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   BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95   

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https://dejure.org/1997,1056
BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95 (https://dejure.org/1997,1056)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 4 AZR 604/95 (https://dejure.org/1997,1056)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 (https://dejure.org/1997,1056)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmißbrauch durch vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - Anspruch auf Beschäftigung mit Tätigkeiten eines Bearbeiters - Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer - Sachlicher Grund für vorübergehende Übertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 24; BGB §§ 242 611 Abs. 1
    Arbeitsverhältnis: Zuweisung einer tariflich geringer bewerteten Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1997, 413
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.1985 - 4 AZR 540/83

    Eingruppierung: Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
    In einem solchen Fall gilt die höherwertige Tätigkeit als auf Dauer übertragen (vgl. BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT).

    Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT, m.w.N.; BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
    Unerheblich ist dabei allerdings entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts, ob aus der einschlägigen Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe möglich ist oder nicht (BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht, m.w.N.).

    Der Arbeitgeber ist hingegen nicht befugt, dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts einen Aufgabenbereich zuzuweisen, der nur die Tätigkeitsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe erfüllt und lediglich auf dem Umweg über den Bewährungsaufstieg dazu führen kann, daß die bisherige Vergütung erhalten bleibt (Urteil des Senats vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP Nr. 49 zu § 611 BGB Direktionsrecht, im Anschluß an BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
    Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT, m.w.N.; BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).
  • BAG, 30.08.1989 - 4 AZR 181/89

    Eingruppierung: Dockleiter, Zulage nach nach Fußnote 1 zur VergGr. Vb BAT

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
    Grundsätzlich begründet die Zuweisung einer Tätigkeit, die einer bestimmten Vergütungsgruppe zuzuordnen ist, einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Beschäftigung im Rahmen dieser Vergütungsgruppe (Urteil des Senats vom 30. August 1989 - 4 AZR 181/89 -, n.v.).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
    Als sachlicher Grund für eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist stets die Vertretung eines anderen Mitarbeiters anzusehen, da nach Rückkehr des vertretenen Mitarbeiters auf seinen Arbeitsplatz kein Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Vertreters auf diesem Arbeitsplatz besteht (BAGE 49, 95, 98 = AP Nr. 9 zu § 24 BAT, m.w.N.; BAG Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT; BAG Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59 = AP Nr. 3 zu § 24 MTA).
  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

    Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 604/95
    Der Arbeitgeber ist hingegen nicht befugt, dem Arbeitnehmer im Wege des Direktionsrechts einen Aufgabenbereich zuzuweisen, der nur die Tätigkeitsmerkmale einer niedrigeren Vergütungsgruppe erfüllt und lediglich auf dem Umweg über den Bewährungsaufstieg dazu führen kann, daß die bisherige Vergütung erhalten bleibt (Urteil des Senats vom 24. April 1996 - 4 AZR 976/94 - AP Nr. 49 zu § 611 BGB Direktionsrecht, im Anschluß an BAG Urteil vom 30. August 1995 - 1 AZR 47/95 - AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    An der früheren Rechtsprechung der Rechtsmißbrauchskontrolle einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit hält der Senat nicht fest (zuletzt 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).

    Fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung, sei der Angestellte vom Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen (10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP BAT § 24 Nr. 15 mwN; 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59; 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).

  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    (2) Dieser Maßstab ist auch anzuwenden, wenn es um die nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten geht (BAG 17. April 2002 - 4 AZR 174/01 - BAGE 101, 91, unter Aufgabe der Rechtsprechung zum Prüfmaßstab "Rechtsmissbrauch", dazu BAG 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).
  • BAG, 15.05.2002 - 4 AZR 433/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Fehle es an einer sachlichen Rechtfertigung, sei der Angestellte vom Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit an so zu behandeln, als sei ihm diese auf Dauer zugewiesen (10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP BAT § 24 Nr. 15 mwN; 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59; 26. März 1997 - 4 AZR 604/95 - ZTR 1997, 413).
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