Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.07.1997

Rechtsprechung
   BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1841
BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96 (https://dejure.org/1997,1841)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 4 AZR 185/96 (https://dejure.org/1997,1841)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 4 AZR 185/96 (https://dejure.org/1997,1841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter; Teil II Abschnitt G (Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst) der Anlage 1 a zum BAT/BL, VergGr. V b, IV b, IV a, III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 596
  • NZA-RR 1998, 429 (Ls.)
  • ZTR 1998, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 246/94

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Anträge, rückständige Differenzbeträge zu verzinsen, prozessual nicht zu beanstanden (vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 246/94 - AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 14. Juni 1995, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR, aaO; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tatbestandsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR, aaO; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR 1994, 291, 292) bezieht sich das Tatbestandsmerkmal der "besonders schwierigen Tätigkeit" auf die fachliche Qualifikation des Angestellten.
  • LAG Hamburg, 11.01.1996 - 1 Sa 37/95

    Tätigkeit eines Sozialpädagogen; Vergütungsgruppe ; Zusatzausbildung;

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. Januar 1996 - 1 Sa 37/95 - aufgehoben.
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 842/93

    Tätigkeit als Diplom-Sozialarbeiterin in einer Landesklinik - Aufteilung einer

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 288/93

    Eingruppierung Sozialarbeiterin in Behindertenbetreuung

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Insoweit ist daher die revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt zu prüfen, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAGE 51, 59, 85 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.; BAG Urteile vom 9. März 1994 - 4 AZR 288/93 - und vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 842/93 - beide n.v.).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 195/95

    Eingruppierung: Diplom-Sozialarbeiterin in Beratungsstelle

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = ZTR, aaO; Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 AZR 139/95 - AP Nr. 29 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 28.01.1970 - 4 AZR 136/69

    Angestellte - Errechnung von Bezügen - Lohnerrechnung - Tatsachenauswertung -

    Auszug aus BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 185/96
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 25. September 1996 - 4 AZR 195/95 - AP Nr. 31 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 19.12.1969 - 4 AZR 91/69

    Vergütungen - Löhne - Krankenbezüge - Urlaubsvergütungen - Urlaubslöhne -

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so dass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muss (vgl. etwa BAG 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94, juris mwN; BAG 05.11.1997 - 4 AZR 185/96, juris mwN; BAG 20.05.2009 - 4 AZR 184/08, juris mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    (2) Diese Einschätzung der Kammer wird bestätigt durch die bisherigen vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fallgestaltungen: Im Entscheidungsfall des Bundesarbeitsgerichts vom 05.11.1997 (4 AZR 185/96 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 44) hatte das Landesarbeitsgericht in Anlehnung an die Argumentation der Klägerin eine gesteigerte Bedeutung der Tätigkeit einer Sozialarbeiterin in der Beratung von Essgestörten angenommen.
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Der Senat hat bei Betreuungstätigkeiten regelmäßig einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 -, vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - AP Nr. 34, 44 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 1994 - 18 Sa 222/93 - ZTR 1995, 316).
  • BAG, 25.03.1998 - 4 AZR 670/96

    Eingruppierung: Erzieherin in Sozialarbeitertätigkeit

    So hat der Senat in jüngerer Zeit beispielsweise entschieden über die Eingruppierung einer Sozialarbeiterin in der Betreuung von Eßgestörten (Urteil vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - ZTR 1998, 223), einer Sozialarbeiterin in einer Neurologischen Abteilung eines Landeskrankenhauses (Urteil vom 24. September 1997 - 4 AZR 469/96 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), einer Sozialarbeiterin in einer sozial-psychiatrischen Beratungsstelle der Sozialmedizinischen Abteilung des Gesundheitsamtes einer Großstadt (Urteil vom 6. August 1997 - 4 AZR 891/95 - AP Nr. 40 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht (Urteil vom 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) und einer Sozialarbeiterin in der Familientherapie u.ä.
  • LAG Hamm, 20.12.2000 - 18 Sa 1962/99

    Heraushebung einer Tätigkeit durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG München, 22.06.1998 - 9 Sa 1149/96

    Eingruppierung: Kreisjugendpfleger

    Dies gilt auch, soweit der Kläger die gerichtliche Feststellung anstrebt, die fälligen monatlichen Differenzbeträge seit Rechtshängigkeit mit 4 % zu verzinsen (BAG AP Nr. 202 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 5.11.1997 - 4 AZR 185/96- ).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 689/98

    Eingruppierung eines Diplompädagogen - Beschäftigung als Sozialpädagoge in

    Der Senat hat bei Betreuungstätigkeiten regelmäßig einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 -, vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - AP Nr. 34, 44 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 1994 - 18 Sa 222/93 - ZTR 1995, 316).
  • LAG Niedersachsen, 20.02.1998 - 3 Sa 1950/93

    Anspruch auf Höhergruppierung in eine neue Vergütungsgruppe

    Dabei muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, so daß diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarif sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet werden muß (vgl. BAG, Urteil vom 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 05.11.1997 - 4 AZR 185/96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 348/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8397
BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 348/96 (https://dejure.org/1997,8397)
BAG, Entscheidung vom 23.07.1997 - 10 AZR 348/96 (https://dejure.org/1997,8397)
BAG, Entscheidung vom 23. Juli 1997 - 10 AZR 348/96 (https://dejure.org/1997,8397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners - Bewährungsaufstieg im Öffentlichen Dienst - Anspruch eines Arbeitsnehmers auf tarifgerechte Entlohnung - Auslegung eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de

    BMT-G II § 20; BZT-G/NRW § 4 Abs. 1; TVG § 1
    Eingruppierung: Bewährungsaufstieg eines Hilfshandwerkers nach BZT-G/NRW

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1998, 223
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 348/96
    Die Feststellungsklage kann zur Klärung dieser Streitfrage in prozeßökonomischer Weise beitragen, so daß für sie ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO zu bejahen ist (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Enthält ein Tarifvertrag für die Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs-, Lohn- oder Fallgruppe zur Erläuterung eines für die Eingruppierung maßgeblichen Oberbegriffes bestimmte beispielhaft aufgezählte Einreihungsmerkmale und erfüllt ein Arbeitnehmer eines dieser Einreihungsmerkmale, so hat das zur Folge, daß auch das Tätigkeitsmerkmal des allgemeinen Oberbegriffes als erfüllt anzusehen ist (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, a.a.O.).

    Bei Eingruppierungsstreitigkeiten fehlt es nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel an dem für den Schuldnerverzug des Arbeitgebers nach § 285 BGB erforderlichen Verschulden, weil in aller Regel die Frage der richtigen Eingruppierung mit erheblichen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art verbunden ist (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, a.a.O.).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 348/96
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 73, 364 = AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 16.04.1996 - 16 Sa 166/96

    Eingruppierung: Bewährungsaufstieg eines Hilfshandwerkers nach BZT-G/NRW

    Auszug aus BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 348/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. April 1996 - 16 Sa 166/96 - insoweit aufgehoben als es festgestellt hat, daß die nachzuzahlenden Nettobeträge ab dem jeweiligen Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu verzinsen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht