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Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98   

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BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98 (https://dejure.org/2000,4897)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 5 AZR 805/98 (https://dejure.org/2000,4897)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 (https://dejure.org/2000,4897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf endgültige Beschäftigung als Leiterin einer Sonderschule; Unmittelbare arbeitsvertragliche Wirkung der Änderung von Schultypen und der Auflösung bestehender Einrichtungen; Auslegung typischer Vertragserklärungen; Sachlicher Grund für die vorübergehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Damit fehlt es an einem sachlichen Grund, wenn die betreffende Stelle frei und auf Dauer zu besetzen ist, der Arbeitnehmer ausreichend befähigt ist und berechtigte Interessen des Arbeitgebers einer sofortigen Übertragung der Tätigkeit auf Dauer nicht entgegenstehen (BAG 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59).

    Eine bestimmte zeitliche Obergrenze für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben gibt es dabei nicht (BAG 16. Januar 1991 aaO; BAG 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP BAT § 24 Nr. 15 mwN).

    Ihre Würdigung ist nur daraufhin überprüfbar, ob sie den betreffenden Rechtsbegriff verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, bei der Subsumtion den Rechtsbegriff wieder aufgegeben oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen haben (BAG 16. Januar 1991 aaO mwN).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Angesichts dessen hat der Senat im Regelungsbereich des § 24 BAT und § 24 BAT-O für den Schuldienst einen Zeitraum von zwei oder drei Schuljahren nicht von vornherein als geeignet angesehen, den sachlichen Grund für eine bloß vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in Frage zu stellen (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2; BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311; BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51).

    Die nur vorläufige Übertragung höherwertiger Tätigkeiten für einen Zeitraum von mehr als vier Jahren ist auch unter den erwähnten Bedingungen in den neuen Bundesländern durch § 24 BAT-O regelmäßig nicht mehr gedeckt (BAG 16. September 1998 aaO).

  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 585/87

    Eingruppierung: Grundsätze für die Anwendung des § 24 Abs. 1 BAT

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Eine bestimmte zeitliche Obergrenze für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben gibt es dabei nicht (BAG 16. Januar 1991 aaO; BAG 10. Februar 1988 - 4 AZR 585/87 - AP BAT § 24 Nr. 15 mwN).
  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Angesichts dessen hat der Senat im Regelungsbereich des § 24 BAT und § 24 BAT-O für den Schuldienst einen Zeitraum von zwei oder drei Schuljahren nicht von vornherein als geeignet angesehen, den sachlichen Grund für eine bloß vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in Frage zu stellen (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2; BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311; BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Angesichts dessen hat der Senat im Regelungsbereich des § 24 BAT und § 24 BAT-O für den Schuldienst einen Zeitraum von zwei oder drei Schuljahren nicht von vornherein als geeignet angesehen, den sachlichen Grund für eine bloß vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in Frage zu stellen (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2; BAG 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311; BAG 29. Oktober 1997 - 5 AZR 573/96 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51).
  • BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55

    Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage -

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    In der Revisionsinstanz ist die Auslegung typischer Vertragserklärungen durch die Tatsachengerichte uneingeschränkt nachprüfbar (BAGE 4, 354; BAGE 5, 221 und seitdem ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 523/96

    Stellenzulage für ein freigestelltes Personalratsmitglied - Befristete Gewährung

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Dazu bedarf es der Umsetzung mit den Mitteln des Arbeitsrechts (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 523/96 - juris, unter B I 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 134/97

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs, zu unveränderten

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. August 1998 - 4 Sa 134/97 - aufgehoben.
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Auch für die arbeitsrechtliche Konkurrentenklage eines Mitbewerbers um die Übertragung eines Beförderungsamts hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß sie sich erledige, wenn das Amt endgültig auf einen anderen Bewerber - und sei es unter Verletzung des Grundsatzes der Bestenauslese - übertragen worden sei (BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 171).
  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

    Auszug aus BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98
    Zum Einstellungsanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß dieser das Vorhandensein einer besetzungsfähigen und haushaltsrechtlich abgesicherten Stelle voraussetzt (BAG 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - BAGE 78, 244).
  • BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 361/54

    Betrieblich Altersversorgung: Auslegung der Ruhhegehaltsvereinbarung, Widerruf

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - und - 9 AZR 668/96 - aaO; ebenso BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - AP MTA SR 2 a § 2 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2 und 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25; BVerwG 25. August 1998 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127; 9. März 1998 - 2 C 4.87 - ZBR 1989, 281; 30. Juli 1993 - 2 B 64.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49 sowie 21. November 1996 - 2 A 3.96 - nv.; davon möglicherweise in den nicht tragenden Entscheidungsgründen abweichend BVerwG 13. September 2001 - 2 C 39.00 - BVerwGE 115, 89; kritisch auch Huber JZ 1996, 149; offengelassen Dreier/Lübbe-Wolf GG Art. 33 Rn. 50).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Es ist deshalb regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn Funktionsstellen zunächst bis zum Abschluss des Besetzungsverfahrens vorübergehend übertragen werden (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. August 1998 - 4 Sa 134/97 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    aa) Mit dem im vorliegenden Rechtsstreit zum Aktenzeichen - 5 AZR 805/98 - am 21. Juni 2000 ergangenen Urteil hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Aufhebung des Berufungsurteils und die Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht damit begründet, der sachliche Grund für die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit sei weggefallen, so daß eine rechtsmißbräuchliche Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeit nach § 24 Abs. 1 BAT-O vorliege.

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Zwar hat der Fünfte Senat für eine vorläufig bestellte stellvertretende Schulleiterin entschieden, daß für eine nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß § 24 BAT-O nach mehr als vier Jahren regelmäßig kein sachlicher Grund mehr besteht (vgl. BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49; vgl. auch 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25, zu VI 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 18 (5) Sa 1081/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

    Damit fehlt es an einem sachlichen Grund, wenn die betreffende Stelle frei und auf Dauer zu besetzen ist, der Arbeitnehmer ausreichend befähigt ist und berechtigte Interessen des Arbeitgebers einer sofortigen Übertragung der Tätigkeit auf Dauer nicht entgegenstehen (vgl. BAG, Urteil vom 16.01.1991 - 4 AZR 301/90 - AP Nr. 3 zu § 24 MTA; BAG, Urteil vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT-O; BAG, Urteil vom 21.06.2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).

    Die Unwirksamkeit der vorübergehenden Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten führt dazu, dass die übertragene höherwertige Tätigkeit ab 01.08.1997 als auf Dauer im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BAT übertragen gilt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.06.2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 01, 25; BAG, Urteil vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 - AP Nr. 2 zu § 24 BAT-O; BAG, Urteil vom 18.06.1997 - 4 AZR 728/95 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT-O; BAG, Urteil vom 10.02.1998 - 4 AZR 585/87 - AP Nr. 15 zu § 24 BAT; C2xxxxx/S7xxxxxxx/Steingen/Wiese, BAT, § 24, Erl. 2; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, § 24, Rz. 22) mit der Folge, dass die Klägerin weiter einen Anspruch auf Beschäftigung mit der höherwertigen Tätigkeit auf Dauer erworben hat.

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 13/01

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

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  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 (5) Sa 1920/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

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  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1081/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

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  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im Öffentlichen Dienst;

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  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00

    Voraussetzungen einer höheren tariflichen BAT-Eingruppierung ; Dauerhafte

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  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 1461/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1651/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Tarifliche

  • LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1652/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Direktionsrecht des

  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 12/01

    Arbeitsrechtliche Folgen der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - 8 SaGa 5/22

    Bewerbungsverfahrensanspruch - österreichischer Staatsbürger - Anforderungsprofil

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 479/00

    Zutreffende tarifliche Eingruppierung einer Arbeitnehmerin; Vorübergehende

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1080/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

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Rechtsprechung
   BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2879
BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98 (https://dejure.org/2000,2879)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2000 - 6 AZR 847/98 (https://dejure.org/2000,2879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1343
  • BB 2000, 2052
  • ZTR 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 16.09.1998 - 2 Sa 678/98

    Dienstzeitberechnung nach dem Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern

    Auszug aus BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 2 Sa 678/98 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. September 1998 - 2 Sa 678/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98
    Der Tarifwortlaut, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27), ist zwar insoweit nicht eindeutig.
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98
    Der Tarifwortlaut, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27), ist zwar insoweit nicht eindeutig.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98
    Der Tarifwortlaut, von dem bei der Tarifauslegung in erster Linie auszugehen ist (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 12. November 1997 - 10 AZR 206/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 1; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27), ist zwar insoweit nicht eindeutig.
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern - Orchesterpraktikantin -

    Dies ergibt eine an dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem daraus zu ermittelnden Sinn und Zweck orientierte Auslegung (vgl. BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 847/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 15).

    Für eine solche Unterscheidung ist kein einleuchtender Grund ersichtlich (vgl. BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 847/98 - aaO).

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

    Die Beschäftigung als Orchestermusiker ist nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505, 512; vgl. auch BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 847/98 - NZA 2000, 1343; Heinze NJW 1985, 2112, 2113; aA Heinemann Arbeitsrecht des Orchestermusikers S 72).
  • LAG Köln, 31.05.2006 - 3 Sa 225/06

    Vordienstzeit, Anrechnung, Orchester, Praktikum, unbillige Härte, unmittelbar

    Dies folgt nach der gefestigten Rechtsprechung des BAG aus Sinn und Zweck der tariflichen Regelungen (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2000 - 6 AZR 847/98 -, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Musiker; BAG, Urteil vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 -).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2001 - 18 Sa 774/01

    "Praktikum" als Arbeitsverhältnis

    Nach der auch vom Arbeitsgericht zugrunde gelegten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18.05.2000 -6 AZR 847/98- NZA 2000, 1343) sind unter den "bei Kulturorchestern ... als Musiker" zurückgelegten Zeiten im Sinne des § 20 Abs. 1 erster Halbsatz TVK nur Zeiten zu verstehen, in denen der Musiker in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat.
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546

    Chefdirigent unterfällt nicht der Pflichtversicherung

    Die Beschäftigung als Orchestermusiker ist demnach nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich (vgl. BAG vom 14.2.1974 BAGE 25, 505/512; vom 18.5.2000 NZA 2000, 1343).
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.405

    Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

    Die Beschäftigung als Orchestermusiker ist demnach nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich (vgl. BAG vom 14.2.1974 BAGE 25, 505/512; vom 18.5.2000 NZA 2000, 1343).
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.437

    Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

    Die Beschäftigung als Orchestermusiker ist demnach nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich (vgl. BAG vom 14.2.1974 BAGE 25, 505/512; vom 18.5.2000 NZA 2000, 1343).
  • VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.335

    Generalmusikdirektor; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit

    Die Beschäftigung als Orchestermusiker ist demnach nicht nur als Arbeitnehmer, sondern auch als freier Mitarbeiter möglich (vgl. BAG vom 14.2.1974 BAGE 25, 505/512; vom 18.5.2000 NZA 2000, 1343).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 311/20

    Anrechnung von Dienstzeiten - Musiker - Kulturorchester

    Dies ergibt eine an dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem daraus zu ermittelnden Sinn und Zweck orientierter Auslegung (BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, BeckRS 2008, 54164; 18.05.2000 - 6 AZR 847/98, AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 15).
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Rechtsprechung
   BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20023
BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99 (https://dejure.org/2000,20023)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 10 AZR 264/99 (https://dejure.org/2000,20023)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 10 AZR 264/99 (https://dejure.org/2000,20023)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Berufsschullehrers mit Diplomingenieurabschluß einer Militärischen Sektion einer Hochschule der DDR

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Berufsschullehrers mit Diplomingenieurabschluss einer Militärischen Sektion einer Hochschule der DDR

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98

    Eingruppierung - Diplom-Ökonom als Berufsschullehrer

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    Im Unterschied zur Erwachsenenpädagogik hat die Fachschulpädagogik eindeutig einen berufsbezogenen Inhalt (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 841/98 - nv.).

    Dies folgt schon daraus, daß die die betroffenen Berufsgruppen im einzelnen aufführende Fußnote 10, die zudem noch hinsichtlich der Diplomabsolventen einen Auffangtatbestand enthält, überflüssig und damit nicht zu erklären wäre, wenn stets zusätzlich noch die Lehrbefähigung für die entsprechende Schulart, die im Wege der Bewährung anerkannt sein muß, im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 11 verlangt werden würde (Senatsurteil vom 15. März 2000 -10 AZR 841/98 - nv.).

  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95

    Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    Im übrigen ist die Ausbildung des Klägers an einer Hochschule der ehemaligen DDR erfolgt, daher liegt eine Hochschulausbildung im besoldungsrechtlichen Sinne vor (vgl. BAG 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59).

    Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Bildungsabschlusses für die Vergütung im öffentlichen Dienst kann nur dann Bedeutung gewinnen, wenn dies in den die Vergütung regelnden Vorschriften vorgesehen ist (BAG 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - aaO).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1999 - 1 Sa 122/98

    Eingruppierung eines Diplomingenieurs mit berufspädagogischem Abschluss an

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Februar 1999 - 1 Sa 122/98 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß ein Anspruch auf Vergütung nach Vergütungsgruppe II a BAT-O erst ab 1. September 1996 besteht.
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9).
  • BAG, 26.09.1996 - 6 AZR 261/95

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Grundschullehrerin - Anwendbarkeit des

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    Es kommt nicht darauf an, ob im Haushaltsplan Planstellen für vergleichbare beamtete Lehrer der Besoldungsgruppe A 13 zur Verfügung standen und besetzt wurden (vgl. BAG 26. September 1996 - 6 AZR 261/95 - nv.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    So verstanden handelt es sich also um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; Senat 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - nv.).
  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 480/98
    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    So verstanden handelt es sich also um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; Senat 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - nv.).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99
    Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9).
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Rechtsprechung
   BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19000
BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98 (https://dejure.org/2000,19000)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2000 - 10 AZR 841/98 (https://dejure.org/2000,19000)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2000 - 10 AZR 841/98 (https://dejure.org/2000,19000)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Diplom-Ökonom als Berufsschullehrer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Diplom-Ökonoms als Berufsschullehrer; Anforderungen an einen "zusätzlichen berufspädagogischen Abschluß"; Notwendigkeit eines "zusätzlichen berufspädagogischen Abschlusses" ; Einordnung als Zusatzstudium "Erwachsenenpädagogik/Berufsbildung"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2001, 25
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
    Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).
  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
    Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).
  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 972/94

    Eingruppierung eines Freundschaftspionierleiters

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
    Eine solche Verweisung auf die beamtenrechtlichen Vorschriften ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (BAG 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1; 13. Juni 1996 - 6 AZR 972/94 - AP BAT-O § 11 Nr. 9 und - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.12.1998 - 5 Sa 606/97

    Tarifgerechte Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe;

    Auszug aus BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 841/98
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 17. August 1998 - 5 Sa 606/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.04.2000 - 10 AZR 264/99

    Eingruppierung eines Berufsschullehrers mit Diplomingenieurabschluß einer

    Im Unterschied zur Erwachsenenpädagogik hat die Fachschulpädagogik eindeutig einen berufsbezogenen Inhalt (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 841/98 - nv.).

    Dies folgt schon daraus, daß die die betroffenen Berufsgruppen im einzelnen aufführende Fußnote 10, die zudem noch hinsichtlich der Diplomabsolventen einen Auffangtatbestand enthält, überflüssig und damit nicht zu erklären wäre, wenn stets zusätzlich noch die Lehrbefähigung für die entsprechende Schulart, die im Wege der Bewährung anerkannt sein muß, im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 11 verlangt werden würde (Senatsurteil vom 15. März 2000 -10 AZR 841/98 - nv.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 2 Sa 3/13

    Berufsschullehrer - Eingruppierung

    Erfüllt ein Lehrer an beruflichen Schulen die Voraussetzungen zur Fußnote 10 der Besoldungsgruppe A12 (z. B. Abschluss des Diplom-Ingenieur-Pädagogen), so kommt es auf die Lehrbefähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen nicht an (Anschluss an BAG vom 15.03.2000, 10 AZR 841/98).

    Jeder Lehrer, der über eine entsprechende Lehrbefähigung bei entsprechender Verwendung verfügt, muss ohnehin in die Besoldungsgruppe A12 eingestuft werden (vgl. ebenso: BAG vom 15.03.2000, 10 AZR 841/98).

  • BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 635/99
    Zunehmend wird der Terminus Berufspädagogik auch für jene Teile der Ausbildung und Prüfung der Ausbilder gebraucht, die sich auf Fragen der allgemeinen pädagogischen Führung der Auszubildenden, der Überwindung von Lernhemmungen, der Bewältigung von Konflikten im Rahmen der betrieblichen Ausbildung, der didaktischen und methodischen Probleme bei der Planung und Durchführung der Berufsausbildung und ähnliches beziehen (Brockhaus Enzyklopädie; vgl. auch BAG 15. März 2000 - 10 AZR 841/98 - nv.).
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