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   BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96   

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BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96 (https://dejure.org/1997,1402)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1997 - 2 AZR 241/96 (https://dejure.org/1997,1402)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 (https://dejure.org/1997,1402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 10 Abs. 3, § 14
    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten Arbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BBG § 10 Abs. 3, § 14
    Keine Wiederaufnahme des Arbeitsverhältnisses nach Rücknahme der Beamtenernennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 351
  • NZA 1997, 1045
  • BB 1997, 1592
  • DB 1997, 1723
  • ZTR 1997, 471
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
    Es besteht insoweit in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nahezu Einigkeit (BAGE 8, 260, 268 = AP Nr. 15 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe; BVerwG Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; siehe ferner Nachweise bei Battis, aaO, § 14 Anm. 2; Fromme, DöD 1981, 169, 170; Fürst u. a., aaO, § 14 Rz 10; Plog u. a., aaO, § 14 Rz 6, 8 f., 13; Weiss u. a., aaO, Art. 18 Anm. 4), daß im Falle einer fehlerhaften Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht und daß alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechende Anwendung finden, z. B. die Regeln über die Besoldung nach dem BBesG, Strafbarkeit und Haftung wie ein Beamter (vgl. BVerwGE 100, 280, 283), Beihilfe, Altersversorgung nach dem BVersG, allerdings mit der Modifikation, daß eine Nachversicherung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (früher §§ 1232 RVO, 9 AVG) zu erfolgen hat.

    c) Auf der gleichen Linie liegt es, daß das BAG (Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - BAGE 8, 260, 267 f. = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe) es abgelehnt hat, ein nichtiges Beamtenverhältnis gem. § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umzudeuten.

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
    Andererseits kann auch angesichts der eindeutigen Regelung des § 10 Abs. 3 BBG nicht etwa von einem ruhend fortbestehenden Arbeitsverhältnis ausgegangen werden; selbst bei der ähnlichen Konstellation eines zunächst bestehenden Arbeitsverhältnisses, das durch ein Geschäftsführerverhältnis abgelöst wird, neigt die neuere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu der Annahme, daß der Abschluß eines neuen Vertragsverhältnisses im Zweifel zur Ablösung des früheren Arbeitsverhältnisses führt.
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
    Es besteht insoweit in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nahezu Einigkeit (BAGE 8, 260, 268 = AP Nr. 15 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe; BVerwG Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; siehe ferner Nachweise bei Battis, aaO, § 14 Anm. 2; Fromme, DöD 1981, 169, 170; Fürst u. a., aaO, § 14 Rz 10; Plog u. a., aaO, § 14 Rz 6, 8 f., 13; Weiss u. a., aaO, Art. 18 Anm. 4), daß im Falle einer fehlerhaften Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht und daß alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechende Anwendung finden, z. B. die Regeln über die Besoldung nach dem BBesG, Strafbarkeit und Haftung wie ein Beamter (vgl. BVerwGE 100, 280, 283), Beihilfe, Altersversorgung nach dem BVersG, allerdings mit der Modifikation, daß eine Nachversicherung gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (früher §§ 1232 RVO, 9 AVG) zu erfolgen hat.
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156; 16, 340; 59, 366; Schütz, aaO, § 13 LBG NW Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
    Andererseits kann auch angesichts der eindeutigen Regelung des § 10 Abs. 3 BBG nicht etwa von einem ruhend fortbestehenden Arbeitsverhältnis ausgegangen werden; selbst bei der ähnlichen Konstellation eines zunächst bestehenden Arbeitsverhältnisses, das durch ein Geschäftsführerverhältnis abgelöst wird, neigt die neuere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu der Annahme, daß der Abschluß eines neuen Vertragsverhältnisses im Zweifel zur Ablösung des früheren Arbeitsverhältnisses führt.
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156; 16, 340; 59, 366; Schütz, aaO, § 13 LBG NW Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96
    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156; 16, 340; 59, 366; Schütz, aaO, § 13 LBG NW Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 11.99

    Rückforderung beamtenrechtlicher Bezüge nach Rücknahme der Ernennung; -,

    Die Rücknahme der Ernennung hat es nicht wiederaufleben lassen (BAG, Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - ).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

    Denn die hierfür als maßgeblich herangezogenen spezifisch beamtenrechtlichen Gründe, die im Übrigen nicht für derart grundlegende Statusänderungen gelten wie das Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses durch Begründung eines (später zurückgenommenen) Beamtenverhältnisses (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, ihm folgend BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 11.99 - BVerwGE 109, 365 ), sind auf das Ausländerrecht nicht übertragbar.
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

    So entsteht bei der rückwirkenden Rücknahme einer Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, in dem alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechende Anwendung finden (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - zu I 2 b ee der Gründe; vgl. auch BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - zu III 1 b bb der Gründe, BAGE 85, 351; BVerwG 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280) .
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04

    Status eines Vertretungsprofessors

    So entsteht bei der rückwirkenden Rücknahme einer Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, in dem alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechende Anwendung finden (BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 355 f., zu III 1 b bb der Gründe; BVerwG 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280).
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05

    Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf

    § 10 Abs. 4 LBG NW dient einer klaren und eindeutigen zeitlichen Abgrenzung zwischen früherem und neuem Beschäftigungsverhältnis unter Vermeidung eines unvereinbaren Nebeneinanders von privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Rechtsverhältnis (zu § 10 Abs. 3 BBG: BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer Kommentar zum BBG Stand Januar 2006 § 10 BBG Rn. 19).

    § 10 Abs. 4 LBG NW und § 13 Abs. 4 LBG SH bezwecken unter anderem die klare und eindeutige zeitliche Abgrenzung zwischen früherem und neuem Beschäftigungsverhältnis unter Vermeidung eines unvereinbaren Nebeneinanders von privatrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Rechtsverhältnis (zu § 10 Abs. 3 BBG: BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer Kommentar zum BBG Stand Januar 2006 § 10 BBG Rn. 19; ErfK/Preis 6. Aufl. § 611 BGB Rn. 154).

    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Auffassung über eine generelle Unvereinbarkeit eines Arbeits- mit einem Beamtenverhältnis überholt sei (in diesem Sinne: BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35; anders 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; 26. Juni 1997 - 8 AZR 369/96 -) und das Erlöschen des privaten Arbeitsverhältnisses für Beamte auf Widerruf, deren Arbeitsverhältnis ruht, nicht als zwingend erachtet (vgl. § 8 Abs. 5 LBG RP), hat der Landesgesetzgeber in § 10 Abs. 4 LBG NW eine eindeutige Regelung getroffen, die von den Gerichten zu respektieren ist.

  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Zudem kann auch ein nichtiges Beamtenverhältnis nicht gemäß § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umgedeutet werden (Senat 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 5, zu I 2 b ee der Gründe; BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 355 f.; BVerwG 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280).
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Die Bestimmung schafft eine einwandfreie Grundlage dafür, den bisher privatrechtlich Bediensteten ggf. mit seinen bisher schon wahrgenommenen Aufgaben weiter in dem neuen Status als Beamter (Art. 60 GG, §§ 11, 13 SächsBG, § 10 BBG) zu betrauen, was nach Inhalt und Umfang mit den beamtenrechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist (ebenso für die entsprechende Bestimmung des § 10 Abs. 3 BBG, BAG Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III 1 a der Gründe; Battis, Kommentar zum BBG, § 10 Anm. 3; Fürst, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BBG Rz 14; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, § 10 Rz 18; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BBG Rz 13).

    Der Beamte kann nur die Erhaltung seines Beamtenverhältnisses betreiben (ebenso für den Bereich des BBG, BAG Urteil vom 24. April 1997, a.a.O., zu III 1 b bis d der Gründe).

    Jedenfalls besteht ein öffentlich-rechtliches Erstattungsverhältnis (vgl. näher BAG Urteil vom 24. April 1997, a.a.O., zu III 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 730/05

    DO-Angestellte: Rücknahme der Berufung in das DO-Verhältnis

    Daran ändert die Rücknahme der Beamtenernennung nichts (BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351).
  • BVerwG, 29.07.1998 - 2 B 63.98

    Einigungsvertrag und beamtenrechtliche Rücknahmeregelung wegen arglistiger

    Über die arbeitsrechtliche Bedeutung einer Rücknahme der Beamtenernennung, die zum Erlöschen eines bis dahin bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Dienstherrn geführt hat (§ 13 Abs. 4 SächsBG, entspr. § 10 Abs. 3 BBG), hat der Senat nicht zu befinden (vgl. zur Frage das von der Beschwerde angeführte Urteil des BAG vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - <AP Nr. 2 zu § 611 BGB Ruhen des Arbeitsverhältnisses = ZTR 1997, 471).
  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 276/00

    Zusatzversorgung nach Entlassung als Beamter auf Probe

    In Betracht kommen ein faktisches Beamtenverhältnis, ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder eine Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung von Billigkeitsgründen (vgl. ua. BAG 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 355 f.; BVerwG 12. Mai 1966 - BVerwG II C 197.62 - BVerwGE 24, 92, 98 ff.; 25. November 1982 - 2 C 12.81 - DÖV 1983, 898, 899, zu II der Gründe; 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 56.82 - BVerwGE 71, 354, 356 ff.).
  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 11 Sa 787/05

    Erlöschen des Arbeitsverhältnisses einer Regierungsangestellten mit Ernennung zur

  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2005 - 15 Sa 94/04

    Verneinung eines Betriebsübergangs im Falle der Geschäftsanmaßung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1998 - 6 A 667/96

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge eines Beamten

  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 78/10

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Abgrenzung Arbeitsverhältnis und

  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2009 - 13 Sa 18/09

    Lehrauftrag an Universität: Arbeitsverhältnis oder öffentlich-rechtliches

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02

    Kündigung eines tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • LSG Niedersachsen, 19.04.2001 - L 8 AL 489/00

    Gewährung von Arbeitslosengeld; Rücknahme der Ernennung in ein Beamtenverhältnis

  • BVerwG, 24.07.1998 - 2 B 50.98

    Voraussetzungen für die Rückanhme einer Ernennung zum Beamten - Herbeiführung der

  • LAG Berlin, 19.12.1997 - 6 Sa 81/97

    Notwendigkeit der arbeitsvertraglichen Neubegründung eines mit der Wahl zum

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