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Rechtsprechung
   BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00   

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https://dejure.org/2000,852
BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung; ; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 17 Abs. 3 S. 3
    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung; Hinterbliebenenversorgung - Beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten und § 1 Abs. 1 BetrAVG - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 1, 17 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 6 Abs. 1; BGB §§ 133, 157
    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1515
  • NZA 2001, 1260
  • FamRZ 2002, 391 (Ls.)
  • VersR 2001, 1309
  • BB 2001, 1690
  • DB 2001, 2303
  • ZTR 2001, 529
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 03.11.1999 - 8 Sa 1808/98

    Versorgungsansprüche von Ehefrau und Kind des Arbeitnehmers wenn Eheschließung

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    3 AZR 186/00 8 Sa 1808/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. November 1999 - 8 Sa 1808/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    Dabei kann es insbesondere auch sachgerecht sein, wenn Witwenbezüge nur einer Witwe desjenigen Arbeitnehmers zustehen sollen, welche die Berufsarbeit des Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hat (vgl. BAG 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    In seinem Urteil vom 26. August 1997 (- 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216) hat der Senat noch einmal seinen Standpunkt bekräftigt, daß auch Spätehenklauseln wirksam sind.
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    Ein Arbeitnehmer, dem Invalidenversorgung zugesagt worden ist, kann deshalb die sich aus dieser Zusage ergebenden Leistungen auch dann - teilweise - in Anspruch nehmen, wenn er im Arbeitsverhältnis eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben hat und erst nach seinem vorzeitigen Ausscheiden Invalide geworden ist; eine zusätzliche vertragliche Bedingung, daß Arbeitsverhältnis müsse bei Eintritt der Invalidität noch bestanden haben, ist nichtig (BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - BAGE 89, 180, 184 f.).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Aus den Urteilen des Senats vom 28. Juli 2005 (- 3 AZR 457/04 - BAGE 115, 317) und vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 186/00 -) folgt bereits deshalb nichts Abweichendes, weil die dort vom Senat gebilligten Spätehenklauseln nicht am AGG zu messen waren.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    So kann er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu A der Gründe; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Nach dem gefundenen Ergebnis kommt es nicht auf die vom Landesarbeitsgericht angeführte Rechtsprechung des Senats zu der Frage an, ob die Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung auf Ehen, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen worden sind, mit § 1b Abs. 1 BetrAVG, vereinbar ist (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 27; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Diese Bestimmungen schränken vielmehr den Kreis der möglichen Versorgungsberechtigten von vornherein in einer für den Mitarbeiter erkennbare Weise auf Hinterbliebene ein, die bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses in familiärer Beziehung zum Mitarbeiter standen (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9).

    Aus dem Grunde ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9; 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 115, 317).

    Das Ausbleiben eines ursprünglich erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu B II der Gründe, BAGE 86, 216).

  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

    Mithin ist er grundsätzlich berechtigt, die Versorgung hinterbliebener Ehegatten an zusätzliche Voraussetzungen zu knüpfen (BAG v. 19.12.2000 - 3 AZR 186/00, NZA 2001, 1260; BAG v. 26.8. 1997 - 3 AZR 235/96, NZA 1998, 817; BAG v. 11.8. 1987 - 3 AZR 6/86, NZA 1988, 158; vgl. auch BAG v. 20.4. 2010, a.a.O.).

    Entsprechend kann der Arbeitgeber, wie das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 11.8. 1987, a.a.O; BAG v. 19.12.2000, a.a.O., S. 1262) ausführt, nur diejenige Ehefrau hinterbliebenenversorgungsberechtigt ausstatten, welche die Berufsarbeit des rentenberechtigten Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hatte.

    Diese Umstände erkennt das Bundesarbeitsgericht - worauf er ebenso zutreffend hinweist - als berechtigte und anerkennenswerte Erwägung bei der Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung an (BAG v. 19.12.2000, a.a.O., S. 1262).

    Demzufolge ist er ebenso berechtigt, die eingeführte Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen, wie etwa der Eheschließung vor Ruhestandseintritt, abhängig zu machen und auf diese Weise bestimmte Gruppen von Hinterbliebenen der Arbeitnehmer von dieser Versorgung auszuschließen(BAG 20.4. 2010, a.a.O., unter Rz. 74 [juris]; BAG 19.2. 2002, a.a.O., unter Rz. 24 ff. [juris]; BAG 19.12.2000, a.a.O., unter Rz. 27 [juris]; BAG v. 11.8. 1987, a.a.O., unter Rz. 28 [juris]).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Eheschließung durch Einräumung von Ansprüchen zu fördern (BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, zu B II der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9, zu B II der Gründe).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Ähnliche Spätehenklauseln waren Gegenstand der Senatsurteile vom 26. August 1997 (- 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216) und vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01

    Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

    Bei diesem geht es um die Frage, ob vorübergehend überhaupt weniger oder mehr, als betriebsüblich ist, gearbeitet werden soll und von wem, und ggf. um die Festlegung des Umfangs der von den Arbeitnehmern abweichend vom Üblichen geschuldeten Arbeitsleistung (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2006 - 12 Sa 1660/05
    Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung hat Altersdifferenzklauseln in der Konstellation akzeptiert, dass die Ehefrau einen Anspruch auf Witwenversorgung nur dann erwirbt, wenn sie nicht mehr als 25 Jahre jünger ist als der Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00 DB 2001, 2303, Urteil vom 18.07.1972, 3 AZR 472/71, DB 1972, 2067; vgl. Urteil vom 09.11.1978, 3 AZR 784/77, DB 1979, 410).

    Durch die Zusage einer Hinterbliebenenversorgung soll nach zutreffender Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00, DB 2001, 23034) der Arbeitnehmer in der Sorge um die finanzielle Lage seiner Hinterbliebenen entlastet werden.

    Des weiteren kann die Versorgungsordnung bestimmen, dass Witwenbezüge nur der Witwe zustehen sollen, die die Berufsarbeit des Ehemannes (Arbeitnehmers) durch ihre Fürsorge über längere Zeit mitgetragen hat (BAG, Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00, DB 2001, 2303).

  • LAG Köln, 14.06.2004 - 2 Sa 259/04

    Witwenrente, betriebliche Altersversorgung, Späteheklausel, Missbauch, Auslegung

    Hier folgt die erkennende Kammer den Überlegungen des BAG in den Entscheidungen vom 19.02.2002 - 3 AZR 99/01 - vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 - vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96 - und vom 11.08.1997 - 3 AZR 6/96 -.

    Insbesondere in der Entscheidung vom 19.12.2000 (3 AZR 186/00) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass der Arbeitgeber nicht jede Ehe von Anfang an gleichbehandeln muss.

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2005 - 5 Sa 509/05

    Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdifferenzklausel

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

  • LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07

    Betriebliche Altersversorgung vor Eintragung einer Lebenspartnerschaft

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11

    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

  • LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10

    Ausschluss der Witwenversorgung durch Spätehenklausel des Essener Verbandes;

  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 11 Sa 41/09

    Betriebliche Witwenrente - Rechtswirksamkeit einer Spätehenklausel in

  • ArbG München, 20.04.2016 - 34 Ca 7847/15

    Streit um die Höhe einer Witwenrente

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Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2001 - 4 AZR 677/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2323
BAG, 20.02.2001 - 4 AZR 677/00 (https://dejure.org/2001,2323)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 AZR 677/00 (https://dejure.org/2001,2323)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 (https://dejure.org/2001,2323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 72 Abs. 1; ZPO § 551 Nr. 1, Nr. 6
    Revisionszulassung; absolute Revisionsgründe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    ArbGG § 72 Abs. 1; ZPO § 551 Nr. 1, Nr. 6
    Statthaftigkeit der Revision: Keine Revision unter Berufung auf absolute Revisionsgründe ohne Rechtsmittelzulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 63
  • ZIP 2001, 1476
  • MDR 2001, 953
  • NZA 2001, 912
  • BB 2001, 1588
  • DB 2001, 1732
  • ZTR 2001, 529
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 08.08.2000 - 5 Sa 567/00

    Eingruppierung: Ausübrung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 4 AZR 677/00
    Landesarbeitsgericht Köln - 5 Sa 567/00 -.

    4 AZR 677/00 5 Sa 567/00.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. August 2000 - 5 Sa 567/00 - wird als unzulässig verworfen.

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 26/11

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Fehlende

    a) Nach der Systematik der Zivilprozessordnung können absolute Revisionsgründe grundsätzlich nur im Rahmen einer statthaften und auch im Übrigen zulässigen Revision geltend gemacht werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1962 - I ZB 27/62, BGHZ 39, 333, 335; BAG, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00, NZA 2001, 912; Musielak/Ball, ZPO, 8. Aufl., § 547 Rn. 2).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 259/02

    Revisionszulassung - absolute Revisionsgründe

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 63 = AP ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 261/02

    Möglichkeit der Revision ohne Zulassung durch Landesarbeitsgericht oder

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 63 = A P ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 260/02

    Möglichkeit der Revision ohne Zulassung durch Landesarbeitsgericht oder

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 6 3 = A P ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
  • BAG, 08.10.2002 - 8 AZR 262/02

    Möglichkeit der Revision ohne Zulassung durch Landesarbeitsgericht oder

    Auch wenn - wie hier - die Revision auf die in § 547 ZPO nF aufgezählten sog. absoluten Revisionsgründe gestützt wird, ist sie gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts nur statthaft, wenn sie im Urteil des Landesarbeitsgerichts oder - auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin - vom Bundesarbeitsgericht zugelassen worden ist (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 4 AZR 677/00 - BAGE 97, 63 = A P ArbGG 1979 § 72 Nr. 45).
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Rechtsprechung
   BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10442
BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00 (https://dejure.org/2001,10442)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2001 - 7 AZR 47/00 (https://dejure.org/2001,10442)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 7 AZR 47/00 (https://dejure.org/2001,10442)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Einstellungszusage als Lehrer nach der Beendigung der Bewährung

  • Wolters Kluwer

    Einstellungszusage in ein unberistetes Arbeitsverhältnis nach der Beendigung der Bewährung

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2001, 529
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Aufgrund der gebotenen Auslegung ist der Antrag dahin zu verstehen, daß das beklagte Land zur Annahme eines in der Klage enthaltenen Angebots des Klägers auf Abschluß eines Arbeitsvertrags verurteilt werden soll (vgl. hierzu BAG 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 20, zu A der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu I A 1 a der Gründe mwN).

    Der Senat hat dies in seinem Urteil vom 28. Juni 2000 (- 7 AZR 904/98 - aaO) erneut begründet und sich mit den in neuerer Zeit im Schrifttum erhobenen Einwänden (vgl. Oetker ZIP 2000, 643, 653) auseinandergesetzt.

    Der vorliegende Fall gibt keinen Anlaß, von dieser ständigen Rechtsprechung abzuweichen (vgl. im einzelnen: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - aaO, zu I B der Gründe).

    Der Klageantrag kann aber ebenso wie in der vom Senat am 28. Juni 2000 entschiedenen Sache - 7 AZR 904/98 - dahin ausgelegt werden, daß das beklagte Land hilfsweise zum Abschluß eines Arbeitsvertrags für die Zukunft verurteilt werden soll.

  • VG Köln, 28.05.2002 - 2 K 4320/99
    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Mit einem noch nicht abgeschlossenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (- 2 K 4320/99 -) erstrebt der Kläger seine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
  • LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 18 Sa 1136/99

    Einstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. November 1999 - 18 Sa 1136/99 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Der vor dem Verwaltungsgericht verfolgte Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis bildet einen anderen Streitgegenstand als die vorliegend erstrebte Begründung eines Arbeitsverhältnisses (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 604/78 - BAGE 33, 43 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 6, zu A der Gründe).
  • BAG, 15.07.1982 - 2 AZR 887/79

    Lehramt - Bewerber - Mitgliedschaft - Verfassungstreue

    Auszug aus BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 47/00
    Aufgrund der gebotenen Auslegung ist der Antrag dahin zu verstehen, daß das beklagte Land zur Annahme eines in der Klage enthaltenen Angebots des Klägers auf Abschluß eines Arbeitsvertrags verurteilt werden soll (vgl. hierzu BAG 15. Juli 1982 - 2 AZR 887/79 - BAGE 39, 180 = AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 20, zu A der Gründe; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 5, zu I A 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

    Er soll - in Beachtung der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 6, zu I B der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 47/00 - nv., zu A II 1 der Gründe) - nicht für die Vergangenheit geschlossen werden, sondern mit Rechtskraft eines dem Antrag entsprechenden Urteils zustandekommen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07

    Anschlussbefristung zur Erprobung; Einstellungszusage

    Anderweitige Umstände, aufgrund derer die Nichteignung des Klägers zu diesem Zeitpunkt bereits festgestanden haben könnte, sind nicht ersichtlich (insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2001, 7 AZR 47/00, ZTR 2001, 529).

    Ist die Eignung des Klägers Voraussetzung für die Übernahme in den Schuldienst, so ist es grundsätzlich Aufgabe des Gläubigers, die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, die dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllen, nicht dagegen ist es Aufgabe des Schuldners, die Nichterfüllung darzulegen und zu beweisen (BAG vom 24. Januar 2001, 7 AZR 47/00, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 21.04.2005 - 11 Sa 1796/04

    Mitbestimmung zur Befristung des Arbeitsvertrages eines Seiteneinsteigers in den

    Im Rechtsstreit um den Übernahmeanspruch ist es Aufgabe des Arbeitnehmers als des Anspruchsgläubigers, die Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, die das Tatbestandsmerkmal der Bewährung ausfüllen (BAG, v. 24.01.2001 ZTR 2001, 529).
  • LAG Köln, 06.03.2003 - 6 Sa 912/02

    Rückkehroption; öffentlicher Dienst; Bestimmungsrecht

    Der damit erstrebte Arbeitsvertrag kommt nach § 894 Abs. 1 ZPO mit Eintritt der Rechtskraft der stattgebenden Entscheidung zustande (vgl. BAG vom 24.01.2001 - 7 AZR 47/00 - und vom 14.11.2001 - 7 AZR 568/00 - Juris).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 09.03.2001 - 4 Sa 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5946
LAG Köln, 09.03.2001 - 4 Sa 2/01 (https://dejure.org/2001,5946)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.03.2001 - 4 Sa 2/01 (https://dejure.org/2001,5946)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. März 2001 - 4 Sa 2/01 (https://dejure.org/2001,5946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung von Freizeitansprüchen aus einem Zeitkonto durch eine in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Freistellung während der Kündigungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1065
  • ZTR 2001, 529
 
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