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   BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99   

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BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 (https://dejure.org/2000,94)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 (https://dejure.org/2000,94)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 (https://dejure.org/2000,94)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT § 22 Abs. 2; ; Nachweisgesetz § 2; ; EG-Nachweisrichtlinie (RL 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 22 Abs. 2; Nachweisgesetz § 2; EG-Nachweisrichtlinie (RL 91/533/EWG des Rates vom 14. 10. 1991)
    Korrigierende Rückgruppierung: Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 340
  • BB 2001, 476
  • DB 2001, 596
  • NZA-RR 2001, 216
  • ZTR 2001, 222
 
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Wird zitiert von ... (208)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    So habe auch das Bundesarbeitsgericht am 20. März 1996 (- 4 AZR 1052/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 22) über die Eingruppierung eines Behördenbetreuers entschieden.

    Die Parteien sind, ohne eine spezifische Arbeitsplatzbeschreibung für die Klägerin vorgelegt zu haben, von den weitgehend gesetzlich bestimmten Aufgaben eines Betreuers ausgegangen, wie sie in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 1996 (- 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272) dargestellt worden sind.

    Die Beklagte hat sich insoweit ergänzend auf die einschlägige Entscheidung des Senats vom 20. März 1996 (aaO) zur Eingruppierung eines Behördenbetreuers berufen.

    (3) Diese Bewertungen des Landesarbeitsgerichts, die der Entscheidung des Senats vom 20. März 1996 (- 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272) entsprechen, enthalten keinen die Revision begründenden Rechtsfehler.

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, daß der Arbeitgeber bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen muß, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen sei und daß er dafür entweder ein Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen müsse, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - nv.; 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).

    In diesen Fällen führen zusätzliche spätere Umstände dazu, daß der Arbeitgeber die Vergütung weiter zu gewähren hat (BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2).

    Zwar kann es im Einzelfall unzulässig sein, daß sich der Arbeitgeber auf die Fehlerhaftigkeit der bisherigen tariflichen Bewertung beruft, wenn für den Arbeitnehmer ein entgegenstehender Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BAG 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2).

  • LAG Hamm, 12.08.1998 - 18 Sa 1262/97

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung im

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    Landesarbeitsgericht Hamm - 18 Sa 1262/97 -.

    4 AZR 62/99 18 Sa 1262/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. August 1998 - 18 Sa 1262/97 - wird zurückgewiesen.

  • EuGH, 04.12.1997 - C-253/96

    Kampelmann

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    Denn der EuGH hat auf den Vorlagebeschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Juli 1996 zur Auslegung der Nachweisrichtlinie ua. erkannt, daß sich der Einzelne vor den nationalen Gerichten gegenüber dem Staat oder gegenüber einer Organisation oder Einrichtung, die dem Staat oder seiner Aufsicht untersteht oder mit besonderen Rechten ausgestattet ist, unmittelbar auf die Nachweisrichtlinie berufen kann, wenn der Staat die Richtlinie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist oder nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt hat (EuGH 4. Dezember 1997 - Rs. C-253/96 bis C 258/96 - AP EWG Richtlinie Nr. 91/533 Nr. 3 unter Ziffer 36 bis 47, insbesondere Ziffer 46).

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 1997 (aaO) auf die Vorlagefragen des LAG Hamm zu den Auswirkungen einer Mitteilung auf die Beweislage nach der Nachweisrichtlinie ausgeführt:.

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    16 BAT/VKA in gewichtiger Weise übersteigt (ua. BAG 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 156).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    durch die Auswirkungen der Tätigkeit, die sich aus der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben können (ua. BAG 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 19).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    Der Senat ist seit der Entscheidung vom 30. Mai 1990 (- 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163) der Auffassung, daß auch die korrigierende Rückgruppierung, bei der es nur um eine geänderte tarifrechtliche Bewertung der Tätigkeit geht, dem jeweiligen Beteiligungsrecht des Personalrates unterliegt.
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 333/97

    Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    Das Revisionsgericht kann die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ua. BAG 22. Juli 1998 - 4 AZR 333/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 256, zu 4 a, d der Gründe).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat erkannt, daß der Arbeitgeber bei der korrigierenden Rückgruppierung im Streitfall zunächst darlegen muß, inwieweit ihm bei der ursprünglichen Eingruppierung ein Irrtum unterlaufen sei und daß er dafür entweder ein Rechtsirrtum dartun oder substantiiert die Tatsachen vortragen müsse, die eine fehlerhafte Eingruppierung des Arbeitnehmers begründen (BAG 28. Mai 1997 - 10 AZR 383/95 - nv.; 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23 b Nr. 2; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

    Auszug aus BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99
    Die Auslegung von Willenserklärungen durch das Berufungsgericht kann revisionsrechtlich nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze vorliegen und ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 22. September 1992 - 1 AZR 235/90 - BAGE 71, 164, 171).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

  • BAG, 28.05.1997 - 10 AZR 383/95

    Eingruppierung: Korrigierende Rückgruppierung - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Mit der Angabe der Vergütungs- oder Entgeltgruppe (im Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung) wird danach nur wiedergegeben, welche Vergütungs- oder Entgeltgruppe der öffentliche Arbeitgeber bei Anwendung der maßgeblichen Eingruppierungsvorschriften als zutreffend ansieht (vgl. etwa BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 38; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - zu II 2 a aa (3) der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 93, 340) .
  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, dass sich der Arbeitgeber insoweit bei der Rechtsanwendung "geirrt" hat, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 2 b aa (3) der Gründe, BAGE 93, 340) .
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Sie war entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 ff., 357) zugrunde zu legen.
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