Weitere Entscheidung unten: ArbG München, 07.12.2006

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06   

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https://dejure.org/2006,11335
LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06 (https://dejure.org/2006,11335)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.2006 - 12 Sa 773/06 (https://dejure.org/2006,11335)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 2006 - 12 Sa 773/06 (https://dejure.org/2006,11335)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Krankheitsbedingter Ausfall von Bereitschaftsdiensten - Berücksichtigung von Bereitschaftsdiensten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 Abs. 2 S. 1 BAT; § 47 Abs. 2 BAT; § 4 Abs. 1 EfzG
    Anspruch eines vollbeschäftigten Angestellten auf die Gutschrift von Stunden auf das Arbeitszeitkonto bei krankheitsbedingt ausgefallenem Bereitschaftsdienst; Berücksichtigung von Bereitschaftsdiensten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Bestehen einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines vollbeschäftigten Angestellten auf die Gutschrift von Stunden auf das Arbeitszeitkonto bei krankheitsbedingt ausgefallenem Bereitschaftsdienst; Berücksichtigung von Bereitschaftsdiensten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Bestehen einer ...

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 6 a Unterabsatz 2; ; BAT § 15 Abs. 6 a Unterabsatz 3; ; BAT § 37; ; BAT § 37 Abs. 2 Satz 1; ; BAT § 47; ; BAT § 47 Abs. 2; ; BAT § 47 Abs. 2 Satz 2; ; EfzG § 3; ; Efz... G § 3 Abs. 1; ; EfzG § 4; ; EfzG § 4 Abs. 1; ; EfzG § 4 Abs. 1 a; ; EfzG § 4 Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 2 a); ; ArbGG § 64 Abs. 2 b)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizeitausgleich für krankheitsbedingt ausgefallenen Bereitschaftsdienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2007, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 346/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Zeitfaktor

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06
    Leistet der Arbeitnehmer jedoch ständig eine bestimmte Arbeitszeit, die mit der betriebsüblichen oder tariflichen Arbeitszeit nicht übereinstimmt, kann von Überstunden nicht gesprochen werden (BAG v. 24.03.2004, 5 AZR 346/03, EzA § 4 EfzG Nr. 12).

    § 4 Abs. 4 EfzG bestimmt ausdrücklich, dass von den Absätzen 1, 1 a und 3 hinsichtlich der Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts durch Tarifvertrag abgewichen werden kann (vgl. dazu BAG v. 24.03.2004, 5 AZR 346/03, EzA § 4 EfzG Nr. 12).

  • BAG, 19.09.1991 - 6 AZR 165/89

    Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit und zusätzliche Zeitzuschläge -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06
    Freizeitausgleich und der Zahlung von Überstundenvergütung dem Arbeitgeber zusteht und mit Urteil vom 19.09.1991 (6 AZR 165/89, NV, zitiert nach JURIS)den Unterschied zwischen der "Abgeltung" von Arbeitszeit und dem "Ausgleich" von Überstunden herausgestellt.
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06
    Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 28.01.2004, 5 AZR 530/02, EzA § 611 BGB 2002 Arbeitsbereitschaft Nr. 2) in der zeitlichen Nachfolge der SIMAP-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 03.10.2000, C-303/98, EzA § 7 ArbZG Nr. 1) eröffnet den Arbeitsvertrags- oder Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, eine unterschiedliche Bewertung und Bezahlung von Bereitschaftsdiensten im Gegensatz zur regulären Arbeitszeit zu vereinbaren.
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 511/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Überstunden

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06
    Überstunden werden wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet (BAG vom 26.06.2002, 5 AZR 511/00, zitiert nach JURIS).
  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.07.1989 (6 AZR 774/87, ZTR 1990, 155 - 156) entschieden, dass das tariflich vorgesehene Wahlrecht zwischen.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2006 - 12 Sa 773/06
    Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 28.01.2004, 5 AZR 530/02, EzA § 611 BGB 2002 Arbeitsbereitschaft Nr. 2) in der zeitlichen Nachfolge der SIMAP-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 03.10.2000, C-303/98, EzA § 7 ArbZG Nr. 1) eröffnet den Arbeitsvertrags- oder Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, eine unterschiedliche Bewertung und Bezahlung von Bereitschaftsdiensten im Gegensatz zur regulären Arbeitszeit zu vereinbaren.
  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 210/22

    AVR Caritas - Bereitschaftsdienst - Arbeitsunfähigkeit

    Das Landesarbeitsgericht hat nicht festgestellt, dass der Kläger diese wegen besonderer Umstände zusätzlich zu den im Dienstplan festgelegten Diensten geleistet hat (vgl. dazu LAG Niedersachsen 14. November 2006 - 12 Sa 773/06 - zu I 2 der Gründe; Hofer ZTR 2017, 705 unter 5.2; Knorr/Krasney/v. Creytz Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld § 4 EFZG Stand Januar 2019 Rn. 30b; vgl. für regelmäßige Überstunden BAG 16. März 1988 - 5 AZR 40/87 - zu I 3 c der Gründe) .
  • LAG Hamm, 28.04.2022 - 18 Sa 1158/21

    Stundengutschrift auf Arbeitszeitkonto bei krankheitsbedingtem Ausfall von

    Das kann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer nach einem einheitlichen System regelmäßig zu Bereitschaftsdiensten herangezogen wird (LAG Niedersachsen, Urteil vom 14.11.2006 - 12 Sa 773/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit

    Hat ein Arbeitnehmer regelmäßig Bereitschafsdienste zu leisten und kann er einen Bereitschaftsdienst, zu dem er eingeteilt war, wegen Krankheit nicht ableisten, so dürfen ihm die ausgefallenen Stunden nicht vergütungswirksam von seinem Arbeitszeitkonto abgezogen werden (LAG Niedersachsen 14.11.2006, ZTR 2007, 144).
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Rechtsprechung
   ArbG München, 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,75008
ArbG München, 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 (https://dejure.org/2006,75008)
ArbG München, Entscheidung vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 (https://dejure.org/2006,75008)
ArbG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 11 Ca 9706/06 (https://dejure.org/2006,75008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZTR 2007, 144
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 118/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    Dies haben wie in den erstinstanzlichen Urteilen auch das Arbeitsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 25.10.2006 - Az. 6 Ca 1877/06 - und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15.05.2007 - Az. 8 Sa 405/07 - so gesehen im Gegensatz zu dem Arbeitsgericht München, das in seinem Urteil vom 07.12.2006 - Az. 11 Ca 9706/06 anders entschieden hat.

    Die hier entscheidende Berufungskammer lehnt die Auffassung des Arbeitsgerichts München in dem Urteil vom 07.12.2006 - Az. 11 Ca 9706/06 - ab.

  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 49/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    Dies haben wie in den erstinstanzlichen Urteilen auch das Arbeitsgericht Bielefeld in seinem Urteil vom 25.10.2006 - Az. 6 Ca 1877/06 - und das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15.05.2007 - Az. 8 Sa 405/07 - so gesehen im Gegensatz zu dem Arbeitsgericht München, das in seinem Urteil vom 07.12.2006 - Az. 11 Ca 9706/06 anders entschieden hat.

    Die hier entscheidende Berufungskammer lehnt die Auffassung des Arbeitsgerichts München in dem Urteil vom 07.12.2006 - Az. 11 Ca 9706/06 - ab.

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit im Schichtsystem, die mit psychischen und physischen Belastungen, aber auch mit sozialen Erschwernissen verbunden sein kann (vgl. zu den Erschwernissen bei Wechselschichtleistenden BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Pflege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit in der Wechselschicht, die mit psychischen und physischen Belastungen und Erschwernissen verbunden ist, die sich aus dem wechselnden Lebensrhythmus des Wechselschicht Leistenden ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Plege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
  • LAG Düsseldorf, 15.05.2007 - 8 Sa 405/07

    Wechselschichtzulage bei Teilzeitarbeit

    Nach allem war davon auszugehen, dass dem in Teilzeit arbeitenden Kläger gem. § 8 Abs. 5 TVöD eine Wechselschichtzulage in ungekürzter Höhe zusteht (wie hier: Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 02.11.2006 - 5 Ca 1374/06 - EzBAT 100, § 8 TVöD-AT Schicht-/Wechselschichtzulage Nr. 1; Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil vom 25.10.2006 - 6 Ca 1877/06 - PKR 2007, 21 ff mit zustimmender Anmerkung von Böhme, PKR 2007, 21 ff; a. M.: Arbeitsgericht München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - EzBAT 100, § 8 TVöD-AT Schicht-/Wechselschichtzulage Nr. 2; Sponer/Steinherr u. a., Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, November 2006, § 8 Rdnr. 124; Dörring/Kutzki, TVöD - Kommentar, Allgemeiner Teil, Rdnr. 24).
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 890/06

    Wechselschichtzulage (volle) für Teilzeitbeschäftigte

    Ihr Zweck ist die pauschale Abgeltung der besonderen Lage der Arbeitszeit in der Wechselschicht, die mit psychischen und physischen Belastungen und Erschwernissen verbunden ist, die sich aus dem wechselnden Lebensrhythmus des Wechselschicht Leistenden ergeben (vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2000 - 10 AZR 519/99 - BB 2000, 2642; ArbG Kassel, Urteil vom 28.09.2006 - 3 Ca 191/06 - im Ergebnis auch ArbG München, Urteil vom 07.12.2006 - 11 Ca 9706/06 - anderer Auffassung Böhme, Anteilige (Wechsel-) Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte nach §§ 8 Abs. 5 und 6, 24 Abs. 2 TVöD verstößt gegen § 4 TzBfG, Plege- und Krankenhausrecht 2007, 21).
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