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   BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00   

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https://dejure.org/2001,6724
BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00 (https://dejure.org/2001,6724)
BAG, Entscheidung vom 27.09.2001 - 6 AZR 489/00 (https://dejure.org/2001,6724)
BAG, Entscheidung vom 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 (https://dejure.org/2001,6724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Überbrückungsbeihilfe - Anknüpfleistung - Selbständiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 (TV SozSich); Gesellschafter-Geschäftsführervertrag; Vergütung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Überbrückungsbeihilfe; Anknüpfleistung; Selbständiger; Gesellschafter-Geschäftsführervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 928 (Ls.)
  • ZTR 2002, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

    Kurierdienstfahrer

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00
    Wer allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, ist kein Arbeitnehmer (vgl. BAG 27. Juni 2001 - 5 AZR 561/99 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 6 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 85, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 13 Sa 89/99

    Überbrückungsbeihilfe

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. März 2000 - 13 Sa 89/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, daß dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6, zu I 5.1. 1 der Gründe).
  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 409/88

    Gerichtliche Überprüfung der Zweckmäßigkeit tariflicher Regelungen - Verhältnis

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, daß dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6, zu I 5.1. 1 der Gründe).
  • BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

    Auszug aus BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, daß dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6, zu I 5.1. 1 der Gründe).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    b) Die Protokollnotiz zu § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich legt wirksam eine Mindestbeschäftigungsdauer von mehr als 21 Stunden für ein nach § 4 Ziff. 1 Buchst. a TV SozSich berücksichtigungsfähiges Arbeitsverhältnis fest (vgl. ohne nähere Problematisierung BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - zu I 2 der Gründe; 22. Dezember 1994 - 6 AZR 337/94 -) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2022 - 6 Sa 313/20

    Rückzahlung von Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, dass dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - Rn. 24, zitiert nach juris).

    Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind somit eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers (vgl. BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - Rn. 24, aaO).

    Zwar war der Beklagte nicht Gesellschafter-Geschäftsführer der U. GmbH, dessen Vergütung in Ermangelung einer weisungsgebundenen Tätigkeit kein Arbeitsentgelt aus anderweitiger Beschäftigung dargestellt hätte (vgl. BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - Rn. 27, aaO).

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 841/09

    Arbeitszeit - nichtärztliche Beschäftigte an Reha-Kliniken

    a) Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff, ist zwar anzunehmen, dass sie diesen in seiner rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - ZTR 2002, 388, 389) .
  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

    Denn für die Erfüllung des Begriffs "Beschäftigung" i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses schon nach dem Gesetzeswortlaut keine zwingende Voraussetzung, was schon aus der Formulierung "insbesondere folgt (vgl. BAG, Urt. v. 27.09.2001 - 6 AZR 489/00, juris, Rdnr. 27).
  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09

    Reha-Klinik als sonstiges Krankenhaus im Sinne des TV-L

    a) Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff, ist zwar anzunehmen, dass sie diesen in seiner rechtlichen Bedeutung verwenden wollen (BAG 27. September 2001 - 6 AZR 489/00 - ZTR 2002, 388, 389) .
  • LAG Köln, 05.04.2012 - 6 Sa 1018/11

    Arbeitnehmerbegriff; Abgrenzung zum Selbständigen; Möglichkeit der

    Abgesehen davon, dass das Bestehen eines Arbeitsverhältnis nicht zwingende Voraussetzung für eine "Beschäftigung" im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV ist (vgl. BAG 27.09.2001 - 6 AZR 489/00, juris; 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, juris), hat auch das Sozialgericht erkannt, dass sich die Tätigkeit der Klägerin "im Laufe der Zeit immer mehr verselbständigt hat".
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