Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,214
BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 (https://dejure.org/2002,214)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 (https://dejure.org/2002,214)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 (https://dejure.org/2002,214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4 iVm dem Anspruch auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt gemäß GG Art 33 Abs 2 durch Nichtänderung einer dienstlichen Beurteilung

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle - Dienstliche Beurteilung - Gleichheitsgrundsatz - Regelbeurteilung - Akt wertender Erkenntnis - Beurteilungsspielraum - Bestenauslese - Rechtliches Gehör - Faires Verfahren - Willkürverbot - ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4
    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte dienstlicher Beurteilungen eines Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 127
  • NJW 2003, 127 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 1368
  • DVBl 2002, 1203
  • ZTR 2002, 451
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (200)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich nur darauf zu erstrecken, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 60, 245 m.w.N.).

    Auch im Rahmen der eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle erstreckt sich diese voll auf den Sachverhalt, soweit Einzelvorkommnisse in der dienstlichen Beurteilung konkret benannt werden (vgl. BVerwGE 97, 128 und schon BVerwGE 60, 245 ).

    Wird die Beurteilung auf allgemein gehaltene Tatsachenbehauptungen oder auf allgemeine oder pauschal formulierte Werturteile gestützt, hat der Dienstherr diese auf Verlangen des Beamten im Beurteilungsverfahren zu konkretisieren bzw. plausibel zu machen (so BVerwGE 60, 245 m.w.N.).

    Soweit eine dienstliche Beurteilung auf reine Werturteile gestützt wird, kann das Verwaltungsgericht jedoch nicht die Darlegung und den Nachweis der einzelnen "Tatsachen" verlangen, die dem Werturteil untrennbar miteinander verschmolzen zugrunde liegen; diese Werturteile selbst sind einer beweismäßigen Prüfung nicht zugänglich (BVerwGE 60, 245 ).

    Die gegenwärtige, allgemeine Verwaltungspraxis im Beurteilungswesen (Bekanntgabe der Beurteilung; Besprechung derselben; Möglichkeit, Änderungen oder Konkretisierungen von pauschalen Tatsachen und zu pauschalen Werturteilen zu verlangen sowie das Widerspruchsverfahren) gewährleistet generell ausreichenden Grundrechtsschutz im Verfahren (vgl. dazu BVerwGE 60, 245 ; Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, 3. Aufl., 2001, Rn. 319 ff., 325 ff., 330 ff.; Schröder/Lemhöfer/Krafft, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Kommentar zur BLV, 2001, § 41 Rn. 34 f.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer, Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof hätten - insbesondere wenn man die Grundsätze der Entscheidung BVerfGE 84, 34 zur Kontrolldichte bei berufsbezogenen Prüfungen zugrunde lege - in den angegriffenen Entscheidungen gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach den Grundsätzen der Bestenauslese gemäß Art. 33 Abs. 2 GG verstoßen.

    Auch nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kontrolldichte bei berufsbezogenen Prüfungen (BVerfGE 84, 34) hat das Bundesverwaltungsgericht an seinem Standpunkt festgehalten und eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur weiter gehenden Kontrolle bei berufsbezogenen Prüfungen auf die gerichtliche Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen unter Hinweis auf die Andersartigkeit des Kontrollgegenstandes grundsätzlich abgelehnt (vgl. dazu Beschluss vom 17. März 1993, DVBl 1993, S. 956; BVerwGE 97, 128 f.; Beschluss vom 17. Juli 1998, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19).

    Andererseits können unbestimmte Gesetzesbegriffe wegen hoher Komplexität oder besonderer Dynamik der geregelten Materie so vage und ihre Konkretisierung im Nachvollzug der Verwaltungsentscheidung so schwierig sein, dass die gerichtliche Kontrolle an die Funktionsgrenzen der Rechtsprechung stößt (vgl. BVerfGE 84, 34 ).

    Soweit der Beschwerdeführer aus dem Prüfungsentscheidungen betreffenden Beschluss in BVerfGE 84, 34 ff. die Forderung nach verstärkter gerichtlicher Kontrolle auch von dienstlichen Beurteilungen ableiten will, ergibt sich auch hieraus keine entscheidungserhebliche Frage von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung.

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Auch nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kontrolldichte bei berufsbezogenen Prüfungen (BVerfGE 84, 34) hat das Bundesverwaltungsgericht an seinem Standpunkt festgehalten und eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur weiter gehenden Kontrolle bei berufsbezogenen Prüfungen auf die gerichtliche Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen unter Hinweis auf die Andersartigkeit des Kontrollgegenstandes grundsätzlich abgelehnt (vgl. dazu Beschluss vom 17. März 1993, DVBl 1993, S. 956; BVerwGE 97, 128 f.; Beschluss vom 17. Juli 1998, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19).

    Auch im Rahmen der eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle erstreckt sich diese voll auf den Sachverhalt, soweit Einzelvorkommnisse in der dienstlichen Beurteilung konkret benannt werden (vgl. BVerwGE 97, 128 und schon BVerwGE 60, 245 ).

    Im nachfolgenden Verwaltungsgerichtsprozess kann das Gericht auch insoweit voll kontrollieren, ob der Dienstherr von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (so z.B. BVerwGE 21, 127 ; 97, 128 ; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 -, ZBR 2000, S. 303 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 22).

    Die Verfassungsbeschwerde bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Hierfür ist aber der genannte Grundsatz, wonach der Richter u.a. nicht aus ihm zuzurechnenden Verfahrensversäumnissen Verfahrensnachteile für den dadurch Betroffenen ableiten darf (vgl. BVerfGE 78, 123 m.w.N.), nicht einschlägig.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    19 Abs. 4 GG begründet zwar für jeden Bürger den Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Im nachfolgenden Verwaltungsgerichtsprozess kann das Gericht auch insoweit voll kontrollieren, ob der Dienstherr von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (so z.B. BVerwGE 21, 127 ; 97, 128 ; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 -, ZBR 2000, S. 303 ).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Im nachfolgenden Verwaltungsgerichtsprozess kann das Gericht auch insoweit voll kontrollieren, ob der Dienstherr von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (so z.B. BVerwGE 21, 127 ; 97, 128 ; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 -, ZBR 2000, S. 303 ).
  • BVerwG, 17.03.1993 - 2 B 25.93

    Beamtenrecht - Beurteilung

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Auch nach Ergehen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kontrolldichte bei berufsbezogenen Prüfungen (BVerfGE 84, 34) hat das Bundesverwaltungsgericht an seinem Standpunkt festgehalten und eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur weiter gehenden Kontrolle bei berufsbezogenen Prüfungen auf die gerichtliche Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen unter Hinweis auf die Andersartigkeit des Kontrollgegenstandes grundsätzlich abgelehnt (vgl. dazu Beschluss vom 17. März 1993, DVBl 1993, S. 956; BVerwGE 97, 128 f.; Beschluss vom 17. Juli 1998, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 19).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
    Der Behörde kann in solchen Fällen ohne Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze ein begrenzter Entscheidungsfreiraum zuzubilligen sein (vgl. BVerfGE 54, 173 ; 61, 82 ; 83, 130 ).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 537/03

    Konkurrentenklage

    a) Bei der Anwendung des Art. 33 Abs. 2 GG steht dem öffentlichen Arbeitgeber ein von der Verfassung gewährleisteter Beurteilungsspielraum zu, der nur beschränkt gerichtlicher Kontrolle unterliegt (BVerfG - 1. Kammer des 2. Senats - 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - PersV 2002, 470; Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - BAGE 87, 165; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; BVerwG 11. Februar 1981 - 6 P 44/79 - BVerwGE 61, 325).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Hierfür sind Erläuterungen und Konkretisierungen erforderlich, auf deren Grundlage die Gerichte nachprüfen können, ob der Dienstherr bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung bzw. bei einzelnen in ihr enthaltene Werturteilen von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 17 ff.; BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 - NVwZ 2002, 1368 Rn. 14).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Dieser unterliegt schon von Verfassungs wegen einer nur begrenzten gerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 39, 334 ; 108, 282 ; zu dienstlichen Beurteilungen BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, NVwZ 2002, S. 1368 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht