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   BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99   

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BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99 (https://dejure.org/2001,720)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2001 - 2 AZR 705/99 (https://dejure.org/2001,720)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 (https://dejure.org/2001,720)
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"... dann beschäftigen wir Sie selbstverständlich weiter"

§ 158 BGB, Unwirksamkeit eines unter eine Bedingung gestellten einseitigen Rechtsgeschäfts (hier: Kündigung, § 620 BGB) (Bedingungsfeindlichkeit)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; KSchG § 1, § 23; ZPO § 894
    Kündigung unter auflösender Bedingung; Vorratskündigung; Bewachungsgewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 193
  • NJW 2001, 3355
  • NZA 2001, 1070
  • BB 2001, 1960
  • JR 2002, 44
  • ZTR 2002, 93
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.06.1968 - 2 AZR 329/67

    Bedingte außerordentliche Kündigung - Kündigungsempfänger

    Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
    Die Verbindung mit einer unzulässigen (auflösenden) Bedingung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. bereits BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/97 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9).

    Die streitige Kündigung ist schon deshalb unwirksam, weil sie mit einer auflösenden Bedingung versehen und deshalb nicht ausreichend klar und bestimmt ist (vgl. BAG 27. Juni 1968 - 2 AZR 329/67 - AP BGB § 626 Bedingung Nr. 1 = EzA BGB § 626 Nr. 9; APS-Preis Grundlagen D Rn. 13, 15; KR-Etzel 5. Aufl. § 1 KSchG Rn. 179).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.1999 - 6 Sa 335/99

    Betriebsbegriff im Kündigungsschutzrecht; Rechtmäßigkeit der Sozialauswahl bei

    Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
    2 AZR 705/99 6 Sa 335/99.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. November 1999 - 6 Sa 335/99 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
    Wenn, wofür viel spricht, die Beklagte dort keinen eigenständigen Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung unterhielt oder wenn jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht allein auf die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt werden könnte (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169), wäre zum damaligen Zeitpunkt selbst eine unbedingt erklärte Kündigung als sogenannte Vorratskündigung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, folglich sozial ungerechtfertigt und unwirksam gewesen (ständige Rechtsprechung seit BAG 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1; vgl. insbesondere BAG 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - nv.).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
    Wenn, wofür viel spricht, die Beklagte dort keinen eigenständigen Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung unterhielt oder wenn jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht allein auf die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt werden könnte (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169), wäre zum damaligen Zeitpunkt selbst eine unbedingt erklärte Kündigung als sogenannte Vorratskündigung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, folglich sozial ungerechtfertigt und unwirksam gewesen (ständige Rechtsprechung seit BAG 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1; vgl. insbesondere BAG 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - nv.).
  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

    Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
    Eine Auslegung wurde zwar von diesen nicht vorgenommen, jedoch kann der Senat das Kündigungsschreiben selbst gemäß § 133 BGB auslegen (vgl. BAG 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - BAGE 64, 220, 227 mwN; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 73 Rn. 17).
  • BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 882/78
    Auszug aus BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99
    Wenn, wofür viel spricht, die Beklagte dort keinen eigenständigen Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG in der im Jahr 1998 geltenden Fassung unterhielt oder wenn jedenfalls bei verfassungskonformer Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht allein auf die Zahl der dort beschäftigten Arbeitnehmer abgestellt werden könnte (vgl. dazu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169), wäre zum damaligen Zeitpunkt selbst eine unbedingt erklärte Kündigung als sogenannte Vorratskündigung nicht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, folglich sozial ungerechtfertigt und unwirksam gewesen (ständige Rechtsprechung seit BAG 27. Februar 1958 - 2 AZR 445/55 - BAGE 6, 1; vgl. insbesondere BAG 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - nv.).
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Zwar verträgt eine Kündigung grundsätzlich keine Bedingung, weil eine Gestaltungserklärung die Rechtslage eindeutig klären muss und den Erklärungsempfänger nicht im Ungewissen über den durch die Willenserklärung neu zu schaffenden Rechtszustand lassen darf (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1986 - V ZR 23/85, BGHZ 97, 264, 267 [zum Rücktritt]; vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 112/02, NJW 2004, 284 unter 2 a aa [zur Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses]; vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04, NZM 2005, 334 unter II 2 e [zur Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses]; BAGE 97, 193, 195 [zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses]; BAG, NZA-RR 2013, 609 Rn. 15 [zur Kündigung eines Dienstverhältnisses]).
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Zwar verträgt eine Kündigung grundsätzlich keine Bedingung, weil eine Gestaltungserklärung die Rechtslage eindeutig klären muss und den Erklärungsempfänger nicht im Ungewissen über den durch die Willenserklärung neu zu schaffenden Rechtszustand lassen darf (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1986 - V ZR 23/85, BGHZ 97, 264, 267 [zum Rücktritt]; vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 112/02, NJW 2004, 284 unter 2 a aa [zur Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses]; vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04, NZM 2005, 334 unter II 2 e [zur Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses]; BAGE 97, 193, 195 [zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses]; BAG, NZA-RR 2013, 609 Rn. 15 [zur Kündigung eines Dienstverhältnisses]).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (siehe auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).

    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26; KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).

    Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    b) Dieser Maßstab gilt, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, grundsätzlich auch dann, wenn die Kündigung - wie hier - auf außerbetriebliche Gründe gestützt wird (st. Rspr. vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2: Unsicherheit über Neuerteilung eines Bewachungsauftrags; vgl. auch Senat 24. August 1989 - 2 AZR 653/88 - Gewährung von Drittmitteln).

    Die Kündigung ist daher als sog. Vorratskündigung unwirksam (vgl. Senat 15. März 2001 aaO).

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 333/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

    c) Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 2001 (- 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 = AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26 = EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 2) berufen.
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 268/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Maßnahme, zB die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung, aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (siehe auch KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).

    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26; KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).

    Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (siehe auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).

    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26; KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).

    Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 625/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (siehe auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).

    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26; KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).

    Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 80/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Dabei muss die der entsprechenden Prognose zugrunde liegende Entscheidung bereits zum Kündigungszeitpunkt endgültig getroffen worden sein und die Schließung des Betriebs oder der Betriebsabteilung aus Sicht der Arbeitsvertragsparteien zum Kündigungszeitpunkt bereits feststehen und greifbare Formen angenommen haben (siehe auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 550; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26).

    Dann liegt keine unbedingte und endgültige Stilllegungsabsicht vor (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - in: AP BGB § 620 Bedingung Nr. 26; KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527; HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289).

    Die Kündigung vom 15. Juni 2004 stellt sich vielmehr als eine unwirksame sog. "Vorratskündigung" (vgl. Senat 15. März 2001 - 2 AZR 705/99 - BAGE 97, 193 und 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) dar.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2023 - 17 Sa 5/23

    Gleichstellungsabrede - kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Neuvertrag -

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 99/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

  • ArbG Berlin, 12.12.2014 - 28 Ca 10118/14

    Unwirksame bedingte Kündigung - Klagefrist

  • LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 720/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 959/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 255/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Prognose -

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 338/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 957/08

    Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht - eventuelle Klagehäufung

  • LAG Köln, 04.05.2009 - 5 Sa 257/09

    Unwirksamkeit vorsorglicher Änderungskündigung bei Verknüpfung mit unbestimmter

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 334/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 335/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 336/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 340/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 339/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 337/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 345/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 341/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 343/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2012 - 11 Sa 42/12

    Weiterbeschäftigung - Abfindungsanspruch

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 344/04

    Betriebsübergang bei Fremdvergabe der Reinigung

  • LAG Berlin, 10.06.2005 - 13 Sa 571/05

    Versetzung; Stellenpool; Beschäftigungsklage

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

  • LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 177/03

    Kündigung, Bedingung, Betriebsübergang

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 251/10

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

  • LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
  • LAG Düsseldorf, 12.12.2008 - 10 Sa 1100/08

    "Druck auf Arbeitnehmer durch Androhung einer betriebsbedingten Kündigung"

  • ArbG Krefeld, 18.12.2008 - 1 Ca 2190/08

    "Schattenliste" im Anwendungsbereich von § 1 Abs. 5 KSchG

  • ArbG Krefeld, 12.04.2007 - 1 Ca 3111/06

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei "überholender" Kündigung durch den

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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00   

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https://dejure.org/2001,1831
BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1831)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1831)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 3 AZR 264/00 (https://dejure.org/2001,1831)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 5; ; BetrAVG § 7 Abs. 1; ; BGB §§ 1587 ff.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5; BetrAVG § 7 Abs. 1; BGB § 1587 ff.
    Betriebsrentenberechnung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 5, § 7 Abs. 1; BGB §§ 1587 ff.
    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsausgleich im Gesamtversorgungssystem; gesetzliche Rente; Berücksichtigung eines Versorgungsausgleichs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 5, § 7 Abs. 1; BGB §§ 1587 ff.
    Gesamtversorgung: Anrechnung der vollen Sozialversicherungsrente bei Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsrentenberechnung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsrentenberechnung nach Durchführung eines Versorgungsausgleichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 97, 198
  • MDR 2001, 1246
  • NZA 2002, 273
  • VersR 2002, 381
  • BB 2001, 2009
  • BB 2001, 840
  • DB 2001, 2355
  • ZTR 2002, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 28.01.2000 - 11 Sa 1085/99

    PSV; Altersrente; Gesamtversorgung; Scheidung; Versorgungsausgleich;

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00
    3 AZR 264/00 11 Sa 1085/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 28. Januar 2000 - 11 Sa 1085/99 - wird zurückgewiesen.

  • ArbG Hamburg, 21.06.1995 - 24 Ca 9/95
    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00
    Ohne eine ausdrückliche Regelung, die eine entsprechende Anspruchsberechnung anordnet, kann hiervon aber nicht ausgegangen werden (ebenso ArbG Hamburg 21. Juni 1995 - 24 Ca 9/95 - BetrAV 1995, 293; Ruland DB 1978, 1833, 1836; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. § 5 Rn. 87; Höfer BetrAVG Stand Juli 2000 § 5 Rn. 2337.1; aA MünchArbR/Förster/Rühmann 2. Aufl. § 109 Rn. 12).
  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91

    Beamtenversorgung - Anrechnung der fiktiven vollen Rente - Ruhegehalt -

    Auszug aus BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 264/00
    Der durch den Versorgungsausgleich Belastete hat andererseits auch im Umfang der Rentenminderung einen Rentenanspruch erdient und würde den Dienstherrn mit den Folgen einer Ehescheidung belasten, wenn nur der nach dem Versorgungsausgleich verminderte Rentenbetrag in die Ruhensberechnungen eingestellt würde (Schütz/Schachel BeamtVG Stand April 2000 Teil D § 55 Rn. 19; vgl. BVerwG 24. Oktober 1991 - 2 B 123/91 - NJW 1992, 852).
  • LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 3 Sa 342/02

    Berechnung einer gesetzlichen Rente bei Bestehen einer Versorgungszusage

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits für ein sog. Gesamtversorgungssystem festgestellt (vgl. BAG, Urt. vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 - AP 3 zu § 1 BetrAVG Gesamtversorgung = NZA 2002, 274).

    Eine andere Betrachtungsweise müsse umgekehrt auch dazu führen, dass bei der Berechnung des Versorgungsanspruchs eines geschiedenen Arbeitnehmers, der im Versorgungsausgleich eine zusätzlich gesetzliche Rentenanwartschaft erworben hat, dieser gesetzliche Anspruch im Gesamtversorgungssystem mindernd zu berücksichtigen wäre (BAG, Urt. vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 - a.a.O.).

    Daher kann auch im Falle einer Höchstbegrenzungsklausel eine Berücksichtigung des Versorgungsausgleichs zugunsten des Arbeitnehmers nur dann in Betracht kommen, wenn die Versorgungsordnung insoweit eine ausdrückliche Regelung enthält (vgl. BAG, Urt. vom 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 - a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2013 - 6 Sa 584/13

    Anrechnung der gesetzlichen Witwenrente auf BetriebsrenteScheidung einer

    Diese Norm soll verhindern, dass der Arbeitgeber die Nachteile der Teilung der Versorgungsrechte bei der Ehescheidung im Rahmen eines Gesamtversorgungssystems zu tragen hätte, obwohl der Arbeitnehmer für eine solche allein durch familieninterne Entwicklungen ausgelöste Erhöhung des Versorgungsanspruchs keine Gegenleistung erbracht hat (vgl. zu diesen allgemeinen Erwägungen BAG v. 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 -, unter I. 2. der Gründe, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Gesamtversorgung).

    Es war für den Gesetzgeber ein Gebot der Gerechtigkeit, die als Ergebnis gemeinsamer Lebensleistung als wirtschaftliche Grundlage des Lebensabends erworbenen Versorgungsanwartschaften im Falle einer Scheidung der Ehe gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufzuteilen (vgl. wiederum BAG v. 20.03.2001 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 Sa 519/07

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Aufhebungsvertrags und eines

    Dies ergibt sich aus der insoweit eindeutigen Regelung in Artikel 8 Abs. 1 des Versorgungsplans und entspricht auch ansonsten der Rechtslage (vgl. BAG v. 20.03.2001 - 3 AZR 264/00 -, NZA 2002, 273).
  • LAG Hamburg, 14.06.2002 - 3 Sa 37/02

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage bei Besetzung einer freien Stelle;

    Verstößt der öffentliche Arbeitgeber dagegen, so können übergangene Bewerber/innen ihren Anspruch auf Beteiligung am Auswahlverfahren durchsetzen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. September 2001 - 9 AZR 410/00 - NZA 2002, 273 ff, unter II. 1. der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2036
BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99 (https://dejure.org/2001,2036)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99 (https://dejure.org/2001,2036)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 (https://dejure.org/2001,2036)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 54 (Ls.)
  • ZTR 2002, 93
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Soweit die Arbeitsvertragsparteien auf Versorgungsordnungen Bezug nehmen, handelt es sich in der Regel um keine statische, sondern um dynamische Verweisung (vgl. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 2 der Gründe mwN).

    Die Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 3 der Gründe).

    Die tarifvertraglichen Änderungen gelten bereits auf Grund der arbeitsvertraglichen Übernahme (vgl. BAG 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe).

  • LAG Hamburg, 07.05.1999 - 3 Sa 101/98

    Berechnung von Altersruhegeld; Dynamische Bezugnahme auf Versorgungsvereinbarung;

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Mai 1999 - 3 Sa 101/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Typisierte Erklärungen unterliegen einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. ua. BAG 17. Dezember 1960 - 3 AZR 125/59 - BAGE 10, 271, 277 f.; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    a) Das für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungschema (ständige Rechtsprechung seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.) läßt sich auf laufende Betriebsrenten nicht ohne weiteres übertragen (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - BAGE 92, 358, 365 mwN).
  • BAG, 18.08.1999 - 10 AZR 424/98

    Tarifliche Zuwendung - Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 221).
  • BAG, 17.12.1960 - 3 AZR 125/59

    Gemeinde - Eigenschaft als Arbeitgeber - Selbstverwaltungsrecht -

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Typisierte Erklärungen unterliegen einer uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. ua. BAG 17. Dezember 1960 - 3 AZR 125/59 - BAGE 10, 271, 277 f.; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Sie können eine sachlichen Grund abgeben (vgl. ua. BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - BAGE 84, 38, 59).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (vgl. ua. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242; 18. August 1999 - 10 AZR 424/98 - BAGE 92, 218, 221).
  • BAG, 14.12.1982 - 3 AZR 251/80

    Versorgungstarifvertrag - Pfändung - Bereitschaftsdienstvergütung

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99
    Grundsätzlich tritt der spätere Tarifvertrag an die Stelle des früheren (sog. Zeitkollisionsregel; vgl. ua. BAG 14. Dezember 1982 - 3 AZR 251/80 - BAGE 41, 163, 168; 24. April 1990 - 3 AZR 259/88 - BAGE 64, 327, 333).
  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03

    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an

    Um eine derart weitreichende Zusage annehmen zu können, wären eindeutige Anzeichen erforderlich (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937), da aus der Sicht eines redlichen Empfängers nicht ernsthaft damit gerechnet werden konnte, eine Organisation von der Größe der Beklagten wolle mit einzelnen Versorgungsempfängern Regelungen treffen, die vom tariflich festgelegten Gesamtsystem abweichen.

    Die im Arbeitsvertrag vereinbarte sog. Jeweiligkeitsklausel gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 937).

    Die Gerichte haben Tarifverträge nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz, gegen anderes zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder gegen tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 93).

    Wie gewichtig die Änderungsgründe sein müssen, hängt von den Nachteilen ab, die den Versorgungsberechtigten durch die Änderung der Versorgungsregelungen entstehen (vgl. BAG, Urt. v. 20.2. 2001 - 3 AZR 515/99 - ZTR 02, 93).

  • LAG Köln, 18.02.2005 - 11 Sa 893/04

    betriebliche Altersversorgung, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit

    Die dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Versorgungsordnung gilt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus auch noch nach dem Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand; die betriebliche Altersversorgung steht selbst dann unter dem Vorbehalt einer Änderung der Versorgungsordnung, wenn der Versorgungsfall bereits eingetreten ist (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EZA Nr. 27 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 23.09.1997 - 3 AZR 529/96, in EZA Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Dieses ist allerdings auf laufende Betriebsrenten nicht ohne weiteres zu übertragen (BAG, Urteil vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96, in EzA Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98, in EzA Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EzA - SD 2001, Nr. 22, 14).

    Die als geringfügig anzusehende Absenkung der laufenden Betriebsrentenleistung ist durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt, insbesondere liegen ihr mit Rücksicht auf die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen durch Absenkung der gesetzlichen Rente in Form der sogenannten Riester-Rentenreform veränderte Gerechtigkeitsvorstellungen zugrunde, die geeignet sind, einen sachlich, proportionalen Grund für die Veränderung der Versorgungsregelungen darzustellen (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EzA - SD 2001, Nr. 22, 14; Urteil vom 27.08.1996 - 3 AZR 466/95, in EzA Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Die Einführung des Riester-Korrekturfaktors ist eine sachgerechte, auch für die Versorgungsempfänger akzeptable Lösung, die unter Berücksichtigung der Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen aus Sicht der Kammer keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 515/99, in EzA - SD 2001 Nr. 22, 14).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 a der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).
  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Dieses Schema kann nicht unbesehen auf Tarifverträge angewandt werden, denn die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) verlangt eine diesem Grundrecht entsprechende Zurückhaltung bei der Inhaltskontrolle von Tarifverträgen (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 b der Gründe).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 273/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

    Anders als von der Klägerin angenommen, reichen bei tariflichen Regelungen, die für die betroffenen Arbeitnehmer oder Versorgungsempfänger nur zu geringfügigen Nachteilen führen, sachliche Gründe aus (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 39, BAGE 138, 197; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - Rn. 37, BAGE 115, 304; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - zu III 1 b der Gründe) .
  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 82/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 150/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 557/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahingehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 433/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 487/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 549/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 518/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 72/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

  • LAG Hamburg, 19.01.2005 - 5 Sa 32/04

    Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung

  • LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04

    Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des

  • LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03

    Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen

  • ArbG Köln, 17.11.2005 - 8 Ca 9019/04

    Absenkung von Ansprüchen aus betrieblicher Altersversorgung i.R.e. bestehenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 2 Sa 488/16

    Altersversorgung - ablösender Tarifvertrag - Verschlechterung einer

  • LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04

    Höhe des Anspruchs auf monatliches Altersruhegeld und Weihnachtsgeld;

  • LAG Köln, 05.09.2005 - 2 Sa 305/05

    Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem

  • LAG Köln, 05.09.2005 - 2 (7) Sa 590/05

    Veränderung der Versorgungszusage und Jeweiligkeitsklausel bei regulärem

  • ArbG Rheine, 09.03.2017 - 4 Ca 1006/16

    Ibbenbürener Bergleute müssen Ablösung der Kohledeputate hinnehmen

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 36/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Unbedenklicher Ausschluss der

  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Hessen, 21.08.2002 - 8 Sa 1588/01

    Gleichbehandlung; Übergangsversorgung in Abgrenzung zu betrieblicher

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7827/07

    Zustimmung zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

  • ArbG Berlin, 04.01.2008 - 91 Ca 7826/07

    Anspruch auf Abschluss eines Änderungstarifvertrages - Tarifvertrag und

  • LAG Hessen, 15.10.2003 - 8 Sa 211/03

    Berechnung eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung; Differenzierung

  • ArbG Hamburg, 05.03.2012 - 19 Ca 514/12
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