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   BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00   

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BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
BAG, Entscheidung vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 (https://dejure.org/2001,1613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung eines Sozialpädagogen nach einer korrigierenden Rückgruppierung; Grundsätze zur Darlegungslast ; "Maß der Verantwortung" als Voraussetzung für die Eingruppierung in VergGr. III Fallgr. 6 BAT-O/VKA ; Heraushebungsmerkmal der besonderen ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    a) Das Landesarbeitsgericht hat die Tätigkeit des Klägers als Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) als einen einzigen Arbeitsvorgang gesehen, und zwar unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats, wonach die Leitungstätigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang darstelle (ua. 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33).

    Daher müssen die Voraussetzungen der Ausgangsgruppe erfüllt sein und dann die weiteren Merkmale der aufbauenden höheren Vergütungsgruppen geprüft werden (st. Rspr. des Senats ua. 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33 mwN).

    Diese Bewertung läßt Rechtsfehler nicht erkennen und entspricht der vom Senat in der Entscheidung vom 12. Juni 1996 (- 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33) in einem vergleichbaren Fall vorgenommenen Bewertung.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (ua. BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 ff.).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Beruft sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, so muß der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    b) Nach dem vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und die beklagte Arbeitgeberin die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt ansieht (ua. Senat 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 17).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (st. Rspr. des Senats ua. 25. Oktober 1995 - 4 AZR 495/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21 mwN).
  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zB durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (grundlegend Senat 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 9. Juli 1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39).
  • LAG Sachsen, 07.01.2000 - 3 Sa 601/99

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter des Sachgebiets Kinder- und Jugendnotdienst

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2000 - 3 Sa 601/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00
    b) Nach dem vom Senat entwickelten Grundsätzen zur Darlegungslast bei der korrigierenden Rückgruppierung muß der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Eine lediglich pauschale Überprüfung ist ausreichend, wenn der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten ein Tätigkeitsmerkmal der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178; 24. Juni 1998 - 4 AZR 304/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 241, zu I 3.1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten;

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht z.B. bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes angenommen (BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00, ZTR 2002, 178 Rn. 33), allerdings für einen Sozialarbeiter, dem u.a. die Durchführung der Aufsicht über die Kindertagesstätten, die Beratung der Jugendämter, die fachliche Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindertagesstätten und die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten betreffend die Kindertagesstätten oblag, offen gelassen (BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Rn. 30).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 06.03.1993 a.a.O. Rn. 52; BAG 14.12.1994 a.a.O. Rn. 44; BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 71).

    Diesen Aspekt hat auch das Bundesarbeitsgericht bei der Verneinung des herausgehobenen Maßes an Verantwortung berücksichtigt (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 72) und hat das erforderliche Maß der Verantworung bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden trotz der besonderen Bedeutung seiner Tätigkeit gerade für die Allgemeinheit in einer Großstadt verneint und "nur" eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung angenommen (vgl. BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 68).

    Bei dem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes der Stadt Dresden hat das Bundesarbeitsgericht die Dienst- und Fachaufsicht nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, dass z.B. die Haushaltsmittelplanung, die Leitung der Pflegesatzbeantragung und die Mitwirkung am diesbezüglichen Verfahren und die Gesamtverantwortung für die Außenkontakte eines Sachgebietes keine Aufgaben mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit betreffen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

    Das Bundesarbeitsgerichts hat die Erarbeitung konzeptioneller Weiterentwicklungen in einem Sachgebiet für die erforderliche herausgehobene Verantwortung nicht ausreichen lassen (BAG 20.06.2001 a.a.O. Rn. 73).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Hierbei genügt bei einer in ihrer rechtlichen Erfüllung nicht streitigen Ausgangsfallgruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung, wenn die diesbezüglichen Tatsachen unstreitig sind (zB BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Hierbei genügt bei einer in ihrer rechtlichen Erfüllung nicht streitigen Ausgangsfallgruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung, wenn die diesbezüglichen Tatsachen unstreitig sind (zB 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 2 Sa 76/16

    Eingruppierung in Entgeltgruppe E 12 TVöD (VkA)

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, zum Beispiel durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, oder durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 303/07 - ZTR 2008, 668; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).

  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Die Unrichtigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21; Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Lediglich bei Tätigkeiten, die auch Leitungsaufgaben beinhalteten, hat das Bundesarbeitsgericht die Erfüllung des Tätigkeitsmerkmals "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" bejaht (BAG 12.06.1996 - 4 AZR 94/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 33: Leiter eines Jugendhauses; BAG 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 39: Heimaufsicht über Heime für volljährige Behinderte; BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178: Sachgebietsleiter Kinder und Jugendnotdienst).
  • BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02

    Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung

    Die Unrichtigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21; Senat 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340).
  • LAG Köln, 14.12.2004 - 9 (4) Sa 1068/04

    Eingruppierung, Leiterin Bauverwaltungsamt

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z. B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 20. Juni 2001 - 4 AZR 288/00 -).
  • LAG Hamm, 14.08.2002 - 18 Sa 1552/01

    Eingruppierung, Leiter des Jugendamts, Sozial- und Erziehungsdienst,

    Leitende und überwachende Funktionen werden nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig als ein einheitlicher Arbeitsvorgang betrachtet (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178; BAG, Urteil vom 12.06.1996 - 4 AZR 94/95 - AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 25.03.1991 - 4 AZR 1012/88 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch Beispiele bei Clemens u.a., BAT, Band 1, § 22, Erl. 7 II (d) dd).

    Dieses Maß der Verantwortung kann nur in einer Spitzenposition des gehobenen Angestelltendienstes erreicht werden, z.B. durch Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. durch Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Gerichte oder die Allgemeinheit beantworten (vgl. grundlegend BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 -, AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 4 AZR 780/95 - AP Nr. 39 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 39; BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178).

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 567/08

    Eingruppierung einer Gastronomie-Servicekraft

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2004 - 3 Sa 103/04

    Eingruppierung eines Truppleiters im Forstbereich

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2019 - 11 Sa 903/18

    Eingruppierung eines Stadtplaners - Ausübung einer Tätigkeit, die einer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - 5 Sa 151/09

    Höhergruppierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin - Darlegungs- und

  • LAG Hamm, 29.02.2008 - 12 Sa 1677/07

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Stichtagsregelung; Rückwirkungsverbot

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 12 Sa 904/07

    Eingruppierung; Leiter Datenverarbeitungszentrale Fachhochschule, Maß der

  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 12 Sa 1175/07

    Eingruppierung; Leiter Datenverarbeitungszentrale Fachhochschule, Maß der

  • LAG Hamm, 21.05.2003 - 18 Sa 1712/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • LAG Hamm, 12.05.2004 - 18 (5) Sa 1081/01

    Eingruppierung, vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit,

  • LAG Hamm, 13.04.2005 - 18 Sa 2406/04

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze für die

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2004 - 11 Sa 1357/04

    Eingruppierung in Spitzengruppe mit herausgehobenem Charakter

  • LAG Hamm, 18.06.2003 - 18 Sa 1962/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Grundsätze zur

  • LAG Hamm, 21.05.2003 - 18 Sa 1711/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • LAG Niedersachsen, 09.07.2007 - 6 Sa 1677/05

    Übertragung von Teilbereichen einer zuvor 100-prozentigen Arbeitszeit auf eine

  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1783/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

  • LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges

  • LAG Bremen, 25.03.2003 - 1 Sa 3/03

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

  • LAG Bremen, 19.03.2003 - 2 Sa 248/02

    Erschwerniszulage nach Nr. 18c der Anlage 1 Abschnitt E des Lohntarifvertrages

  • LAG Hamm, 12.05.2004 - 18 Sa 379/04

    Eingruppierung, vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Vertretung,

  • LAG Hamm, 10.04.2002 - 18 Sa 1870/01

    Rechtsverbindlichkeit des allgemeinen Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche

  • LAG Thüringen, 02.08.2002 - 5 Sa 226/01

    Korrigierende Rückgruppierung, Bewährungsaufstieg

  • LAG Hamm, 16.05.2003 - 18 Sa 1810/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

  • LAG Bremen, 04.02.2010 - 3 Sa 54/09

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers im Eingruppierungsrechtsstreit

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 385/01

    Eingruppierung eines datenverarbeitungstechnischen Systemverwalters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 21/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2021 - 8 Sa 22/21

    Eingruppierung einer Kundenberaterin einer Krankenkasse

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   BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00   

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https://dejure.org/2001,3045
BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
BAG, Entscheidung vom 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
BAG, Entscheidung vom 01. August 2001 - 4 AZR 298/00 (https://dejure.org/2001,3045)
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  • lexetius.com

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes - Eingruppierung Leiter einer Außenstelle eines Jugendamtes, der zugleich Sachbearbeiter eines Sachgebiets ist - Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften, Verfahrenspflegschaften gem. § 67 FGG -; Arbeitsvorgang; Abgrenzung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 352 (Ls.)
  • ZTR 2002, 178
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 4. September 1996 (- 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 der Gründe) für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten entschieden, daß die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anl. 1 a zum BAT/VKA gelten.

    Demgemäß muß sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit ergeben, so daß eine Tätigkeit nicht etwa deswegen als besonders schwierig im tariflichen Sinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden oder in sonstiger Weise unangenehmen Bedingungen geleistet werden muß (vgl. zB Senat 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217, zu II 3 c aa der Gründe).

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZN 1105/94

    Eingruppierung: Bürosachbearbeiter

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Gerade wenn es sich um einen einheitlichen Arbeitsvorgang handelt, wovon die Revision ausgeht, mußte der Kläger jedenfalls dartun, daß und warum im Rahmen dieses Arbeitsvorgangs gerade bei Verfahrenspflegschaften das Merkmal der besonderen Schwierigkeit "in rechtserheblichem Ausmaß" vorliegen soll (vgl. Senat 11. März 1995 - 4 AZN 1105/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 193).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Der Angestellte muß Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zB 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252).
  • BAG, 02.12.1987 - 4 AZR 408/87

    Eingruppierung: Städtischer Sachbearbeiter für Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    1 a, 1 b der Anl. 1 a zum BAT/VKA - in der Regel nur bei einzelnen Arbeitsvorgängen festgestellt werden kann, eine mehrere Arbeitsvorgänge umfassende Betrachtung nur bei Verbindung ungewöhnlicher, spezieller und jeweils differenzierende Anforderungen stellender Einzelaufgaben in Betracht kommt (Senat 2. Dezember 1987 - 4 AZR 408/87 - ZTR 1988, 177).
  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 305/79

    Fachkenntnisse

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Das folgt aus § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 BAT (vgl. zB Senat 25. November 1981 - 4 AZR 305/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 51 = EzA BAT §§ 22, 23 VergGr. VI b Nr. 5).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    1 a daraus durch das Maß der geforderten Verantwortung in gewichtiger beträchtlicher Weise heraushebt (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282).
  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 117/93

    Bezugnahme auf Anlagen bei der Beurkundung eines Vertrages; Geltendmachung eines

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dieser Antrag kann auch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. BGH 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93 - NJW 1994, 2095; BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv., zu III der Gründe).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 849/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens zur

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dieser Antrag kann auch in der Revisionsinstanz gestellt werden (vgl. BGH 17. Mai 1994 - XI ZR 117/93 - NJW 1994, 2095; BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv., zu III der Gründe).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. zB Senat 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00
    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist, ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (vgl. zB BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 11, zu II 5 c der Gründe).
  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

  • LAG Nürnberg, 22.05.2000 - 9 (8) Sa 619/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Amtsvormundschaft

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Diese erhöhte Qualifikation kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, wie etwa Spezialkenntnissen (vgl. etwa BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 - Rn. 37; 25. Februar 2009 - 4 AZR 20/08 - Rn. 36; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - zu 1 f cc (1) der Gründe) .
  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 727/09

    Mitteilung der Kündigungsbefugnis im Arbeitsvertrag

    Der mit dem Widerklageantrag verfolgte Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO kann auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158, 166; Senat 5. November 1981 - 6 AZR 577/79 -) und, soweit wie hier der Hauptsacheanspruch noch rechtshängig ist, noch in der Revisionsinstanz gestellt werden (Wieczorek/Schütze/Heß ZPO 3. Aufl. § 717 Rn. 31; Zöller/Herget ZPO 27. Aufl. § 717 Rn. 13; vgl. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27; BGH 29. Oktober 1980 - VIII ZR 148/79 - NJW 1981, 222) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen wertenden Vergleich mit den nicht derart herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. IVb Nr. 27, zu 1 f cc (2) der Gründe).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 11.02.2004 - 4 AZR 684/02

    Eingruppierung - Sachverständiger im Landeskriminalamt

    Es ist daher nicht ausreichend, dass der Kläger seine eigene Tätigkeit im Einzelnen darstellt, sondern er muss darüber hinaus Tatsachen darlegen, die den erforderlichen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 Sa 921/11

    Eingruppierung einer Diplom-Sozialarbeiterin im Bereich

    (a) Die speziellen Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a gehen in ihrem Anwendungsbereich den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen vor (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 38, ZTR 2002, 178).

    (aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht die Auffassung vertreten, dass für einen als Amtspfleger für nichteheliche Kinder tätigen Verwaltungsangestellten die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten Fallgruppe der Vergütungsgruppen für den "allgemeinen" Verwaltungsdienst der Anlage 1 a zum BAT/VKA gelten (BAG 4. September 1996 - 4 AZR 174/95 - zu II 3 der Gründe, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 217) und daran später festgehalten (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 42, ZTR 2002, 178).

    Es sei zu prüfen, ob der Schwerpunkt der Tätigkeit dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen entspreche oder überwiegend der Verwaltung zuzurechnen sei (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - juris-Rn. 41, ZTR 2002, 178).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2020 - 4 Sa 70/19

    Eingruppierung, Amtsvormund, Jugendamt, Diplomsozialarbeiterin, Sozial- und

    Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht die Tätigkeit eines Amtspflegers für nicht eheliche Kinder gemäß § 1709 BGB aF schwerpunktmäßig als überwiegend der Verwaltung zuzurechnen angesehen (BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95, juris; bestätigt durch BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00, juris).
  • LAG Düsseldorf, 18.11.2004 - 11 Sa 1357/04

    Eingruppierung in Spitzengruppe mit herausgehobenem Charakter

    (1.) Diesem genügen z. B. Angestellte, die große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten, bzw. Angestellte, die besonders schwierige Grundsatzfragen mit richtungsweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (z. B. BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178, 180).

    IV a Fallgruppe 1 b BAT (BAT) heraushebt, Tatsachen darlegen müssen, die einen Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. näher BAG 01.08.2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178; BAG 11.02.2004 - 4 AZR 684/02 - ZTR 2004, 527, 528 f.).

  • LAG Hamm, 05.06.2012 - 12 Sa 65/12

    Eingruppierungsfeststellungsklage betreffend die Beanspruchung einer höher

    Dabei muss sich die Schwierigkeit unmittelbar aus der Tätigkeit selbst ergeben, sodass diese nicht etwa deswegen als besonders schwierig im Tarifsinne angesehen werden kann, weil sie unter belastenden Bedingungen geleistet wird (vgl. BAG, Urt. v. 25.02.2009, 4 AZR 20/08, Beck-RS 2009, 67077; BAG, Urt. v. 01.08.2001, 4 AZR 298/00 NJZ 2001, 684, 688).

    Sie hätte konkret darlegen müssen, um welches Können es sich handelt und dabei ein Mehr im Vergleich zu den unter Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 a BAT/VKA fallenden Tätigkeiten vorliegt (vgl. BAG, Urt. v. 01.08.2001, 4 AZR 298/00, NJOZ 2001, S. 684, 689).

  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 183/06

    Eingruppierung einer Rechtspflegerin

    Es hat die Rechtsprechung des Senats zu dem unbestimmten Rechtsbegriff der besonderen Schwierigkeit zunächst unter Heranziehung der Entscheidung des Senats vom 1. August 2001 (- 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178) - nicht: "8.8.2001" - zutreffend dargestellt.
  • LAG Köln, 18.10.2005 - 9 Sa 1526/04

    Eingruppierung, Forschungstätigkeit, hochwertige Leistungen

  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2018 - 8 TaBV 19/18
  • LAG Hessen, 08.02.2013 - 14 Sa 555/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für das Mahn- und Klagewesen nach dem RTV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2019 - 15 Sa 1614/17

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Bestimmung des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.04.2010 - 5 Sa 151/09

    Höhergruppierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin - Darlegungs- und

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 474/12

    Eingruppierung

  • LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 475/12

    Anforderungen an eine Eingruppierungsfeststellungsklage

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