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Rechtsprechung
   BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1504
BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 (https://dejure.org/1997,1504)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 (https://dejure.org/1997,1504)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 (https://dejure.org/1997,1504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlußfrist - Karenzentschädigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 241, 305; AGB-Gesetz § 23 Abs. 1; HGB §§ 74, 74b
    Vertragliche Ausschlußfrist für Karenzentschädigung: Zulässige Vereinbarung in Formulararbeitsvertrag - Bewertung einer solchen Klausel i.S. einer Inhaltskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Ausschlussfrist, Karenzentschädigung, nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Formularvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1732
  • ZIP 1998, 437
  • ZIP 1998, 439
  • NZA 1998, 258
  • BB 1998, 168
  • DB 1998, 426
  • ZTR 1998, 233
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.04.1984 - 3 AZR 56/82

    Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Sie ist vorrangig Gegenleistung für die Karenz des Arbeitnehmers und nur in zweiter Linie Ausgleich für die damit verbundene Verdienstminderung und Fortkommenserschwer (vgl. BAGE 45, 289 = AP Nr. 44 zu § 74 HGB).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94

    Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Auch das Unterbringen einer Klausel an einer unerwarteten Stelle im Text kann sie als überraschend erscheinen lassen (BAG Urteil vom 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - AP Nr. 1 zu § 3 AGB-Gesetz, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Sie unterliegen allerdings einer Rechtskontrolle (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 328/69

    Wettbewerbsverbot - Probezeit - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. April 1970 (- 3 AZR 328/69 - AP Nr. 25 zu § 74 HGB) ist nicht einschlägig.
  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 104/94

    Statthaftigkeit der Revision in Familiensachen; Anforderungen an die Begründung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 373 = AP Nr. 32 zu § 72a ArbGG 1979; BAGE 62, 256 [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vgl. auch BGH Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 - FamRZ 1995, 1138).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 373 = AP Nr. 32 zu § 72a ArbGG 1979; BAGE 62, 256 [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vgl. auch BGH Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 - FamRZ 1995, 1138).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 383/82

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Sie ist die zwischen den Parteien vereinbarte Gegenleistung für die von dem Kläger für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschuldete Wettbewerbsenthaltung und setzt denknotwendig den Bestand des Arbeitsvertrages voraus (vgl. BAG Urteil vom 18. Dezember 1984 - 3 AZR 383/82 - AP Nr. 87 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Fehlen Ausführungen zu einem Anspruch, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 78, 373 = AP Nr. 32 zu § 72a ArbGG 1979; BAGE 62, 256 [BAG 20.07.1989 - 2 AZR 114/87] = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken; vgl. auch BGH Urteil vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94 - FamRZ 1995, 1138).
  • BAG, 20.10.1981 - 3 AZR 1013/78

    Ausgleichsquittung - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Verzicht -

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Die sich aus dem verbindlichen Verbot ergebenden monatlichen Zahlungsansprüche unterliegen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses der freien Vereinbarung (vgl. BAG Urteil vom 20. Oktober 1981 - 3 AZR 1013/78 - AP Nr. 39 zu § 74 HGB).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.1995 - 2 Sa 771/94

    Wertberechnung der privaten Nutzung eines Firmenwagens; Berechnung des

    Auszug aus BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 801/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Mai 1995 - 2 Sa 771/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Das ist auch dann zulässig, wenn ein Vertragsformular verwandt (Senat 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 74 b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60) - und eine Ausschlußklausel einbezogen wird.
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Der Kläger erhielt ein Festgehalt von 7.500,00 Euro brutto monatlich; die private Nutzung des ihm überlassenen Kfz wurde als geldwerter Vorteil iHv. 1.089,20 Euro brutto angesetzt (zur Berücksichtigung dieses Sachbezugs bei der Ermittlung der Karenzentschädigung: BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - zu II 2 der Gründe) .
  • BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04

    Karenzentschädigung - Ausschlussfrist

    Sie ist die zwischen den Parteien vereinbarte Gegenleistung für die vom Kläger für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geschuldete Wettbewerbsenthaltung und setzt den Bestand des Arbeitsverhältnisses voraus (BAG 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 74b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    a) Die Ausschlußklausel ist zulässigerweise durch Formularvertrag vereinbart worden (Senat 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 74 b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60).
  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 215/01

    Bestimmtheit des Klageantrages; Tarifliche Ausschlußfrist

    Nach der Rechtsprechung des Senats (19. Januar 1999 - 9 AZR 637/97 - BAGE 90, 311) werden davon auch gesetzliche oder vertragliche Ansprüche erfaßt, deren Bestand von einem tariflich ausgestalteten Anspruch abhängig ist (vgl. Senat 23. Februar 1999 - 9 AZR 737/97 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 4 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 7) oder in einem rechtlichen Zusammenhang mit einem tariflichen Anspruch steht (vgl. Senat 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95 - AP HGB § 47 b Nr. 2 = EzA HGB § 74 Nr. 60).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 15 Sa 24/13

    Karenzentschädigung - nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Dass Gesetzesrecht der Verfallbarkeit der Karenzentschädigung nicht entgegen stehe, sei in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geklärt (vgl. BAG 17.06.1997 - 9 AZR 801/95).

    Überholt sei die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (17.06.1997 - 9 AZR 801/95), wonach zwingendes Gesetzesrecht der Verfallbarkeit der Karenzentschädigung nicht entgegenstehe.

    Ebenso wie der Entgeltanspruch im bestehenden Arbeitsverhältnis kann der nachvertragliche Entschädigungsanspruch einer Ausschlussfrist unterworfen werden (vgl. BAG 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 - NZA 1998, 258).

  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

    Auch zusammen mit dem Hauptanspruch abgewiesene Nebenforderungen sind nicht etwa ein mit der Hauptforderung einheitlich verbundener Streitgegenstand, sondern ein selbständiger (grundsätzlich teilurteilsfähiger) Anspruch, weshalb deren Abweisung grundsätzlich separat angegriffen werden muss (BGH, Urteile vom 12. April 1995 - XII ZR 104/94, juris Rn. 10; vom 3. April 2008 - III ZR 78/07, juris Rn. 31; BAG, Urteil vom 17. Juni 1997 - 9 AZR 801/95, juris Rn. 16), sofern der Erfolg mit der Hauptforderung nicht zwingend den (vollen) Erfolg auch mit der Nebenforderung bedingt (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - III ZR 78/07, juris Rn. 31; BAG, Urteil vom 19. Mai 2016 - 3 AZR 131/15, juris Rn. 15; siehe auch BGH, Urteil vom 17. März 1994 - IX ZR 102/93, juris Rn. 29 [zum umgekehrten Fall des ausdrücklichen Berufungsangriffs nur gegen eine Verurteilung wegen der Hauptforderung]).
  • LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung;

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  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98

    Verfallfristen für Arbeitnehmer

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  • LAG Hamm, 22.04.2005 - 7 Sa 2220/04

    Vergleich, Ausgleichsklausel, Verzicht auf finanzielle Ansprüche,

    Dies ist schließlich auch möglich durch eine Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag oder in einem gerichtlichen Vergleich, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Vereinbarung bedarf (BAG, Urteile v. 17.06.1997 - 9 AZR 801/95 - AP Nr. 2 zu § 74 b HGB = Der Betrieb 1998, 426 = NZA 1998, 258 = EzA, § 74 HGB Nr. 60; v. 31.07.2002 - 10 AZR 513/01 - AP Nr. 74 zu § 74 HGB = NZA 2003, 100; v. 31.07.2002 - 10 AZR 558/01 - AP Nr. 48 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel; v. 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 - Betriebsberater 2004, 1280; v. 28.07.2004 - 10 AZR 661/03 - AP Nr. 177 zu § 4 TVG Ausschlussfrist = Betriebsberater 2004, 2134 = Der Betrieb 2004, 2218 = NZA 2004, 1097; v. 07.09.2004 - 9 AZR 612/03 - EzA Schnelldienst 2005, Nr. 8/6; Kritisch hierzu: Bauer/Diller, Allgemeine Erledigungsklauseln und nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Eine unendliche Geschichte, Betriebsberater 2004, 1274 ff.).
  • LAG Berlin, 22.08.2003 - 5 Sa 314/03

    Anschluß eines sachlich-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

  • LAG Nürnberg, 21.02.2007 - 6 Sa 576/04

    Wettbewerbsentschädigung - Ausschlussfrist - künftige

  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 320/12

    Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die gerichtliche Hinweispflicht

  • LAG Köln, 28.06.2002 - 11 Sa 1315/01

    Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag; Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag; pactum

  • LAG Köln, 01.02.2001 - 10 Sa 625/00

    Gratifikation; Bindungsklausel; geltungserhaltende Reduktion

  • LAG Berlin, 01.03.2002 - 6 Sa 2403/01

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch des Arbeitnehmers auf

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1806
BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95 (https://dejure.org/1997,1806)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1997 - 6 P 7.95 (https://dejure.org/1997,1806)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1997 - 6 P 7.95 (https://dejure.org/1997,1806)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung bei der Einstellung einer DRK-Krankenschwester

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    DRK-Krankenschwester - Gestellungsvertrag - Einstellung - Mitbestimmung des Personalrats - Pflegedienstleitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 563
  • ZTR 1998, 233
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Wie der Senat bereits durch Beschluß vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214, 216, entschieden hat, trifft es nicht zu, daß das hessische Personalvertretungsrecht eine Mitbestimmung bei der Einstellung von Arbeitnehmern nur dann zuläßt, wenn ein arbeitsvertraglich geregeltes Arbeits- oder Angestelltenverhältnis mit dem Träger der Dienststelle begründet werden soll.

    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle" als Beschäftigte im Sinn des Personalvertretungsrechts anzusehen wäre (s. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194, 196, 198 - "Leiharbeitnehmer" und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).

    Ansonsten ist nur zu fordern, daß der Dienstleistende mit der ihm übertragenen Tätigkeit wie ein in dieser Dienststelle beschäftigter Arbeitnehmer im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation der Dienststelle Aufgaben wahrnimmt, die ihr im öffentlichen Interesse obliegen (Beschluß vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).

    Dies hat der Senat in dem Beschluß vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O. S. 218 am Beispiel der klarstellenden bundesgesetzlichen Spezialregelung für Leiharbeitnehmer verdeutlicht.

    Diese Entscheidung befaßt sich nur mit der Abgrenzung des persönlichen Geltungsbereichs des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. der Personalvertretungsgesetze, also allein mit der Abgrenzung der vom kollektiven Schutz jeweils begünstigten Personenkreise, nicht hingegen mit der Maßnahme der Einstellung als Auslöser und möglichem Gegenstand dieses Schutzes (Beschluß vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).

    Nicht jeder Gestellungsvertrag als Rechtsgrundlage von Dienstleistungen läßt die Mitbestimmung bei der Einstellung ohne weiteres entfallen; vielmehr bedarf die Ausnahme von der Mitbestimmung bei Vorliegen einer Eingliederung einer weitergehenden Rechtfertigung, die an den wesentlichen Merkmalen des Einstellungsbegriffs anzusetzen hat; eine Ausnahme kann insbesondere vorliegen, wenn Weisungsrechte der Dienststelle aufgrund des Gestellungsvertrages nicht bestehen (vgl. zur Sonderstellung der Religionslehrer an öffentlichen Schulen, die aufgrund von Gestellungsverträgen mit den Kirchen eingesetzt werden: Beschlüsse vom 23. August 1993 - BVerwG 6 P 14.92 - Buchholz 251.5 § 77 HePersVG Nr. 3 = PersR 1994, 24 = RiA 1994, 249, und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).

    Dies hat der Senat bereits in dem Beschluß vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - (a.a.O. S. 217) zum Ausdruck gebracht.

  • BVerwG, 15.03.1994 - 6 P 24.92

    Einstellung von ABM-Kräften - Dienststelle des Bundes - Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Dieses Erfordernis darf aber nicht in dem Sinne eng verstanden werden, daß ausschließlich zweiseitige und notwendig perfekte Vertragsbeziehungen für das bei der Einstellung von Arbeitnehmern geforderte arbeitsrechtliche Band zu verlangen sind (vgl. Beschluß vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 89 = PersR 1994, 288 "ABM").

    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle" als Beschäftigte im Sinn des Personalvertretungsrechts anzusehen wäre (s. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194, 196, 198 - "Leiharbeitnehmer" und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).

    Auch aus der Zuordnung der einzustellenden Arbeitskraft zu einer der drei Statusgruppen können sich keine unüberwindlichen Hindernisse für die Mitbestimmung bei der Einstellung ergeben (vgl. Beschluß vom 15. März 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1992 - 6 P 4.90

    Einstellung Leiharbeitnehmer - Mitbestimmungstatbestand

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle" als Beschäftigte im Sinn des Personalvertretungsrechts anzusehen wäre (s. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194, 196, 198 - "Leiharbeitnehmer" und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).

    Entsprechendes gilt nach Auffassung des Senats für den von dem des Bundesrechts nicht abweichenden Einstellungsbegriff nach Landesrecht (Beschluß vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194 ), und zwar auch für das hessische Landesrecht.

  • BAG, 01.06.1994 - 7 AZR 7/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Zivildienstschulen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Es liegt deshalb auch ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung nicht vor (BAG, Urteile vom 4. Juli 1979 - a.a.O. - und vom 1. Juni 1994 - 7 AZR 7/93 - BAGE 77, 52, 59).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Für eine ähnlich gelagerte Fallgestaltung beurteilt das Bundesarbeitsgerichts die Rechtslage nach § 99 BetrVG 1972 nicht anders (Beschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - NZA 1997 Heft 10 S. VI).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Handelt es sich nicht um sog. Gastschwestern, sind sie daher weder als Arbeitnehmer noch als arbeitnehmerähnliche Personen einzustufen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 , vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, Rotes Kreuz und vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG ; zu Gastschwestern s. BAG, Urteil vom 4. Juli 1979 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB , Rotes Kreuz und Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - NZA 1995, 906 ).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Handelt es sich nicht um sog. Gastschwestern, sind sie daher weder als Arbeitnehmer noch als arbeitnehmerähnliche Personen einzustufen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 , vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, Rotes Kreuz und vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG ; zu Gastschwestern s. BAG, Urteil vom 4. Juli 1979 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB , Rotes Kreuz und Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - NZA 1995, 906 ).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94

    Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Handelt es sich nicht um sog. Gastschwestern, sind sie daher weder als Arbeitnehmer noch als arbeitnehmerähnliche Personen einzustufen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 , vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, Rotes Kreuz und vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG ; zu Gastschwestern s. BAG, Urteil vom 4. Juli 1979 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB , Rotes Kreuz und Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - NZA 1995, 906 ).
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 PB 22.87

    Erstreckung vom Mitbestimmungstatbestand der "Einstellung" auch auf

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Lediglich im Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze kommt es darauf an, ob die einzustellende Person "nach Inhalt und Umfang ihrer Tätigkeit in der Dienststelle" als Beschäftigte im Sinn des Personalvertretungsrechts anzusehen wäre (s. Beschlüsse vom 20. Mai 1992 - BVerwG 6 P 4.90 - BVerwGE 90, 194, 196, 198 - "Leiharbeitnehmer" und vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 3. Februar 1988 - BVerwG 6 PB 22.87 - und vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - a.a.O.).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 7.95
    Handelt es sich nicht um sog. Gastschwestern, sind sie daher weder als Arbeitnehmer noch als arbeitnehmerähnliche Personen einzustufen (vgl. BAG, Beschlüsse vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163 , vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972, Rotes Kreuz und vom 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG ; zu Gastschwestern s. BAG, Urteil vom 4. Juli 1979 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB , Rotes Kreuz und Beschluß vom 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - NZA 1995, 906 ).
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

  • BVerwG, 23.08.1993 - 6 P 14.92

    Beschäftigung einer kirchlichen Dienstkraft - Religionslehrer -

  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Schließlich hat der Senat eine Eingliederung angenommen für Rot-Kreuz-Schwestern, die aufgrund eines Gestellungsvertrages mit der Schwesternschaft in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus zum Einsatz kamen; als Mitglieder der Schwesternschaft sind diese Schwestern weder Arbeitnehmerinnen der Schwesternschaft noch solche des zuständigen öffentlich-rechtlichen Trägers (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, vom 18. Juni 2002 a.a.O. S. 26 ff. und vom 13. April 2004 - BVerwG 6 PB 2.04 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 33).

    Dies steht aber im Vordergrund der Mitbestimmung (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1995 a.a.O. S. 217 f. bzw. S. 3 f. und vom 27. August 1997 a.a.O. S. 23 f.).

  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Dabei ist die Eingliederung geprägt durch das Weisungsrecht der Dienststelle, dem eine entsprechende Weisungsgebundenheit des Beschäftigten gegenübersteht (vgl. Beschluss vom 15. März 1994 - BVerwG 6 P 24.92 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 89 S. 4; Beschluss vom 6. September 1995 - BVerwG 6 P 9.93 - BVerwGE 99, 214, 216; Beschluss vom 27. August 1997 - BVerwG 6 P 7.95 - PersR 1998, 22, 24).
  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 22 TL 2779/05

    Personalrat; bejahte Mitbestimmung bei Einstellung von Ein Euro Kräften

    Nach diesen Grundsätzen hat das Bundesverwaltungsgericht u. a. die Einstellung einer Leiharbeitnehmerin für eine etwa viermonatige Aushilfstätigkeit im Sekretariat einer Klinik (vgl. Beschluss vom 20. Mai 1992 a. a. O.), die etwa einjährige Beschäftigung von Arbeitskräften nach dem Arbeitsförderungsgesetz im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - ABM - (vgl. Beschluss vom 15. März 1994 a. a. O.) und den Einsatz einer DRK-Krankenschwester in einem Krankenhaus aufgrund eines Gestellungsvertrages mit deren Schwesternschaft (vgl. Beschluss vom 27. August 1997 - 6 P 7/95 - PersR 1998 S. 22 ff. = ZfPR 1998 S. 82 ff. = juris) als mitbestimmungspflichtige Einstellungen angesehen, und zwar für die Tätigkeitsaufnahme von DRK-Pflegekräften in einer Klinik selbst für den Fall, dass die Pflegedirektorin ebenfalls von der Schwesternschaft gestellt wird, weil diese ihr Direktionsrecht für die Dienststelle und in deren Namen ausübe (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 - 6 P 12/01 - PersR 2002 S. 467 ff. = PersV 2003 S. 24 ff. = ZfPR 2002 S. 323 ff. = juris).

    Beim Vorliegen einer Eingliederung bedarf eine Ausnahme von der Mitbestimmung im Gegenteil einer weitergehenden, an wesentliche Merkmale des Einstellungsbegriffs ansetzenden Rechtfertigung und kann insbesondere dann vorliegen, wenn Weisungsrechte der Dienststelle gegenüber Fremdkräften nicht bestehen, wie etwa bei Religionslehrern, die auf Grund von Gestellungsverträgen mit den Kirchen an öffentlichen Schulen eingesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997 a.a.O. juris Rdnr. 21).

    Den Bestimmungen über die Beschäftigtengruppen der §§ 3 bis 6 HPVG kommt deshalb nicht die Funktion einer gesetzesimmanenten Begrenzung dieses Mitbestimmungstatbestandes zu, denn dieser dient nicht der Einbeziehung des Einzustellenden in den kollektiven Schutz des Personalvertretungsrechts, sondern vorrangig dem Schutz und der Interessenwahrung der bisherigen Stammbelegschaft der Dienststelle (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. September 1995 a.a.O. juris Rdnrn. 21 f. zu § 5 HPVG und vom 27. August 1997 a.a.O. juris Rdnr. 24 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 HPVG).

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Rechtsprechung
   BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97   

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https://dejure.org/1997,1697
BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97 (https://dejure.org/1997,1697)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 AZN 737/97 (https://dejure.org/1997,1697)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 (https://dejure.org/1997,1697)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG 1979 § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2; ; ArbGG 1979 § 72 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Grundsatz und Divergenz

  • Der Betrieb

    ArbGG 1979 § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 72a Abs. 1 Nr. 2
    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung: Unzulässige Rüge fehlerhafter Anwendung bereits vorliegender BAG-Rechtsprechung zur entscheidungserheblichen Tarifnorm

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 500
  • BB 1998, 380
  • DB 1998, 1724
  • ZTR 1998, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.02.1983 - 1 ABN 33/82

    Falsche Anwendung - Rechtssatz - Abstrakt - Neuaufstellung

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Läßt das Landesarbeitsgericht bei der Anwendung eines tariflichen Rechtsbegriffs einen Gesichtspunkt unerwähnt, der nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dabei zu beachten ist, kann dann nicht im Wege eines Umkehrschlusses auf einen divergierenden Rechtssatz des Landesarbeitsgerichts geschlossen werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Begründung ausdrücklich den zutreffenden Rechtssatz vorangestellt hat (Fortführung der ständigen Rechtsprechung des BAG, z. B. BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).

  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Dabei bedeutet Auslegung eines Tarifvertrages die fallübergreifende abstrakte Interpretation der zur Tarifanwendung notwendigen Rechtsbegriffe (BAGE 32, 203, 207 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 32, 228, 230 ff. = AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAGE 32, 203, 210 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 36, 85 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

  • BAG, 12.12.1979 - 4 AZN 43/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Interpretation tariflicher Rechtsbegriffe -

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Dabei bedeutet Auslegung eines Tarifvertrages die fallübergreifende abstrakte Interpretation der zur Tarifanwendung notwendigen Rechtsbegriffe (BAGE 32, 203, 207 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 32, 228, 230 ff. = AP Nr. 2 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 03.11.1982 - 4 AZN 420/82

    Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Denn nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage u.a. dann, wenn sie höchstrichterlich entschieden ist und gegen diese Entscheidung keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden (Beschluß des Senats vom 3. November 1982 - 4 AZN 420/82 - BAGE 40, 274 = AP Nr. 17 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZN 337/82

    Divergenz und unrichtige Rechtsanwendung

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Die Revisionsinstanz wegen Divergenz soll aber nur eröffnet werden, wenn das Landesarbeitsgericht seiner Würdigung erkennbar einen unrichtigen Rechtssatz zugrunde gelegt hat, nicht aber wenn der ausdrücklich zugrunde gelegte Rechtssatz fehlerhaft angewendet wird (BAG Beschlüsse vom 16. Dezember 1982 - 2 AZN 337/82 - BAGE 41, 188 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz; vom 22. Februar 1983 - 1 ABN 33/82 - BAGE 42, 26 = AP Nr. 13 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 09.12.1980 - 7 AZN 374/80

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz im Sinne von § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Der Beschwerdeführer muß dazu im einzelnen darlegen, welche divergierenden abstrakten, also fallübergreifenden Rechtssätze das anzufechtende wie das angezogene Urteil aufgestellt haben und daß jedenfalls das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (BAG Beschluß vom 9. Dezember 1980 - 7 AZN 374/80 - AP Nr. 3 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 04.08.1981 - 3 AZN 107/81

    Divergenz, die die Zulassung der Revision gebietet - § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Die Beschwerde geht zwar zu Recht davon aus, daß sich ein divergenzfähiger abstrakter Rechtssatz auch aus scheinbar nur fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Begründung seiner Entscheidung ergeben kann (BAG Beschluß vom 4. August 1981 - 3 AZN 107/81 - AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Divergenz).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 241/81

    Metallindustrie - Besonders hohe Verantwortung - Wahrnehmung von

    Auszug aus BAG, 10.12.1997 - 4 AZN 737/97
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (BAGE 32, 203, 210 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAGE 36, 85 = AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZN 224/09

    Fall "Emmely": Revisionszulassung

    aa) Die Klärungsbedürftigkeit fehlt, wenn die Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist und dagegen keine neuen beachtlichen Gesichtpunkte vorgebracht werden (vgl. ua. BAG 16. September 1997 - 9 AZN 133/97 - zu II 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 54 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 82; 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - zu II 1.2.1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 83) oder wenn eine eindeutige Rechtslage vorliegt und deshalb divergierende Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte nicht zu erwarten sind (vgl. ua. BAG 22. April 1987 - 4 AZN 114/87 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 32; 25. Oktober 1989 - 2 AZN 401/89 - zu I 2 c der Gründe, AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 56).
  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZN 653/03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Hinweise des Senats: Bestätigung und Fortführung Senat 14. Februar 2001 - 9 AZN 878/00 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 93; BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 83; 10. Juli 1984 - 2 AZN 337/84 - AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 15 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 44.

    Ansonsten würde jede fehlerhaft unterlassene Berücksichtigung eines rechtlichen Gesichtspunktes stets als Aufstellen eines eigenständigen Rechtssatzes gewertet (das zu Recht ablehnend: BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 83).

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

    Dies ist vorliegend insbesondere deshalb unzureichend, weil das Landesarbeitsgericht seinen fallbezogenen Ausführungen die Rechtssätze der von der Beschwerde herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2005 (- 2 AZR 581/04 - aaO) vorangestellt hat, ua. den Rechtssatz, dass sich die Sozialrechtfertigung einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kündigung auch aus folgendem "Gesichtspunkt bzw. Umstand" ergeben kann: "- ... private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt." Entspricht das vom Landesarbeitsgericht gefundene Ergebnis nicht diesem Rechtssatz, so handelt es sich - jedenfalls mangels gegenteiliger Anhaltspunkte in den Entscheidungsgründen - lediglich um eine fehlerhafte Subsumtion des von ihm entschiedenen Sachverhaltes unter diesen Rechtssatz und damit um eine fehlerhafte Rechtsanwendung, die allein die Revisionsinstanz nicht zu eröffnen vermag (vgl. Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 83 mwN).
  • BAG, 17.10.2001 - 4 AZN 326/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist dann zu bejahen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits von einer durch das Revisionsgericht klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängt und diese Klärung entweder von allgemeiner Bedeutung für die Rechtsordnung ist oder sie wegen ihrer tatsächlichen Auswirkungen die Interessen der Allgemeinheit oder eines größeren Teils der Allgemeinheit eng berührt (st. Rspr. zB Senat 10. Dezember 1997 - 4 AZN 737/97 - AP ArbGG 1979 § 72 a Nr. 40 = EzA ArbGG 1979 § 72 a Nr. 83, mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1997 - 9 AZB 34/97   

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https://dejure.org/1997,3028
BAG, 28.10.1997 - 9 AZB 34/97 (https://dejure.org/1997,3028)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 9 AZB 34/97 (https://dejure.org/1997,3028)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 (https://dejure.org/1997,3028)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung irrtümlich erbrachter Leistungen - Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten aus einem "faktischen Arbeitsverhältnis" - Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eines Arbeitsgerichtes

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Rechtsweg - Rückabwicklung irrtümlich erbrachter Leistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 165
  • BB 1998, 56
  • ZTR 1998, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 878/94

    Schadensersatz bei Berufskrankheit

    Auszug aus BAG, 28.10.1997 - 9 AZB 34/97
    Mit Wirkung zum 1. Januar 1991 sind sie durch die Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung abgelöst worden (BAG Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 878/94 - AP Nr. 1 zu § 267 AGB-DDR).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines

    Eine Rechtsnachfolge wurde schließlich in dem Sonderfall angenommen, dass der vermeintliche Arbeitgeber Leistungen zurückforderte, die er irrtümlich in der Annahme erbracht hatte, ein Beschäftigungsverhältnis sei von der Deutschen Reichsbahn auf die Deutsche Bahn AG übergegangen (Beschl. v. 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97, AP Nr. 56 zu § 2 ArbGG).
  • BAG, 27.02.2008 - 5 AZB 43/07

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

    Nach anfänglicher Unsicherheit (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 308/91 - BAGE 70, 350) geht die Rechtsprechung seit Jahren davon aus, dass der Begriff des Rechtsnachfolgers iSv. § 3 ArbGG nicht streng wörtlich, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen ist (BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 1; 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 56 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 41; Senat 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - BAGE 106, 10; 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - ZIP 2007, 94).
  • BAG, 31.03.2009 - 5 AZB 98/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Rückforderung von

    Der Begriff des Rechtsnachfolgers ist nicht streng wörtlich, sondern in einem weiten Sinne zu verstehen (BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 1; 28. Oktober 1997 - 9 AZB 34/97 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 56 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 41; Senat 15. März 2000 - 5 AZB 70/99 - BAGE 94, 52; 7. April 2003 - 5 AZB 2/03 - BAGE 106, 10; 9. Juli 2003 - 5 AZB 34/03 - EzA ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BGH 16. November 2006 - IX ZB 57/06 - ZIP 2007, 94).
  • LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtsstreit um Rückzahlung der

    Es liegt daher auch nach dem Vorbringen der Klägerin eine Streitigkeit "aus dem Arbeitsverhältnis" vor, da sie Rückzahlung der Vergütung verlangt, die sie als Arbeitgeberin der Klägerin in der Annahme des Bestehens eines wirksamen Arbeitsverhältnisses erbracht hat (vgl. auch BAG, Beschl. v. 28.10.1997 - 9 AZB 34/97, NZA 1998, 165).
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