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   BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03   

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BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 (https://dejure.org/2004,2482)
BAG, Entscheidung vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 (https://dejure.org/2004,2482)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 (https://dejure.org/2004,2482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Lehrerin in Mecklenburg-Vorpommern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung eines Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst - Lehrerin; Fiktive Einstufung nach der Bundesbesoldungsordnung ; Lehrkraft im Sinne der tariflichen Bestimmungen des Bundesangestelltentarifs (BAT); Vorrangige ...

  • Judicialis

    BAT § 22; ; BAT § 23 Lehrer; ; BAT-O § 11 Satz 2; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O § 2 Nr. 3; ; Anlage I zum BBesG Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 13 Fußnote 16; ; Ge... setz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur vom 21. Juni 2002; ; GG Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Lehrerin an einer Verbundenen Haupt- und Realschule in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Lehrbefähigung für Gymnasien

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 320 (Ls.)
  • ZTR 2005, 92
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 12.12.2002 - 8 AZR 37/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit einem ausländischen Hochschulabschluß

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96 mwN).

    Ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering - nämlich weniger als 5 % der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer - kann ein nichtbegünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Vergütung herleiten (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 87).

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -).

  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 526/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Zweiter Staatsprüfung und Lehrbefähigung für die

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Die Länder dürfen besoldungsrechtliche Vorschriften nur erlassen, soweit dies bundesgesetzlich ausdrücklich geregelt ist, § 1 Abs. 4 BBesG (BAG 16. August 2000 - 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).

    Im Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung vom 23. August 1994 (BGBl. I S. 2186) war entgegen dem vom Bundesrat am 29. April 1994 eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der Lehrerbesoldung (BR-Drucks. 187/94 Beschluss) die Einfügung der Fußnote 16 in die Besoldungsgruppe A 13 zur Klarstellung des eingeschränkten Anwendungsbereichs unterblieben (vgl. hierzu auch BAG 16. August 2000 - 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).

    b) Diese Auslegung der Fußnote 16 steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. August 2000 (- 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).

  • BAG, 08.08.1996 - 6 AZR 1013/94

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Der Vergütungsanspruch richtet sich vielmehr nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung (BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 46 mwN).

    Ein nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen nicht gegebener Vergütungsanspruch kann durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nicht begründet werden (BAG 8. August 1996 - 6 AZR 1013/94 - aaO).

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Auf ein ua. gegen die Einreihung der Grundschullehrer in Hessen in die Besoldungsgruppe A 13 gerichtetes Normenkontrollverfahren der Bundesregierung kam das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 26. Juli 1972 (- 2 BvF 1/71 -BVerfGE 34, 9) ua. zu dem Ergebnis, dass die Einstufung von Grundschullehrern in Hessen in die Besoldungsgruppe A 13 mit Art. 74a GG unvereinbar war.

    Der Bundesgesetzgeber werde jedoch bei der künftigen Regelung der Besoldung für Grund- und Hauptschullehrer zu prüfen haben, ob nicht die Verschiedenheit der Ausbildung der Lehrer in den einzelnen Ländern eine entsprechende Differenzierung bei ihrer Einstufung in der Besoldungsordnung gebiete (BVerfG 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - BVerfGE 34, 9).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Daraus ergibt sich eine weitgehend eigenständige Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung der Schulform, der Schulorganisation sowie der Erziehungsprinzipien und der Unterrichtsgegenstände (BVerfG 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 - BVerfGE 53, 185; BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 -).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98

    Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz greift nur bei einem gestaltenden Verhalten des Arbeitgebers, nicht jedoch bei einem bloßen - auch vermeintlichen - Normenvollzug (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 741/98 -).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 713/00

    Gleichbehandlung; Vergütung AT-Angestellte

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Ist die Anzahl der begünstigten Arbeitnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl der betroffenen Arbeitnehmer sehr gering - nämlich weniger als 5 % der insgesamt betroffenen Arbeitnehmer - kann ein nichtbegünstigter Arbeitnehmer aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen Anspruch auf Vergütung herleiten (Senat 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 87).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Nur dann ist es gerechtfertigt, den Rechtsstreit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (BAG 18. Dezember 2003 - 8 AZR 550/02 - mwN).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Daraus ergibt sich eine weitgehend eigenständige Gestaltungsfreiheit der Länder bei der Festlegung der Schulform, der Schulorganisation sowie der Erziehungsprinzipien und der Unterrichtsgegenstände (BVerfG 26. Februar 1980 - 1 BvR 684/78 - BVerfGE 53, 185; BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 -).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 357/03
    Gleiches ist gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach verschieden zu behandeln, wenn die Gleichheit oder die Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des BAG, zB 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 8 mwN).
  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.04.2003 - 2 Sa 390/02
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem

  • Drs-Bund, 23.01.2002 - BT-Drs 14/8045
  • LAG Köln, 02.02.2005 - 3 Sa 1185/04

    Auslandsschuldienst, Gleichbehandlung von Beamten und Angestellten,

    Er verlangt lediglich Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach verschieden zu behandeln, wenn die Gleichheit oder die Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92; Urteil vom 26.11.2003 - 4 AZR 693/02 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 8, Urteil vom 17.05.2001 - 8 AZR 692/00, NZA-RR 2003, 50, 54).

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 -, ZTR 2005, 92 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Dies umfasst auch die Besoldung der Lehrer (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 -, ZTR 2005, 92).

  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    b) Die Begünstigung Einzelner stellt keine Gruppenbildung dar, zumal wenn das Verhältnis der Begünstigten zu den nicht Begünstigten gering ist, z. B. weniger als 5 % beträgt (vgl. BAG Urt. v. 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92).
  • LAG Düsseldorf, 10.04.2008 - 11 Sa 2085/07

    Eingruppierung eines Programmierers im öffentlichen Dienst - Aufstellung

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (st. Rspr., z. B. BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92, 94).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, in dem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - a. a. O.; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - a. a. O.).

  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Dieser verbietet es, wesentlich gleich liegende Sachverhalte ohne sachlichen Grund unterschiedlich zu behandeln (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 2 der Gründe; Senat 26. November 2003 - 4 AZR 693/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 30 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 8, zu I 3 c aa der Gründe mwN).

    Eine Gruppenbildung liegt nur vor, wenn die Besserstellung nach mehreren Kriterien vorgenommen wird, die bei allen Begünstigten vorliegen (BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 4 a der Gründe; 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - aaO; 13. Februar 2002 - 5 AZR 713/00 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 184 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 87, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 111/04

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Haupt- und Realschule

    Die Lehrbefähigung für Gymnasien umfasst auch nicht die Lehrbefähigung für den Unterricht an Haupt- und Realschulen (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 -EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 1 d der Gründe).

    Da die Klägerin - wäre sie Beamtin - bereits nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in Besoldungsgruppe A 13 erfüllt, kommt es nicht mehr darauf an, ob die Beschränkung der oben dargestellten Besoldungsregelung der Besoldungsgruppe A 13 auf bestimmte Lehrer in Hessen durch das Besoldungsstrukturgesetz wirksam ist (vgl. dazu BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 1 e der Gründe).

  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05

    Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96; 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 Sa 287/08

    Eingruppierung; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (st. Rspr., z. B. BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - ZTR 2005, 92, 94).

    Dies gilt aber nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht jedoch dann, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, in dem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 12.12.2002 - 8 AZR 37/02 - a. a. O.; BAG 24.06.2004 - 8 AZR 357/03 - a. a. O.).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonstiger sachlich einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BAG 12. Dezember 2002 - 8 AZR 37/02 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 96, zu B II 4 a der Gründe; 24. Juni 2004 - 8 AZR 357/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 124, zu II 4 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2005 - 9 Sa 1843/04

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit, arbeitsrechtlicher

    Vorrang hat der Grundsatz der Vertragsfreiheit nur für individuell vereinbarte Arbeitsentgelte, nicht aber, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem erkennbaren und generalisierenden Prinzip festlegt, indem er bestimmte Voraussetzungen und Zwecke bestimmt (BAG, Urteil vom 25.06.2004, ZTR 2005, Seite 92 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 26.11.2013 - 4 TaBV 67/13

    Eingruppierung

    Bei den Entgeltgruppen von E 4 BETV aufwärts handelt es sich um Aufbaufallgruppen, bei denen die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der jeweils höheren Entgeltgruppe gleichzeitig das Vorliegen der Voraussetzungen der niedrigeren Entgeltgruppen, auf denen die höhere aufbaut, erfordert ( BAG 19. August 2004 - 8 AZR 357/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7, zu II 2 b aa ).

    Eine höhere Eingruppierung setzt gemäß dieser Tätigkeitsmerkmale zudem neben einer entsprechenden Berufsausbildung bzw. einer entsprechenden Berufserfahrung voraus, dass der Arbeitnehmer eine höherwertige Tätigkeit im Sinne der festgelegten Kriterien tatsächlich ausübt, die die fragliche Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung voraussetzt ( BAG 19. August 2004 a. a. O., zu B II 2 b cc (5) (a) ).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2021 - 2 Sa 265/20

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 548/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 549/03

    Eingruppierung eines Diplomlehrers an einer Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 5 Sa 189/19

    Eingruppierung eines Supervisors bei den US-Stationierungsstreitkräften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 69.09

    Beamtenversorgung; qualifizierter Dienstunfall; Bemessung nach A 16 für höheren

  • LAG Nürnberg, 18.05.2021 - 7 Sa 269/20

    Eingruppierung Leitende Beschäftigte in der Pflege Stationsleitung

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