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   BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00   

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BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00 (https://dejure.org/2001,2035)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2001 - 8 AZR 472/00 (https://dejure.org/2001,2035)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 (https://dejure.org/2001,2035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit einer höherwertigen Tätigkeit; Richtige Eingruppierung eines Diplomlehrers; Vorliegen der haushaltsrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung eines höherwertigen Amtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit; Lehrer; Sekundarschulkonrektor; stellvertretender Schulleiter; Lehrereingruppierung; Besoldung der Lehrer; Zulage; Sachsen-Anhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2002, 77
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    A 14 bestätigt (12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; vgl. auch 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Für die Ernennung eines Beamten muß neben den Laufbahnvoraussetzungen eine besetzbare Planstelle vorhanden sein (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe).

    Damit wird die Konzeption der amtsbezogenen Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) verdeutlicht und gegen eine Besoldung nach Funktionsmerkmalen abgegrenzt (vgl. Schinkel/Seifert in GKÖD-Fürst aaO Rn. 18; Schwegmann/Summer BBesG § 19 Rn. 11; BAG 12. August 1998 aaO).

    Während ein beamteter Lehrer ohne Verleihung des Amtes nicht entsprechend dem Funktionsamt eingestuft wird, müßte der Angestellte entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der beamteten Lehrkraft besser gestellt (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2-5 der Gründe).

    Zu prüfen ist daher, ob nach den beamtenrechtlichen Vorschriften eine Einstufung in die betreffende Besoldungsgruppe vorgenommen worden wäre (vgl. nur BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - aaO, zu II 1 b der Gründe mwN).

  • BAG, 18.06.1997 - 4 AZR 728/95

    Höhe der Zulage bei probeweiser Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    Denn in § 24 BAT-O wird ausdrücklich auf § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 sowie § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 bis 5 BAT-O Bezug genommen und damit der systematische Zusammenhang dieser beiden Vorschriften deutlich (vgl. auch BAG 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1).

    Da für die Eingruppierung der Klägerin weder § 22 noch § 24 BAT-O Anwendung findet, kommt es nicht darauf an, ob die nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin rechtsmißbräuchlich war; dies würde dazu führen, daß die Tätigkeit als auf Dauer übertragen gilt (vgl. BAG 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59, 68; 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    A 14 bestätigt (12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 b der Gründe; vgl. auch 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2 und 3 der Gründe).

    Während ein beamteter Lehrer ohne Verleihung des Amtes nicht entsprechend dem Funktionsamt eingestuft wird, müßte der Angestellte entsprechend höhergruppiert werden und würde daher gegenüber der beamteten Lehrkraft besser gestellt (vgl. BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73, zu II 1 c der Gründe; 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80, zu II 2-5 der Gründe).

  • BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 312/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    Die in dieser Form im Tarifvertrag vorgenommene Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 271; 24. November 1993 - 4 AZR 16/93 - AP BAT-O § 2 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe; 15. November 2000 - 10 AZR 588/99 - zVv.).

    Dies entsprach der Rechtsprechung des Vierten Senats (20. April 1994 - 4 AZR 312/93 - BAGE 76, 264, 270 und 28. September 1994 - 4 AZR 717/93 - AP BAT-O § 11 Nr. 2) und hieran anknüpfend des Sechsten Senats (13. Juni 1996 - 6 AZR 858/94 - BAGE 83, 201, 210 und 24. Oktober 1996 - 6 AZR 415/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 50).

  • BAG, 22.06.1999 - 9 AZR 541/98

    Beförderungs- und Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    Ob die Klägerin einen Anspruch auf Übertragung des Beförderungsamtes hat (vgl. hierzu BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 171 ff.; 22. Juni 1999 - 9 AZR 541/98 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 49 = EzA GG Art. 33 Nr. 21), ist nicht Streitgegenstand.
  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 451/95

    Eingruppierung - Lehrerin mit achtjähriger Lehrtätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    An einer freien Planstelle, die auch tatsächlich besetzt werden kann, fehlt es, wenn auf Grund haushaltsrechtlicher Vorgaben eine tatsächliche Besetzung von freien Planstellen nicht oder erst nach Ablauf einer bestimmten Frist stattfindet (vgl. BAG 21. November 1996 - 6 AZR 451/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 53, zu II 3 b bb der Gründe).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    Da für die Eingruppierung der Klägerin weder § 22 noch § 24 BAT-O Anwendung findet, kommt es nicht darauf an, ob die nur vorübergehende Übertragung der Tätigkeit als stellvertretende Schulleiterin rechtsmißbräuchlich war; dies würde dazu führen, daß die Tätigkeit als auf Dauer übertragen gilt (vgl. BAG 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - BAGE 67, 59, 68; 18. Juni 1997 - 4 AZR 728/95 - AP BAT-O § 24 Nr. 1, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93

    BAT - Eingruppierung - Sportlehrer

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    a) Da sich die Eingruppierung gemäß § 22 Abs. 1 BAT-O nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung (Anlage 1a und 1b) richtet, findet § 22 BAT-O dann keine Anwendung, wenn die Tätigkeit des Angestellten von der Vergütungsordnung nicht erfaßt wird (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 4 AZR 524/93 - BAGE 77, 23, 28 f.).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    Zwar hat der Fünfte Senat für eine vorläufig bestellte stellvertretende Schulleiterin entschieden, daß für eine nur vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gemäß § 24 BAT-O nach mehr als vier Jahren regelmäßig kein sachlicher Grund mehr besteht (vgl. BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49; vgl. auch 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25, zu VI 2 der Gründe).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 668/96

    Konkurrentenklage wegen Nichtbeachtung einer landesrechtlichen Regelung zur

    Auszug aus BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00
    Ob die Klägerin einen Anspruch auf Übertragung des Beförderungsamtes hat (vgl. hierzu BAG 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - BAGE 87, 171 ff.; 22. Juni 1999 - 9 AZR 541/98 - AP GG Art. 33 Abs. 2 Nr. 49 = EzA GG Art. 33 Nr. 21), ist nicht Streitgegenstand.
  • BAG, 10.06.1998 - 10 AZR 779/96

    Eingruppierung eines Lehrers - ruhegehaltsfähiger Zuschuß

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

  • BAG, 24.11.1993 - 4 AZR 16/93

    Tarifvertrag - Eingruppierung angestellter Lehrer - Verweis auf Beamtenregelungen

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 13.06.1996 - 6 AZR 858/94

    Eingruppierung einer Sonderschullehrerin

  • BAG, 10.03.1999 - 10 AZR 480/98
  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.05.2000 - 5 Sa 536/99

    Zahlung einer Zulage, wenn Lehrerin im Angestelltenverhältnis als ständige

  • BAG, 24.10.1996 - 6 AZR 415/95

    Eingruppierung einer Lehrerin nach achtjähriger Lehrtätigkeit

  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 588/99

    Eingruppierung - Realschullehrer im Land Brandenburg

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 717/93

    Eingruppierung einer Lehrerin nach dem BAT-O

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Dieser Rechtsprechung hat sich auch der nunmehr für die Eingruppierung von Lehrern an öffentlichen Schulen zuständige Achte Senat angeschlossen (26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zVv. und - 8 AZR 472/00 - nv.).

    Damit wird die Konzeption der amtsbezogenen Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) verdeutlicht und gegen eine Besoldung nach Funktionsmerkmalen abgegrenzt (vgl. BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zVv., zu III der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - nv., zu C III 1 der Gründe; Schinkel/Seifert in GKÖD-Fürst aaO Rn. 18; Schwegmann/Summer BBesG § 19 Rn. 11).

    Die vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften verbietet die Nichtanwendung zu Lasten der angestellten Lehrkräfte (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - zVv. und - 8 AZR 472/00 - nv., zu VI 3 bzw. C V 3 der Gründe mwN).

    Dem Kläger hätte deshalb die Zulage erst ab dem 1. Januar 1999 gezahlt werden können (vgl. BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - und - 8 AZR 472/00 - aaO, zu VI 4 bzw. C V 4 der Gründe).

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20

    Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller,

    Mit diesem Ziel ist die Erhebung einer Eingruppierungsfeststellungsklage auch allgemein anerkannt (BAG v. 18.09.2018 - 9 AZR 199/18, Rn. 15, juris; BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 12, juris; BAG v. 17.06.2015 - 4 AZR 371/13, Rn. 10, juris; BAG v. 18.03.2015 - 4 AZR 59/13, juris; BAG v. 20.05.2009 - 4 AZR 315/08, juris; BAG v. 31.01.2008 - 8 AZR 27/07, AP Nr. 340 zu § 613a BGB; BAG v. 16.10.2002 - 4 AZR 447/01, NZA 2003, 688; BAG v. 26.04.2001 - 8 AZR 472/00, juris; BAG v. 20.10.1993 - 4 AZR 47/93, NZA 1994, 203).
  • OVG Saarland, 12.06.2018 - 1 A 567/17

    Anspruch eines Beamten auf Verwendungs- und Ausgleichszulage bei rechtswidriger

    Hinzu kommt, dass das Bundesarbeitsgericht § 46 BBesG unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung und die Literatur im Jahr 2001 dahingehend ausgelegt hat, dass die Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen das Vorhandensein einer freien besetzbaren Beförderungsstelle erfordere, woran es bei entgegen stehenden haushaltsrechtlichen Vorgaben fehle.(Urteil vom 26.4.2001 - 8 AZR 472/00 -, juris, Rn. 114 ff.; vgl. auch Buchwald, a.a.O., § 46 Rn. 23).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 224/11

    Anspruch auf die Zulage nach § 46 Bundesbeamtengesetz bei vorübergehender

    § 46 BBesG, der bei vorübergehender Übertragung eines höherwertigen Amtes unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung einer Zulage in Höhe der Differenz der Grundgehälter des übertragenen und des wahrgenommenen Amtes vorsieht, ist daher auch auf angestellte Lehrkräfte anzuwenden (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 82 Randnummer 112; BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT-O = ZTR 2004, 532 Randnummer 76).

    Die in dieser Form im Tarifvertrag vorgenommene Verweisung auf beamtenrechtliche Besoldungsvorschriften begegnet keinen rechtlichen Bedenken (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. nur BAG 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 82 mit weiteren Nachweisen).

    Diese tarifliche Regelung dient der vergütungsrechtlichen Gleichstellung von angestellten und beamteten Lehrkräften (BAG 26. April 2001 aaO Randnummer 92 mit umfangreichem Nachweis der Rechtsprechung der verschiedenen Senate des Gerichts).

    Daraus folgt zum einen, dass eine Lehrkraft nur dann in eine höhere Vergütungsgruppe eingruppiert werden kann, wenn hierfür alle erforderlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen (BAG 26. April 2001 aaO).

    Das Bundesarbeitsgericht hat aus dem Gleichstellungsgrundsatz aber auch gefolgert, dass § 46 BBesG auf angestellte Lehrkräfte entsprechende Anwendung findet (BAG 26. April 2001 aaO Randnummer 112; BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT-O = ZTR 2004, 532 Randnummer 76).

  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 8.04

    Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben; Wahrnehmung über einen

    Anlass für die Vorlage waren die Urteile des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - sowie - 8 AZR 472/00 -.
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

    Mit diesem Ziel ist die Erhebung einer Eingruppierungsfeststellungsklage auch allgemein anerkannt (BAG v. 24.02.2016 - 4 AZR 485/13, Rn. 12, juris; BAG v. 17.06.2015 - 4 AZR 371/13, Rn. 10, juris; BAG v. 18.03.2015 - 4 AZR 59/13, juris; BAG v. 20.05.2009 - 4 AZR 315/08, juris; BAG v. 31.01.2008 - 8 AZR 27/07, AP Nr. 340 zu § 613a BGB; BAG v. 16.10.2002 - 4 AZR 447/01, NZA 2003, 688; BAG v. 26.04.2001 - 8 AZR 472/00, juris; BAG v. 20.10.1993 - 4 AZR 47/93, NZA 1994, 203).
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Der Senat hat sich auf Anfrage des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 82 und 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5) mit Beschluss vom 5. Februar 2004 (- GmS-OGB 1/03 -) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (21. August 2003 - 2 C 48.02 -) angeschlossen, wonach zur Berechnung der 18-Monats-Frist des § 46 BBesG auch Zeiten vor dem 1. Juli 1997, dh.
  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).
  • BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 94/01

    Eingruppierung einer Fachbetreuerin - personalwirtschaftliches Ermessen

    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 10. März 1999 - 10 AZR 480/98 - nv.; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - nv.).

    Die amtsbezogene Besoldung (§ 18 Satz 1 BBesG) unterscheidet sich insofern von der Vergütung nach Funktionsmerkmalen (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - ZTR 2001, 419, zu III der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - nv., zu C III 1 der Gründe).

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB BAG 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - nv.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - 3 A 1168/13

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2009 - 16 Sa 582/09

    Günstigkeitsprinzip bei Abschluss eines Firmentarifvertrages und

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 92/03

    Eingruppierung eines Lehrers mit 2. Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2011 - 16 Sa 681/11

    Eingruppierung; Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02

    Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das

  • LAG Hamm, 21.09.2004 - 12 Sa 354/04

    Höhergruppierung, Erfüllererlass, Gleichstellung von angestellten und beamteten

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 663/13

    Anspruch auf Gewährung einer Zulage gem. § 46 BBesG bei vorübergehender

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - 20 Sa 832/09

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 3 A 753/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes während

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2014 - 3 A 222/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung der höher bewerteten Aufgaben eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 840/13

    Gewährung einer Zulage für einen Beamten durch Wahrnehmung eines höherwertigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2013 - 3 A 629/13

    Anspruch eines Brandmeisters auf Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 3 A 987/13

    Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes in Höhe des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 3 A 435/13

    Anspruch eines Hauptbrandmeisters auf Gewährung einer Zulage nach § 46 BBesG;

  • ArbG Duisburg, 13.04.2022 - 4 Ca 117/22
  • VG Arnsberg, 09.10.2013 - 2 K 2868/11

    Ablehnung der Gewährung einer Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen

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Rechtsprechung
   BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16857
BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99 (https://dejure.org/2001,16857)
BAG, Entscheidung vom 29.03.2001 - 6 AZR 652/99 (https://dejure.org/2001,16857)
BAG, Entscheidung vom 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 (https://dejure.org/2001,16857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2002, 77
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.10.1992 - 6 AZR 342/91

    Lohnsicherung bei Wechsel der Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
    Nicht unter den allgemeinen Lohnstand fallen etwa Zulagen für besondere Leistungen, zB die Lehrgesellenzulage und die Vorarbeiter- und Vorhandwerkerzulage, weil diese nicht zu einer Einreihung in eine höhere Lohngruppe führen (BAG 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP MTB II § 9 Nr. 8; 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2).

    Zwar ist das Landesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung der bisherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (vgl. BAG 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - aaO).

    Der Senat hatte seine gegenteilige Meinung im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 6 AZR 342/91 - aaO) aus § 3 Abs. 6 und § 5 Abs. 2 TV RatArb hergeleitet.

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
    Diese Rechtsprechung hat der Senat jedoch durch Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 6 AZR 291/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgegeben.

    Entscheidend ist vielmehr allein, daß dem von einer Rationalisierungsmaßnahme betroffenen Arbeiter die neue, geänderte Tätigkeit übertragen wird (vgl. BAG 19. Oktober 2000 - 6 AZR 291/99 - zVv.).

  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 273/90

    Hilfsweiser Klageantrag auf Zwischenfeststelung - Arglisteinwand bei

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (BGH 21. Februar 1992 - V ZR 273/90 - NJW 1992, 1897; Germelmann/Matthes/Prütting aaO Rn. 60).
  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 433/84

    Eingruppierung in Lohngruppe nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeiter des

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
    Nicht unter den allgemeinen Lohnstand fallen etwa Zulagen für besondere Leistungen, zB die Lehrgesellenzulage und die Vorarbeiter- und Vorhandwerkerzulage, weil diese nicht zu einer Einreihung in eine höhere Lohngruppe führen (BAG 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP MTB II § 9 Nr. 8; 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 316/72

    Vertretungszulage - Vertretung eines anderen Arbeiters - Tätigkeitsmerkmale der

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
    Nicht unter den allgemeinen Lohnstand fallen etwa Zulagen für besondere Leistungen, zB die Lehrgesellenzulage und die Vorarbeiter- und Vorhandwerkerzulage, weil diese nicht zu einer Einreihung in eine höhere Lohngruppe führen (BAG 27. November 1985 - 4 AZR 433/84 - AP MTB II § 9 Nr. 8; 15. Oktober 1992 - 6 AZR 342/91 - AP MTB II § 9 Nr. 2).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.10.1999 - 2 Sa 240/99

    Anspruch auf eine Lohnsicherungszulage; Zahlungsanspruch aus

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 6. Oktober 1999 - 2 Sa 240/99 - aufgehoben.
  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96

    Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99
    Diese tarifliche Regelung erweiterte das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigte ihn, die Arbeitszeit des Wachpersonals unter den genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (vgl. BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5 mwN zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 15 Abs. 2 BAT).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02

    Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (BAG 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 - ZTR 2002, 77; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 13 = EzA MuSchG § 14 Nr. 15).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Entscheidend ist, ob dem Arbeitnehmer eine neue, andere Tätigkeit übertragen wurde (vgl. BAG 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 - zu B I 2 a dd der Gründe) .

    Er hat sie auch in einem Fall für erfüllt gehalten, in dem der Streifen- und Schichtdienst eines Wachmanns entfallen war (vgl. BAG 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 - zu B I 2 der Gründe) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11

    Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von

    Des Weiteren setzt die Vorgreiflichkeit unausgesprochen voraus, dass über das Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses, welches die Zwischenfeststellung aufgreift, in der Entscheidung über die Hauptsache bereits befunden wurde (BGH 15.12.2009 - XI ZR 110/09 - Rn. 19, NJW-RR 2010, 640; BAG 29.3.2001 - 6 AZR 652/99 - zu B II 2 a der Gründe, ZTR 2002, 77).
  • LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08

    Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker; Lohnsicherung aufgrund tariflichem

    Eine Maßnahme dient dem Ziele einer rationelleren Arbeitsweise, wenn sie die Qualität oder die Quantität der Arbeit erhöhen soll oder wenn die Arbeit mit weniger Hilfsmitteln, weniger Zeit oder weniger Kosten erledigt werden soll (BAG 29.3.2001 - 6 AZR 652/99 - EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 4 = ZTR 2002, 77).

    Dabei kann eine Änderung, die für die gesamte Verwaltung nicht wesentlich ist, für einen Verwaltungs- oder Betriebsteil wesentlich sein (BAG 29.3.2001 - 6 AZR 652/99 - EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 4 = ZTR 2002, 77).

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 669/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BAG 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 - zu B II 2 a der Gründe mwN, ZTR 2002, 77; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A I der Gründe, BAGE 96, 34) .
  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BAG 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 - zu B II 2 a der Gründe mwN, ZTR 2002, 77; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A I der Gründe, BAGE 96, 34) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.05.2002 - 4 Sa 121/01

    Zulage, Vorhandwerker, Sicherungsbetrag, Rationalisierungsschutz, Vorhandwerker,

    Für das Tarifmerkmal ,,Wechsel der Beschäftigung" ist allein maßgeblich, ob dem Arbeitnehmer eine neue andere Tätigkeit übertragen worden ist (so zutreffend: BAG, Urt. v. 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 -).

    Die Maßnahme muss die Qualität oder die Quantität der Arbeit erhöhen bzw. die Arbeit muss mit weniger Hilfsmitteln, weniger Zeit oder weniger Kosten erledigt werden (so BAG, Urt. v. 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 - unter I. 2. lit. a), cc) der Entscheidungsgründe).

  • LAG Niedersachsen, 28.02.2003 - 10 Sa 1168/01

    Vergütungssicherung nach dem Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für

    Eine neue, geänderte Tätigkeit, die den Anspruch auf Vergütungssicherung auslöst, wird dem Angestellten übertragen, wenn sich das Gesamtbild seiner Tätigkeit und die Umstände, unter denen er die Arbeit zu leisten hat, wesentlich ändern (vgl. BAG, 29.03.2001, 6 AZR 652/99, ZTR 2002, S. 77 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14

    Freistellung; Dienstkräfte; Regelzahl; studentische Hilfskräfte; Arbeitnehmer;

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74 - juris, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 -, juris Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - BVerwG 7 C 5.11 -, juris Rn. 12).
  • ArbG Gießen, 03.05.2011 - 4 Ca 14/11
    Die Vorgreiflichkeit ersetzt in einem solchen Fall das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BAG 29.03.2001 - 6 AZR 652/99, ZTR 2002, 77; BAG 25.09.2003 - 8 AZR 446/02; BAG 28.06.2006 - 10 AZR 385/05).
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