Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 12.08.2002 | LAG Köln, 12.04.2002

Rechtsprechung
   BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,480
BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 (https://dejure.org/2002,480)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 5 AZB 19/01 (https://dejure.org/2002,480)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 (https://dejure.org/2002,480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtswegs zum Arbeitsgericht - Wesentliche freie Tätigkeitsgestaltung bei Unterricht nach Stundenplan - Geltung der Vermutung der Entgeltlichkeit des § 612 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei willentlicher Selbstausbeutung - Abgrenzung von ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 d; ; BGB § 25; ; BGB § 58 Nr. 2; ; BGB § 138; ; BGB § 611; ; BGB § 612 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Dienstleistungen in einem Verein

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage gegen Verein (hier: die Scientology-Gemeinschaft) auf Vergütung langjähriger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Kein Lohn für Ex-Scientologen // Status der Organisation offen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 20
  • NJW 2002, 161
  • NJW 2003, 161
  • NZA 2002, 1412
  • BB 2003, 160
  • DB 2003, 47
  • ZTR 2003, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).

    Denn sowohl Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag in Form von Dienstleistungen für den Verein erbringen, als auch Arbeitnehmer leisten ihre Dienste in persönlicher Abhängigkeit (BAG 3. Juni 1975 aaO; Senat 22. März 1995 aaO).

    Selbst wenn der Beklagte ein Verein mit wirtschaftlicher Zielsetzung wäre (so Senat 22. März 1995 aaO für einen anderen Verein der Scientology-Organisation; vgl. zur Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein innerhalb der Scientology-Organisation auch BVerwG 6. November 1997 - 1 C 18.95 - BVerwGE 105, 313 sowie BVerwG 3. Juli 1998 - 1 B 114/97 - NVwZ 1999, 766), bestünde zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis.

    Sollte der Beklagte tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Religionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden (vgl. dazu BVerwG 6. November 1997 aaO).

  • BVerwG, 06.11.1997 - 1 C 18.95

    Entziehung der Rechtsfähigkeit des Vereins Scientology Neue Brücke e. V.:

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Selbst wenn der Beklagte ein Verein mit wirtschaftlicher Zielsetzung wäre (so Senat 22. März 1995 aaO für einen anderen Verein der Scientology-Organisation; vgl. zur Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein innerhalb der Scientology-Organisation auch BVerwG 6. November 1997 - 1 C 18.95 - BVerwGE 105, 313 sowie BVerwG 3. Juli 1998 - 1 B 114/97 - NVwZ 1999, 766), bestünde zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis.

    Sollte der Beklagte tatsächlich ein wirtschaftlicher Verein und keine Religionsgemeinschaft sein, wie der Senat in dem Beschluß vom 22. März 1995 (aaO) angenommen hat, könnte ihm nach § 43 Abs. 2 BGB in einem Verwaltungsverfahren die Rechtsfähigkeit entzogen werden (vgl. dazu BVerwG 6. November 1997 aaO).

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).

    Denn sowohl Vereinsmitglieder, die ihren Mitgliedsbeitrag in Form von Dienstleistungen für den Verein erbringen, als auch Arbeitnehmer leisten ihre Dienste in persönlicher Abhängigkeit (BAG 3. Juni 1975 aaO; Senat 22. März 1995 aaO).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    An die Stelle der persönlichen Abhängigkeit tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Abhängigkeit (Senat 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51).
  • BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89

    Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Andererseits kommt als Rechtsgrundlage für die Leistung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit auch die Mitgliedschaft in einem Verein in Betracht (BAG 18. Februar 1956 - 2 AZR 294/54 - BAGE 2, 289; 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 51; Senat 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - BAGE 79, 319, 357; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256).
  • LAG Berlin, 13.03.2001 - 6 Ta 2569/00

    Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft wegen Vereinbarung einerTätigkeit auf

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Die weitere sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 13. März 2001 - 6 Ta 2569/00 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 114.97

    Gewerberecht - Geschäfte eines Vereins mit seinen Mitgliedern als wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Selbst wenn der Beklagte ein Verein mit wirtschaftlicher Zielsetzung wäre (so Senat 22. März 1995 aaO für einen anderen Verein der Scientology-Organisation; vgl. zur Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem Verein innerhalb der Scientology-Organisation auch BVerwG 6. November 1997 - 1 C 18.95 - BVerwGE 105, 313 sowie BVerwG 3. Juli 1998 - 1 B 114/97 - NVwZ 1999, 766), bestünde zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis.
  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 232/96

    Auslegung einer Kündigungsklausel im Dienstvertrag eines Fremdgeschäftsführers

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Hierin liegt kein sic-non-Fall im Sinne der Senatsrechtsprechung (dazu Senat 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40), weil auch im Rahmen eines freien Dienstvertrags Bruttoentgeltforderungen erhoben werden können (vgl. BGH 1. Dezember 1997 - II ZR 232/96 - NJW 1998, 1480).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

  • BAG, 18.02.1956 - 2 AZR 294/54

    Schwester - Rotes Kreuz - Mitglied einer Schwesternschaft - Arbeitsverhältnis -

  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Dass neben diesem materiellen Interesse oftmals auch immaterielle Interessen eine Rolle spielen, schließt nicht aus, die Erwerbsabsicht als wesentliches Merkmal zur Abgrenzung von Tätigkeiten heranzuziehen, die vorwiegend auf ideellen Beweggründen beruhen (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - zu B II 4 a der Gründe, BAGE 103, 20; vgl. auch 28. Juli 1999 - 4 AZR 192/98 - zu 1 a aa der Gründe, BAGE 92, 140) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Rechtsgeschäft gegen §§ 134, 138 BGB verstoßen, wenn es sich als Umgehung zwingender Rechtsnormen darstellt (BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 103, 20) .

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, zu II 2 b aa der Gründe; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.04.2023 - 9 AZR 253/22

    Arbeitnehmerstatus - Mitglied einer spirituellen Gemeinschaft

    Die mitgliedschaftliche Bindung an einen Verein kann ein Arbeitsverhältnis iSv. § 611a Abs. 1 BGB jedoch nur unter der Voraussetzung eines gleichwertigen arbeitsrechtlichen Schutzes ausschließen (vgl. zu DRK-Schwestern BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 62/12 - Rn. 40 ff., BAGE 158, 121; 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - zu B I 2 b und c der Gründe, BAGE 80, 256; zu Scientology BAG 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 103, 20; 22. März 1995 - 5 AZB 21/94 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 79, 319; zu Telefonseelsorge im Ehrenamt BAG 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 18, BAGE 143, 77) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1169
BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01 (https://dejure.org/2002,1169)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 (https://dejure.org/2002,1169)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 2002 - 6 P 17.01 (https://dejure.org/2002,1169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    NWPersVG § 72
    Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Probenzeiten der Bühnenangestellten; Kunstfreiheit.

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung der Personalvertretung - Öffentlicher Dienst - Arbeitszeit - Probenzeiten - Bühnenangestellte - Kunstfreiheit - Probenende - Theater

  • Judicialis

    NWPersVG § 72

  • rechtsportal.de

    NWPersVG § 72
    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmung des Personalrats; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Probenzeiten der Bühnenangestellten; Kunstfreiheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 691 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 276
  • ZTR 2003, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 27.79

    Mitbestimmung des Personalrats - Personalangelegenheiten - Künstlerisches

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Die Kunstfreiheit wird von dem jeweils künstlerisch Verantwortlichen wahrgenommen (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 59; Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Buchholz 251.91 § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 9; Löwisch/Kaiser, Tendenzschutz in öffentlich-rechtlich geführten Bühnenunternehmen, 1996, S. 37 ff.).

    Der Senat hat die Rechtfertigung dafür, den personalvertretungsrechtlichen Schutz auf das Bühnenpersonal zu erstrecken, dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG entnommen (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 61).

    cc) Dienststelle und Personalrat sind als befugt anzusehen, den Konflikt zwischen den beiden gegenläufigen Grundrechtspositionen so zu lösen, dass jede von beiden eine größtmögliche Wirksamkeit erhält und ein nach beiden Seiten hin möglichst schonender Ausgleich gefunden wird (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O. S. 61 f).

    (2) Zwar sind die dem Antragsteller angehörenden Bühnenmitglieder, soweit sie in Verfolgung des Mitbestimmungsrechts Belange des Arbeitsschutzes geltend machen, nicht Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - a.a.O. S. 64; Löwisch/Kaiser, a.a.O. S. 44).

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 106/79

    Betriebsrat - Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Unter Arbeitszeit sind, soweit hier von Belang, diejenigen Zeiträume zu verstehen, in denen der Beschäftigte die ihm obliegende Dienstleistung erbringen muss (vgl. zu der dem § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NWPersVG vergleichbaren Regelung in § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 4. August 1981 - 1 ABR 106/79 - BAGE 36, 161, 167).

    Damit stellt der Normalvertrag Solo keine aus sich heraus handhabbare materielle Regelung der Lage der Probenzeiten dar (BAG, Beschluss vom 4. August 1981 - 1 ABR 106/79 - BAGE 36, 161, 169).

    Aus der Mitbestimmung resultierende technisch-organisatorische Schwierigkeiten, welche die künstlerische Zielsetzung nicht in Frage stellen, sind auch für das Bühnenunternehmen der öffentlichen Hand zumutbar (vgl. BAG, Beschluss vom 4. August 1981 - 1 ABR 106/79 - BAGE 36, 161, 170 f.; vgl. dazu ferner den nach Zurückverweisung ergangenen, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats feststellenden Beschluss des LAG Düsseldorf vom 17. März 1982 - 15 Ta BV 8/79 -).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Demnach erweist sich das Regelwerk in § 15 Abs. 4 TVK über die Dauer der Proben nicht zuletzt mit Blick auf die Kunstfreiheit als ein auf Vollständigkeit angelegtes Konzept (vgl. zu einer entsprechenden Auslegung des § 3 NV Solo hinsichtlich der Lohngestaltung: Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Buchholz 251.91 § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 9).

    Die Kunstfreiheit wird von dem jeweils künstlerisch Verantwortlichen wahrgenommen (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 59; Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Buchholz 251.91 § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 9; Löwisch/Kaiser, Tendenzschutz in öffentlich-rechtlich geführten Bühnenunternehmen, 1996, S. 37 ff.).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Denn auch wenn das Beteiligungsrecht des Personalrats als solches lediglich eine einfachgesetzliche Grundlage hat, so zielt jedenfalls die hier in Rede stehende arbeitszeitbezogene Mitbestimmung auf den Schutz vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme und damit auf den grundrechtlichen Schutz der Beschäftigten nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - BVerfGE 85, 191, 212 f.; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363, 386; Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 13. Auflage 2001, § 1 Rn. 3).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht stets offen gelassen, ob das Sozialstaatsprinzip den Gesetzgeber verpflichtet, für den Bereich des öffentlichen Dienstes Beteiligungsrechte eines gewählten Repräsentationsorgans der Beschäftigten zu schaffen (vgl. zuletzt Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - BVerfGE 93, 37, 69).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Denn auch wenn das Beteiligungsrecht des Personalrats als solches lediglich eine einfachgesetzliche Grundlage hat, so zielt jedenfalls die hier in Rede stehende arbeitszeitbezogene Mitbestimmung auf den Schutz vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme und damit auf den grundrechtlichen Schutz der Beschäftigten nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - BVerfGE 85, 191, 212 f.; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - BVerfGE 87, 363, 386; Neumann/Biebl, Arbeitszeitgesetz, 13. Auflage 2001, § 1 Rn. 3).
  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Unter die Sammelbezeichnung "Bühnennormalvertrag" fallen jedenfalls der Normalvertrag Solo und der Normalvertrag Chor/Tanz (vgl. Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 26.79 - Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 5 S. 2).
  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Soweit der Senat bislang angenommen hat, dass Gegenstand des in Rede stehenden Mitbestimmungsrechts nur eine umfassende, die gesamte Arbeitszeit erfassende oder sich auf sie beziehende Regelung sein könne (vgl. Beschluss vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2; Beschluss vom 7. März 1983 - BVerwG 6 P 27.80 - Buchholz 238.39 § 78 SPersVG Nr. 1), wird daran nicht festgehalten.
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Eine solche wird nach ständiger Senatsrechtsprechung für das Eingreifen des arbeitszeitbezogenen Mitbestimmungstatbestandes verlangt (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 29.85 - Buchholz 251.5 § 61 HePersVG Nr. 5 S. 4 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 S. 63; Beschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78 S. 76 ff.).
  • BVerwG, 02.06.1992 - 6 P 14.90

    Mitbestimmung des Personalrates bei Bestimmung von Beginn und Ende der täglichen

    Auszug aus BVerwG, 12.08.2002 - 6 P 17.01
    Eine solche wird nach ständiger Senatsrechtsprechung für das Eingreifen des arbeitszeitbezogenen Mitbestimmungstatbestandes verlangt (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 29.85 - Buchholz 251.5 § 61 HePersVG Nr. 5 S. 4 ff.; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 S. 63; Beschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78 S. 76 ff.).
  • BAG, 12.01.1988 - 1 ABR 54/86

    Rechtsschutzinteresse im Beschlussverfahren

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 114/91

    Wiederaufnahmeprobe bei Bühnenwerk

  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 P 17.91

    Begriff der Rationalisierungsmaßnahme aufgrund von Personalbemessung;

  • BAG, 16.07.1991 - 1 ABR 69/90

    Vorübergehende Verlängerung der Teilzeitarbeit

  • BVerwG, 15.02.1988 - 6 P 29.85

    Personalvertretungsrecht - Änderung des Dienstplans - Schichtregelung -

  • BVerwG, 07.03.1983 - 6 P 27.80

    Staatliche Lehrer - Gymnasium - Unterrichtsfreier Samstag - Mitbestimmungsrecht

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Da diese Bestimmungen generell der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung dienen (vgl. § 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994, BGBl I S. 1170), zielt die arbeitszeitbezogene Mitbestimmung letztlich auf den Schutz der Beschäftigten vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme (vgl. Beschluss vom 23. Januar 1996 a.a.O. S. 10, Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 41).

    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (vgl. Beschluss vom 12. August 2002 a.a.O. S. 35).

    Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 2. Juni 1992 - BVerwG 6 P 14.90 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 78) Abweichendes ergibt, wird daran mit Rücksicht auf die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum kollektiven Tatbestand bei Überstundenanordnungen nicht festgehalten (vgl. generell zur Anwendung dieses Maßstabs bereits: Beschluss vom 12. August 2002 a.a.O.; im Ergebnis bereits ebenso: Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - Buchholz 251.5 § 74 HePersVG Nr. 1 S. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2018 - PL 15 S 660/17

    Mitbestimmung bei der Aufstellung von Krankenhausdienstplänen; Berücksichtigung

    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist die Verteilung der von den Beschäftigten nach gesetzlicher Vorschrift oder tariflicher Festlegung abzuleistenden Arbeitszeit auf die zur Verfügung stehenden Arbeitstage und die Festlegung ihrer zeitlichen Lage am einzelnen Arbeitstag und damit auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.1984 - 6 P 16.83 -, und vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 -, jeweils Juris m.w.N.).

    Zu einer landesrechtlichen Parallelvorschrift zum hier in erster Linie streitigen § 74 Abs. 2 Nr. 2 LPVG ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.08.2002 (- 6 P 17.01 -, Juris zur nordrhein-westfälischen Regelung des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LPersV) nochmals eine eindeutige Abgrenzung des kollektiven Tatbestands.

    Denn die Lage der täglichen Arbeitszeit bestimme, wann der Beschäftigte beispielsweise aufstehen müsse, welche Verkehrsmöglichkeiten er für den Weg von und zur Arbeitsstelle nutzen könne, welche Zeiten ihm für die Gestaltung seines Privatlebens zur Verfügung stünden (BVerwG, Beschluss vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 -, Juris).

    Die Zahl der betroffenen Beschäftigten ist nicht erheblich, sondern allenfalls ein Indiz dafür, dass ein kollektiver Tatbestand vorliegt (BVerwG, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 6 P 9.04 - und vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 -, jeweils Juris m.w.N.).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin

    Die Kunstfreiheit wird dann von dem jeweils künstlerisch Verantwortlichen wahrgenommen (BVerwG 12. August 2002 - 6 P 17/01 - AP LPVG NW § 72 Nr. 25).
  • BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03

    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats;

    Eine die Mitbestimmung ausschließende Regelung durch Rechtsvorschrift liegt indes nur vor, wenn sie vollständig, umfassend und erschöpfend ist (vgl. Beschluss vom 28. März 2001, a.a.O., S. 107; ferner Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 = PersR 2002, 473 m.w.N.).

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob und inwieweit ein tarifvertragliches Regelwerk ein auf Vollständigkeit angelegtes Konzept enthält, das auch den Personalrat bei der Ausübung seiner Mitbestimmungsbefugnisse bindet (vgl. zum Ganzen Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O.).

    Die beabsichtigte Gestaltung der Arbeitsbedingungen berührt die Interessen der Beschäftigten zudem unabhängig von der Person und den individuellen Wünschen der Einzelnen und somit den grundsätzlich auf die Wahrnehmung kollektiver Interessen gerichteten Auftrag der Personalvertretung (vgl. Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O.).

    Die arbeitszeitbezogene Mitbestimmung dient dem Schutz vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme der Beschäftigten und zielt damit auf deren grundrechtlichen Schutz gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, durch den die Kunstfreiheit im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG eine Einschränkung auf Verfassungsebene erfahren kann (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O., unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 18. März 1981 - BVerwG 6 P 27.79 - BVerwGE 62, 55, 61, in dem entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde der Freiheit des künstlerisch Verantwortlichen kein absoluter Vorrang gegenüber der Geltendmachung der Belange der Beschäftigten durch die Personalvertretung eingeräumt wird).

    Sollte das Mitbestimmungsverfahren erst durch einen verbindlichen Beschluss der Einigungsstelle beendet werden, kann dessen Vereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften gerichtlich überprüft werden (§ 100 Abs. 1 Nr. 4 HmbPersVG; vgl. auch dazu Beschluss vom 12. August 2002, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 1 A 1294/03

    Kollektiv ausgerichtetes Mitbestimmungsrecht; Maßstab für die Beurteilung des

    allg. BVerwG, Beschlüsse vom 12.8.2002 - 6 P 17/01 -, ZfPR 2002, 298 = PersR 2002, 473 = ZTR 2003, 100 = Schütz/Maiwald, BeamtR ES/D IV 1 Nr. 141 = PersV 2003, 192, und vom 28.3.2001 - 6 P 4.00 -, PersR 2001, 343; vgl. ausdrücklich zu § 17 BAT und § 19 MTL II auch OVG NRW, Beschluss vom 4.11.1992 - CL 52/89 -, NWVBl. 1993, 143 = RiA 1993, 155; Cecior/ Vallendar/Lechtermann/Klein, Personalvertretungsrecht NRW, § 72 Rn. 284. .

    Nach der (Klarstellung in der) Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluss vom 12.8.2002 - 6 P 17/01 - a.a.O., der sich der Fachsenat angeschlossen hat, vgl. Beschluss vom 21.7.2004 - 1 A 3554/02.PVL -, juris, liegt eine generelle Regelung nach dem Zweck der Mitbestimmung als Mittel kollektiven Schutzes (nur) dann vor, wenn die streitige Maßnahme einen kollektiven Tatbestand regelt.

    Dies entspricht den Ausführungen des BVerwG in dem bereits herangezogenen Beschluss vom 12.8.2002 - 6 P 17.01 - (a.a.O.).

    Eine solche Aufhebung lässt sich nach Auffassung des Fachsenats und seinem Verständnis von der Entscheidung des BAG vom 12.8.2002 - 6 P 17.01 - (a.a.O.) für den Mitbestimmungstatbestand des § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 - 1. Mitbestimmungstatbestand - LPVG NRW nicht rechtfertigen.

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    aa) Dieser Mitbestimmungstatbestand ist erfüllt, wenn durch die fragliche Regelung derjenige Zeitraum, in welchem der Angehörige des öffentlichen Dienstes seine Verpflichtung zur Dienstleistung zu erfüllen hat, nach Wochentag, Dauer und Uhrzeit fixiert wird (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 33 und vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 - BVerwGE 124, 34 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 106 S. 40).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Wenn jedoch aufgrund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen dem Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung - auch bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum - der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (vgl. Beschluss vom 17. Juni 1992 - BVerwG 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228, 235; Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 35).
  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

    Dementsprechend hat der Senat in seiner neueren Rechtsprechung zur arbeitszeitbezogenen Mitbestimmung auf den Gesichtspunkt des "kollektiven Tatbestands" abgestellt und nicht mehr auf einer "generellen Maßnahme" in dem Sinne bestanden, dass es sich um eine Überstundenanordnung handeln muss, die sich an alle Beschäftigten der Dienststelle oder an eine Gruppe von ihnen richtet (vgl. Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 34 f.; Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 - S. 11 ff.).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme, soweit diese durch einen Mitbestimmungstatbestand erfasst wird, bleibt davon unberührt (vgl. Beschluss vom 12. August 2002 - BVerwG 6 P 17.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 29 S. 36).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2020 - PL 11 K 2474/20

    Corona-Pandemie; Schichtzeitenregelung 12-Stunden-Schichten; Gesetzes- und

    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist die Verteilung der von den Beschäftigten nach gesetzlicher Vorschrift oder tariflicher Festlegung abzuleistenden Arbeitszeit auf die zur Verfügung stehenden Arbeitstage und die Festlegung ihrer zeitlichen Lage am einzelnen Arbeitstag und damit auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.07.1984 - 6 P 16.83 - und vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 - jeweils juris m.w.N.).

    Die Mitbestimmungspflicht der Maßnahme, soweit diese durch einen Mitbestimmungstatbestand erfasst wird, bleibt davon unberührt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.08.2002 - 6 P 17.01 - ZfPR 2002, 298).

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 18 LP 9/15

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Arbeitszeitregelung; Dienstplan; individuell;

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 34/02

    Mitbestimmung des Personalrats bei Musikern in Kulturorchestern; Beeinflussung

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21

    Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 61 PV 4.15

    Beschwerde; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Jahresfrist; Mitbestimmung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - 1 A 3554/02

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einschaltung eines zusätzlichen

  • BVerwG, 16.03.2006 - 6 P 12.05

    Soldatenbeteiligung; Personalrat oder Vertrauensperson; militärische

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 18.08

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 3.09

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 4.09

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung im Falle einer Übertragung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07

    Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller

  • VG Köln, 24.04.2009 - 33 K 7483/08

    Beteiligungspflicht durch Einfügen eines neuen Zeitfensters in den Dienstplan des

  • VG Köln, 05.11.2003 - 34 K 7449/02

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates einer Klinik über Beginn und Ende der

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 12.14

    Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung

  • VG München, 10.12.2008 - M 20 P 08.1934

    Mitbestimmung, Arbeitszeit; Theater, Technik; Künstler

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2016 - 61 PV 9.15

    Beschwerde; Mitbestimmung; Verlagerung der Regelarbeitszeit für Beamtinnen/Beamte

  • BVerwG, 13.03.2012 - 6 PB 23.11

    Personalvertretungsrecht; Personalversammlung; Abhalten der Personalversammlung

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2008 - 18 LP 2/06

    Anspruch des Personalrats auf Einsicht in das Arbeitszeitkonto eines Beamten bei

  • OVG Niedersachsen, 30.10.2020 - 17 LP 1/20

    Arbeitszeitverteilung; Beschwerde; Freiwilligkeit; kollektiver Tatbestand;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - 61 PV 10.16

    Beschwerde; Mitbestimmung; abstrakter Feststellungsantrag;

  • OVG Sachsen, 20.05.2014 - PL 9 A 358/12

    Verteilung der Arbeitszeit; Urlaubsplan; Mitwirkungsrechte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - 20 A 199/10

    Unterliegen der Umsetzung von Schulsekretärinnen mit einem Teil ihrer

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2008 - 18 LP 1/07

    Zurechnung des Bereitschaftsdienstes zu der Arbeitszeit; Maßgeblichkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 1 A 4194/02

    Mitbestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit; Vereinbarung

  • BVerwG, 16.09.2004 - 6 PB 5.04

    Mitbestimmung an einer vollständigen und gleichmäßigen prozentualen Herabsetzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 60 PV 3.13

    Mitbestimmung; Arbeitszeit; Beginn und Ende der -; Betreten und Verlassen des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - 20 A 4194/18
  • VG Karlsruhe, 04.11.2011 - PL 12 K 1136/11

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einführung einer Soll-Jahresarbeitszeit

  • VG Hannover, 25.03.2003 - 16 A 5706/02

    Arbeitszeit; Arbeitszeiteinteilung; Bundesgrenzschutz; Lorenz-Kräfte;

  • VG Köln, 28.06.2012 - 33 K 708/11

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Dienstplangestaltung für einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Köln, 12.04.2002 - 11 Sa 1327/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4724
LAG Köln, 12.04.2002 - 11 Sa 1327/01 (https://dejure.org/2002,4724)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.04.2002 - 11 Sa 1327/01 (https://dejure.org/2002,4724)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. April 2002 - 11 Sa 1327/01 (https://dejure.org/2002,4724)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4724) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verspätetes Vorbringen; Verzögerung des Rechtsstreits; Annahmeverzug; tatsächliches Angebot der Arbeitskraft; Beweisführung durch Hilfstatsachen; Kündigung; fristlos; Überstunden; Abrechnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 531 Abs. 2; ZPO § 284; BGB § 615 Abs. 2; BGB § 294; BGB § 320 Abs. 1; BGB § 614; BGB § 626 Abs. 1; § 611 Abs. 1
    Verspätetes Vorbringen; Verzögerung des Rechtsstreits; Annahmeverzug; tatsächliches Angebot der Arbeitskraft; Beweisführung durch Hilfstatsachen; Kündigung; fristlos; Überstunden; Abrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatsächliches Angebot der Arbeitskraft; Verspätetes Vorbringen; Verzögerung des Rechtsstreits; Annahmeverzug; Rechte Zeit; Anwesenheitszeit; Beweisführung durch Hilfstatsachen; Fristlose Kündigung; Überstunden; Abrechnung

  • Judicialis

    ZPO § 284; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 294; ; BGB § 320 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 614; ; BGB § 615 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Verspätetes Vorbringen; Verzögerung des Rechtsstreits; Annahmeverzug; tatsächliches Angebot der Arbeitskraft; Beweisführung durch Hilfstatsachen; Kündigung; fristlos; Überstunden; Abrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2559
  • NZA-RR 2003, 128
  • ZTR 2003, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 01.03.2013 - 10 Sa 1175/12

    Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit einer gelöschten GmbH

    Dass der Betrieb vollständig und endgültig stillgelegt war, betraf das Betriebsrisiko der Beklagten und führte nach § 615 Satz 3 BGB nicht dazu, dass die Klägerin das tatsächliche Arbeitsangebot nicht - wie zB während bloßer Betriebsferien (vgl. LAG Köln 12. April 2000 - 11 Sa 1327/01 - zu I 2 der Gründe, NZA-RR 2003, 128) - zur rechten Zeit unterbreiten konnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht