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   BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02   

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https://dejure.org/2004,8985
BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02 (https://dejure.org/2004,8985)
BAG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 6 AZR 544/02 (https://dejure.org/2004,8985)
BAG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 6 AZR 544/02 (https://dejure.org/2004,8985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine tarifliche Verpflegungspauschale - Anwendung des Zulagentarifvertrags für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer der DB AG (ZTV) - Beschäftigung als Werkmeister bei der Deutschen Bahn - Zahlung der Verpflegungspauschale im Rahmen der Rufbereitschaft - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verpflegungspauschale für Einsatzwechseltätigkeit bei Rufbereitschaft ohne Heranziehung zur Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 600 (Ls.)
  • ZTR 2005, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 592/89

    Arbeitsbereitschaft durch genaue Zeitvorgabe.

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Arbeitsbereitschaft kann allerdings auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, ohne dessen Aufenthaltsstelle konkret festzulegen, dadurch in der freien Wahl des Aufenthaltsortes beschränkt, dass er die Zeit zwischen Abruf und Aufnahme der Arbeit eng bestimmt und dem Arbeitnehmer dadurch die Gestaltung seiner an sich arbeitsfreien Zeit faktisch entzieht (BAG 19. Dezember1991-6 AZR 592/89- AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1, zu I11 der Gründe).

    Diese Aufenthaltsbeschränkung beruht nicht auf einer Aufenthaltsbestimmung der Beklagten, sondern darauf, dass der Kläger sich nicht in einer Entfernung vom Arbeitsort aufhalten konnte, die dem Zweck der Rufbereitschaft zuwiderlief (BAG 19. Dezember 1991 - 6 AZR 592/89 - AP BMT-G II § 67 Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitsbereitschaft Nr. 1, zu II2 der Gründe).

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 900/98

    Rufbereitschaft - Funktelefon

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Die Rufbereitschaft soll es dem Arbeitgeber ermöglichen, den Arbeitnehmer auch außerhalb der Arbeitszeit bei Bedarf zur Arbeitsleistung zu verpflichten (BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 - BAGE 95, 210, 213).

    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich Vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B 12 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 -BAGE 95, 210, 214, 215).

  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Sie verlängert nicht die regelmäßige Arbeitszeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02- zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 14 b bb der Gründe).

    Diese Bindung des Arbeitnehmers betrifft seine Freizeit (BAG 9. Oktober 2003 - 6 AZR 447/02 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 12 b der Gründe).

  • BFH, 11.07.1980 - VI R 198/77

    PKW-Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnder Einsatzstelle; für die

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Der Begriff der "ständig wechselnden Tätigkeitsstätten" in § 20 Abs. 1 ZTV und in § 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 3 EStG grenzt den Arbeitsbereich eines Arbeitnehmers von dem eines Arbeitnehmers ab, der eine regelmäßige Arbeitsstätte und damit einen Mittelpunkt der Tätigkeit hat (BAG 30. Januar 2002 - WAZR 441/01 -, zu II 1 c dd der Gründe; BFH 11. Juli 1980 - VIR 198/77- BFHE 131, 64, 66).
  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 441/01

    Einsatzwechseltätigkeit - Verpflegungspauschale

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Bei Einsatzwechseltätigkeit ist es ihm nicht oder schlechter möglich, Lebensmittelvorräte zu halten, um sich so preiswert selbst zu verpflegen, z.B. regelmäßig zu kochen (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 441/01 -, zu II 1 d der Gründe).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 214/00

    Rufbereitschaft - Zeitvorgabe zur Arbeitsaufnahme

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Diese besteht darin, seinen Aufenthaltsort dem Arbeitgeber anzuzeigen und so zu wählen, dass er auf Abruf die Arbeit aufnehmen kann und darüber hinaus dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft über das vertraglich Vereinbarte hinaus zur Verfügung zu stellen (BAG 31. Januar 2002 - 6 AZR 214/00 - ZTR 2002, 432, zu B 12 der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 900/98 -BAGE 95, 210, 214, 215).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Das folgt aus dem Wortlaut der Bestimmung, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 11. Dezember 2003 -6 AZR 539/02- zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 14 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Das folgt aus dem Wortlaut der Bestimmung, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 11. Dezember 2003 -6 AZR 539/02- zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 14 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Das folgt aus dem Wortlaut der Bestimmung, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 11. Dezember 2003 -6 AZR 539/02- zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu 14 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 544/02
    Der Arbeitnehmer erbringt während der Rufbereitschaft nicht die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete, sondern eine andere, zusätzliche Leistung (BAG 24. Oktober 2000 -9 AZR 634/99 - AP BUrIG § 11 Nr. 50 = EzA BUrIG § 11 Nr. 48, zu II2 b der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 847/01

    Einsatzwechseltätigkeit; Verpflegungspauschale; Bereitschaft; gesonderte

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2010 - 5 Sa 134/09

    Eingruppierung einer Juristin in der Landkreisverwaltung - Tätigkeit von

    Diese erhöhte Qualifizierung kann sich im Einzelfall aus der Breite und Tiefe des geforderten fachlichen Wissens und Könnens ergeben, aber auch aus außergewöhnlichen Erfahrungen oder einer sonstigen gleichwertigen Qualifikation, etwa aus Spezialkenntnissen (BAG 16. Juni 2004 - 4 AZR 407/03 - ZTR 2005, 27; BAG 16. Oktober 2002 - 4 AZR 579/01 - AP Nr. 294 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = ZTR 2003, 179).
  • LAG Hamm, 11.10.2005 - 12 Sa 769/05

    Eingruppierung; Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung; Verletzung des

    Hierdurch hatte der beklagte K3xxx zugleich zum Ausdruck gebracht, dass die zu besetzende Stelle besondere Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Angestellten, also sein fachliches Können und seine fachlichen Erfahrungen stellt, wodurch sich ihrerseits die besondere Schwierigkeit einer Tätigkeit auszeichnet (vgl. BAG, Urteil vom 11.02.2004 - 4 AZR 684/02 -, AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT-O; BAG, Urteil vom 16.06.2004 - 4 AZR 407/03 -, ZTR 2005, 27 ff.).
  • LAG Bremen, 04.02.2010 - 3 Sa 54/09

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers im Eingruppierungsrechtsstreit

    Sie verlangt ein Wissen und Können, das die Anforderungen der Vergütungsgruppe II a Fallgruppe 1a BAT in beträchtlicher und gewichtiger Weise übersteigt (BAG Urteil vom 20.03.1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16.06.2004 - 4 AZR 407/03 - ZTR 2005, 27 ff.).
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