Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.04.1999

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   BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98   

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BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98 (https://dejure.org/1999,2666)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1999 - 2 C 37.98 (https://dejure.org/1999,2666)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 (https://dejure.org/1999,2666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beitrittsgebiet - Aabgesenkte Besoldung - Ruhegehaltfähiger Zuschuß - Befähigungsvoraussetzungen - Schulabschluß - Vorbildung

  • Judicialis

    BBesG § 73; ; 2. ... BesÜV § 1; ; 2. BesÜV § 2; ; 2. BesÜV § 4 Fassung 1993/1997; ; BRRG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; BRRG § 13; ; BRRG § 14; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; -, ruhegehaltfähiger Zuschuß zur abgesenkten -; Befähigungsvoraussetzungen, Begriff der - nach § 4 2. BesÜV; -, örtlicher Bezug der -; Schulabschluß, allgemeinbildender - als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 610
  • DÖV 2000, 213
  • ZTR 1999, 528
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98
    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98).

    Der Zuschuß hat ausschließlich mobilitätsfördernden Charakter (vgl. dazu i.e. Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - ).

    Nicht entscheidend ist der dienstrechtliche Bezug eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu i.e. Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - ).

    Für dieses Ergebnis sprechen zudem der Ausnahmecharakter sowie die Intention des § 4 2. BesÜV, für eine Übergangszeit die Mobilität von Erstbewerbern zu fördern (vgl. Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - ).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98
    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfaßt auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie BVerwG 101, 116).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie BVerwGE 101, 116).

    Sinn und Zweck des § 4 2. BesÜV alter und neuer Fassung (vgl. Art. 1 Nr. 1 Vierte Besoldungsübergangs-Änderungsverordnung vom 17. November 1997 ) bestehen darin, die Bereitschaft von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet zu einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der Bundeswehr im Beitrittsgebiet zu fördern (vgl. BRDrucks 215/91 S. 22, 26; BVerwGE 101, 116 ).

    Für die Laufbahn des mittleren Dienstes ist mindestens der Abschluß einer Realschule oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erforderlich (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BRRG § 19 BLV, Art. 1 der Verordnung zur Gestaltung der Laufbahnen der Beamten im Land Sachsen-Anhalt vom 15. Mai 1991 . Diese Befähigungsvoraussetzungen hat der Kläger durch den Besuch der 10-klassigen polytechnischen Oberschule und die Ausbildung zum Baufacharbeiter im Beitrittsgebiet erworben. Dabei handelt es sich um "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. Denn auch dem allgemeinbildenden Schulabschluß kommt unmittelbar laufbahnrechtliche Bedeutung zu (vgl. Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - ).

  • BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"

    gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Das Landesarbeitsgericht ist insoweit zu Recht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, das die Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der sein rechtswissenschaftliches Studium im Beitrittsgebiet absolviert hatte, und eines Rechtspflegers mit Schulabschluß im Beitrittsgebiet - beides entsprach nicht den einschlägigen Laufbahnbestimmungen - abgelehnt hat (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385 und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - ZTR 1999, 528).

    Entgegen der Auffassung des Klägers enthält die Vorschrift keine Bewertung der Qualität von Ausbildungen, von Vorbildungs- und Ausbildungsabschlüssen sowie der Eignung, Leistung und fachlichen Befähigung des begünstigten Personenkreises (BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 - aaO).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 25. April 1996 sowie vom 11. März und 22. Juli 1999 (- 2 C 27.95 -;- 2 C 24.98 -;- 2 C 37.98 - aaO) sowie zuletzt in zwei Entscheidungen vom 20. Januar 2000 (- 2 C 6.99 - ZTR 2000, 238 und - 2 C 12.99 - nv.) angenommen.

    Der erkennende Senat verweist auch insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das auf Mobilität abstellende Differenzierungsmerkmal die Entscheidung rechtfertigt, auch soweit sie daran anknüpft, wo eine Ausbildung abgeleistet wurde (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - aaO; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - aaO und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - aaO).

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 12.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Befähigungsvoraussetzungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ; Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Das hat der erkennende Senat in den allen Beteiligten bekannten Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - (a.a.O. S. 274) und 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - (a.a.O. S. 44) ebenfalls bereits dargelegt.

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ); Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Das hat der erkennende Senat in den allen Beteiligten bekannten Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ) ebenfalls bereits dargelegt.

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet;

    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 -, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - a.a.O., vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 2 f., vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 f. und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).

    Das hat der erkennende Senat in den Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - a.a.O. S. 4, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - a.a.O. S. 8 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - a.a.O. ebenfalls bereits dargelegt.

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 69.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil aufgehoben, soweit das Verfahren nicht eingestellt worden war, und die Klage mit Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - (Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4) abgewiesen.
  • BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Der Senat ist insoweit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, das die Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der sein rechtswissenschaftliches Studium im Beitrittsgebiet absolviert hatte, und eines Rechtspflegers mit Schulabschluß im Beitrittsgebiet - beides entsprach nicht den einschlägigen Laufbahnbestimmungen - abgelehnt hat (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385 und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - ZTR 1999, 528).

    Entgegen der Auffassung des Klägers enthält die Vorschrift keine Bewertung der Qualität von Ausbildungen, von Vorbildungs- und Ausbildungsabschlüssen sowie der Eignung, Leistung und fachlichen Befähigung des begünstigten Personenkreises (BVerwG 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 - aaO).

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

    Die allgemeinen Schul- und Bildungsabschlüsse gehören entgegen den ursprünglichen Bescheiden des Beklagten nach der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Juris = BVerfGE 107, 257 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f. und Kammerbeschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - Juris = ZBR 2004, 169 ff.), der sich das Bundesverwaltungsgericht und der Senat angeschlossen haben (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 -, Juris = NJ 2000, 43 f.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 -, Juris = DVBl. 2004, 1414 ff.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 70/03 -, Juris = LKV 2005, 68 f.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14/05 -, Juris = ZBR 2006, 347 ff.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 17/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 20/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 24/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 25/05 -, Juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 8. November 2005 - 2 KO 1003/03 -, S. 14) aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der von § 4 2. BesÜV geforderten dienstrechtlichen Vorbildung.

    Ob der in der APOmPVD geregelte Vorbereitungsdienst und die ebenfalls dort geregelte Laufbahnprüfung als Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erlangt worden sind, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich ortsbezogen zu beurteilen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - Juris = ZBR 2004, 100 f., so auch das Bundesverwaltungsgericht, BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 -, Juris = NJ 2000, 43 f.; Urteil vom 20. Januar 2000 - 2 C 6/99 -, Juris = NJ 2000, 267; Urteil vom 27. Februar 2001 - 2 C 5/00 -, Juris = ZTR 2001, 334 f.; Urteil vom 25. Mai 2004 - 2 C 69/03 -, Juris = DVBl. 2004, 1414 ff.; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 16/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 17/05 - Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 20/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 24/05 -, Juris; Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 25/05 -, Juris).

  • VG Meiningen, 18.06.2003 - 1 K 492/00

    Besoldung und Versorgung; Besoldung; Zuschuss; ruhegehaltsfähiger; Ernennung;

    Er erhielt als Beamter auf Widerruf jedoch keine Dienstbezüge, sondern sonstige Bezüge (§ 59 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 Nr. 1 BBesG), so dass es zur Feststellung der erstmaligen Verwendung nicht auf diesen Vorbereitungsdienst ankommt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 37/98 -, DÖD 2000, S. 85).

    Dieses Auslegung der Übergangsregelung verträgt sich jedoch grundsätzlich mit dem mobilitätsfördernden Ansatz der BesÜV (vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 37/98 -, DÖD 2000, S. 85, BRDrucks 215/91 S. 22 f.).

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

    Bis zu dieser Entscheidung wurde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 37/98 - ZBR 2000, 43) die Auffassung vertreten, dass der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV verwandte Begriff der "Befähigungsvoraussetzungen" auch die dienstrechtlich geforderten allgemeinen Vorbildungsvoraussetzungen umfasse.
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur

  • VG Meiningen, 18.06.2003 - K 492/00

    Voraussetzungen für die Gewährung eines ruhegehaltsfähigen Zuschusses; Bestehen

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 BV 08.2444
  • VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 B 08.2196

    Erschwerniszulage; Testpilot; Erprobungs- oder Güteprüfflugdienst; anerkannte

  • OVG Thüringen, 08.07.2008 - 2 ZKO 458/06

    Besoldung und Versorgung; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen iSd § 4 Abs. 1 S.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98   

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BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2 C 33.98 (https://dejure.org/1999,3050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Entlassung - Tätigkeit für das MfS - Ministerium für Staatssicherheit - Unzumutbarkeit - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses

  • Judicialis

    EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 3 Buchstabe d) in Verbindung mit Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2

  • rechtsportal.de

    Einigungsvertrag; Beamtenrecht - Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -; Unzumutbarkeit der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 212
  • ZTR 1999, 528
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das Ministerium für Staatssicherheit (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem früheren langjährigen inoffiziellen Mitarbeiter als zumutbar erscheinen zu lassen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das Ministerium für Staatssicherheit (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Die gerichtliche Kontrolle ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Die gerichtliche Kontrolle ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Maßgebend ist insoweit, ob die frühere Tätigkeit des Beamten für das MfS - auch unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet oder belasten würde, daß eine Begründung oder Fortsetzung ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Das Lebensalter ist auch hier von Bedeutung, ebenso wie bei der Prüfung, in welchem Ausmaß die Verstrickung in das MfS-System nach Maßgabe des Sonderkündigungstatbestandes des Abs. 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachbericht A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages die persönliche Eignung des Beamten und die Zumutbarkeit seiner Weiterbeschäftigung bestimmt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 74, S. 312 ; BVerwGE 109, 59 ; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 69, S. 285 ; BVerwGE 108, 64 ; Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 -, BVerwGE 106, 153 ).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zum einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand (BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 -, vom 27. April 1999 - 2 C 26/98 -, SächsVBl. 1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 -, zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, SächsVBl. 1999, 182, 183) kann sich der Grad der persönlichen Verstrickung im Falle der Tätigkeit für die frühere Staatssicherheit vor allem aus Art, Dauer und Intensität der Mitarbeit sowie aus dem Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit ergeben.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen und verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 sowie Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).
  • BVerwG, 17.11.1999 - 2 B 12.99

    Unbestimmter Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" ist in vollem Umfang der

    Danach ist der unbestimmte Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen (BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).
  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

    Die gesetzliche Regelung verlangt dabei eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteile vom 27.4.1999 - 2 C 26/98 - SächsVBl. 1999, 205, 207 und 2 C 33/98 zitiert nach juris; Urteil vom 3.12.1998 - 2 C 26/97 - SächsVBl. 1999, 182, 183).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des

    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    In Anlehnung an die Rechtsprechung zum einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand ( BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 -, vom 27. April 1999 - 2 C 26/98 -, SächsVBl. 1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 - ,zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, SächsVBl. 1999, 182, 183) kann sich der Grad der persönlichen Verstrickung im Falle der Tätigkeit für die frühere Staatssicherheit vor allem aus Art, Dauer und Intensität der Mitarbeit sowie aus dem Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit ergeben.
  • BVerwG, 30.11.1999 - 2 B 43.99

    Regelung über die Entlassung eines durch eine MfS-Vortätigkeit belasteten

    Zwar weicht das Berufungsgericht mit seiner die zweitinstanzliche Entscheidung tragenden Auffassung, der Dienstherr treffe seine Entscheidung, ob ein Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem ehemaligen Informanten des MfS unzumutbar erscheint, in Wahrnehmung einer Beurteilungsermächtigung (Berufungsurteil S. 10), von der Rechtsprechung des Senats ab (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, S. 64>; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 -).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 2 B 32.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei

    Die weitere Frage der Beschwerde, "ob die in den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Sonderkündigungstatbestand des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze auf das Beamtenverhältnis übertragbar sind", ist - soweit es um die von der Beschwerde angesprochenen Gesichtspunkte geht - bereits geklärt (vgl. etwa BVerwGE 108, 64 sowie Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 32.98 - und - BVerwG 2 C 33.98 - ).
  • VG Gießen, 20.06.2006 - 5 G 957/06

    Auswahl bei gleichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen

  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

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