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   BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01   

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BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01 (https://dejure.org/2003,4806)
BAG, Entscheidung vom 19.03.2003 - 10 AZR 597/01 (https://dejure.org/2003,4806)
BAG, Entscheidung vom 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 (https://dejure.org/2003,4806)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung - Ausschlußfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von geleisteten Beträgen, die aufgrund eines stattgebenden - später aufgehobenen - Urteils geleistet wurden; Voraussetzungen des Erstattungsanspruches in der Zwangsvollstreckung; Zusammenhang zwischen der Zahlung und der Verurteilung zur Zahlung; Zahlung zur ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rückzahlung auf Grund eines Urteils - Entreicherung - Ausschlußfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht - Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen; Entreicherung; Ausschlußfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2003, 567
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    cc) Der Erstattungsanspruch umfaßt sowohl die unmittelbar an den Beklagten geleisteten Zahlungen wie auch die darauf entrichteten Steuern (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 131; 23. April 1997 - 5 AZR 29/96 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 25 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 17).

    Zwar hat der Neunte Senat im Urteil vom 19. Januar 1999 (- 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 131) auch solche Ansprüche § 70 BAT unterworfen.

  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Der auf § 717 Abs. 3 ZPO beruhende Erstattungsanspruch ist seiner Art nach prozeßrechtlicher Natur; sein Umfang wird durch die materiell-rechtlichen Vorschriften der §§ 812 ff. BGB bestimmt (BAG 23. Dezember 1961 - 5 AZR 53/61 - BAGE 12, 158).

    Daraus ergibt sich, daß die Erhebung materiell-rechtlicher Einwendungen gegenüber einem Anspruch aus § 717 Abs. 3 ZPO mit dem Sinn dieser Vorschrift im Einklang stehen muß, da nur in diesem Fall dem von dem Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 717 Abs. 3 ZPO verfolgten Zweck Rechnung getragen wird (BAG - 5 AZR 53/61 - aaO).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-) Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehengebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).

    Der Empfänger einer rechtsgrundlosen Leistung kann sich gem § 818 Abs. 4 BGB vom Eintritt der Rechtshängigkeit an nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen (BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - aaO; Staudinger/Lorenz BGB 13. Aufl. § 818 Rn. 52).

  • BGH, 25.10.1977 - VI ZR 166/75

    Schadensersatz nach Zwangsvollstreckung aus einem später aufgehobenen Titel

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Lediglich in der Entscheidung vom 25. Oktober 1977 (- VI ZR 166/75 - BGHZ 69, 373) gibt er die Auffassung des Berufungsgerichts wieder, wonach "gemeinsame Voraussetzungen der in Absatz 2 und 3 des § 717 ZPO normierten Ansprüche bestünden, nämlich die vom Vollstreckungsschuldner geforderte Leistung zum Zwecke der Abwendung der Vollstreckung".

    Im Hinblick auf das erhöhte Vertrauen des Vollstreckungsgläubigers in die Richtigkeit eines Berufungsurteils ist die Geltendmachung eines über die reine Rückabwicklung hinausgehenden Vollstreckungsschadens ausgeschlossen (BGH 25. Oktober 1977 - VI ZR 166/75 - BGHZ 69, 373; Stein/Jonas/Münzberg ZPO 22. Aufl. § 717 Rn. 51).

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Mit Urteil vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 660/96 -) wies das Bundesarbeitsgericht die Revision des jetzigen Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. August 1996 zurück, hob dieses Urteil auf die Revision des jetzigen Klägers auf und wies die Berufung des jetzigen Beklagten gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28. November 1995 zurück.

    bb) Nach der Aufhebung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Oktober 1997 (- 7 AZR 660/96 -) entstand der Erstattungsanspruch des Klägers auf die für die Zeit nach dem 1. August 1994 erbrachten Vergütungszahlungen.

  • LAG Köln, 01.08.1996 - 10 Sa 63/96

    Beschäftigungszeit: Vereinbarung über Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Auf die Berufung des jetzigen Beklagten änderte das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 1. August 1996 - 10 Sa 63/96 - dieses Urteil teilweise ab.

    Der Kläger (damaliger Beklagter) wurde durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1 August 1996 - 10 Sa 63/96 - verurteilt, an den Beklagten (damaliger Kläger) die Vergütung für die Monate August 1994 bis März 1995 in Höhe von insgesamt 81.383, 35 DM brutto zzgl.

  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 415/93

    Verfall eines Rückzahlungsanspruch wegen tariflicher Verfallklausel - Überzahltes

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Da zwischen den Parteien nun keine Unklarheit mehr über die Höhe einer noch offenen Forderung besteht, ist die sonst erforderliche schriftliche Geltendmachung seitens des Gläubigers überflüssig (BAG 2. März 1994 - 5 AZR 415/93 - nv.).
  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 116/93

    Rückabwicklung eines wegen Falschbeurkundung des Kaufpreises unwirksamen

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Dieser Beteiligte ist dann Gläubiger eines einheitlichen, von vornherein durch Abzug der ihm zugeflossenen Vorteile beschränkten Bereicherungsanspruchs (BGH 11. November 1994 - V ZR 116/93 - WM 1995, 159).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96

    Rückzahlung von Vorruhestandsgeld

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien konnte deshalb kein Rechtsgrund für erbrachte Leistungen nach dem 31. Juli 1994 sein, auch nicht ein möglicher Anspruch des Beklagten auf Weiterbeschäftigung über das 65. Lebensjahr hinaus nach § 60 Abs. 2 BAT (vgl. BAG 28. April 1998 - 9 AZR 297/96 - AP BGB § 812 Nr. 21 = EzA BGB § 812 Nr. 5).
  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
    Der Schuldner hat nach Rechtshängigkeit gem. § 279 BGB aF stets für seine finanzielle Leistungsfähigkeit einzustehen (BGH 25. März 1982 - VII ZR 60/81 - BGHZ 83, 293; BAG 11. November 1960 - 4 AZR 361/58 - BAGE 10, 176).
  • BAG, 11.11.1960 - 4 AZR 361/58

    Bereicherungsschuldner - Haftung - Allgemeine Vorschriften - Regeln des

  • BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95

    "Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 29/96

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags

  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

  • BGH, 30.11.1995 - IX ZR 115/94

    Verhängung eines Ordnungsmittels aufgrund eines Unterlassungstitels

  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 21 Sa 55/00

    Entreicherungseinrede des Vollstreckungsgläubigers nach Zwangsvollstreckung aus

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10

    Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche

    § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO setzt nicht voraus, dass der Gläubiger vor der Zahlung oder Leistung bereits das förmliche Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und der Schuldner unter Vollstreckungsdruck geleistet hat (Schuschke in Schuschke/Walker, aaO § 717 Rn. 21; vgl. auch BAG ZTR 2003, 567, 568).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Nach Satz 3 der Vorschrift bestimmt sich die Erstattungspflicht nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, wobei der Anspruch auf Erstattung als zur Zeit der Zahlung oder Leistung rechtshängig geworden anzusehen ist (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    a) Bei dem Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1).

    Auch die Ankündigung der Zwangsvollstreckung erzeugt Vollstreckungsdruck (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1).

    Dieser hat das Risiko der aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit bestehenden Durchsetzbarkeit der Forderung auf sich genommen und musste sich bewusst sein, dass er den vorläufig vollstreckten Betrag werde zurückzahlen müssen, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig zu seinen Lasten ausgehen werde (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1).

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2012 - 17 Sa 277/11

    Umfang des Vollstreckungsschadens

    Bei dem Anspruch aus § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO handelt es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung (BAG Urteil v. 18.12.2008 - 8 AZR 105/08 - AP Nr. 9 zu § 717 ZPO, BAG 19.03.2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1).

    Auch die Ankündigung der Zwangsvollstreckung erzeugt Vollstreckungsdruck (BAG 19.03.2003 a.a.O).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.03.2003 - 10 AZR 597/01 - EzA.

    Der Erstattungsanspruch nach § 717 Abs. 3 ZPO umfasst sowohl die unmittelbar an die Beklagte geleisteten Zahlungen wie auch die darauf entrichteten Steuern (BAG 19.03.2003 - 10 AZR 597/01 - EzA § 717 ZPO 2002 Nr. 1; 19.01.1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1; 23.04.1997 - 5 AZR 29/96 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 25).

    Der Kläger kann sich diesem Anspruch gegenüber auch nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB auf den Einwand der Entreicherung berufen, da der Erstattungsanspruch nach § 717 Abs. 3 Satz 3 ZPO als mit der Zahlung rechtshängig geworden gilt und den Einwand der Entreicherung deshalb abschneidet (BAG - 10 AZR 597/01 - aaO).

  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche

    Es handelt sich nicht um "die ... (der Klägerin) auferlegte Leistung" (vgl. auch BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - zu II 1 b aa (1) der Gründe, dort "ihm auferlegte Leistung") .

    ee) Die von der Klägerin angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 -) betrifft einen völlig anderen Titel (Zahlungstitel statt Weiterbeschäftigungstitel) und besagt nichts anderes.

  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 108/07

    Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen

    Nach der Saldotheorie wird im Falle der Nichtigkeit eines Vertrags durch Vergleich der durch den Bereicherungsvorgang hervorgerufenen Vor- und Nachteile ermittelt, für welchen Beteiligten sich ein Überschuss ergibt (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1).

    Die Saldotheorie gilt jedoch nur für die Abwicklung von beiderseitig bereits erbrachten Leistungen aus einem unwirksamen gegenseitigen Vertrag (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - aaO; Palandt/Sprau 67. Aufl. § 818 BGB Rn. 49; BGH 10. Februar 1999 - VIII ZR 314/97 - NJW 1999, 1181).

    Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehen gebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1; BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).

  • BAG, 12.11.2014 - 7 ABR 86/12

    Beschlussverfahren - Zwangsvollstreckung - Schadensersatz

    Der aus der Vollstreckung folgende Schaden soll vollständig aufgrund einer schuldunabhängigen Risikohaftung des Gläubigers ausgeglichen werden (vgl. BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 -; BGH 20. November 2008 - IX ZR 139/07 - Rn. 6) .
  • BAG, 23.04.2008 - 10 AZR 1057/06

    Sozialkassenverfahren - Rückzahlung von Beiträgen

    Nach der Saldotheorie wird im Falle der Nichtigkeit eines Vertrags durch Vergleich der durch den Bereicherungsvorgang hervorgerufenen Vor- und Nachteile ermittelt, für welchen Beteiligten sich ein Überschuss ergibt (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1).

    Die Saldotheorie gilt jedoch nur für die Abwicklung von beiderseitig bereits erbrachten Leistungen aus einem unwirksamen gegenseitigen Vertrag (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - aaO; Palandt/Sprau 67. Aufl. § 818 BGB Rn. 49; BGH 10. Februar 1999 - VIII ZR 314/97 - NJW 1999, 1181).

    Die Vorschrift dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklichen (bestehen gebliebenen) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BAG 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA ZPO 2002 § 717 Nr. 1; BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).

  • LAG Hamm, 11.11.2011 - 19 Sa 700/11

    Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; unwirksame

    Einen den Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 ZPO auslösende Leistung zu Abwendung der Vollstreckung liegt aber schon dann vor, wenn der Schuldner sich damit einem gegen ihn ausgeübten Vollstreckungsdruck beugt (vgl. BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 10 AZR 997/01, ZTR 2003, 567).
  • LAG Hessen, 09.02.2010 - 7 Sa 1435/09

    Rückzahlung einer versehentlich überzahlten Abfindung - Verfallklausel -

    Da zwischen den Parteien nunmehr keine Unklarheit mehr über die Höhe einer noch offenen Forderung besteht, ist die sonst erforderliche schriftliche Geltendmachung seitens des Gläubigers überflüssig (BAG vom 02. März 1994 - 5 AZR 415/93 - zitiert nach juris; BAG vom 19. März 2003 - 10 AZR 597/01 - EzA Nr. 1 zu § 717 ZPO 2002; Weyand, Ausschlussfristen im Tarifrecht, 2008, Kapitel 6, G, II, 2.)) .

    Ebenso wie in dem Fall, den der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts am 02. März 1994 (a. a. O.; ebenso wohl auch BAG vom 19. März 2003, a. a. O.) entschieden hat, liegt auch hier eine versehentliche Überzahlung aus einem gerichtlichen Vergleich vor.

  • LAG Niedersachsen, 18.03.2005 - 10 Sa 1990/04

    Verfall von Entgeltansprüchen aus Arbeitsvertrag; Anforderungen an die

  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 11 Sa 26/05

    Unwirksamkeit einer 1-monatigen Ausschlussfrist in Formulararbeitsvertrag

  • LAG Nürnberg, 04.06.2009 - 7 Sa 266/08

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - ungerechtfertigte Bereicherung - tarifliche

  • LAG Hamm, 23.01.2008 - 2 Sa 1333/07

    Die Rückforderung einer vom Insolvenzverwalter irrtümlich als Masseforderung

  • LAG Hamm, 10.10.2007 - 2 Sa 429/07

    Die Rückforderung einer Sozialplanabfindung gemäß § 123 InsO unterliegt den

  • OLG Hamburg, 03.11.2011 - 6 U 181/08

    Charter-Ausfallversicherung: Auslegung einer Deckungsnote hinsichtlich eines

  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 19 Sa 711/11

    Vergleich, Protokollierung, Feststellung

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