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   BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99   

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BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99 (https://dejure.org/2000,22338)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 4 AZR 389/99 (https://dejure.org/2000,22338)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 (https://dejure.org/2000,22338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Sachgebietsleiters in der Fachrichtung Bauingenieurwesen - Anwendbarkeit der Technikertarifverträge bei der Wahrnehmung der Oberbauleitung durch einen Diplom-Ingenieur - Definition des Arbeitsvorgangs als eine nach tatsächlichen Gesichtspunkten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2001, 125
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Erforderlich ist, daß die Schwierigkeit der Tätigkeit in herausgehobener, erhöhter Weise gesteigert ist (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f.).

    So kann sich die Bedeutung der Tätigkeit des Angestellten beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der Tragweite der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 94).

    Unter Berücksichtigung des Wortlauts und des Umstandes, daß es sich um eine Spitzengruppe mit herausgehobenem Charakter handelt, ist eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichend hohe Verantwortung zu fordern (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 96).

    Allein die Schwierigkeit der Tätigkeit kann diese Anforderungen nicht erfüllen (Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 96).

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Dabei ist eine pauschale Überprüfung ausreichend, wenn der maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten die Tätigkeitsmerkmale der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (Senat 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 333/97

    Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Die revisionsrechtliche Prüfung ist grundsätzlich darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und es alle entscheidungserheblichen Tatumstände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur 22. Juli 1998 - 4 AZR 333/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 256).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 218/82

    Brückenbau - Eingruppierung eines technischen Angestellten - Niedrigere

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Bei Bauprojekten des Großbrückenbaus bedarf es fachübergreifender Kenntnisse auf den Gebieten des Verkehrs-, Wege- und Baurechtes, die die besondere Schwierigkeit begründen (vgl. Senat 6. Juni 1984 - 4 AZR 218/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 90).
  • LAG Sachsen, 09.06.1999 - 3 Sa 819/98
    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Juni 1999 - 3 Sa 819/98 - aufgehoben, soweit es der Berufung stattgegeben hat.
  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90

    Eingruppierung eines Weinkontrolleurs

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Besondere Leistungen im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen, besonderem Geschick oder besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlußfähigkeit ergeben (Senat 12. Dezember 1990 - 4 AZR 251/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 154).
  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 539/97

    Eingruppierung: Diplom-Pädagoge in "Örtlicher Betreuungsbehörde" eines städt.

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Unter einem Arbeitsvorgang ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen (vgl. Senat 30. September 1998 - 4 AZR 539/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 257).
  • LAG Hessen, 27.05.1997 - 9 Sa 1406/96

    Einordnung einer Tätigkeit in eine tarifliche Vergütungsgruppe; Typische

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Die Eingruppierung eines Diplom-Ingenieurs mit abgeschlossenem Hochschulstudium und entsprechender hochschulspezifischer Tätigkeit richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und nicht nach den Tätigkeitsmerkmalen des TV vom 15. Juni 1972 betreffend technische Berufe (LAG Köln Urteil vom 31. Mai 1995 - 2 Sa 111/95 - ZTR 1995, 555; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT VergO VKA Stand Okt. 1999 Teil II Technische Berufe Anm. 3; vgl. für einen Diplom-Pädagogen als Erziehungsberater Hessisches LAG 27. Mai 1997 - 9 Sa 1406/96 - EzBAT §§ 22, 23 B1 Allg. Verwaltungsdienst VergGr. II (VKA) Nr. 2).
  • BAG, 21.10.1998 - 4 AZR 629/97

    Eingruppierung: Beratende Ingenieurin (technische Beraterin) in

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Nicht ausreichend ist es, wenn die entsprechenden Kenntnisse des Angestellten für seinen Aufgabenkreis lediglich nützlich oder erwünscht sind; sie müssen vielmehr notwendig sein (Senat 21. Oktober 1998 - 4 AZR 629/97 - BAGE 90, 53, 59).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 4 AZR 389/99
    Es bedarf eines solchen Bezuges zu den eigentlichen Aufgaben der betreffenden Dienststelle bzw. Behörde (vgl. Senat 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 105).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 793/93

    Eingruppierung einer Orthoptistin in Frühförderstelle für Sehgeschädigte

  • LAG Köln, 31.05.1995 - 2 Sa 111/95

    Eingruppierungsmitteilung: Wirkung

  • BAG, 04.05.1994 - 4 AZR 447/93

    Anspruch auf höhere Eingruppierung aufgrund besonderer Qulaifikation -

  • BAG, 05.11.2003 - 4 AZR 632/02

    Feststellungsinteresse bei beendetem Arbeitsverhältnis

    notwendig sein (23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 24; 23. Februar 1994 - 4 AZR 217/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 176; 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205; 11. November 1998 - 4 AZR 697/97 - aaO; 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - ZTR 2001, 125).
  • LAG Sachsen, 20.05.2022 - 4 Sa 86/21

    Tarifliche Systematik bei der Eingruppierung von Ingenieuren in der

    Besondere Leistungen im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und besonderen praktischen Erfahrungen, aus besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben (ebenso zu den entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen für technische Angestellte nach dem BAT das BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 251/90 - ZTR 1991, 162 f., dokumentiert in Juris, Rn. 25 und vom 21.06.2000 - 4 AZR 389/99 - ZTR 2001, 125 ff., dokumentiert in Juris, Rn. 64).

    Dabei betrifft nach der ständigen und zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (u. a. Urteil vom 21.06.2000 - 4 AZR 389/99 - a. a. O., Rn. 65) das Merkmal der besonderen Schwierigkeit der Tätigkeit, die Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Angestellten, also sein fachliches Wissen und Können und seine fachlichen Erfahrungen.

    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens oder aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen, ergeben (BAG, 21.06.2000, a. a. O.).

    So kann sich die Bedeutung der Tätigkeit beispielsweise aus der Größe des Aufgabengebietes, der Tragweite der zu bearbeitenden Materie sowie den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich oder die Allgemeinheit ergeben (so zu Recht BAG, 21.06.2000, a. a. O., Rn. 67).

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 441/10

    Eingruppierung einer Architektin

    bb) Damit hat die Klägerin nicht diejenigen Tatsachen dargetan, die begründen könnten, weshalb sich die ihr übertragene Tätigkeit durch das "Maß der Verantwortung" erheblich aus den Anforderungen heraushebt (zur Auslegung des Merkmals vgl. nur BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - zu 4 e der Gründe mwN, ZTR 2001, 125) , die sich nach dem Tätigkeitsmerkmal des Abschnitts 4.3, Fallgruppe 13 AEGP.BAT-KF ergeben.
  • BAG, 02.06.2021 - 4 AZR 387/20

    Eingruppierung - Tarifautomatik - konstitutive oder deklaratorische

    Besondere Leistungen im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen, besonderem Geschick, besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben (BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - zu 4 c der Gründe mwN) .
  • BAG, 16.05.2013 - 4 AZR 445/11

    Bezugnahme auf Tarifverträge - ergänzende Vertragsauslegung

    Die hinsichtlich der Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbare Entscheidung des Berufungsgerichts (BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - zu 4 e aa der Gründe; allg. zum Maßstab 23. Februar 2011 - 4 AZR 313/09 - Rn. 24 mwN) ist zwar nicht frei von Rechtsfehlern.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 01.12.2020 - 5 Sa 221/19

    Eingruppierung der Leiterin des Fachdienstes Grundstückswertermittlung eines

    Besondere Leistungen im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen, besonderem Geschick oder besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben (BAG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - Rn. 64, juris = ZTR 2001, 125; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. August 2018 - 5 Sa 203/17 - Rn. 127, juris = öAT 2018, 259).

    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite des geforderten fachlichen Wissens und Könnens oder aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa Spezialkenntnissen, ergeben (BAG, Urteil vom 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - Rn. 66, juris = ZTR 2001, 125).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 ABR 10/03

    Eingruppierung eines Wagenmeisters TWB bei der Bahn

    Das entspricht im tariflichen Sprachgebrauch der besonderen "Bedeutung" der Tätigkeit (vgl. zum Beispiel das Tarifmerkmal der besonderen Bedeutung im Eingruppierungsrecht des BAT, die auch aus den möglichen Auswirkungen auf Dritte bzw. die Allgemeinheit abgeleitet werden kann - BAG 21. Juni 2000 - 4 AZR 389/99 - ZTR 2001, 125).
  • LAG München, 24.02.2021 - 5 TaBV 27/20

    Eingruppierung Erstkraft Kasse und Mitarbeiter Kassenserviceteam, Einzelhandel

    Je nach Lage des Einzelfalles könne sich die geforderte Verantwortung auf andere Mitarbeiter oder Dritte, Personen, Sachen oder Arbeitsabläufe beziehen (BAG 21.06.2000, 4 AZR 389/99).

    1.4.4 Es ist zwar zutreffend, dass - wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat - die Verantwortung für eine bestimmte Tätigkeit keine Disziplinarbefugnis voraussetzt (LAG Schleswig-Holstein 05.05.2015, 1 Sa 324/14 für die Tätigkeit eines Substituten im Einzelhandel; BAG 21.06.2000, 4 AZR 389/99).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.04.2023 - 2 Sa 177/22

    Eingruppierung TVöD-VKA - Sachbearbeiterin Bauaufsicht - Heraushebungsmerkmal -

    "Besondere Leistungen" im Tarifsinne können sich aus besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen, besonderem Geschick oder besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2000 - 4 AZR 389/99 - Rn. 64, juris).

    "Besondere Leistungen" im Tarifsinne können sich damit aus besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen, der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen, besonderem Geschick oder besonderer Sorgfalt oder der Notwendigkeit außerordentlicher Entschlussfähigkeit ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 21.06.2000 - 4 AZR 389/99 - Rn. 64, juris).

  • LAG Nürnberg, 24.02.2021 - 5 TaBV 27/20

    Auslegungsgrundsätze bei Tarifverträgen; Tarifsystematik bei allgemein gefassten

    Je nach Lage des Einzelfalles könne sich die geforderte Verantwortung auf andere Mitarbeiter oder Dritte, Personen, Sachen oder Arbeitsabläufe beziehen (BAG 21.06.2000, 4 AZR 389/99).

    1.4.4 Es ist zwar zutreffend, dass - wie das Arbeitsgericht ausgeführt hat - die Verantwortung für eine bestimmte Tätigkeit keine Disziplinarbefugnis voraussetzt (LAG Schleswig-Holstein 05.05.2015, 1 Sa 324/14 für die Tätigkeit eines Substituten im Einzelhandel; BAG 21.06.2000, 4 AZR 389/99).

  • LAG Köln, 08.06.2015 - 5 Sa 210/15

    Zutreffende Eingruppierung eines Medizin-Physik-Experten in einer Klinik für

  • LAG Hamm, 16.01.2002 - 18 Sa 1009/01

    Eingruppierung, Vermessungsingenieur (grad), Geoinformationssystem AED-GIS

  • LAG Hamm, 11.04.2018 - 6 Sa 1697/17

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters im Bereich Grundsatzangelegenheiten des

  • LAG München, 22.02.2005 - 11 Sa 480/04

    Eingruppierung einer Projektleiterin

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2010 - 5 Sa 556/10

    Tarifliche Eingruppierung einer Angestellten eines Polizeipräsidiums;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2021 - 5 Sa 307/20

    Eingruppierung - Überleitung - Ingenieur

  • LAG Hessen, 06.03.2014 - 5 TaBV 126/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • ArbG Regensburg, 16.03.2020 - 3 BV 31/19

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Eingruppierung, Interessenausgleich,

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