Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei Versorgungsberechtigung vor dem 31. Dezember 2000 und verfassungsmäßige Rentendynamisierung von Höhe von 1%
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Halbanrechnung so genannter Vordienstzeiten bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente von Versicherten; Ersetzung des Anpassungsmaßstabs für Besitzstandsrenten; Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch auf die Vollanrechnung der ...
- Judicialis
VBLS a.F. § 56; ; VBLS a.F. § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa; ; VBLS n.F. § 75; ; BGB § 307; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Zur Halbanrechnung so genannter Vordienstzeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 O 149/04
- OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
- BGH, 17.09.2008 - IV ZR 191/05
Papierfundstellen
- ZTR 2005, 533
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02
Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Das gilt auch bei unterstellter Anwendbarkeit der §§ 307 ff BGB, in deren Rahmen die hier allein in Betracht kommende Verletzung von Grundrechten und objektiven Wertentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 155, 132 unter 2 b m.w.N.).Dieser Änderungsvorbehalt ist wirksam; auf die Zustimmung des Versicherten zu einer Änderung kommt es nicht an (vgl. BGHZ 155, 132 unter II 1 m.w.N.).
Jedenfalls wird der Zweck des Gruppenversicherungsvertrages nicht schon dadurch gefährdet, dass die Dynamisierung der Versorgungsrenten nach einem anderen Maßstab erfolgt als in Anknüpfung an Erhöhungen oder Verminderungen bei den Versorgungsbezügen der Versorgungsempfänger des Bundes (BGHZ 155, 132 unter II 2 d).
Es kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).
Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).
Nicht zu beanstanden ist deshalb eine Anpassung, die unmittelbar an die Veränderung der Lebenshaltungskosten gekoppelt ist (BGHZ 155, 132).
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Es kann davon ausgegangen werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Ansprüche auf eine Zusatzversorgungsrente im System der Beklagten Eigentumsschutz genießen (vgl. BVerfGE 100, 1, 32; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).Dass auch der Anspruch auf Rentenanpassung unter Eigentumsschutz stehe, hat das Bundesverfassungsgericht bislang nicht festgestellt (vgl. BVerfGE 100, 1, 44; BGHZ 155, 132 unter II 2 f).
Ihm ist mit Rücksicht auf den starken sozialen Bezug der gesetzlichen Rente gegebenenfalls auch die Befugnis verliehen, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten (vgl. BVerfGE 100, 1, 37 f).
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Dies beruhte unter anderem auf einer erheblichen Schmälerung ihrer finanziellen Basis aufgrund eines stark zunehmenden Personalabbaus bei den ihr angeschlossenen Arbeitgebern, aber auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 18 BetrAVG (BVerfGE 98, 365) sowie zur Anrechnung von Vordienstzeiten, die ohne Systemänderung zu praktisch nicht mehr finanzierbaren Leistungssteigerungen hätte führen müssen (vgl. zur Entwicklung ingesamt Kiefer/Langenbrinck, Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst, Bearbeitung 11/2003, Einführung A 4.8;… Gilbert/Hesse/Bischoff, aaO, Einl. 10 Rn. 51).
- BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Als Anstalt des öffentlichen Rechts hat sie das haushaltsrechtliche Gebot des sparsamen und wirtschaftlichen Handelns zu beachten (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa). - BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Vielmehr bleibt es grundsätzlich dem Konsens der Sozialpartner überlassen, in welchem Maße die Versorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes an die Versorgung der Beamten angeglichen werden soll (BGHZ 103, 370, 384). - BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c). - LG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 O 149/04
Anspruch auf höhere Zusatzversorgungsrente mit Anrechnung von Vordienstzeiten und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14. Januar 2005 - 6 O 149/04 - wird zurückgewiesen. - BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02
Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Der Bundesgerichtshof hat - im Nachgang zu den ergebnisgleichen Entscheidungen des erkennenden Senats (vgl. nur Urteil vom 02. Mai 2002, 12 U 268/01) - unter anderem mit Urteil vom 26. November 2003 (VersR 2004, 183), auf das verwiesen wird, ausgeführt: Das Bundesverfassungsgericht sei in seinem Beschluss vom 22. März 2000 davon ausgegangen, dass alle Versicherten, die vor Ablauf des Jahres 2000 Rentner bei der Beklagten geworden sind, noch zu denjenigen Generationen zählen, für die ein bruchloser Verlauf der (bei Rentenbeginn abgeschlossenen) Erwerbsbiografie als typisch angesehen werden könne, weshalb für § 42 Abs. 2 Satz 1 a aa VBLS a.F. noch als verfassungsgemäß hinzunehmen sei. - BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02
Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Mit Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - (VersR 2005, 210) hat der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf die begehrte volle Anrechnung der Vordienstzeiten auch hinsichtlich derjenigen Pflichtversicherten verneint, bei denen der Versicherungsfall erst nach dem Stichtag 31.12.2000 eingetreten ist. - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05
Bei ihnen handelt es sich um Allgemeine Versicherungsbedingungen bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf die Gruppenversicherungsverträge Anwendung finden, die von den beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. BGHZ 142, 103, 105 ff.; BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c). - BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83
Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS
- BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R
Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit - …
- LAG Niedersachsen, 25.11.2005 - 10 Sa 319/05
Umstellung der von den verschiedenen Versorgungsanstalten des öffentlichen …
Der Maßstab der Dynamisierung lässt sich aus diesem Vertragszweck aber nicht entnehmen (vgl. BGH, BGHZ 155, 132 ; OLG Karlsruhe, 26.07.2005, 12 U 67/05, ZTR 2005, S. 533).Die Lebenshaltungskosten sind im Jahr 2002 um 1, 4 %, im Jahr 2003 um 1, 1 % und im Jahr 2004 um 1, 6 % angestiegen (Zahlen nach OLG Karlsruhe, ZTR 2005, S. 533 ).
Vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Rente seit 2002 nur um 3, 2 % in den alten und um 4, 08 % in den neuen Bundesländern angehoben worden ist, nämlich zum 01.07.2002 um 2, 16 % bzw. 2,89 % und zum 01.07.2003 um 1, 04 % bzw. 1,19 %, dagegen die Rentenerhöhungen zum 01.07.2004 und zum 01.07.2005 ausgefallen sind und derzeit völlig ungewiss ist, ob und wann die gesetzlichen Renten jemals wieder erhöht werden, ist durch die Erhöhung der bestandsgeschützten Rente der Klägerin seit dem 01.07.2002 um 4 % kein unverhältnismäßiger Eingriff in ihr Eigentumsrecht erfolgt (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, ZTR 2005, S. 533).
- OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 - 12 U 67/05). - OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05
Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember …
Dies hat der Senat in Renteneintrittsfällen wiederholt entschieden (vgl. Senatsurteile vom 06.07.2006 - 12 U 193/05 - und vom 26.07.2005 ZTR 2005, 533 = OLGR Karlsruhe 2005, 698).
- OLG Karlsruhe, 03.05.2007 - 12 U 286/04
Umstellung einer auf eine Gesamtversorgung abgestellte Beamtenversorgung auf ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 09.03.2006 - 12 U 210/05
Eingriff in Versorgungsanwartschaften durch Tarifparteien; Zulässigkeit von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
Auch Rentenempfänger können die Dynamisierung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 39 VBLS nicht mit Erfolg beanstanden (vgl. die Senatsurteile OLGR 2004, 493 sowie vom 26.07.2005 12 U 67/05). - OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Maßgeblicher Nettoversorgungssatz für …
eines Jahres vorsehen, verstoßen jedoch, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. Senatsurteile vom 06.07.2006 - 12 U 193/05 - und vom 26.07.2005 ZTR 2005, 533 = OLGR Karlsruhe 2005, 698).
Rechtsprechung
BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Tarifliche Kündigungsbeschränkung - Vertragsauslegung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifliche Kündigungsbeschränkung für eine ordentliche Kündigung; Voraussetzungen für die Unkündbarkeit eines Eisenbahnarbeiters; Folgen der Erreichung einer Eisenbahndienstzeit von 15 Jahren und einer Vollendung des 40. Lebensjahres durch einen Eisenbahnarbeiter; ...
- Judicialis
ÜTV § 20; ; LTV-DR § 5; ; RKV; ; VO vom 28. März 1973 über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner - Eisenbahner-Verordnung - (GBl. DDR I Nr. 25 S. 217); ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BGB § 133
- rechtsportal.de
Öffentlicher Dienst - Tarifliche Kündigungsbeschränkung; einzelvertragliche Zusage zur Anrechnung außertariflicher Beschäftigungszeiten; Vertragsauslegung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 04.12.2002 - 16 Ca 3624/02
- LAG Sachsen, 26.08.2003 - 7 Sa 85/03
- BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
Papierfundstellen
- NZA-RR 2005, 672 (Ls.)
- ZTR 2005, 533
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 03.04.2003 - 6 AZR 163/02
Umfang der Dienstverpflichtung - Tarifauslegung - Kulturorchester
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
aa) In der Revisionsinstanz ist nur die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr. vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, zu I 3 b der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, zu II 3 b aa der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - BAGE 94, 325, zu I 2 b der Gründe, jeweils mwN).Bei der Auslegung sind alle Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein könnten, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe mwN).
- BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 14/99
Heueranspruch nach dem Heuertarifvertrag und Manteltarifvertrag für die deutsche …
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
aa) In der Revisionsinstanz ist nur die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr. vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, zu I 3 b der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, zu II 3 b aa der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - BAGE 94, 325, zu I 2 b der Gründe, jeweils mwN). - BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines …
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
aa) In der Revisionsinstanz ist nur die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr. vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, zu I 3 b der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, zu II 3 b aa der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - BAGE 94, 325, zu I 2 b der Gründe, jeweils mwN).
- BAG, 26.09.2002 - 6 AZR 434/00
Vertragsauslegung - Höhe der Ausbildungsvergütung
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
Bei der Auslegung sind alle Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein könnten, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe mwN). - BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 323/01
Sozialplanabfindung im Konkurs
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
Bei der Auslegung sind alle Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein könnten, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 2 der Gründe; 26. September 2002 - 6 AZR 434/00 - AP BBiG § 10 Nr. 10 = EzA BBiG § 10 Nr. 6, zu I 3 der Gründe; 12. Juni 2002 - 10 AZR 323/01 - EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 110, zu II 1 b der Gründe mwN). - BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99
Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
aa) In der Revisionsinstanz ist nur die Auslegung sog. typischer Willenserklärungen durch das Berufungsgericht in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr. vgl. BAG 3. April 2003 - 6 AZR 163/02 -, zu II 1 der Gründe; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212, zu I 3 b der Gründe; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328, zu II 3 b aa der Gründe; 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - BAGE 94, 325, zu I 2 b der Gründe, jeweils mwN). - LAG Sachsen, 26.08.2003 - 7 Sa 85/03
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 26. August 2003 - 7 Sa 85/03 - aufgehoben. - BAG, 13.12.1995 - 4 AZR 567/94
Außerkrafttreten eines Rahmenkollektivvertrages
Auszug aus BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 80/04
Daher mussten die Normadressaten des Rahmenkollektivvertrages nach Abschluss des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 mit der Änderung des Arbeitsrechts der früheren DDR und der kraft dessen geltenden Rahmenkollektivverträge ab dem 1. Juli 1990 rechnen (vgl. BAG 13. Dezember 1995 - 4 AZR 567/94 - BAGE 82, 15).
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 220/11
Betriebsübergang - Unterrichtungsschreiben - Widerspruch - Anfechtung
Die von ihnen vorgenommene Auslegung ist aber in der Revisionsinstanz in vollem Umfang überprüfbar, wenn es sich wie vorliegend um die Auslegung eines Formschreibens handelt, hier also des undatierten Informationsschreibens nach dem 14. August 2008 an die Arbeitnehmer in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit (vgl. BAG 18. November 2004 - 6 AZR 80/04 - Rn. 15 mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 23) .