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   ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11 b/06   

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https://dejure.org/2006,15113
ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11 b/06 (https://dejure.org/2006,15113)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 30.06.2006 - 1 Ga 11 b/06 (https://dejure.org/2006,15113)
ArbG Kiel, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 1 Ga 11 b/06 (https://dejure.org/2006,15113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Streik, Krankenhaus, Friedenspflicht, Tarifvertrag, Kündigung, Spartengewerkschaft, Tarifeinheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung über die Unterlassung von Streikmaßnahmen; Untersagung von Streikaufrufen; Folgen einer Erledigung der Streikmaßnahme durch Zeitablauf; Auslegung eines Tarifvertrages; Kündigung eines Anschlusstarifvertrages zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung über die Unterlassung von Streikmaßnahmen des Marburger Bundes; Rechtmäßigkeit von Streikmaßnahmen bei teilweise rechtswidrigen Zielen; Ein Arbeitskampf als Verstoß gegen die Friedenspflicht i.F.d. Kündigung sämtlicher relevanter Tarifverträge; ...

  • docplayer.org (Auszüge)

    Ärztestreik, Untersagung, Streitwert

Papierfundstellen

  • ZTR 2006, 488
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
    Mit Beschluss vom 12.12.2005 (2 Ta 457/05) hat das LAG Köln einen Streik an den Kliniken der Stadt Köln gGmbH untersagt.

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung i. S. des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. LAG Köln, 2 Ta 457/05, NZA 62, 2006; LAG Hessen, wie vor).

    Das LAG Köln führt in seiner Entscheidung vom 12.12.2005 (2 Ta 457/05, NZA 2006, 62 f) wörtlich aus: "Voraussetzung zur Durchsetzung dieses Zieles durch einen Streik ist jedoch, dass diese Arbeitnehmerschaft zum Streikzeitpunkt nicht einer Friedenspflicht unterliegt.

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
    Insbesondere hat es die Übertragung dieser Konstruktion zur Definition des Gewerkschaftsbegriffes abgelehnt (vgl. BAG, Beschluss vom 14.12.2004, 1 ABR 51/03, NZA 2005, 697 f).
  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 225/72

    Änderung des Geltungsbereichs

    Auszug aus ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
    Eine Ausnahme wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben kommt nicht in Betracht (BAG, AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03

    Tarifeinheit bei Streik

    Auszug aus ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
    Die Untersagung von Streikaufrufen kann im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden (vgl. LAG Schl.-Holst., Urteil vom 10.12.1996, 6 Sa 577/96; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2004, 9 Sa Ga 593/04; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2004, 11 Sa 2096/03, jeweils zitiert nach Juris).
  • ArbG Saarbrücken, 02.05.2006 - 61 Ga 7/06

    Die "Zwischenverfügung" und das Streikrecht

    Auszug aus ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
    Das von Klägerseite zitierte Arbeitsgericht Saarbrücken (61 Ga 7/06, Beschluss vom 02.05.2006) hat in seinem Beschluss nichts anderes als eine solche Notfallregelung bestimmt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.12.1996 - 6 Sa 577/96

    Erlass einer einstweiligen Verfügung auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechtes

    Auszug aus ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
    Die Untersagung von Streikaufrufen kann im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden (vgl. LAG Schl.-Holst., Urteil vom 10.12.1996, 6 Sa 577/96; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2004, 9 Sa Ga 593/04; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2004, 11 Sa 2096/03, jeweils zitiert nach Juris).
  • BAG, 31.03.1955 - 2 AZR 49/53
    Auszug aus ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06
    In diesen Fällen soll nach dem Grundsatz der Tarifeinheit zur Vermeidung gleichzeitiger Anwendung konkurrierender Tarifverträge nach dem Grundsatz der Spezialität dem sachnäheren Tarifvertrag der Vorzug gegeben werden (vgl. BAG, AP Nr. 4 zu § 4 TVG, Tarifkonkurrenz).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07

    Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für

    Grundsätzlich haben Arbeitgeber bei Streiks immer das Risiko wirtschaftlicher Verluste hinzunehmen; dies ist einem Streik immanent und macht seine Wirkung aus (vgl. Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 30.06.2006 - Az: 1 Ga 11b/06 -, ZTR 2006, 488 ff.).
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 19/07
    Bereits in der Schutzschrift vom 15.06.2007 hat die Verfügungsbeklagte ihre Rechtsauffassung zu der Frage der Verhältnismäßigkeit von Streikmaßnahmen vorgetragen, der Grundsatz der Tarifeinheit könne nicht die Untersagung eines Streikaufrufs rechtfertigen und sich auf Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.05.2003 (aaO) und des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.06.2006 (1 Ga 11 b / 06, veröffentlicht in ZTR 2006, 488 ff.) und auf Literaturstimmen, die sich für eine Tarifpluralität in Fällen der vorliegenden Art aussprechen (Bayreuther NZA 2006, 642 ff. und Thüsing / v. Medem ZIP 2007, 510) bezogen.
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 18/07
    Bereits in der Schutzschrift vom 15.06.2007 hat die Verfügungsbeklagte ihre Rechtsauffassung zu der Frage der Verhältnismäßigkeit von Streikmaßnahmen vorgetragen, der Grundsatz der Tarifeinheit könne nicht die Untersagung eines Streikaufrufs rechtfertigen und sich auf Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.05.2003 (aaO) und des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.06.2006 (1 Ga 11 b / 06, veröffentlicht in ZTR 2006, 488 ff.) und auf Literaturstimmen, die sich für eine Tarifpluralität in Fällen der vorliegenden Art aussprechen ( Bayreuther NZA 2006, 642 ff. und Thüsing / v. Medem ZIP 2007, 510) bezogen.
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