Weitere Entscheidung unten: BAG, 18.09.2001

Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,336
BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 (https://dejure.org/2001,336)
BAG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 (https://dejure.org/2001,336)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 (https://dejure.org/2001,336)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,336) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme von "Sonderzahlungen" - Personalratsanhörung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen Vorteilsannahme (Schmiergeldannahme)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers wegen Vorteils (Schmiergeld-) Annahme; Anhörung des Personalrats; notwendige Mitteilung der Personaldaten; Interessenabwägung bei Unkündbarkeit; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Notwendigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 232 (Ls.)
  • ZTR 2002, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung steht die fehlende Mitteilung der genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers an die Arbeitnehmervertretung nur dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und wenn die Arbeitnehmervertretung die ungefähren Daten kennt und daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (BAG 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).

    In dem in der Entscheidung des Senats vom 15. November 1995 (- 2 AZR 974/94 - aaO) zu beurteilenden Sachverhalt hatte der Arbeitnehmer keinen Sonderkündigungsschutz; zudem steht es vorliegend gerade nicht fest, daß der Personalrat zumindest über eine ungefähre Kenntnis der persönlichen Daten des Klägers verfügte.

    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401, 408; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - aaO mwN).

  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, daß es gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - BAGE 44, 201, 206).

    Der Arbeitgeber genügt daher der ihm obliegenden Mitteilungspflicht nicht, wenn er den Kündigungssachverhalt nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig umschreibt oder lediglich ein Werturteil abgibt, ohne die für seine Bewertung maßgeblichen Tatsachen mitzuteilen (BAG 2. November 1983 - 7 AZR 65/82 - aaO).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Eine Kündigung ist danach nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - BAGE 93, 366, 369 mwN).

    Zudem gilt der Grundsatz der subjektiven Determinierung, demzufolge die Arbeitnehmervertretung immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Gründe mitgeteilt hat (st. Rspr., zB BAG 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - aaO; vgl. auch Etzel in Lorenzen/Schmitt/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak BPersVG § 79 Rn. 124, 32, 43).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Dies bedeutet unter anderem, daß im allgemeinen das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit sowie ein evtl. Sonderkündigungsschutz für die Beurteilung durch die Arbeitnehmervertretung unverzichtbare Daten sind (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 67 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 75 mwN).

    In diesem Fall wäre es reine Förmelei, dem Beklagten gleichwohl die Mitteilung dieser Umstände im Anhörungsverfahren abzuverlangen (BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - aaO mwN).

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    aa) Zwar ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, daß das Vertrauen wiederhergestellt wird (BAG 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102).

    Der Senat hat mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1997 (aaO) jedoch nur verdeutlicht, daß die früher vorgenommene Differenzierung nach verschiedenen Störbereichen lediglich von eingeschränktem Wert war, und die Prüfung des Abmahnungserfordernisses bei Störungen im Vertrauensbereich den Grundsätzen unterworfen, die für Kündigungen wegen Störungen im Leistungsbereich bereits bislang galten.

  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83

    Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    (1) Ist die ordentliche Kündigung tariflich ausgeschlossen, so ist im Rahmen der Interessenabwägung bei einer vom Arbeitgeber erklärten außerordentlichen Kündigung nicht auf die Dauer einer fiktiven Kündigungsfrist, sondern auf die tatsächliche künftige Vertragsbindung abzustellen (vgl. BAG 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - AP BGB § 626 Nr. 83 = EzA BGB § 626 nF Nr. 93).

    Bei Dauertatbeständen oder Vorfällen mit Wiederholungsgefahr kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung uU eher unzumutbar sein als bei einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer (BAG 14. November 1984 - 7 AZR 474/83 - aaO mwN).

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Soweit die erneute Würdigung aller Umstände ergeben sollte, daß bei unterstellter Kündbarkeit nur eine ordentliche Kündigung zulässig gewesen wäre mit der Folge, daß dem Kläger eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist hätte eingeräumt werden müssen, wird das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen haben, daß diese außerordentliche Kündigung hinsichtlich der Personalratsbeteiligung einer ordentlichen Kündigung gleichsteht (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Die durch das Landesarbeitsgericht vorgenommene Würdigung, aufgrund der "längeren" Vertragsbindung sei dem Beklagten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses "eher" unzumutbar, läßt darüber hinaus offen, ob bei unterstellter Kündbarkeit lediglich eine fristgerechte Kündigung zulässig gewesen wäre, so daß dem Kläger zur Meidung eines Wertungswiderspruchs eine der fiktiven ordentlichen Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist hätte eingeräumt werden müssen (vgl. BAG 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, daß das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30).
  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95

    Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte kann im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter diese Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr., zB BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 158/95 - BAGE 82, 124, 133 f.).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Hamburg, 27.10.1999 - 8 Sa 63/99

    Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Personalratsanhörung; Auslegung der

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).

    c) Danach sind inhaltliche Fehler bei der Unterrichtung des Personalrats, wovon das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist, unter Beachtung des Grundsatzes der subjektiven Determinierung (vgl. dazu nur Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - mwN, EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) nicht zu erkennen.

  • LAG Düsseldorf, 14.11.2005 - 10 TaBV 46/05

    Mitbestimmung ist auch bei US-amerikanischem Verhaltenskodex in Deutschland

    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (vgl. wie hier BAG Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, NZA 2002, 232 = EzA § 626 BGB Unkündbarkeit Nr. 7, BAG Urteil vom 17.08.1972 - 2 AZR 415/71, BAGE 24, 401, 408; Münchener Handbuch-Blomeyer 2. Aufl. § 53 Rdnr. 98; ErfK-Preis 5. Aufl. BGB 230 § 611 BGB Rdnr. 884; HZA-Künzl Gruppe 1 Teilbereich 5 Rdnr. 1884).
  • LAG Thüringen, 03.05.2022 - 1 Sa 18/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitszeitmanipulation - Raucherpause

    Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 47).

    Eine Kündigung ist danach nicht erst unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist (vgl. BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 44; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 28).

    Nach Sinn und Zweck der Anhörung darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich bei objektiver Betrachtung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken und deshalb für die Stellungnahme des Betriebsrats bedeutsam sein können (BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

    Zwar sind danach die Sozialdaten auch bei verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig mitzuteilen, weil die Sozialdaten im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG von Bedeutung sind (BAG 26.09.2002 - 2 AZR 424/01, Rn. 47; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34; ErfK-Kania, 22. Auflage 2022, § 102 BetrVG Rn. 5).

    Der Wirksamkeit einer auf Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers gestützten Kündigung steht das Unterlassen der Angabe von dessen genauen "Sozialdaten" bei der Betriebsratsanhörung aber dann nicht entgegen, wenn es dem Arbeitgeber auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt und der Betriebsrat jedenfalls die ungefähren Daten ohnehin kennt; er kann dann die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers auch so ausreichend beurteilen (BAG 19.11.2015 - 2 AZR 217/15, Rn. 45; BAG 23.10.2014 - 2 AZR 736/13, Rn. 14, 15; BAG 21.06.2001 - 2 AZR 30/00, Rn. 34).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,492
BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00 (https://dejure.org/2001,492)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 3 AZR 656/00 (https://dejure.org/2001,492)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 (https://dejure.org/2001,492)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,492) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de

    Betriebsrente; Gleichbehandlung; billigenswerte Differenzierungsgründe; Stichtagsregelung; Anreizfunktion einer Ausgleichszahlung; Typisierung; Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung; Auslegung einer einzelvertraglichen Leistungszusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1
    Keine Gleichbehandlung bei Anreizen zum vorzeitigen Ausscheiden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 99, 53
  • MDR 2002, 588
  • NZA 2002, 148
  • BB 2001, 2646
  • DB 2002, 225
  • ZTR 2002, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.02.1998 - 10 AZR 22/97

    Sozialplanabfindung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Die Leistungsvoraussetzungen müssen jedoch dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragen (vgl. ua. BAG 8. März 1995 - 5 AZR 869/93 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 123 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 62, zu II 1 der Gründe; 11. Februar 1998 - 10 AZR 22/97 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 121 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 97, zu II 1 und 2 der Gründe).

    Zusatzleistungen für noch nicht ausgeschiedene Arbeitnehmer sind ein sinnvolles Steuerungsinstrument (vgl. BAG 11. Februar 1998 - 10 AZR 22/97 - aaO, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95

    Stichtagsregelung in Sozialplänen

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Sie sind nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führen (BAG 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83, zu 2 c der Gründe; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 c der Gründe).

    Der Zeitpunkt muß aber sachlich vertretbar sein (vgl. ua. BAG 30. November 1994 - 10 AZR 578/93 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 89 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 80, zu II 3 b der Gründe; 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - aaO, zu 2 c der Gründe).

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93

    Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Die Leistungsvoraussetzungen müssen jedoch dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragen (vgl. ua. BAG 8. März 1995 - 5 AZR 869/93 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 123 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 62, zu II 1 der Gründe; 11. Februar 1998 - 10 AZR 22/97 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 121 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 97, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Davon ist der Senat auch in den Urteilen vom 11. September 1980 (- 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) und vom 10. April 1984 (- 3 AZR 57/82 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 64 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 41) ausgegangen.
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Er verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung (vgl. ua. BAG 9. Dezember 1997 - 3 AZR 661/96 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 40 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 16, zu B I der Gründe; 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 207 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 40, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 57/82

    Hausbrandkohle - Barabgeltung

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Davon ist der Senat auch in den Urteilen vom 11. September 1980 (- 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) und vom 10. April 1984 (- 3 AZR 57/82 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 64 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 41) ausgegangen.
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Entscheidend sind die Gründe, die sich hinter der Stichtagsregelung verbergen (BAG 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - BAGE 44, 61, 67).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 12 Sa 2268/99

    Ausgleichszahlung für versicherungsmathematische Abschläge wegen vorzeitigen

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2000 - 12 Sa 2268/99 - aufgehoben.
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Eine Differenzierung ist dann sachfremd, wenn es für sie keine billigenswerten Gründe gibt (vgl. ua. BAG 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - BAGE 71, 29, 35; 15. November 1994 - 5 AZR 682/93 - BAGE 78, 272, 275).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00
    Sie sind nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führen (BAG 24. Januar 1996 - 10 AZR 155/95 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 98 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 83, zu 2 c der Gründe; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 141, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 661/96

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

  • LAG Düsseldorf, 09.06.2015 - 16 Sa 1279/14

    Altersdiskriminierung durch Ausschreibung einer offenen Stelle für

    Billigenswert sind Gründe, die auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und die gegen keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen übergeordneten Wertentscheidungen verstoßen (BAG, 18.09.2001 3 AZR 656/00, Rn. 27, juris).

    Es muss sich jedoch um billigenswerte und auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhende Gründe handeln (BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Rn. 27, juris).

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    (aa) Dem Arbeitgeber steht bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen - wozu auch Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zählen - ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. BAG 17. September 2013 - 3 AZR 686/11 - Rn. 23; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 31; 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - zu 2 a der Gründe, BAGE 99, 53) .
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    (1) Dem Arbeitgeber steht bei freiwilligen zusätzlichen Leistungen - wozu Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zählen - ein von den Gerichten zu respektierender Gestaltungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. BAG 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4; 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - zu 2 a der Gründe, BAGE 99, 53; 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 23, BAGE 127, 260) .
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15

    Abfindungsprogramm nach dem Windhundprinzip - technischer Fehler

    Die Leistungsvoraussetzungen müssen jedoch dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung tragen (BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 3 AZR 656/00 -, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 11.02.1998 - 10 AZR 22/97 -, Rn. 26, juris; BAG, Urteil vom 08.03.1995 - 5 AZR 869/93 -, Rn. 18 f., juris).

    Er verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 3 AZR 656/00 -, Rn. 27, juris; BAG, Urteil vom 10.03.1998 - 1 AZR 509/97 -, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 09.12.1997 - 3 AZR 661/96 -, Rn. 31, juris).

    Ob der Arbeitgeber die zweckmäßigste und gerechteste Lösung wählte, ist nicht zu überprüfen (BAG, Urteil vom 18.09.2001 - 3 AZR 656/00 -, BAGE 99, 53 - 59, Rn. 27).

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    aa) Stichtagsregelungen sind nicht deshalb unzulässig, weil sie im Einzelfall zu Härten führen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - BAGE 99, 53 mwN).

    Auch Kostenbelastungen können eine Stichtagsregelung rechtfertigen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - aaO).

  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 269/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    die Gründe für die Ungleichbehandlung, müssen auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und dürfen nicht gegen verfassungsrechtliche oder sonstige übergeordnete Wertentscheidungen verstoßen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 656/00 - BAGE 99, 53).
  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

    Billigenswert sind Gründe, die auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und gegen keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen übergeordneten Wertentscheidungen verstoßen; ob die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gewählt wurde, ist nicht zu überprüfen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00).

    Den Betriebsparteien steht im Hinblick auf Betriebsvereinbarungen, die finanzielle Anreize für die Arbeitnehmer zum Abschluss von Aufhebungsverträgen enthalten, eine Typisierungsbefugnis und Einschätzungsprärogative zu (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1700/13

    Ausschluss von beurlaubten Beamten von Sozialplan

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

    Billigenswert sind Gründe, die auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und gegen keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen übergeordneten Wertentscheidungen verstoßen; ob die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gewählt wurde, ist nicht zu überprüfen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00).

    Den Betriebsparteien steht im Hinblick auf Betriebsvereinbarungen, die finanzielle Anreize für die Arbeitnehmer zum Abschluss von Aufhebungsverträgen enthalten, eine Typisierungsbefugnis und Einschätzungsprärogative zu (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 335/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

    Billigenswert sind Gründe, die auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und gegen keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen übergeordneten Wertentscheidungen verstoßen; ob die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gewählt wurde, ist nicht zu überprüfen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00).

    Den Betriebsparteien steht im Hinblick auf Betriebsvereinbarungen, die finanzielle Anreize für die Arbeitnehmer zum Abschluss von Aufhebungsverträgen enthalten, eine Typisierungsbefugnis und Einschätzungsprärogative zu (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

  • LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 336/14

    Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für

    Dies gilt auch, wenn in Betriebsvereinbarungen freiwillige Leistungen vorgesehen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.09.2009 - 9 Sa 170/09, Urteil v. 24.08.2012 - 9 Sa 167/12; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02), insbesondere Zahlungen bei einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 31.05.2005 - 1 AZR 254/04, Urteil vom 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

    Sowohl bei der Ausgestaltung von Sozialplänen als auch bei freiwilligen Zusatzleistungen besteht ein von den Gerichten zu respektierender Beurteilungsspielraum der Betriebsparteien: Sie sind bei der Bestimmung des Leistungszwecks sind Arbeitgeber und Betriebsrat frei und können die Voraussetzungen der freiwilligen Leistung so bestimmen, dass diese zum gewünschten und mit der Leistung verfolgten Erfolg führen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09; LAG Hamburg, Urteil v. 16.01.2003 - 1 Sa 27/02).

    Billigenswert sind Gründe, die auf vernünftigen, einleuchtenden Erwägungen beruhen und gegen keine verfassungsrechtlichen oder sonstigen übergeordneten Wertentscheidungen verstoßen; ob die zweckmäßigste und gerechteste Lösung gewählt wurde, ist nicht zu überprüfen (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00).

    Den Betriebsparteien steht im Hinblick auf Betriebsvereinbarungen, die finanzielle Anreize für die Arbeitnehmer zum Abschluss von Aufhebungsverträgen enthalten, eine Typisierungsbefugnis und Einschätzungsprärogative zu (BAG, Urteil v. 18.09.2001 - 3 AZR 656/00, Urteil v. 18.05.2010 - 1 AZR 187/09).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2016 - 12 Sa 1412/15

    Teilnahme am Abfindungsprogramm; Auswahl nach dem Windhundprinzip; Haftung für

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 788/06

    Abfindungsbemessung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

  • BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 633/01

    Kinderbezogene Leistungen - Gleichbehandlung

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 639/03

    Dienstvereinbarung - Privatisierung - Gleichbehandlung

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 686/11

    Betriebliche Altersversorgung - Überführung in ein geändertes Versorgungssystem -

  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 655/02

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

  • LAG Niedersachsen, 07.07.2006 - 3 Sa 1688/05

    Zulässigkeit einer Besserstellung abkehrwilliger Arbeitnehmer unter dem

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2006 - 9 Sa 1356/05

    Gleichbehandlung bei Abfindungszahlung aus Anlass eines Altersteilzeitvertrages;

  • LAG Köln, 24.03.2005 - 6 Sa 1305/04

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Stichtagsregelung, Arbeitsteilzeit

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 268/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 40/06

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Überprüfung einer infolge des

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 229/01

    Ungleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Düsseldorf, 29.05.2009 - 10 Sa 1320/08

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 12.10.2004 - 3 AZR 432/03

    Betriebliche Altersversorgung - Teilwiderruf einer Versorgungszusage

  • LAG Niedersachsen, 14.10.2019 - 8 Sa 989/18

    Grenzen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes; Darlegungslast im

  • OLG Karlsruhe, 19.06.2007 - 12 U 43/06

    Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes: Ermittlung des Startguthabens

  • LAG Niedersachsen, 29.05.2006 - 5 Sa 511/05

    Änderungskündigung - Treu und Glauben - Eingruppierung

  • BAG, 06.11.2003 - 6 AZR 505/02

    Umzugskostenvergütung - Widerruf der Zusage

  • OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 286/04

    Umstellung einer auf eine Gesamtversorgung abgestellte Beamtenversorgung auf ein

  • OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 115/06

    Zusatzrente: Unangemessene Benachteiligung eines nach dem 50. Lebensjahr in den

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2008 - 11 Sa 1521/07

    Berechnung der tariflichen Altersversorgungsbeihilfe eines

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03

    Konsequenz eines ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrages auf ein

  • LAG Hamburg, 21.03.2002 - 1 Sa 28/97

    Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung durch einen sachlichen Grund;

  • LAG Düsseldorf, 09.09.2003 - 6 (5) Sa 958/03

    Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung, Steigerung der Anreize für den

  • LAG Hamburg, 26.04.2002 - 3 Sa 66/97

    Rechtswirksamkeit tarifvertraglicher Regelungen in einem Firmentarifvertrag;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 7 Sa 466/17

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des betriebsrentenfähigen Einkommens -

  • LAG Hamburg, 26.04.2002 - 6 Sa 69/97

    Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei einer Tarifänderung ;

  • OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06

    Maßgebliche Kriterien zur Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts im

  • LAG Hamm, 22.12.2009 - 12 Sa 1227/09

    Eingruppierung eines Fachlehrers bei Überleitung in neue Vergütungsstruktur

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 269/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Düsseldorf, 27.09.2012 - 15 Sa 920/12

    AVR; Sonderzahlung

  • LAG Köln, 11.01.2011 - 12 Sa 807/10

    Unterhaltsgeld für Familienangehörige eines Entwicklungshelfers; unbegründete

  • LAG Düsseldorf, 30.12.2003 - 6 (5) Sa 958/03
  • ArbG Essen, 07.12.2004 - 2 Ca 2743/04

    Umfang des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im öffentlichen

  • ArbG Hamburg, 21.11.2002 - 1 Sa 27/02

    Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes durch die

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht