Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008

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   BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07   

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https://dejure.org/2007,3399
BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07 (https://dejure.org/2007,3399)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 AZR 196/07 (https://dejure.org/2007,3399)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 AZR 196/07 (https://dejure.org/2007,3399)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anknüpfung einer verlängerten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an die Angestellteneigenschaft eines Arbeitnehmers; Vereinbarkeit von Tarifbestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz; Angleichung von tariflichen Regelungen über die Dauer der Entgeltfortzahlung im ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; ArbGG § 72 Abs. 5; ; ArbGG § 74 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 130 Nr. 6; ; ZPO §§ 233 ff.; ; MTV-DP AG § 28; ; TV Ang § 60a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Regelung verlängerter Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1096 (Ls.)
  • ZTR 2008, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 6/03

    Krankengeldbezug nach BAT - Übergangsregelung

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Aus diesem Zweck folgt, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers an den festgelegten Stichtagen überhaupt vom Geltungsbereich des TV Ang erfasst sein musste (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - BAGE 111, 30, 34).

    Sie soll verhindern, dass in der Vergangenheit für einen klar abgegrenzten Personenkreis begründete Ansprüche durch neue Regelungen unmittelbar und ersatzlos wegfallen (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - BAGE 111, 30, 33).

    Diesem Zweck diente auch die Übergangsvorschrift zu Abschnitt II., III. und IV. des § 28 MTV-DP AG (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - BAGE 111, 30, 34).

    Stichtagsregelungen sind als Ausdruck einer pauschalierenden Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Stichtags an dem zu regelnden Sachverhalt ausrichtet und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - BAGE 111, 30, 35; 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, 381 f.).

    Die Besitz- und Rechtsstandswahrung stellt einen sachlichen Grund für die Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die bereits bis zum 30. Juni 1994 bei der Beklagten als Angestellte tätig waren und ihre Krankenversicherung auf die tarifliche Lage abgestimmt hatten, und den Arbeitnehmern, die erst seit diesem Stichtag als Angestellte bei der Beklagten beschäftigt werden, dar (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3, zu II 4 e der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - BAGE 111, 30, 35).

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -BVerfGE 71, 39, 53; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10, zu V 2 der Gründe).

    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 2. Dezember 1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - aaO).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Das führt bei der gerichtlichen Kontrolle der Vereinbarkeit von Tarifbestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu anderen Prüfungsmaßstäben als bei einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (Senat 7. Februar 2007 - 5 AZR 229/06 - NZA-RR 2007, 327, 329; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 228/05 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 34 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 15, im Anschluss an BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 -BAGE 111, 8, 16).
  • BAG, 25.06.2003 - 4 AZR 405/02

    Stichtagsregelung in "Pakt für Arbeit

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Stichtagsregelungen sind als Ausdruck einer pauschalierenden Betrachtung und im Interesse der Praktikabilität zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises grundsätzlich zulässig, wenn sich die Wahl des Stichtags an dem zu regelnden Sachverhalt ausrichtet und demnach sachlich vertretbar ist (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - BAGE 111, 30, 35; 25. Juni 2003 - 4 AZR 405/02 - BAGE 106, 374, 381 f.).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 2. Dezember 1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - aaO).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 228/05

    Mehrflugstundenvergütung - Flugdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Das führt bei der gerichtlichen Kontrolle der Vereinbarkeit von Tarifbestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu anderen Prüfungsmaßstäben als bei einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (Senat 7. Februar 2007 - 5 AZR 229/06 - NZA-RR 2007, 327, 329; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 228/05 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 34 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 15, im Anschluss an BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 -BAGE 111, 8, 16).
  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 572/05

    Besitzstandswahrung - Anspruch auf Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Die Besitz- und Rechtsstandswahrung stellt einen sachlichen Grund für die Differenzierung zwischen Arbeitnehmern, die bereits bis zum 30. Juni 1994 bei der Beklagten als Angestellte tätig waren und ihre Krankenversicherung auf die tarifliche Lage abgestimmt hatten, und den Arbeitnehmern, die erst seit diesem Stichtag als Angestellte bei der Beklagten beschäftigt werden, dar (vgl. BAG 2. August 2006 - 10 AZR 572/05 - EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 3, zu II 4 e der Gründe; 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - BAGE 111, 30, 35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2007 - 18 Sa 1687/06

    Auslegung einer tariflichen Übergangsvorschrift - Dauer des Bezuges von

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Januar 2007 - 18 Sa 1687/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 229/06

    Krankenbezüge arbeitsunfähiger versicherungsfreier Angestellter während einer

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Das führt bei der gerichtlichen Kontrolle der Vereinbarkeit von Tarifbestimmungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu anderen Prüfungsmaßstäben als bei einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (Senat 7. Februar 2007 - 5 AZR 229/06 - NZA-RR 2007, 327, 329; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 228/05 - Rn. 27, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 34 = EzA EntgeltfortzG § 3 Nr. 15, im Anschluss an BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 -BAGE 111, 8, 16).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 196/07
    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -BVerfGE 71, 39, 53; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10, zu V 2 der Gründe).
  • BAG, 16.08.1983 - 3 AZR 269/81
  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

    Ob die Tarifvertragsparteien damit auch die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, ist von den Gerichten nicht zu prüfen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

    Ob daneben andere, für die Versicherten günstigere oder als gerechter empfundene Lösungen in Betracht zu ziehen gewesen wären, haben die Gerichte - wie erwähnt - nicht zu überprüfen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

    Insbesondere seien die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

    Ob die Tarifvertragsparteien damit auch die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hätten, sei von den Gerichten nicht zu prüfen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

    Ob daneben andere, für die Versicherten günstigere oder als gerechter empfundene Lösungen in Betracht zu ziehen gewesen wären, hätten die Gerichte - wie erwähnt - nicht zu überprüfen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 547/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 71 BAT bei Statuswechsel

    Diese Regelung sollte nur für eine begrenzte Zeit, nämlich für den Zeitraum zwischen einem alten abzulösenden und einem neuen einzuführenden Rechtszustand Geltung beanspruchen und verhindern, dass in der Vergangenheit für einen klar abgegrenzten Personenkreis begründete Ansprüche durch neue Regelungen unmittelbar und ersatzlos wegfallen (vgl. Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 196/07 - zu B II 1c, e bb der Gründe zum vergleichbaren § 28 Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG, EEK 3314; BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 6/03 - zu II 2 a, b der Gründe, BAGE 111, 30).

    Eine entsprechende Beschränkung verletzt nicht den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz (vgl. Senat 19. Dezember 2007 - 5 AZR 196/07 - zu B II 2 der Gründe, EEK 3314).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 3 Sa 2334/07

    Besitzstand nach § 71 BAT und nachfolgender Statuswechsel

    Dies setzt aber stets voraus, dass der Angestellte die Voraussetzungen des Eingangssatzes des § 71 BAT erfüllt, was seit dem Wechsel des Klägers zu einer Beschäftigung als Arbeiter im Bereich des Bezirksamts K. von Berlin unter dem Geltungsbereich des BMT-G-O hier nicht mehr der Fall ist (vgl. dazu auch BAG 5 AZR 196/07 vom 19. Dezember 2007, Juris, zu Rn. 17).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 14 Sa 1695/08

    Zur Höhe des pauschalen Leistungsentgelts nach § 16 Abs. 1 LeistungsTV-Bund in

    Auch dieser Umstand kann bei der Betrachtung der Frage, ob eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung vorliegt, mit herangezogen werden (vgl. BAG vom 19.12.2007, 5 AZR 196/07, JURIS).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 114/08

    VBL-Übergangsrecht: (Un-)Beachtlichkeit der Begründung, Aufhebung und Änderung

    Ob die Tarifvertragsparteien damit auch die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hätten, sei von den Gerichten nicht zu prüfen (vgl. BAG ZTR 2008, 379, 380).
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07   

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https://dejure.org/2008,17652
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07 (https://dejure.org/2008,17652)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.05.2008 - 2 Sa 296/07 (https://dejure.org/2008,17652)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 2 Sa 296/07 (https://dejure.org/2008,17652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Keine Anrechnung der Zeit als Arzt im Praktikum bei der Stufenzuordnung im Bereich TV-Ärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Zeit als Arzt im Praktikum als Vordienstzeit nach § 16 Abs. 2 S. 1 oder 2 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30.10.2006 (TV-Ärzte); Voraussetzungen der Anrechnung von Vorzeiten ärztlicher Tätigkeit; Berücksichtigung von ...

  • Judicialis

    TV-Ärzte § 16 Abs. 2

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2008, 379
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Rostock, 16.10.2007 - 1 Ca 1121/07

    Anrechung der AiP-Zeit bei der Stufenfindung im Bereich TV-Ärzte (Länder)

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07
    Das Arbeitsgericht Rostock hat durch Urteil vom 16.10.2007 - 1 Ca 1121/07 - die Klage abgewiesen und dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock (1 Ca 1121/07) vom 16. Oktober 2007 aufzuheben und festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ab dem 01. Juli 2006 Entgelt nach der Entgeltgruppe Ä 1 Stufe 5 des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf die beginnend mit dem 30. November 2006 jeweils monatlich fälligen Differenzbeträge zwischen den Zahlungen gemäß Entgeltgruppe Ä 1 Stufe 4 und Ä 1 Stufe 5 brutto seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 200/95

    Eingruppierung: Assistenzarzt

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07
    In den Entscheidungsgründen hat es unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.1996 - 4 AZR 200/95 - ausgeführt, die AiP-Zeit sei keine ärztliche Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift.
  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.05.2008 - 2 Sa 296/07
    Schließlich ist der Arbeitgeber aber auch befugt, bei einer Ermessensvorschrift eine generelle Vorentscheidung zu treffen, wie er eine Tarifnorm in der Praxis handhaben will (vgl. BAG vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 484/08

    Anrechnung von Zeiten als Ärztin/Arzt im Praktikum (AiP) bei der Stufenzuordnung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Mai 2008 - 2 Sa 296/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 7 Sa 75/08

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Anrechnung von Zeiten einschlägiger

    Insofern steht dem Arbeitgeber ein echter Ermessensspielraum zu (BVerwG, Beschluss vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 - ZTR 2008, 689 ff., zu II 3 c der Gründe = Randnummer 32; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07/05.2008 - 2 Sa 296/07 - ZTR 2008, 379, zu 2 der Gründe = Randnummer 27).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2009 - 5 Sa 182/08

    Eingruppierung eines Arztes - Anrechnung von Dienstzeiten als Arzt im Praktikum -

    Die Zeit als Arzt im Praktikum ist keine ärztliche Tätigkeit im Sinne dieser tarifvertraglichen Vorschrift (ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts, vgl. nur LAG Mecklenburg-Vorpommern, 7. Mai 2008 - 2 Sa 296/07 und LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30. April 2008 - 2 Sa 59/08).
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