Weitere Entscheidung unten: BAG, 18.03.2010

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   BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09   

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BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09 (https://dejure.org/2010,3220)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2010 - 9 AZR 52/09 (https://dejure.org/2010,3220)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 (https://dejure.org/2010,3220)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BUrlG, § 11 Abs 1 BUrlG, § 13 Abs 1 BUrlG, § 21 S 2 ProtErkl 1 S 3 TVöD vom 01.08.2006, § 24 TVöD vom 01.08.2006
    Urlaubsentgelt - Arbeitszeitänderung - unstete Entgeltbestandteile

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Referenzzeitraum für die Berechnung unsteter Urlaubsentgeltbestandteile i.S.d. § 21 S. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bei einer Reduzierung der Arbeitszeit

  • bag-urteil.com

    Urlaubsentgelt - Arbeitszeitänderung - unstete Entgeltbestandteile

  • Betriebs-Berater

    TVöD - Urlaubsentgelt bei Arbeitszeitänderung

  • rewis.io

    Urlaubsentgelt - Arbeitszeitänderung - unstete Entgeltbestandteile

  • ra.de
  • rewis.io

    Urlaubsentgelt - Arbeitszeitänderung - unstete Entgeltbestandteile

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berücksichtigung von unsteten Entgeltbestandteilen bei Urlaubgsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Referenzzeitraum für die Berechnung unsteter Urlaubsentgeltbestandteile bei Arbeitszeitänderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1376 (Ls.)
  • BB 2010, 1531
  • BB 2011, 891
  • ZTR 2010, 367
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    Das gilt sowohl für die Vergütung solcher Stunden, die voraussichtlich angefallen wären (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 93, 376), als auch für die Zuschläge für die Lage der Arbeitszeit, soweit damit nicht die Abgeltung eines besonderen Aufwands verbunden ist (Senat 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 100, 189).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    Das gilt sowohl für die Vergütung solcher Stunden, die voraussichtlich angefallen wären (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 93, 376), als auch für die Zuschläge für die Lage der Arbeitszeit, soweit damit nicht die Abgeltung eines besonderen Aufwands verbunden ist (Senat 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 100, 189).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 53/09

    Entgeltfortzahlung - tarifliche Abweichung

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    (1) Vom Wortlaut der Protokollerklärung Nr. 1 Satz 3 zu den Sätzen 2 und 3 ist der Sachverhalt, dass zwischen einer Arbeitszeitänderung und dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung weniger als ein voller Kalendermonat liegt, schon nicht erfasst (vgl. für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 53/09 - Rn. 16, NZA 2010, 455).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    Die Tarifvertragsparteien können den Referenzzeitraum verlängern oder verkürzen und auch auf abgerechnete Monate zurückgreifen (vgl. Senat 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 104, 65).
  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 330/90

    Anspruch auf Urlaubslohnaufschlag - Berücksichtigung voller Kalendermonate -

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    Dieser hat zur Auslegung des § 47 BAT angenommen, der Berechnungszeitraum für den Aufschlag zur Urlaubsvergütung beziehe nur die vollen Kalendermonate nach der Änderung der Arbeitszeit und vor dem Beginn des Urlaubs ein (BAG 13. Juni 1991 - 8 AZR 330/90 - zu 3 der Gründe, EzBAT BAT § 47 Urlaubsvergütung Nr. 13 ).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    Die Tarifvertragsparteien können den Referenzzeitraum verlängern oder verkürzen und auch auf abgerechnete Monate zurückgreifen (vgl. Senat 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 104, 65).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    Antragsänderungen können aber aus prozessökonomischen Gründen dann zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt und auf den unstreitigen Parteivortrag stützt (vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe mwN, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35).
  • LAG München, 11.11.2008 - 8 Sa 318/08

    Entgeltfortzahlung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 52/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. November 2008 - 8 Sa 318/08 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Nach § 559 Abs. 1 ZPO sind Klageänderungen und -erweiterungen in der Revisionsinstanz grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - Rn. 35, AP BUrlG § 11 Nr. 67) .
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

    Hieraus folgt für die Tarifvertragsparteien ein eingeschränkter Gestaltungsspielraum, der zum Beispiel die Berechnung des Urlaubsentgelts entsprechend dem konkreten Lohnausfall, die Erweiterung des gesetzlichen Referenzzeitraums, eine Vereinfachung der Entgeltberechnung anhand von Pauschalierungen für variable Lohnbestandteile oder auch eine Berücksichtigung von Zeiten der Kurzarbeit beinhalten kann (vgl. Senat 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - Rn. 16, ZTR 2010, 367; 19. Januar 2010 - 9 AZR 427/09 - Rn. 46; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15, aaO; 17. November 2009 - 9 AZR 844/08 - Rn. 39, 40, EzA BUrlG § 13 Nr. 59 ; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 1, 2 c der Gründe, BAGE 104, 65; 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A II 2 der Gründe, aaO; 20. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - zu I 2 a, 4 der Gründe, BAGE 93, 376) .

    Überschritten wird dieser Gestaltungsspielraum mit der zielgerichteten Herausnahme fester Vergütungsbestandteile, die ohne urlaubsbedingte Freistellung angefallen wären, wie etwa bei der Herausnahme von Zuschlägen für die Lage der Arbeitszeit, die nicht bloß der Abgeltung eines besonderen Aufwands dienen (Senat 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - Rn. 27, ZTR 2010, 367; 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 100, 189) .

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Tarifvertragsparteien mit einer ersatzlosen Herausnahme des um 6, 97 Euro erhöhten Stundenlohns und der übertariflichen Vergütungsbestandteile ihren Gestaltungsspielraum für den tariflichen Mehrurlaub überschritten hätten (vgl. zu den Grenzen tariflicher Regelungsmacht: Senat 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - Rn. 27, ZTR 2010, 367) .

    Das gilt sowohl für die Vergütung solcher Stunden, die voraussichtlich angefallen wären, als auch für Zuschläge für die Lage der Arbeitszeit, soweit damit nicht die Abgeltung eines besonderen Aufwands verbunden ist (Senat 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - Rn. 27, ZTR 2010, 367) .

  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 557/09

    Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Eine korrekte mathematische Berechnung eines Tagesdurchschnitts hat hier zu berücksichtigen, dass sich die geringere Anzahl von Arbeitstagen im Divisor niederschlagen muss (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - Rn. 32, ZTR 2010, 367).

    Hinsichtlich dieser nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile gilt nach § 21 Satz 2 TVöD das in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG normierte Referenzprinzip mit zulässigen tariflichen Abweichungen (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - ZTR 2010, 367; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15, EzA BUrlG § 13 Nr. 60; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 104, 65).

    Bestimmend sind die in diesen Referenzzeitraum entstandenen Ansprüche (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - ZTR 2010, 367).

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2014 - 16 Sa 214/14

    Berechnung von Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung nach Rahmentarifvertrag für

    aaa)So wurde zum Beispiel die Berechnung des Urlaubsentgelts entsprechend dem konkreten Lohnausfall, die Erweiterung des gesetzlichen Referenzzeitraums und auch eine Vereinfachung der Entgeltberechnung anhand von Pauschalierungen für variable Lohnbestandteile als zulässig angesehen (BAG v. 21. September 2010 - 9 AZR 510/09, BAGE 135, 301; 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09, ZTR 2010, 367; 17. November 2009 - 9 AZR 844/08, EzA BUrlG § 13 Nr. 59; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01, BAGE 104, 65; 20. Februar 2000 - 9 AZR 107/99, BAGE 93, 376).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    Denn es ist allgemein anerkannt, dass Antragsänderungen jedenfalls aus prozessökonomischen Gründen dann zugelassen werden können, wenn es sich dabei um Beschränkungen oder Erweiterungen iSv. § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt oder auf den unstreitigen Parteivortrag stützt (BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 52/09 - Rn. 35, ZTR 2010, 367) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2011 - 9 Sa 238/11

    Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung - Rufbereitschaft nach TV-L

    Gegen die Ansicht des beklagten Landes spricht entscheidend auch die Protokollerklärung Nr. 2 zu § 21 Satz 2 und 3. Hier wird ausdrücklich auf die Entgeltbestandteile abgestellt, die zugestanden haben bzw. zustanden (vgl. auch BAG 23.2.2010 -9 AZR 52/09-, juris).
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Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,855
BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07 (https://dejure.org/2010,855)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 6 AZR 434/07 (https://dejure.org/2010,855)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 (https://dejure.org/2010,855)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft hinsichtlich ehegattenbezogener Vergütungsbestandteile

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft hinsichtlich ehegattenbezogener Vergütungsbestandteile - Auslandszuschlag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Nr 8 Abs 1 S 1 Buchst a TVöD BT-V, § 55 Abs 2 S 1 BBesG, § 55 Abs 2 Anl VIa BBesG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft hinsichtlich ehegattenbezogener Vergütungsbestandteile - Auslandszuschlag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ortszuschlag für Stiefkinder in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • bag-urteil.com

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft hinsichtlich ehegattenbezogener Vergütungsbestandteile - Auslandszuschlag

  • rewis.io

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft hinsichtlich ehegattenbezogener Vergütungsbestandteile - Auslandszuschlag

  • ra.de
  • rewis.io

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft hinsichtlich ehegattenbezogener Vergütungsbestandteile - Auslandszuschlag

  • rechtsportal.de

    Ortszuschlag für Stiefkinder in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichbehandlung bei Auslandszulagen: Anspruch des Partners einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auf den Zuschlag wie Verheiratete

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1333
  • DB 2010, 1295
  • NZA-RR 2010, 664
  • ZTR 2010, 367
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Mittelbar werden deshalb durch Leistungen, die den Bestand einer Ehe voraussetzen und verpartnerten Homosexuellen deshalb nicht gewährt werden, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 87, 92, ZTR 2009, 642; 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - Rn. 21, NJW 2008, 209).

    Für eine zulässige Differenzierung bei der Höhe des an verheiratete und verpartnerte Angestellte gezahlten Auslandszuschlags ist ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung erforderlich, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 86, aaO).

    Mit diesem strengen Kontrollmaßstab bei einer auf die sexuelle Orientierung bezogenen Ungleichbehandlung schließt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an die Rechtsentwicklung im Europarecht an (vgl. 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 88, 93, aaO; zur Möglichkeit, das Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung des Art. 1 der RL 2000/78/EG europarechtlich als Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes zu begreifen siehe Preis/Temming NZA 2010, 185, 189 f.).

    Sie indiziert einen solchen Verstoß aber und verlangt das Vorliegen plausibler Gründe für den Systembruch (st. Rspr., vgl. nur BVerfG 6. November 1984 - 2 BvL 16/83 - BVerfGE 68, 237, 253; zuletzt 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 94, ZTR 2009, 642; vgl. auch ErfK/Schmidt 10. Aufl. Art. 3 GG Rn. 43).

    Hierfür bedarf es jenseits des bloßen Abstellens auf die Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung anderer Lebensformen, die wie die eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zielen der Ehe vergleichbar sind, rechtfertigt (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 105, ZTR 2009, 642; vgl. auch Ingrid Schmidt FS Wißmann S. 80, 88).

    In diesem Sonderfall einer vollständigen Bezugnahme hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen auf gesetzliche Bestimmungen, ohne dass den Tarifvertragsparteien die Verfassungswidrigkeit der Tarifnorm bewusst war, ist davon auszugehen, dass es ihrem Willen entspricht, die eingetragenen Lebenspartner auch für die Zukunft mit verheirateten, im Ausland tätigen Angestellten gleichzustellen (vgl. BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 124, ZTR 2009, 642; zur Korrektur des Tarifrechts für die Zukunft allgemein ErfK/Schmidt 10. Aufl. Art. 3 GG Rn. 59 mwN).

    Die Tarifvertragsparteien sind nicht daran gehindert, die Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG durch eine grundlegende Neugestaltung des Auslandszuschlags gleichermaßen für die Ehe wie für die Lebenspartnerschaft auszuräumen (vgl. BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 125, ZTR 2009, 642).

    Sollten die Tarifvertragsparteien oder der Gesetzgeber in einer Regelung, auf die die Tarifvertragsparteien verweisen, künftig den Auslandszuschlag nicht mehr an das bloße Merkmal "verheiratet", sondern an andere oder zusätzliche Merkmale knüpfen, sollten sie etwa einen höheren Grundzuschlag für Familien als für Verheiratete ohne Kinder vorsehen (zur Verfassungskonformität einer solchen Regelung vgl. BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 103, aaO), wäre der Feststellungsausspruch, durch den der Kläger seinem Antrag und der aktuellen Rechtslage entsprechend mit Verheirateten gleichgestellt wird, obsolet.

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Sie ist von der Gleichgeschlechtlichkeit der Partner gekennzeichnet und damit keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG, wie sie § 55 Abs. 2 BBesG ersichtlich voraussetzt (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 281 für § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 für § 40 BBesG).

    Eine ergänzende Tarifauslegung scheidet deshalb aus (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 284).

    bb) Allerdings dürfen Tarifvertragsparteien bei der Gewährung sozialer Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis typisierend an die durch Eheschließung geschaffene Pflichtenlage anknüpfen, weil insoweit ein Bezug zu Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen und damit zur Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien besteht (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 286).

    Differenzierungen zugunsten von Ehepaaren gegenüber anderen, auch staatlich geordneten und rechtlich verfestigten Einstandsgemeinschaften (zu diesem Begriff siehe Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 280), wie es die eingetragene Lebenspartnerschaft ist, bleiben entgegen kritischer Stimmen, die gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts laut geworden sind, jedenfalls im Tarifbereich, aber wohl auch bei gesetzlichen Regelungen zulässig (aA Hillgruber JZ 2010, 41, 42).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Sie ist von der Gleichgeschlechtlichkeit der Partner gekennzeichnet und damit keine Ehe iSd. Art. 6 Abs. 1 GG, wie sie § 55 Abs. 2 BBesG ersichtlich voraussetzt (vgl. Senat 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277, 281 für § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868 für § 40 BBesG).

    Der Senat brauchte daher auch nicht zu entscheiden, ob die Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf den Auslandszuschlag der Situation von Ehegatten vergleichbar ist (zu dieser Anforderung vgl. EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757), oder ob dies wegen der nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung beider Familienstände zu verneinen ist (so für den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - mwN, NJW 2008, 868; mit Beschluss vom 26. Mai 2009 - 2 B 80.08 - hat das BVerwG gleichwohl die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vereinbar ist; das VG Berlin 7. Mai 2009 - 7 A 95.07 - hat eine Diskriminierung eingetragener Lebenspartner hinsichtlich des Auslandszuschlags bejaht; ebenso für die Hinterbliebenenversorgung BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3), und welche Bedeutung Art. 6 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang zukäme.

    Schließlich bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen Ungleichbehandlungen, die an den Familienstand anknüpfen, wie vom Europäischen Gerichtshof in der Maruko-Entscheidung ohne nähere Begründung in Abweichung von den Schlussanträgen von Generalanwalt Colomer (6. September 2007 - C-267/06 - Rn. 96, aaO) angenommen, zu einer unmittelbaren Diskriminierung gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner führen können, oder ob lediglich eine mittelbare Diskriminierung in Betracht kommt (so BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - Rn. 19 ff., aaO; vgl. auch ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 1 AGG Rn. 13; EuGH 31. Mai 2001 - C-122/99 P - und - C-125/99 P - Rn. 48, Slg. 2001, I-4319 prüft neutral lediglich die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes).

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Umgekehrt können sie eine Lebenspartnerschaft mit einer Person ihres eigenen Geschlechts begründen, nicht aber mit der des anderen Geschlechts (vgl. BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 352; 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - Rn. 15, NJW 2008, 209).

    Mittelbar werden deshalb durch Leistungen, die den Bestand einer Ehe voraussetzen und verpartnerten Homosexuellen deshalb nicht gewährt werden, Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung ungleich behandelt (BVerfG 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - Rn. 87, 92, ZTR 2009, 642; 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - Rn. 21, NJW 2008, 209).

    Bereits dies führt zu einer unverhältnismäßigen, mit dem Zweck des Auslandszuschlags nicht mehr in Einklang bestehenden Benachteiligung des Angestellten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt (vgl. BVerfG 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - Rn. 20, 23, NJW 2008, 209 für § 40 BBesG; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des LPartG vgl. schon 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878 für den Ortszuschlag nach § 29 Abschn. B BAT).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Die unzulässigerweise ausgeklammerten Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass er bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (vgl. BVerfG 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 ua. - BVerfGE 85, 191, 211 f.; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 247 f.).

    Schon aus Gründen des Vertrauensschutzes kann die gebotene Gleichheit nicht dadurch hergestellt werden, dass den begünstigten verheirateten Angestellten die Auslandszulage für die Vergangenheit gekürzt wird (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 248).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

    aa) Der Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 GG richtet sich nur an die staatliche Ordnung, nicht aber an die Tarifvertragsparteien als Vereinigungen privaten Rechts (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 20, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Der Senat brauchte daher auch nicht zu entscheiden, ob die Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf den Auslandszuschlag der Situation von Ehegatten vergleichbar ist (zu dieser Anforderung vgl. EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., Slg. 2008, I-1757), oder ob dies wegen der nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Ausgestaltung beider Familienstände zu verneinen ist (so für den Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - mwN, NJW 2008, 868; mit Beschluss vom 26. Mai 2009 - 2 B 80.08 - hat das BVerwG gleichwohl die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG mit dem Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung vereinbar ist; das VG Berlin 7. Mai 2009 - 7 A 95.07 - hat eine Diskriminierung eingetragener Lebenspartner hinsichtlich des Auslandszuschlags bejaht; ebenso für die Hinterbliebenenversorgung BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3), und welche Bedeutung Art. 6 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang zukäme.

    Schließlich bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen Ungleichbehandlungen, die an den Familienstand anknüpfen, wie vom Europäischen Gerichtshof in der Maruko-Entscheidung ohne nähere Begründung in Abweichung von den Schlussanträgen von Generalanwalt Colomer (6. September 2007 - C-267/06 - Rn. 96, aaO) angenommen, zu einer unmittelbaren Diskriminierung gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner führen können, oder ob lediglich eine mittelbare Diskriminierung in Betracht kommt (so BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33.06 - Rn. 19 ff., aaO; vgl. auch ErfK/Schlachter 10. Aufl. § 1 AGG Rn. 13; EuGH 31. Mai 2001 - C-122/99 P - und - C-125/99 P - Rn. 48, Slg. 2001, I-4319 prüft neutral lediglich die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Sie bleiben so Herr des Verfahrens (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346).

    Die für den Tarifvertrag vorgeschriebene Schriftform (§ 1 Abs. 2 TVG) ist durch die Verkündung als Gesetz und Veröffentlichung im Bundesanzeiger gewahrt (vgl. Senat 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - Rn. 17, BAGE 116, 346).

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Wegen der grundlegenden Neuregelung des Auslandszuschlags durch § 53 BBesG in der ab dem 1. Juli 2010 geltenden Fassung verbleibt den Tarifvertragsparteien des TVöD und des HausTV kaum eine andere Regelungsmöglichkeit, als den verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Zeit bis zum 30. Juni 2010 dadurch zu genügen, dass sie den erhöhten Auslandszuschlag auch verpartnerten Angestellten gewähren, die den Lebenspartner in den Haushalt aufgenommen haben (vgl. BVerfG 8. Oktober 1980 - 1 BvL 122/78 ua. - BVerfGE 55, 100, 113 f.).
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 323/02

    Kein Verzicht auf Reisekostenvergütung bei Tarifbindung

    Auszug aus BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
    Die gesetzlichen Bestimmungen über den Auslandszuschlag entfalten deshalb im Bereich des TVöD Wirkung als Tarifrecht (vgl. Senat 11. September 2003 - 6 AZR 323/02 - BAGE 107, 272, 274 für die Bezugnahme auf das SächsRKG; vgl. BAG 14. Juni 1972 - 4 AZR 268/71 - BAGE 24, 300, 305 für die Bezugnahme auf den Haushaltszuschlag nach § 26 BBesG 1971).
  • BAG, 10.03.2004 - 4 AZR 140/03

    Dynamische tarifliche Blankettverweisung im Nachwirkungszeitraum - Tarifauslegung

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 682/07

    Vergleichsentgelt nach § 5 TVÜ-VKA

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

  • VG Berlin, 07.05.2009 - 7 A 95.07

    Eingetragene Lebenspartner haben Anspruch auf Beihilfe, Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

  • BVerwG, 26.05.2009 - 2 B 80.08
  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 426/06

    Nachwirkender Tarifvertrag - dynamische Verweisung

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 114/08

    Vergütung stundenweiser Rufbereitschaft im TVöD-V

  • BVerwG, 21.08.1997 - 2 C 40.96

    Auslandszuschlag - Unentgeltlich bereitgestellte Unterkunft - Unentgeltlich

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung -

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

  • BAG, 21.11.1996 - 6 AZR 222/96

    Kaufkraftausgleich für Auslandsbedienstete

  • LAG München, 10.05.2007 - 2 Sa 1253/06

    Auslandszuschlag

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 1252/79

    Ersatz der Kosten für Umzug

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00

    Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach

  • ArbG München, 26.10.2006 - 25 Ca 6094/06

    Auslandszuschlag für in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Partner am

  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78

    Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Er weist darauf hin, dass das Bundesarbeitsarbeitsgericht bei zwei Entscheidungen zum Auslandszuschlag (6 AZR 434/07) und zum kinderbezogenen Entgeltbestandteil im Ortszuschlag für Stiefkinder von Lebenspartnern (6 AZR 156/09) - anders als der Bundesfinanzhof - die Ausführungen des Ersten Senats, wonach zur Begründung der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft die bloße Verweisung auf die Ehe und ihren durch Art. 6 Abs. 1 GG gebotenen Schutz nicht ausreiche, als bindend angesehen habe.
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Er erweist sich entgegen der Annahme der Revision auch nicht deswegen als unbegründeter Globalantrag, weil der Kläger keine zeitliche Begrenzung auf den unveränderten Fortbestand der tarifvertraglichen Regelung vorgenommen hat (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 66) .
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deshalb anerkannt, dass die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt ist (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1) .

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

    Den Ausschluss gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner von tariflichen familienstandsbezogenen Leistungen hat es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - und - 6 AZR 156/09 -).

    Die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen ist deshalb durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes begrenzt (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 -).

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Eine Anpassung "nach oben" für die Vergangenheit ist bisher grundsätzlich nur bei Nichtigkeit einer Ausnahmeregelung erfolgt, wenn nach dem Regelungstatbestand unter Berücksichtigung der Zusatzbelastung des Arbeitgebers anzunehmen war, dass die Tarifvertragsparteien die Regelung auch mit erweitertem Anwendungsbereich getroffen hätten (vgl. BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236) , oder die Benachteiligung für die Vergangenheit nur durch eine Anpassung "nach oben" beseitigt werden konnte (vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 156/09 - Rn. 54, BAGE 133, 354; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 37, BAGE 129, 93; 13. November 1985 - 4 AZR 234/84 - BAGE 50, 137) .

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist deshalb anerkannt, dass die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien zur rückwirkenden Änderung tarifvertraglicher Regelungen durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes der Normunterworfenen begrenzt ist (BAG 23. November 1994 - 4 AZR 879/93 - BAGE 78, 309; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 58, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1) .

  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Den Ausschluss gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartner von tariflichen familienstandsbezogenen Leistungen hat es als Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG angesehen (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - und - 6 AZR 156/09 -).
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Die Befugnis, in Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes auf die für Beamte geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen, sofern diese Bestimmungen eindeutig sind und mit der tariflichen Regelung in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen - was vorliegend der Fall ist -, ist von der den Tarifvertragsparteien durch Art. 9 Abs. 3 GG übertragenen Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder sinnvoll zu ordnen, umfasst (BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 22) .

    Die in Bezug genommenen Bestimmungen sind daher integraler Bestandteil des Tarifrechts und entfalten deshalb im Bereich des TVöD-V auch Wirkung als Tarifrecht (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 25) .

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

    Das setzt voraus, dass diese Bestimmungen eindeutig sind und mit der tariflichen Regelung in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 22 mwN) .

    Die Tarifvertragsparteien können die Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen jederzeit aufheben oder ändern (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 22; 15. Dezember 2005 -  6 AZR 227/05  - Rn. 17, BAGE 116, 346 ) .

    c) Die für den Tarifvertrag vorgeschriebene Schriftform des § 1 Abs. 2 TVG ist durch die Verkündung als Gesetz und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gewahrt (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 24 mwN) .

    Die gesetzlichen Bestimmungen über den Kaufkraftausgleich gelten aufgrund der Verweisung als Tarifnormen (vgl. BAG 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 25; 11. September 2003 -  6 AZR 323/02  - zu I 3 der Gründe, BAGE 107, 272 ) .

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 966/08

    Vergleichsentgelt - Neuberechnung - Wehrdienst des Sohnes

    Die unzulässigerweise ausgeklammerten Personen haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn der Normgeber nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen kann oder wenn anzunehmen ist, dass er bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätte (Senat 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 36, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 57).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

    Sie müssen hierbei jedoch aufgrund der Schutzpflichtfunktion der Grundrechte den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 GG beachten (st. Rspr. des Senats, vgl. 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 30. Oktober 2008 - 6 AZR 32/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 1; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 33, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 26, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20) .

    Die gleichheitswidrig ausgenommenen Beschäftigten haben jedoch dann Anspruch auf die Vergünstigung, wenn die Tarifvertragsparteien nur auf diesem Weg dem Gleichheitssatz Rechnung tragen können oder wenn anzunehmen ist, dass sie bei Beachtung des Gleichheitssatzes alle zu berücksichtigenden Personen in die Vergünstigung einbezogen hätten (vgl. Senat 22. April 2010 - 6 AZR 966/08 - Rn. 43, AP GG Art. 3 Nr. 322 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 5 Abs. 2 Ortszuschlag Nr. 20; 18. März 2010 - 6 AZR 434/07 - Rn. 57, AP GG Art. 3 Nr. 321 = EzTöD 100 TVöD-AT § 2 Diskriminierung sexuelle Orientierung Nr. 1; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 36, AP TVÜ § 11 Nr. 2 = EzTöD 320 TVÜ-VKA § 11 Abs. 1 Nr. 13) .

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

  • BAG, 24.06.2010 - 6 AZR 1037/08

    TVöD - Besitzstandszulage - Sonderurlaub des Ehegatten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12

    Lebensaltersstufen; unzulässige Anschlussberufung - Altersdiskriminierende

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2013 - 3 Sa 1060/12 3 Sa 1092/12 3 Sa 29/13

    Lebensalterstufen im BAT - unzulässige Altersdiskriminierung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 17 A 674/08

    Diskriminierung wegen sexueller Identität wegen Verweigerung einer

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 TaBV 27/11

    Weiterbeschäftigung von Fluglotsen über die tarifliche Altersgrenze hinaus;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.06.2013 - 18 Sa 118/13

    Zinsanspruch auf Vergütungsdifferenzen

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2010 - 3 Sa 12/09

    Überleitung von leistungsgeminderten Arbeitnehmern mit Lohnstandssicherung vom

  • VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10

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  • VG Münster, 14.06.2010 - 4 K 901/09

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 24 Sa 2073/12

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  • ArbG Cottbus, 04.04.2012 - 2 Ca 1842/11

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  • VG Frankfurt/Main, 24.10.2011 - 9 K 578/11
  • ArbG Erfurt, 12.05.2023 - 2 Ca 1757/22
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