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   BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 902/07   

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BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 902/07 (https://dejure.org/2008,4666)
BAG, Entscheidung vom 09.07.2008 - 5 AZR 902/07 (https://dejure.org/2008,4666)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 (https://dejure.org/2008,4666)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich von Arbeitszeiten an einem gesetzlichen Wochenfeiertag durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag innerhalb einer bestimmter Frist; Zahlungsanspruch auf einen Feiertagszuschlag eines im Schichtdienst eingesetzten Arbeitnehmers bei Vorliegen ...

  • Judicialis

    TVöD § 8 Abs. 1 Satz 2 Buchst. d; ; BT-K § 49 Abs. 1; ; BT-K § 49 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung - Feiertagszuschlag; Freizeitausgleich; Krankenhäuser

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 262
  • ZTR 2008, 600
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 03.07.2007 - 1 Sa 1903/06

    Dienstplanmäßiger Schichtdienst - Feiertagszuschlag - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 902/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 2007 - 1 Sa 1903/06 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Nürnberg, 20.03.2008 - 5 Sa 457/06

    Tarifauslegung - Zeitzuschlag für Feiertagsarbeit nach § 8 TVöD BT-K

    Auszug aus BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 902/07
    Die abweichende Auffassung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (20. März 2008 - 5 Sa 457/06 -), es greife die tarifliche Deckelung ein, weil der Arbeitnehmer einschl.
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 465/15

    Feiertagszuschlag - Ausweisung des Freizeitausgleichs im Dienstplan

    Diese Bestimmung erlaubt den von der Beklagten vorgenommenen institutionalisierten (automatischen) Freizeitausgleich (zu dieser Begrifflichkeit für § 49 Abs. 2 TVöD-BT-K BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 17) bei tatsächlich geleisteter Arbeit an gesetzlichen Wochenfeiertagen nicht.

    Die Tarifvertragsparteien haben mit dieser der Klarstellung und dem Beweis dienenden und insoweit zwingenden Bestimmung (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 20) aber ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass es dem Beschäftigten möglich sein muss, den Ausgleich subjektiv als Inanspruchnahme von Freizeit wahrnehmen zu können.

    Ist das nicht der Fall, ist der erhöhte Zuschlag zu gewähren (vgl. BAG 21. August 2013 - 5 AZR 410/12 - Rn. 16; 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 18) .

    Die Zahlung eines Zuschlags von 135 % ist konsequent, weil im Ergebnis zusätzliche Arbeit geleistet wird, wenn kein Freizeitausgleich gewährt wird (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 22) .

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 667/09

    Arbeitszeit eines nach Dienstplan eingesetzten Arbeitnehmers nach dem TVöD

    Während sich nach § 49 Abs. 2 TVöD-BT-K die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, generell um ein Fünftel der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit verringert (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 14 ff., ZTR 2008, 600) , muss nach § 6 Abs. 3 TVöD individuell festgestellt werden, wie viele Stunden der betreffende Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen, wenn er dienstplanmäßig zur Feiertagsarbeit herangezogen worden wäre.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 3/17

    Feiertagszuschlag - Freizeitausgleich - regelmäßige Arbeitszeit - Feiertagsarbeit

    Der Freizeitausgleich muss denselben zeitlichen Umfang wie die Feiertagsarbeit haben (Abweichung von BAG 09.07.2008 - 5 AZR 902/07).

    Entgegen der vom 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 9. Juli 2008 (5 AZR 902/07 - Rn 19) vertretenen Auffassung handelt es sich hierbei aber nicht um einen pauschalierten Ausgleich.

    bb) Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 9. Juli 2008 (5 AZR 902/07 - Rn 17; ebenso im Urteil vom 21. August 2013 (5 AZR 410/12 - Rn 16) ausgegangen, dass § 6.1 Abs. 2 TVöD-K eine institutionalisierten (automatischen) Freizeitausgleich regele.

    cc) Darüber hinausgehend hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 9. Juli 2008 (5 AZR 902/07 - Rn 19) allerdings die Meinung vertreten, der automatische Freizeitausgleich müsse nicht denselben zeitlichen Umfang wie die Feiertagsarbeit haben.

    Diese Beschäftigten sollen einen Ausgleich auch dann erhalten, wenn sie an dem Feiertag dienstplanmäßig frei haben (BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn 16).

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Es hat bereits darauf hingewiesen, dass die ständige Rechtsprechung aus dem Gesetzesrecht unabhängig von tariflichen Definitionen den Begriff des (gesetzlichen) Wochenfeiertags in Abgrenzung zu einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, entwickelt hat (vgl. nur BAG v. 20.06.2013 - 6 AZR 696/11, juris; BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 727/11; BAG v. 08.12.2010 - 5 AZR 667/09, juris; BAG v. 10.12.2008 - 4 AZR 813/07, juris; BAG v. 09.07.2008 - 5 AZR 902/07, juris; BAG v. 23.03.2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 18).
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 410/12

    Vergütung und Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 9. Juli 2008 (- 5 AZR 902/07 - Rn. 14 ff.) zu § 49 TVöD-BT-K, der wörtlich § 6.1 TV-KAH entspricht, entschieden, dass die wegen eines Feiertags erfolgte Reduzierung der dienstplanmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines schichtdienstleistenden Beschäftigten um ein Fünftel eine Gewährung von Freizeitausgleich darstellt.

    § 6.1 Abs. 2 TV-KAH beinhaltet wie § 49 Abs. 2 TVöD-BT-K einen institutionalisierten (automatischen) Freizeitausgleich, der an die Stelle eines Freizeitausgleichs an konkreten Tagen tritt (vgl. BAG 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 17) .

  • BAG, 11.02.2009 - 5 AZR 341/08

    Führung von Arbeitszeitkonten

    Damit soll der Zusammenhang zwischen dieser Arbeit und dem Ausgleich gewahrt und bei besonderer Bezeichnung auch klargestellt werden (Senat 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 15, ZTR 2008, 600).
  • LAG Niedersachsen, 03.06.2014 - 15 Sa 975/13

    Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester für Feiertagsarbeit ohne

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu § 49 Abs. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil - Krankenhäuser (TVöD BT-K) und einer gleichlautenden Regelung in einem anderen Tarifvertrag entschieden, dass die tarifvertragliche Reduzierung der Sollstunden für Feiertage, die auf einen Werktag fallen, einen institutionalisierten Freizeitausgleich darstellen (BAG vom 21.08.2013, 5 AZR 410/12, zitiert nach juris; BAG vom 09.07.2008, 5 AZR 902/07, AP Nr. 1 zu § 8 TVöD).

    Der Freizeitausgleich erfolgt durch Reduzierung der Sollarbeitszeit (BAG vom 17.03.2010, 5 AZR 296/09, AP Nr. 35 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG vom 11.02.2009, 5 AZR 341/08, AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa; BAG vom 09.07.2008, 5 AZR 902/07, a. a. O.).

    Die Verminderung der Arbeitszeit stellt kein Entgelt dar (BAG vom 09.07.2008, 5 AZR 902/07, a.a.O.).

  • LAG Niedersachsen, 03.06.2014 - 15 Sa 967/13

    Tarifliche Vergütung einer Krankenschwester für Feiertagsarbeit ohne

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu § 49 Abs. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, Besonderer Teil - Krankenhäuser (TVöD BT-K) und einer gleichlautenden Regelung in einem anderen Tarifvertrag entschieden, dass die tarifvertragliche Reduzierung der Sollstunden für Feiertage, die auf einen Werktag fallen, einen institutionalisierten Freizeitausgleich darstellen (BAG vom 21.08.2013, 5 AZR 410/12, zitiert nach juris; BAG vom 09.07.2008, 5 AZR 902/07, AP Nr. 1 zu § 8 TVöD).

    Der Freizeitausgleich erfolgt durch Reduzierung der Sollarbeitszeit (BAG vom 17.03.2010, 5 AZR 296/09, AP Nr. 35 zu § 611 BGB Arbeitszeit; BAG vom 11.02.2009, 5 AZR 341/08, AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Lufthansa; BAG vom 09.07.2008, 5 AZR 902/07, a. a. O.).

    Die Verminderung der Arbeitszeit stellt kein Entgelt dar (BAG vom 09.07.2008, 5 AZR 902/07, a.a.O.).

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 696/11

    Bezahlter Freizeitausgleich für Arbeit an einem auf einen Samstag fallenden

    (3) Die ständige Rechtsprechung hat aus dem Gesetzesrecht unabhängig von tariflichen Definitionen den Begriff des (gesetzlichen) Wochenfeiertags in Abgrenzung zu einem Feiertag, der auf einen Sonntag fällt, entwickelt (vgl. nur BAG 19. September 2012 - 5 AZR 727/11 - Rn. 18, 21, 22; 8. Dezember 2010 - 5 AZR 667/09 - Rn. 14, BAGE 136, 290; 10. Dezember 2008 - 4 AZR 813/07 - Rn. 5; 9. Juli 2008 - 5 AZR 902/07 - Rn. 13; 23. März 2006 - 6 AZR 497/05 - Rn. 18) .
  • ArbG Heilbronn, 21.12.2016 - 2 Ca 319/16

    Feiertagszuschlag - institutionalisierter Freizeitausgleich - Vorwegabzug

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits zu § 49 TVöD-BT-K und zu § 6.1 TV-KAH entschieden, dass die wegen eines Feiertages erfolgte Reduzierung der dienstplanmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines schichtdienstleistenden Beschäftigten um ein Fünftel eine Gewährung von Freizeitausgleich darstellt (BAG 09. Juli 2008 - 5 AZR 902/07, zitiert nach juris Rn. 14 ff.; BAG 21. August 2013 - 5 AZR 410/12, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Krankenanstalten, zitiert nach juris Rn. 14).

    Eine Minderung der monatlichen Soll-Arbeitszeit führt nach der Rechtsprechung des BAG, der sich die erkennende Kammer anschließt, zu vergüteter Freizeit in Form eines institutionalisierten (automatischen) Freizeitausgleich, der an die Stelle eines Freizeitausgleichs an konkreten Tagen tritt (BAG 09. Juli 2008 - 5 AZR 902/07, zitiert nach juris Rn. 17).

    Ein Anspruch auf (konkreten) Freizeitausgleich bzw. Zahlung nach § 6.1 Abs. 1 TVöD-K/VKA steht dem Kläger neben § 6.1 Abs. 2 TVöD-K/VKA nicht zu (BAG 09. Juli 2008 - 5 AZR 902/07, zitiert nach juris Rn. 18).

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2015 - 4 Sa 451/14

    Zeitzuschlag, Feiertagszuschlag, Schichtarbeit, Dienstplan, Freizeitausgleich

  • LAG Hessen, 17.05.2011 - 19 Sa 1573/10

    Feiertagszuschlag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2018 - 8 Sa 35/18

    Vergütung für nicht dienstplanmäßige Arbeit an gesetzlichen Wochenfeiertagen nach

  • LAG Hamburg, 04.10.2011 - 2 Sa 33/11

    Vergütungsansprüche für geleistete Feiertagsarbeit - dienstplan- und

  • LAG Hessen, 10.02.2012 - 3 Sa 604/11

    Zeitgutschrift - Verminderung der Sollarbeitszeit - Freizeitausgleich für

  • ArbG Düsseldorf, 15.02.2016 - 2 Ca 5978/15
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