Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94   

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BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94 (https://dejure.org/1996,209)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 (https://dejure.org/1996,209)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 (https://dejure.org/1996,209)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Verjährung - Rückgriff - Haftung - Rechtsweg - Zehnjährigen Verjährungsfrist - Schadensersatzanspruch - Dienstherr - Beginn - Kenntnis - Kenntnis von Schaden undPerson - Haftungsbeschränkung für Beamte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen Mitarbeiter aus einem nicht zustande gekommenen Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 280
  • NJW 1996, 2175
  • NVwZ 1996, 1027 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1135
  • DÖV 1997, 129
  • ZTR 1997, 144
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Maßgebend ist danach, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im Beamtenrecht hat (ständ. Rechtspr. u.a. BVerwGE 50, 301 [304] = Buchholz 232 § 90 Nr. 20 und BVerwGE 66, 39 [41]).

    Entsprechendes gilt für Klagen aus einem bereits beendeten Beamtenverhältnis, die sich auf Vorgänge nach dessen Beendigung beziehen (vgl. BVerwGE 50, 301 [304] und BVerwGE 66, 39 [41]).

  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Maßgebend ist danach, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im Beamtenrecht hat (ständ. Rechtspr. u.a. BVerwGE 50, 301 [304] = Buchholz 232 § 90 Nr. 20 und BVerwGE 66, 39 [41]).

    Entsprechendes gilt für Klagen aus einem bereits beendeten Beamtenverhältnis, die sich auf Vorgänge nach dessen Beendigung beziehen (vgl. BVerwGE 50, 301 [304] und BVerwGE 66, 39 [41]).

  • BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92

    Beamtenrecht - Verjährung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch des Dienstherrn unterliegt unabhängig von der dreijährigen Verjährungsfrist auch der allein an die Begehung der Handlung anknüpfenden zehnjährigen Verjährungsfrist (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - [Buchholz 237.1 Nr. 2]).«.

    Bei der Klageerweiterung durch den Schriftsatz vom 25. Januar 1988 auf 165 393, 65 DM war die selbständig neben der dreijährigen Verjährungsfrist stehende, allein auf die Begehung der Handlung abstellende zehnjährige Verjährungsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - [Buchholz 237.1 Art. 85 Nr. 2 = ZBR 1993, 335]) abgelaufen die mit der Rückgabe des Sicherheitseinbehalts am 29. Dezember 1976 begann.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Der Dienstherr hat die für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen maßgebliche Kenntnis, wenn der einzelne Amtsträger, der zuständig und verantwortlich ist, durch Einberufung des zuständigen Kollegialorgans und Herbeiführung seiner Beschlußfassung (hier: Rat einer Gemeinde) die Durchsetzung des Anspruches vorzubereiten und einzuleiten, Kenntnis von Schaden und Person des Ersatzpflichtigen dergestalt hat, daß aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - [BVerwGE 81, 301]).

    Der Dienstherr hat die erforderliche Kenntnis - auf das Kennenmüssen kommt es nicht an - von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wenn das Organ oder die Stelle, die nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung des Beamten zum Schadensersatz oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist (vgl. BVerwGE 81, 301 [304 ff.] = Buchholz 232 § 78 Nr. 38 m.w.N. und Urteil vom 15. August 1989 - BVerwG 6 C 21.87 - [Buchholz 236.1 § 24 Nr. 14]), aufgrund der ihr bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.

  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Als geltendes günstigeres Recht ist sie auf - wie hier - zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht abgewickelte, vorher eingetretene Schadensfälle anzuwenden (vgl. entsprechend BVerwGE 19, 243 [248] und Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - [Buchholz 232 § 78 Nr. 8 = ZBR 1968, 184]).

    Eine Verletzung der Grundsätze der (materiellen) Beweislast kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Tatrichter von dem Vorliegen einer Tatsache nicht überzeugt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - [Buchholz 232 § 78 Nr. 8], Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 2 B 126.91 - [ZBR 1992, 250, 251]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten gezogene Schluß sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (ständ. Rechtspr., vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 [361] und Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 225]).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] und Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - [Buchholz 402.24 § 13 Nr. 9]).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt (ständ. Rechtspr. BVerwG, vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 Nr. 17]; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - [Buchholz 310 § 60 Nr. 155]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt (ständ. Rechtspr. BVerwG, vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 Nr. 17]; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - [Buchholz 310 § 60 Nr. 155]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] und Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - [Buchholz 402.24 § 13 Nr. 9]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87

    Soldatengesetz - Dienstherr - Vorgesetzter - Schadensbestimmungen - Haftung

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

  • BVerwG, 18.03.1992 - 2 B 126.91

    Beamtenrecht - Verwaltungsgerichtliches Verfahren auf Gewährung eines

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

  • BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

  • BVerwG, 27.02.1969 - II C 95.65

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrages - Versorgung von Beamten auf Lebenszeit

  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Diese Frage unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht insoweit nicht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2010 - 2 C 12.94 -, juris, Rdnr. 26).
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 18/19

    Remonstrationspflicht als Amtspflicht hinsichtlich Obliegenheit eines Beamten

    Bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis, zu denen auch Klagen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis gehören (BVerwGE 100, 280, 283 mwN; Eck in Schütz/Maiwald aaO § 54 BeamtStG Rn. 25; Burkholz in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, 15. Upd. 5/2019, § 54 Rn. 16), erlässt gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BRRG und dem am 1. April 2009 in Kraft getretenen, gleichlautenden § 54 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG den Widerspruchsbescheid die oberste Dienstbehörde.
  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4769/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor

    Ein Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen seine Beamten - wie der hier streitige - beurteilt sich nach der Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entstehung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 - juris, Rn 23.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94   

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https://dejure.org/1996,1644
BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94 (https://dejure.org/1996,1644)
BVerwG, Entscheidung vom 09.10.1996 - 6 P 1.94 (https://dejure.org/1996,1644)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 6 P 1.94 (https://dejure.org/1996,1644)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Informationsanspruch des Personalrats im Rahmen der Mitwirkung bei verhaltensbedingten Kündigungen - Unterrichtungspflicht des Dienststellenleiters im Rahmen der Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingten Kündigungen - Unterrichtung über Personaldaten des zu ...

  • rechtsportal.de

    Personalvertretungsrecht - Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingter Kündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 551
  • NZA-RR 1997, 197
  • ZTR 1997, 144
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Hiernach handelt der Personalrat, wenn er an einer personellen Maßnahme kraft Gesetzes zu beteiligen ist, nicht als "Dritter" (Beschluß vom 26. Januar 1994 -BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73, 80) [BVerwG 26.01.1994 - 6 P 21/92].

    Es trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, ohne die Aufgabenerfüllung und die Wahrnehmung der Befugnisse der Personalvertretung unnötig einzuschränken (Beschluß vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73, 81) [BVerwG 26.01.1994 - 6 P 21/92].

    Danach kommt es auf den Standpunkt einer "objektiven" Personalvertretung an (Beschluß vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73, 78) [BVerwG 26.01.1994 - 6 P 21/92], d.h. auf die Sichtweise einer PersonalVertretung, die alle von der beabsichtigten Maßnahme im Einzelfall betroffenen Belange umfassend und vertretbar würdigt.

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Es stellt hinsichtlich der Verpflichtung zur Mitteilung von Sozialdaten aus Anlaß von verhaltensbedingten Kündigungen ebenfalls darauf ab, ob der Arbeitgeber davon ausgehen muß, daß diese Daten für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung durch den Betriebsrat von Bedeutung sind (Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972).

    Auch aus dem schon genannten Urteil vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 ergibt sich nichts anderes: Dort hat das Bundesarbeitsgericht zwar ausgeführt, der Arbeitgeber dürfe dem Betriebsrat keine - ihm bekannten und von ihm bedachten - persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich im Rahmen der Interessenabwägung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken könnten.

  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Dabei hat es jedoch darauf abgestellt, ob die Unterhaltsverpflichtungen mit dem Kündigungsgrund (hier: dem zur Kündigung Anlaß gebenden Verhalten) in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III. der Gründe).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Wenn sich ein solcher Zusammenhang verneinen ließ, hat es eine Bedeutsamkeit der Unterhaltspflichten für die abschließende Interessenabwägung eindeutig verneint (Urteile vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124, und vom 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - NZA 1989, 755) und deshalb auch eine Unterrichtung des Betriebsrats über die Unterhaltsverpflichtungen als unmaßgeblich bezeichnet.
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 287/92

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung eines Lehrers wegen des Erzählens eines

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Wenn sich ein solcher Zusammenhang verneinen ließ, hat es eine Bedeutsamkeit der Unterhaltspflichten für die abschließende Interessenabwägung eindeutig verneint (Urteile vom 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124, und vom 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - NZA 1989, 755) und deshalb auch eine Unterrichtung des Betriebsrats über die Unterhaltsverpflichtungen als unmaßgeblich bezeichnet.
  • BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Das an die Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 BPersVG und hier insbesondere an den Maßstab der Erforderlichkeit gebundene Informationsrecht des Personalrats geht als bereichsspezifische Regelung des Dienstrechts einem etwa weiterreichenden Datenschutz vor (Beschlüsse vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 und vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11).
  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 15.92

    Personalvertretung - Unterrichtungsanspruch - Leistungszulagen -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Das an die Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 BPersVG und hier insbesondere an den Maßstab der Erforderlichkeit gebundene Informationsrecht des Personalrats geht als bereichsspezifische Regelung des Dienstrechts einem etwa weiterreichenden Datenschutz vor (Beschlüsse vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 und vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11).
  • BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92

    Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit -

    Auszug aus BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94
    Daß derartige Feststellungsanträge nach Erledigung des Beteiligungsfalls gestellt werden können, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2 mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    Im Übrigen geht das an die Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 BPersVG, insbesondere an den Maßstab der Erforderlichkeit gebundene Informationsrecht des Personalrats als bereichsspezifische Regelung des Dienstrechts einem etwa weitergehenden Datenschutz vor (vgl. Beschluss vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 S. 21; Beschluss vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 1.94 - Buchholz 250 § 79 BPersVG Nr. 4 S. 2).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats;

    Für die Datenübermittlung zwischen Dienststelle und Personalrat ist § 65 NWPersVG die bereichsspezifische Regelung, die gemäß § 2 Abs. 3 DSG NRW vorgeht (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 1.94 - Buchholz 250 § 79 BPersVG Nr. 4 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 17 S. 5 und vom 16. Februar 2010 - BVerwG 6 P 5.09 - Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 4 Rn. 25; Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 10 Rn. 44 und § 68 Rn. 44; Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, Stand Dezember 2007, § 68 Rn. 61; Ilbertz/Widmaier/Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 68 Rn. 71; Cecior u.a., a.a.O. § 65 Rn. 25; Stähler/Pohler, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl. 2003, § 29 Rn. 12; zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Es gilt insoweit auch im Personalvertretungsrecht ein objektiver Maßstab (vgl. u.a. Beschluss vom 9. Oktober 1996 BVerwG 6 P 1.94 ).

    Maßstab ist vielmehr der Standpunkt einer "objektiven" Personalvertretung (Beschlüsse vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92 und vom 9. Oktober 1996 BVerwG 6 P 1.94 ), d.h. die Sichtweise einer Personalvertretung, die alle von der beabsichtigten Maßnahme im Einzelfall betroffenen Belange umfassend und vertretbar würdigt.

    Ein objektiv vertretbarer Standpunkt der Personalvertretung ist daher für die Bestimmung des Umfangs des ihr zustehenden Informationsanspruchs maßgeblich (Beschluss vom 9. Oktober 1996 BVerwG 6 P 1.94 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - PL 15 S 261/96

    Mitwirkung des Personalrats im Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen und

    Das an die Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 LPVG und hier insbesondere an den Maßstab der Erforderlichkeit gebundene Informationsrecht des Personalrats geht als bereichsspezifische Regelung des Dienstrechts einem etwa weiterreichenden Datenschutz vor (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9.10.1996, ZfPR 1997, 12).

    Danach hat sich auch die Entscheidung zu richten, in welcher Form dem Personalrat die unerläßlichen Informationen gegeben werden, etwa durch Einsichtnahme, vorübergehende Aushändigung oder gar Überlassung von Unterlagen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 26.1.1994, a.a.O.; Beschluß vom 9.10.1996, a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde ist die Unterrichtung des Antragstellers über Daten und Noten der unter a) bis g) des Tenors des Beschlusses des Verwaltungsgerichts aufgeführten Prüfungen und Beurteilungen auch zur zweckentsprechenden und sachgerechten Erfüllung der Aufgaben des Antragstellers vom Standpunkt einer "objektiven" Personalvertretung aus (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 26.1.1994, a.a.O.; Beschluß vom 9.10.1996, a.a.O.) im Sinne von § 68 Abs. 2 S. 1 und 2 LPVG erforderlich, da der Antragsteller allein auf diese Weise Aufschluß darüber erlangen kann, ob einer der gesetzlich zugelassenen Weigerungsgründe vorliegt oder nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 20 A 696/16

    Informationsanspruch des Personalrates auf Unterrichtung über der Dienststelle

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 6 P 1.94 -, juris, Rn. 22; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a. a. O., § 65 Rn. 25.
  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 7.11

    Anspruch eines Personalrates auf Übermittlung nicht anonymisierter Daten zu mehr

    Für die Datenübermittlung zwischen Dienststelle und Personalrat ist § 65 NWPersVG die bereichsspezifische Regelung, die gemäß § 2 Abs. 3 DSG NRW vorgeht (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 1.94 - Buchholz 250 § 79 BPersVG Nr. 4 S. 2, vom 23. Januar 2002 - BVerwG 6 P 5.01 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 17 S. 5 und vom 16. Februar 2010 - BVerwG 6 P 5.09 - Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 4 Rn. 25; Altvater, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Aufl. 2011, § 10 Rn. 44 und § 68 Rn. 44; Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, Stand Dezember 2007, § 68 Rn. 61; Ilbertz/Widmaier/26Sommer, Bundespersonalvertretungsgesetz, 12. Aufl. 2012, § 68 Rn. 71; Cecior u.a., a.a.O. § 65 Rn. 25; Stähler/Pohler, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, 3. Aufl. 2003, § 29 Rn. 12; zum Betriebsverfassungsrecht: BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 a.a.O. Rn. 43 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 1 A 1402/99

    Voraussetzung für die Mitbestimmung des Personalrats ; Ausschluss der

    Mit ihnen knüpft der Antragsteller hinreichend konkret vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 45.93 -, PersR 1996, 361 f. (362), Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 6 P 1.94 -, PersR 1997, 116 ff. (117), Beschluss vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - OVG NRW, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 A 2911/97.PVB - und Beschluss vom 22. März 2000 - 1 A 4382/98.PVL -, an die zwischen den Beteiligten streitig gewesene Fallgestaltung dadurch an, dass er die Rechtsfragen, die von Anfang an hinter dem streitanlassgebenden Fall standen, bestimmt formuliert hat: Mit dem ersten Antrag soll die Rechtsfrage entschieden werden, ob das Antragserfordernis nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG auch dann greift, wenn als Maßnahme eine Personalangelegenheit u. a. im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG von Beschäftigten in Rede steht, welche einen Dienstposten der in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichneten Art erst nach Vollzug jener Personalmaßnahme innehaben (sollen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 - 20 A 628/16

    Mitteilungsanspruch des örtlichen Personalrats auf die privaten Telefonnummern

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 6 P 1.94 -, juris, Rn. 22; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Personalvertretungsrecht NRW, § 65 Rn. 25.
  • LAG Köln, 19.11.1999 - 11 Sa 768/99

    Kündigung; außerordentliche Kündigung; Personalratsanhörung; Substantiierung der

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  • LAG Köln, 20.08.1998 - 10 Sa 925/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung; Tätigkeit als

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  • VG Ansbach, 03.12.2013 - AN 7 P 13.01128

    Personalvertretungsrecht des Bundes

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.1996 - 6 P 22.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3889
BVerwG, 09.08.1996 - 6 P 22.94 (https://dejure.org/1996,3889)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.1996 - 6 P 22.94 (https://dejure.org/1996,3889)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 1996 - 6 P 22.94 (https://dejure.org/1996,3889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundlegende Neugestaltung der beteiligungsrechtlichen Rechtsbeziehungen nach einer Privatisierung des Postdienstes - Anordnungen zur Erfassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hinsichtlich ihrer noch nicht eingetretenen Unkündbarkeit im Sinne von § 47 ...

  • rechtsportal.de

    Personalvertretungsrecht - Beschlussverfahren, Wegfall des Rechtsschutzinteresses infolge Privatisierung der Deutschen Bundespost

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 555 (Ls.)
  • ZTR 1997, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70

    Erledigung der Hauptsache und Berufung

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1996 - 6 P 22.94
    Das Rechtsschutzinteresse stellt keine besondere Zulässigkeitsvoraussetzung des Rechtsmittels dar (BGH, Urteil vom 3. November 1971 - IV ZR 26/70 - BGHZ 57, 224 [BGH 03.11.1971 - IV ZR 26/70]/225).
  • BAG, 12.12.1956 - 2 AZR 613/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Prüfung der Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1996 - 6 P 22.94
    Ein unter der Voraussetzung einer formellen Beschwer zulässig eingelegtes Rechtsmittel kann durch eine spätere Erledigung nicht unzulässig werden (vgl. BAG, Beschluß vom 12. Dezember 1956 - 2 AZR 613/54 - AP § 91 a ZPO Nr. 1 und vom 17. August 1961 - 5 AZR 311/60 - DB 1961, 1428).
  • BAG, 17.08.1961 - 5 AZR 311/60

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Revisionsinstanz - Zulässigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 09.08.1996 - 6 P 22.94
    Ein unter der Voraussetzung einer formellen Beschwer zulässig eingelegtes Rechtsmittel kann durch eine spätere Erledigung nicht unzulässig werden (vgl. BAG, Beschluß vom 12. Dezember 1956 - 2 AZR 613/54 - AP § 91 a ZPO Nr. 1 und vom 17. August 1961 - 5 AZR 311/60 - DB 1961, 1428).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.1996 - 7 (9) TaBV 52/95   

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LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.1996 - 7 (9) TaBV 52/95 (https://dejure.org/1996,3465)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.1996 - 7 (9) TaBV 52/95 (https://dejure.org/1996,3465)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 1996 - 7 (9) TaBV 52/95 (https://dejure.org/1996,3465)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Wahl eines Betriebsrates; Erstellung und Bekanntmachung gültiger Wahlvorschlagslisten ; Zulässigkeit der Streichung eines Kandidaten von der Wahlliste ohne Einfluss auf das Ergebnis; Anfechung einer nicht ordnungsgemäßen Veröffentlichung der Wahlbewerber ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 19
    Betriebsratswahl: Anfechtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 674 (Ls.)
  • ZTR 1997, 144
 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Wesel, 29.09.2010 - 4 BV 34/10

    Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Bestellung des Wahlvorstandes, Gesamtbetriebsrat,

    (3) Auch die Nichtveröffentlichung der Vorschlagsliste führt allein zur Anfechtbarkeit nicht jedoch zur Nichtigkeit der Wahl (LAG Rheinland-Pfalz vom 30.05.1996 - 7 (9) TaBV 52/95, NZA 1997, 674).
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