01.1997 - 9 Sa 1022/96
Anspruch auf Vergütung eines Sonderschullehrers aus umstrittener Eingruppierung ; …
- BAG, 19.12.1996 - 6 AZR 551/95
Eingruppierung einer Erzieherin in Heimen und Horten nach Richtlinien der …
- BAG, 23.06.1999 - 10 AZR 654/98
- BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 326/98
- BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 216/96
Anspruch auf Vergütung eines "Diplom-Sportlehrers" nach der Vergütungsgruppe III …
- BAG, 16.10.1997 - 6 AZR 143/96
Eingruppierung eines Diplomsportlehrers - Anerkennungsfähigkeit einer in der DDR …
- LAG Brandenburg, 15.05.1997 - 8 Sa 87/97
Eingruppierung einer Lehrerin in Vergütungsgruppe nach BAT-O; …
- BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 379/95
Tariflicher Anspruch eines Horterziehers auf Vergütung nach Vergütungsgruppe IV b …
- BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 232/95
Eingruppierung einer Erzieherin mit Lehrtätigkeiten - Voraussetzungen für die …
- BAG, 21.04.1999 - 10 AZR 467/98
- BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 294/98
- BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 525/97
- BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 273/96
- BAG, 20.11.1997 - 6 AZR 272/96
Anforderungen an das Vorliegen einer Lehrkraft i.S.d. tariflichen Bestimmungen …
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 47/96
Abgeschlossene sportpädagogische Hochschulausbildung als tarifvertragliche …
- BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 48/96
Abgeschlossene sportpädagogische Hochschulausbildung als Voraussetzung der …
- BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 681/98
- LAG Sachsen-Anhalt, 22.01.1998 - 6 Sa 477/97
Richtigkeit einer Eingruppierung nach Bundesangestelltentarif (BAT)
- BAG, 25.11.1998 - 10 AZN 591/98
Abweichung eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts i.R.d. …