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   BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97   

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BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97 (https://dejure.org/1998,874)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1998 - 6 AZR 166/97 (https://dejure.org/1998,874)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1998 - 6 AZR 166/97 (https://dejure.org/1998,874)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 600
  • ZTR 1999, 270
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 787/85

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der vom Land zu zahlenden

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97
    Bei eindeutigem Wortlaut ist eine weitergehende Auslegung - abgesehen vom Sonderfall eines Redaktionsversehens - nicht möglich (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1988 - 6 AZR 787/85 - AP Nr. 1 zu § 27 MTL II, zu II 2 b der Gründe; Schaub, NZA 1994, 597, 599).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 17.01.1997 - 5 Sa 297/96

    Ortszuschlag aufgrund tariflicher Regelungen; Öffentlicher Dienst im Sinne des

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. Januar 1997 - 5 Sa 297/96 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97
    Dem Landesarbeitsgericht ist auch insoweit zu folgen, als es die Möglichkeit einer gerichtlichen Tarifanpassung im Sinne einer Begrenzung auf den vollen Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 1 und 2 verneint hat (ebenso für die Schließung einer vermeintlichen Gesetzeslücke in § 40 Abs. 5 BBesG: BVerwG Urteil vom 13. Dezember 1978 - 6 C 46.78 - BVerwGE 57, 183, 186 f.).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97
    Ferner ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zu 2.2.1 der Gründe; Senatsurteil vom 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP Nr. 22 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Hinweise des Senats: Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einen Familien- oder Ortszuschlag oder eine dem Familien- oder Ortszuschlag entsprechende Leistung erhalten, den einheitlichen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -AP BAT § 34 Nr. 10).

    Dieser Regelungszweck erklärt sich aus der Entstehungsgeschichte der Tarifvorschrift, auf die der Senat in der Entscheidung vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 -aaO, zu II 4 der Gründe) bereits hingewiesen hat.

    In den Fällen des Familien- und Ortszuschlags haben der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien ein solches Korrektiv nicht für notwendig erachtet, denn die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG und § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 und 2 BAT verwandten Begriffe "Familienzuschlag der Stufe 1" und "Ortszuschlag der Stufe 2" sind feststehende Gesetzes- bzw. Tarifbegriffe, deren Anspruchsvoraussetzungen sich aus § 40 Abs. 1 BBesG bzw. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT ergeben (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -aaO).

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Mit In-Kraft-Treten des 49. Änderungstarifvertrages zum BAT am 17. Mai 1982 haben sie die bis dahin sinngemäß anzuwendenden besoldungsrechtlichen Vorschriften durch die Tarifregelung des § 29 BAT ersetzt (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

    Das diente dem Ziel, durch Schaffung einer eigenständigen Tarifregelung und der damit verbundenen Abkoppelung von einseitig abänderbaren Regelungen des Besoldungsrechts einer Aushöhlung der Tarifautonomie entgegenzuwirken (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 680/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Hinweise des Senats: - teilweise parallel zu - 6 AZR 437/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; - Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einen Familien- oder Ortszuschlag oder eine dem Familien- oder Ortszuschlag entsprechende Leistung erhalten, den einheitlichen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

    Dieser Regelungszweck erklärt sich aus der Entstehungsgeschichte der Tarifvorschrift, auf die der Senat in der Entscheidung vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 -aaO, zu II 4 der Gründe) bereits hingewiesen hat.

    In den Fällen des Familien- und Ortszuschlages haben der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien ein solches Korrektiv nicht für notwendig erachtet, denn die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG und § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 und 2 BAT verwandten Begriffe "Familienzuschlag der Stufe 1" und "Ortszuschlag der Stufe 2" sind feststehende Gesetzes- bzw. Tarifbegriffe, deren Anspruchsvoraussetzungen sich aus § 40 Abs. 1 BBesG bzw. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT ergeben (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - aaO).

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 bzw. Familienzuschlag der Stufe 1 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag bzw. ein Familienzuschlag der Stufe 1 in der sich aus der Anlage V zum BBesG ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2 bzw. Familienzuschlag der Stufe 1, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    b) Sinn und Zweck der Tarifvorschriften bestätigen die wortgetreue Tarifauslegung, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14) dargelegt hat.

    Diese beruhten allein auf tarifrechtlichen Erwägungen, um eine befürchtete Aushöhlung der Tarifautonomie zu verhindern (Senat 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO).

    Vielmehr wollte der Gesetzgeber gewährleisten, daß trotz Kürzung mindestens ein Ehegattenanteil von 100 % für beide Ehepartner übrig bleibt (Senat 6. August 1998 aaO).

    Dieses Ergebnis gestattet es den Gerichten für Arbeitssachen jedoch nicht, in den Tarifvertrag einzugreifen und eine Anrechnung der Ortszuschläge des Ehemannes der Klägerin auf den Ortszuschlag der Klägerin vorzuschreiben (vgl. Senat 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO) oder den Ortszuschlag der Klägerin tarifwidrig zu kürzen.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 104.07

    Eingreifen der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 4 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz

    Dieses vertritt in den Urteilen vom 6. August 1998 6 AZR 166/97 und vom 13. Dezember 2001 6 AZR 712/00 zu § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT die Auffassung, dass in den Fällen, in denen der dem Ehegatten des Angestellten gewährte ehegattenbezogene Anteil im Orts- bzw. Familienzuschlag aufgrund Teilzeitbeschäftigung nicht mindestens die Hälfte des dort genannten Betrages erreicht, eine Kürzung nicht zulässig ist, da beide Ehegatten zusammen mindestens einen vollen Verheiratetenzuschlag erhalten sollen.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1998 6 AZR 166/97 und vom 13. Dezember 2001 6 AZR 712/00 beruhen nicht auf der unterschiedlichen Beantwortung einer identischen Rechtsfrage im Sinne von § 2 Abs. 1 RsprEinhG.

    Auch das Bundesarbeitsgericht betont im Urteil vom 6. August 1998 6 AZR 166/97 , dass es sich um eine eigenständige Tarifregelung in § 29 BAT handelt.

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

    Da die Tarifvertragsparteien im Jahr 1982 die Neuregelung des § 40 BBesG in den BAT übernommen haben, sind die Überlegungen zum Ziel der gesetzlichen Regelung auf den tariflichen Regelungszweck übertragbar (Senat 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 = EzBAT BAT § 29 Nr. 25; zu § 40 BBesG vgl. BVerwG 1. September 2005 - 2 C 24/04 - NVwZ 2006, 352).
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    "Ortszuschlag nach Stufe 2" als Kürzungsvoraussetzung in § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT kann nur als Ortszuschlag iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT iVm. der Anlage zum Vergütungstarifvertrag verstanden werden (BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - aaO; 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den einheitlichen sozialen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

    Die Kürzungsvorschrift des § 29 Abschn. B Abs. 5 Satz 1 BAT ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den einheitlichen sozialen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (Senat 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 = EzBAT BAT § 29 Nr. 25; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38) .
  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 866/06

    Ortszuschlag bei Doppelverdienerehe

    Dies beruhte allein auf tarifrechtlichen Erwägungen, um eine befürchtete Aushöhlung der Tarifautonomie zu verhindern (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 -AP BAT § 29 Nr. 18).

    Danach wollte der Gesetzgeber einerseits gewährleisten, dass trotz Kürzung mindestens ein Ehegattenanteil von 100 % für beide Ehepartner übrig bleibt (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - aaO), zum anderen sollte verhindert werden, dass der familienbezogene Ortszuschlag doppelt aus öffentlichen Kassen bezahlt wird, was dessen sozialbezogener Charakter auch nicht verlangt (zum Ehegattenzuschlag BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 78/02

    Höhe des Ortszuschlags

    Hinweise des Senats: Bestätigung der Senatsrechtsprechung (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, den einheitlichen sozialen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen; ihnen soll jedenfalls ein Ehegattenanteil für beide gemeinsam verbleiben (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07

    Berücksichtigung des halben Familienzuschlags der Stufe 1 bei der Festsetzung der

  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

  • BAG, 25.06.2009 - 6 AZR 72/08

    Berechnung des Vergleichsentgelts bei Überleitung eines Beschäftigten vom BAT in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 21 A 4945/04

    Hälftige Herabsetzung des Familienzuschlags im Falle der Gewährung eines bereits

  • LAG Hamm, 17.08.2005 - 18 Sa 296/05

    Halbierung des Ehegattenortszuschlags, öffentlicher Dienst, Arbeiterwohlfahrt

  • LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10

    Feiertagsarbeit - Freizeitausgleich

  • LAG Sachsen, 27.01.2009 - 7 Sa 195/07

    Erhöhter Ortszuschlag aufgrund im Haushalt eines angestellten Lehrers lebender

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 28.05

    Beamtenbesoldung: Verhältnis von Ortszuschlag und Familienzuschlag

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 3 Sa 27/04

    Ortszuschlag - Diskriminierung von Teilzeitkräften unterhalb von 50 %

  • LAG München, 27.09.2000 - 7 Sa 630/00

    Ortszuschlag: Kürzung wegen Beschäftigung des Ehegatten im Öffentlichen Dienst

  • VG Minden, 11.10.2004 - 4 K 5840/03
  • VG Hannover, 21.10.2008 - 13 A 4615/06

    Höhe des Familienzuschlags, wenn Ehepartner nur Krankengeld erhält;

  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 134/03

    Auslegung; Beamter; Ehegattenanteil; ehegattenbezogener Teil;

  • VG Gera, 23.08.2006 - 1 K 401/05

    Besoldung und Versorgung; ehegattenbezogener Familienzuschlag; Halbierung;

  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 268/03

    Angestellter; Beamter; Besoldung; Ehefrau; Ehegatte; Konkurrenzklausel; Stufe 1;

  • VG Gera, 22.04.2010 - 1 K 401/05

    Besoldung und Versorgung

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