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   BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05   

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BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05 (https://dejure.org/2006,15230)
BAG, Entscheidung vom 15.02.2006 - 7 AZR 206/05 (https://dejure.org/2006,15230)
BAG, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 7 AZR 206/05 (https://dejure.org/2006,15230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beendigung eines Arbeitsvertrages auf Grund einer Befristung; Zulässigkeit der Erhebung einer Befristungskontrollklage; Voraussetzungen für die Annahme einer Klagerücknahme; Umfang der Prüfung des Gerichts bei mehreren aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen ; ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2006, 508
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Auf einen dem Personalrat nicht mitgeteilten Befristungsgrund kann der Arbeitgeber eine Befristung nicht stützen (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - AP LPVG Brandenburg § 61 Nr. 1 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Vielmehr genügt er zunächst seiner Unterrichtungspflicht, wenn für den Personalrat der Sachgrund seiner Art nach hinreichend deutlich wird (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO).

    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe).

    Dazu ist zumindest eine typisierende Benennung des Befristungsgrunds gegenüber dem Personalrat erforderlich (BAG 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    In diesem Fall ist die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle auch für den davor liegenden Vertrag eröffnet (vgl. etwa 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - BAGE 110, 38 = AP TzBfG § 14 Nr. 11 = EzA TzBfG § 14 Nr. 9, zu II 1 der Gründe mwN).

    Hat der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Befristung mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG geltend gemacht und schließen die Parteien nach Zustellung der Klage bei dem Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag ab, darf der Arbeitnehmer als Empfänger des Vertragsangebots des Arbeitgebers der ausdrücklichen Erklärung den zusätzlichen Inhalt entnehmen, dieser Vertrag solle das Arbeitsverhältnis der Parteien nur regeln, wenn nicht bereits der der gerichtlichen Kontrolle übergebene Arbeitsvertrag maßgeblich für das Arbeitsverhältnis ist (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - EzA TzBfG § 17 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - aaO, zu II 2 der Gründe).

    Gibt es solche Hinweise nicht, nimmt der Arbeitnehmer das Angebot unter dem Vorbehalt an, der Vertrag solle nur gelten, wenn nicht bereits auf Grund einer vorherigen unwirksamen Befristung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit besteht (BAG 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - aaO).

  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 707/00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Damit hat der Gesetzgeber des beklagten Landes das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zulässigerweise (vgl. etwa BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 707/00 - BAGE 100, 311 = AP LPVG NW § 72 Nr. 23 = EzA BGB § 620 Nr. 188, zu I 1 der Gründe mwN) über die Einstellung eines Arbeitnehmers hinaus auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses erstreckt und die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt (BAG 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2 = EzA BGB § 620 Nr. 163, zu 2 a der Gründe zu der inhaltsgleichen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 4 LPVG Brandenburg; 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 - BAGE 76, 234 = AP LPVG NW § 72 Nr. 9 = EzA BGB § 620 Nr. 123, zu B II 2 c bb der Gründe).

    Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW führt zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (st. Rspr., vgl. etwa BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 707/00 - BAGE 100, 311 = AP LPVG NW § 72 Nr. 23 = EzA BGB § 620 Nr. 188, zu I 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 308/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Dieses Mitbestimmungsrecht dient dem Schutz des Arbeitnehmers und soll dessen Interesse an dauerhaften arbeitsvertraglichen Bindungen Rechnung tragen (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - AP LPVG NW § 72 Nr. 18 = EzA BGB § 620 Nr. 150, zu 3 der Gründe).

    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 09.06.1999 - 7 AZR 170/98

    Befristeter Arbeitsvertrag; Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Damit hat der Gesetzgeber des beklagten Landes das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zulässigerweise (vgl. etwa BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 707/00 - BAGE 100, 311 = AP LPVG NW § 72 Nr. 23 = EzA BGB § 620 Nr. 188, zu I 1 der Gründe mwN) über die Einstellung eines Arbeitnehmers hinaus auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses erstreckt und die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt (BAG 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2 = EzA BGB § 620 Nr. 163, zu 2 a der Gründe zu der inhaltsgleichen Regelung in § 63 Abs. 1 Nr. 4 LPVG Brandenburg; 13. April 1994 - 7 AZR 651/93 - BAGE 76, 234 = AP LPVG NW § 72 Nr. 9 = EzA BGB § 620 Nr. 123, zu B II 2 c bb der Gründe).

    Außerdem soll er auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG 8. Juli 1998 - 7 AZR 308/97 - aaO, zu 2 a der Gründe; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - BAGE 92, 36 = AP LPVG Brandenburg § 63 Nr. 2, zu 2 b der Gründe; 27. September 2000 - 7 AZR 412/99 - aaO, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Würdigung des Berufungsgerichts möglich ist, nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt und die Revision zulässige und begründete Verfahrensrügen erhoben hat (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 63, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann eine Befristungskontrollklage bereits vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erhoben werden (vgl. etwa 25. August 2004 - 7 AZR 32/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 11, zu I der Gründe).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Sie kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (BGH 3. April 1996 - VIII ZR 315/94 - NJW-RR 1996, 885, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 15.02.2005 - 12 (5) Sa 282/04

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung, Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 15. Februar 2005 - 12 (5) Sa 282/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 218/04

    Befristung - Vorbehalt - Sonstiger Sachgrund

    Auszug aus BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 206/05
    Hat der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Befristung mit einer Befristungskontrollklage nach § 17 Satz 1 TzBfG geltend gemacht und schließen die Parteien nach Zustellung der Klage bei dem Arbeitgeber einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag ab, darf der Arbeitnehmer als Empfänger des Vertragsangebots des Arbeitgebers der ausdrücklichen Erklärung den zusätzlichen Inhalt entnehmen, dieser Vertrag solle das Arbeitsverhältnis der Parteien nur regeln, wenn nicht bereits der der gerichtlichen Kontrolle übergebene Arbeitsvertrag maßgeblich für das Arbeitsverhältnis ist (BAG 13. Oktober 2004 - 7 AZR 218/04 - EzA TzBfG § 17 Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 a der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - aaO, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 608/15

    Doppelbefristung - Personalratsbeteiligung

    aa) Mit dieser Vorschrift hat der Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zulässigerweise (vgl. etwa BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 20. Februar 2002 - 7 AZR 707/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 311) über die Einstellung eines Arbeitnehmers hinaus auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses erstreckt und die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt (BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - zu 2 a der Gründe zu § 63 Abs. 1 Nr. 4 LPVG Brandenburg, BAGE 92, 36) .
  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 563/17

    Befristung nach WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer in der Postdoc-Phase -

    (a) Mit § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW hat der Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zulässigerweise (vgl. etwa BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 20. Februar 2002 - 7 AZR 707/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 311) über die Einstellung eines Arbeitnehmers hinaus auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses erstreckt und die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt (BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - zu 2 a der Gründe, BAGE 92, 36 zu § 63 Abs. 1 Nr. 4 LPVG Brandenburg) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 408/16

    Befristung - Zustimmung des Personalrats - Berücksichtigung förderlicher Zeiten

    Mit dieser Vorschrift hat der Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zulässigerweise (vgl. etwa BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 20. Februar 2002 - 7 AZR 707/00 - zu I 1 der Gründe, BAGE 100, 311) über die Einstellung eines Arbeitnehmers hinaus auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses erstreckt und die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt (BAG 15. Februar 2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 9. Juni 1999 - 7 AZR 170/98 - zu 2 a der Gründe, BAGE 92, 36 zu § 63 Abs. 1 Nr. 4 LPVG Brandenburg) .
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 Sa 526/23

    Befristung nach WissZeitVG - Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat

    (1) Mit dieser Vorschrift hat der Landesgesetzgeber das Mitbestimmungsrecht des Personalrats zulässigerweise (vgl. etwa BAG 21.08.2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 46; 14.06.2017 - 7 AZR 608/15 - Rn. 38; 15.02.2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 20.02.2002 - 7 AZR 707/00 - Rn. 13) über die Einstellung eines Arbeitnehmers hinaus auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses erstreckt und die Vertragsfreiheit des Arbeitgebers eingeschränkt (BAG 21.08.2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 46; 14.06.2017 - 7 AZR 608/15 - Rn. 38; 15.02.2006 - 7 AZR 206/05 - Rn. 16; 09.06.1999 - 7 AZR 170/98 - Rn. 22 ff.).
  • ArbG Arnsberg, 29.04.2008 - 3 Ca 78/08

    Unwirksamkeit einer Befristung wegen Alterdiskriminierung

    Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts nach § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 LPVG NW a.F. führt zur Unwirksamkeit der Befristungsabrede (BAG, Urteil vom 15.02.2006, 7 AZR 206/05; LAG Hamm, Urteil vom 20.04.2004, 5 Sa 1535/03, zitiert nach Juris-Datenbank).

    Außerdem soll Personalrat auch bei Vorliegen einer Rechtfertigung für die Befristung darauf Einfluss nehmen können, ob im Interesse des Arbeitnehmers von einer Befristung abgesehen oder wegen der dem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben oder der in Aussicht genommenen Befristungsgründe eine längere Vertragslaufzeit vereinbart werden kann (BAG, Urteil vom 15.02.2006, 7 AZR 206/05 zitiert nach Juris-Datenbank).

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2007 - 3 Sa 1180/06

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Zu einer weiteren Begründung des Sachgrundes im Einzelnen war das Land ohne ein entsprechendes Verlangen des Personalrats nicht verpflichtet (vgl. zu den Anforderungen auch BAG v. 15.02.2006 - 7 AZR 206/05).
  • LAG Hamm, 14.09.2006 - 11 Sa 220/06

    Haushaltsrechtlich begründete Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

    Nach dem Beweisergebnis ist der Personalrat damit vor Erteilung seiner Zustimmung hinreichend über den Befristungsgrund seiner Art nach und auch über die beabsichtigte Befristungsdauer informiert worden (zu diesen Anforderungen: BAG 15.02.2006 7 AZR 206/05 unter III 1 zu § 72 LPVG NW; BAG 27.09.2000 AP LPVG Brandenburg § 61 Nr. 1; ErfK-Müller-Glöge, 6.Aufl. 2006, § 3 TzBfG Rz.20).
  • LAG Hamm, 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05

    Zulässigkeit von haushaltsrechtlich begründeten Befristungen im öffentlichen

    bb) Der Personalrat ist vor Erteilung seiner Zustimmung hinreichend über den Befristungsgrund seiner Art nach und auch über die beabsichtigte Befristungsdauer informiert worden (zu diesen Anforderungen: BAG 15.02.2006 7 AZR 206/05 unter III 1 zu § 72 LPVG NW; BAG 27.09.2000 AP LPVG Brandenburg § 61 Nr. 1; ErfK-Müller-Glöge, 6.Aufl. 2006, § 3 TzBfG Rz.20).
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