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   BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00   

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BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 (https://dejure.org/2001,3774)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 (https://dejure.org/2001,3774)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 (https://dejure.org/2001,3774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ehegattenanteil beim Ortszuschlag bei Beschäftigung des Ehegatten als Angestellten im öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst - Ehegattenanteil im Ortszuschlag; Konkurrenzregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1056 (Ls.)
  • ZTR 2002, 477
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00
    Bei eindeutigem Wortlaut ist eine weitergehende Auslegung - abgesehen vom Sonderfall eines Redaktionsversehens - nicht möglich (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 mwN).

    Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein vorbezeichnetes Urteil vom 6. August 1998 (aaO, zu II 4 der Gründe) Bezug, wo er unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Tarifnorm ausgeführt hat, daß nicht die Begrenzung auf 100 % im Vordergrund stand, sondern sichergestellt werden sollte, daß trotz der Kürzung mindestens ein Ehegattenanteil von 100 % für beide Ehepartner zusammen übrig bleibt.

  • LAG München, 27.09.2000 - 7 Sa 630/00

    Ortszuschlag: Kürzung wegen Beschäftigung des Ehegatten im Öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. September 2000 - 7 Sa 630/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00
    Bereits der Wortlaut der Tarifbestimmung, von dem bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages zunächst auszugehen ist (vgl. zB BAG 12. Spetember 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308), ist eindeutig.
  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Hinweise des Senats: Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 680/05

    Tarifauslegung - Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Hinweise des Senats: - teilweise parallel zu - 6 AZR 437/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; - Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 bzw. Familienzuschlag der Stufe 1 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag bzw. ein Familienzuschlag der Stufe 1 in der sich aus der Anlage V zum BBesG ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2 bzw. Familienzuschlag der Stufe 1, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Der von den Tarifvertragsparteien in § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT verwendete Begriff "Ortszuschlag der Stufe 2" ist ein feststehender Tarifbegriff (BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477).

    "Ortszuschlag nach Stufe 2" als Kürzungsvoraussetzung in § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT kann nur als Ortszuschlag iSv. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT iVm. der Anlage zum Vergütungstarifvertrag verstanden werden (BAG 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - aaO; 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 104.07

    Eingreifen der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 4 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz

    Dieses vertritt in den Urteilen vom 6. August 1998 6 AZR 166/97 und vom 13. Dezember 2001 6 AZR 712/00 zu § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT die Auffassung, dass in den Fällen, in denen der dem Ehegatten des Angestellten gewährte ehegattenbezogene Anteil im Orts- bzw. Familienzuschlag aufgrund Teilzeitbeschäftigung nicht mindestens die Hälfte des dort genannten Betrages erreicht, eine Kürzung nicht zulässig ist, da beide Ehegatten zusammen mindestens einen vollen Verheiratetenzuschlag erhalten sollen.

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1998 6 AZR 166/97 und vom 13. Dezember 2001 6 AZR 712/00 beruhen nicht auf der unterschiedlichen Beantwortung einer identischen Rechtsfrage im Sinne von § 2 Abs. 1 RsprEinhG.

  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 268/03

    Angestellter; Beamter; Besoldung; Ehefrau; Ehegatte; Konkurrenzklausel; Stufe 1;

    Die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens rechtfertigen auch bei Teilzeitbeschäftigten nicht, auf die Höhe der tatsächlich an den Ehepartner ausgezahlten Beträge abzustellen (anders zu § 29 BAT BAG, Urteil vom 6.8.1998, 6 AZR 166/97 -juris-; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00 -juris-).

    Mit am 21.11.2003 erhobener Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter und trägt zur Begründung unter näherer Darlegung und Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00, vor, der Gesetzgeber habe sicherstellen wollen, dass trotz der Kürzung mindestens ein Ehegattenanteil von 100 % für beide Ehepartner übrig bleibe.

    Auf Grund der vorstehenden Erwägungen kam eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6.8.1998, 6 ZR 166/97; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00) im Ergebnis nicht in Betracht.

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 5 LC 41/07

    Berücksichtigung des halben Familienzuschlags der Stufe 1 bei der Festsetzung der

    Soweit das Bundesarbeitsgericht im Anwendungsbereich des § 29 B Abs. 5 Satz 1 BAT im Ergebnis die gegenteilige Auffassung vertritt und mit Blick auf den Wortlaut maßgeblich auf den dem teilzeitbeschäftigten Ehegatten tatsächlich gewährten ehegattenbezogenen Vergütungsbestandteil abstellt (vgl.: BAG, Urt. V. 6.8.1998 - 6 AZR 166/97, NZA 1999, 600, zitiert nach juris Langtext, Rn. 39; Urt. v. 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 -, PersV 2002, 477, zitiert nach juris Langtext Rn.18), vermag der Senat aus den genannten Gründen diese Auffassung auf § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG nicht zu übertragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - 21 A 4945/04

    Hälftige Herabsetzung des Familienzuschlags im Falle der Gewährung eines bereits

    auch BAG, Urteil vom 27.4.2006 - 6 AZR 437/05 -, NZA-RR 2006, 608, unter Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats vom 6.8.1998 - 6 AZR 166/97 -, NZA 1999, 600, und vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 -, ZTR 2002, 477: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.
  • LAG Hamm, 17.08.2005 - 18 Sa 296/05

    Halbierung des Ehegattenortszuschlags, öffentlicher Dienst, Arbeiterwohlfahrt

    c) Dieser Auslegung stehen nicht die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 06.08.1998 - 6 AZR 166/97 (ZTR 1999, 270) - und vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00 / ZTR 2002, 477) - entgegen.
  • VG Osnabrück, 04.11.2004 - 3 A 134/03

    Auslegung; Beamter; Ehegattenanteil; ehegattenbezogener Teil;

    Die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens rechtfertigen auch bei Teilzeitbeschäftigten nicht, auf die Höhe der tatsächlich an den Ehepartner ausgezahlten Beträge abzustellen (anders zu § 29 BAT BAG, Urteil vom 6.8.1998, 6 AZR 166/97 -juris-; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00 -juris-).

    Auf Grund der vorstehenden Erwägungen kam eine Übernahme der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 6.8.1998, 6 ZR 166/97; Urteil vom 13.12.2001, 6 AZR 712/00) im Ergebnis nicht in Betracht.

  • LAG München, 17.12.2008 - 5 Sa 329/08

    Auslegung des § 29 Absch B Abs 5 BAT - Ehegattenzuschlag im Ortszuschlag

    "Ortszuschlag nach Stufe 2" als Kürzungsvoraussetzung in § 29 B Abs. 5 Satz 1 BAT kann nur als Ortszuschlag im Sinne von § 29 B Abs. 2 BAT i.V.m. der Anlage zum Vergütungstarifvertrag verstanden werden (BAG vom 24.06.2004 - 6 AZR 389/03; vom 13.12.2001 - 6 AZR 712/00).
  • VG Gera, 23.08.2006 - 1 K 401/05

    Besoldung und Versorgung; ehegattenbezogener Familienzuschlag; Halbierung;

  • VG Gera, 22.04.2010 - 1 K 401/05

    Besoldung und Versorgung

  • VG Minden, 11.10.2004 - 4 K 5840/03
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