Rechtsprechung
   BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4262
BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01 (https://dejure.org/2002,4262)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2002 - 6 AZR 33/01 (https://dejure.org/2002,4262)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 (https://dejure.org/2002,4262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung - Gutachten für private Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines technischen Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht öffentlicher Dienst - Nebentätigkeit eines Arztes beim Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen; Erstattung von Gutachten für private Kranken- und Pflegeversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Nebentätigkeit: Vorrang für dienstliche Interessen

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Medizinischer Dienst: Nebentätigkeit für PKV verboten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 928 (Ls.)
  • ZTR 2002, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 241/88

    Nebentätigkeit: Anspruch auf Genehmigung

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01
    Die durch diese Bestimmung eintretende Einschränkung der Möglichkeiten des Bediensteten, seine Arbeitskraft außerhalb des Arbeitsverhältnisses zu Erwerbszwecken auszunutzen, verstößt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht gegen Art. 12 GG (vgl. etwa 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 319; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379).

    Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn nicht der Versagungsgrund "Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen" vorliegt (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - aaO mwN; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO).

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 605/97

    Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01
    Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn nicht der Versagungsgrund "Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen" vorliegt (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2).

    Danach ist bei der Entscheidung eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - aaO mwN; 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - aaO).

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 683/95

    Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01
    Die durch diese Bestimmung eintretende Einschränkung der Möglichkeiten des Bediensteten, seine Arbeitskraft außerhalb des Arbeitsverhältnisses zu Erwerbszwecken auszunutzen, verstößt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht gegen Art. 12 GG (vgl. etwa 25. Juli 1996 - 6 AZR 683/95 - BAGE 83, 311, 319; 7. Dezember 1989 - 6 AZR 241/88 - ZTR 1990, 379).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.2000 - 10 Sa 27/00

    Zur Ablehnung einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen Beeinträchtigung

    Auszug aus BAG, 28.02.2002 - 6 AZR 33/01
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 19. Dezember 2000 - 10 Sa 27/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 585/01

    Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bei dauerhafter Beurlaubung

    Nach der st. Rspr. des BAG begründet sie jedoch keinen Ermessensspielraum des Arbeitgebers hinsichtlich seiner Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - 24. Juni 1999 - 6 AZR 605/97 - AP BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5 = EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 11. Dezember 2001 - 9 AZR 464/00 - aaO).

    Eine solche müßte nach den jeweiligen Gegebenheiten des Einzelfalls bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung über die Erteilung einer Nebentätigkeitsgenehmigung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung einer erfahrungsgemäß eintretenden Entwicklung wahrscheinlich sein (BAG 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - EzA BGB § 611 Nebentätigkeit Nr. 5, zu 1 a der Gründe).

  • BAG, 13.05.2015 - 2 ABR 38/14

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Zu unterlassen sind ferner Nebentätigkeiten, die gegen das vertragliche Wettbewerbsverbot verstoßen (vgl. BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 27 ff.; 16. Januar 2013 - 10 AZR 560/11 - Rn. 14 ff.) oder sonst einen Interessenwiderstreit hervorrufen, der geeignet ist, das Vertrauen des Arbeitgebers in die Loyalität und Integrität des Arbeitnehmers zu zerstören (BAG 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - zu II 5 der Gründe, BAGE 105, 205; 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - zu 1 b bb der Gründe; ErfK/Müller-Glöge 15. Aufl. § 626 BGB Rn. 118; Peter Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern S. 119 ff.) .
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 23/01 R

    Vertragärztliche Versorgung - Zulassungsbewerber - Beschäftigungsverhältnis -

    Auch nach der Rechtsprechung des BAG besteht Anspruch auf eine Nebentätigkeitsgenehmigung nur, wenn bei prognostischer Betrachtung eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers bzw sonstiger betrieblicher bzw dienstlicher Interessen nicht zu erwarten ist (BAG, ebenda; BAG AP Nr. 5 zu § 611 BGB Nebentätigkeit; BAG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99, mwN - NZA 2002, 288; Urteil des BAG vom 27. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - NZA 2002, 928 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2011 - 12 Sa 2452/10

    Nebentätigkeitsgenehmigung - Umstellung der Leistungsklage auf Feststellungsklage

    Nach der Rechtsprechung des BAG von der abzuweichen die erkennende Kammer keine Veranlassung sieht, ist der Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses wegen seines Grundrechts aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG auf freie Berufswahl grundsätzlich berechtigt, Nebentätigkeiten auszuüben, solange dadurch bei verständiger Würdigung der im Zeitpunkt der Entscheidung erkennbaren Umstände und unter Berücksichtigung einer erfahrungsgemäß eintretenden Entwicklung eine Beeinträchtigung berechtigter betrieblicher Interessen mit ausreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten ist (vgl. BAG vom 13. März 2003 - 6 AZR 585/01 - NZA 2003, 976; vom 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01 - ZTR 2002, 429, jew. m.w.Nw.).

    Hierzu ist eine Prognose aufzustellen, wobei einerseits die bloße nicht auszuschließende Möglichkeit einer fernliegenden Gefahr der Beeinträchtigung als nicht ausreichend anzusehen ist, andererseits aber auch eine im hohen Maße bestehende Wahrscheinlichkeit einer solchen Beeinträchtigung in absehbarer Zeit nicht erforderlich ist (BAG vom 13. März 2003 - 6 AZR 585/01; vom 28. Februar 2002 - 6 AZR 33/01, jew. a.a.O. m.w.Nw.).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

    Ausschlaggebend für die Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung war jedoch nicht die abstrakte Wettbewerbssituation, sondern der Umstand, dass der Arzt seinen Sachverstand und seine Erfahrung auch den privaten Versicherungen zur Verfügung stellt (BAG, 28.02.2002 -6 AZR 33/01 - zitiert nach JURIS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht