Weitere Entscheidung unten: BAG, 23.03.2010

Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1531
BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 (https://dejure.org/2010,1531)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 5 AZR 106/09 (https://dejure.org/2010,1531)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 (https://dejure.org/2010,1531)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 72 Abs 5 ArbGG, § 74 Abs 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO
    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerstatus einer nebenberuflichen Lehrkraft an einer Abendrealschule

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstatus einer nebenberuflichen Lehrkraft an einer Abendrealschule

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmerstatus: Voraussetzungen für die Zuordnung von Lehrkräften an Abendrealschulen als Arbeitnehmer anhand einer typischen Betrachtungsweise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nebenberufliche Lehrkraft an der Abendrealschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 840 (Ls.)
  • NZA 2010, 964
  • DB 2010, 964
  • ZTR 2010, 424
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Aufgrund dieser typisierenden Betrachtungsweise hat der Senat bereits entschieden, dass Lehrer an Abendgymnasien regelmäßig Arbeitnehmer des Schulträgers sind (12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124).

    Der Senat hat zwar seine typisierende Unterscheidung zwischen Lehrern an allgemeinbildenden Schulen einerseits und außerhalb schulischer Lehrgänge Unterrichtenden andererseits ua. darauf gestützt, dass für den Unterricht an allgemeinbildenden Schulen - auch des zweiten Bildungswegs - ein dichtes Regelwerk von Vorschriften bestehe (vgl. Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 84, 124).

    cc) Das Fehlen einer Erziehungsaufgabe bei Unterricht im zweiten Bildungsweg ist wegen des Alters der Schüler kein taugliches Kriterium für die Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft der dort tätigen Lehrkräfte (Senat 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - BAGE 84, 124).

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse (§ 256 Abs. 1 ZPO) daran, dass das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses alsbald festgestellt werde (vgl. nur Senat 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3).

    Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (Senat 9. März 2005 - 5 AZR 493/04 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3; 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 158).

    Er erteilt nicht bloß - wie in dem der Entscheidung des Senats vom 9. März 2005 (- 5 AZR 493/04 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 167 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 3) zugrunde liegenden Fall - Zusatzunterricht, sondern Pflichtunterricht (vgl. § 3 Abs. 1 VO 2006).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - BAGE 115, 1; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310).

    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Sofern nicht eine tarifliche Vergütungsregelung unmittelbar gilt, wird die übliche Vergütung geschuldet (Senat 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - BAGE 100, 1).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 13, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - BAGE 115, 1; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB; Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263).
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Die zwingenden gesetzlichen Regelungen für Arbeitsverhältnisse können nicht dadurch abbedungen werden, dass die Parteien ihrem Arbeitsverhältnis eine andere Bezeichnung geben (vgl. Senat 22. August 2001 - 5 AZR 502/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 109 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 86; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Zudem ist der Kläger zur persönlichen Dienstleistung verpflichtet (§ 2 Abs. 5 Honorarvertrag), ein typisches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis (BAG 13. März 2008 - 2 AZR 1037/06 - Rn. 25, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 176 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 159; vgl. auch Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - zu II der Gründe, BAGE 86, 170).
  • ArbG Freiburg, 05.02.2008 - 3 Ca 397/07

    Arbeitnehmerstatus - Lehrkraft an einer Abendrealschule aufgrund Honorarvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 5. Februar 2008 - 3 Ca 397/07 - abgeändert:.
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit (vgl. dazu BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 120 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 17) ist der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung ua. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil (etwa aufgrund einer Klage auf Beschäftigung mit der früheren Tätigkeit) die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststeht (vgl. zur Gestaltungswirkung des Urteils nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und der vorläufigen Bindung an die Leistungsbestimmung BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 54; 28. Juli 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, BGHZ 167, 139; MünchKommBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 45, 47 ff.; Erman/Hager 13. Aufl. § 315 BGB Rn. 22; Palandt/Grüneberg 71. Aufl. § 315 BGB Rn. 16 f. - jeweils mwN; vgl. zur Verbindlichkeit einer Weisung und der möglichen Verpflichtung des Arbeitgebers, einzelne Weisungen wegen eines Gewissenskonflikts des Arbeitnehmers durch Neuausübung des Direktionsrechts zu verändern, BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 25 , EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 8 R 761/14

    Musikschullehrer versicherungspflichtig beschäftigt

    Das BAG hat bei der Frage, ob Lehrer und Dozenten Selbständige oder Arbeitnehmer sind, im Wege einer typisierenden Betrachtung (vgl. dazu BAG, Urteil v. 13.11.1991, 7 AZR 31/91, BAGE 69, 62; BAG, Urteil v. 12.9.1996, 5 AZR 104/95, BAGE 84, 124; BAG, Urteil v. 9.7.2003, 5 AZR 595/02, AP Nr. 158 zu § 611 BGB; BAG, Urteil v. 20.1.2010, 5 AZR 106/09, AP Nr. 120 zu § 611 BGB; BAG, Urteil v. 15.2.2012, 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731) auch darauf abgestellt, ob die Lehrkraft an einer allgemeinbildenden Schule oder einer mit dieser vergleichbaren Lehreinrichtung tätig geworden ist.
  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    Dagegen können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 14; 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 19; 9. Juli 2003 - 5 AZR 595/02 - zu II 2 der Gründe; Reinecke ZTR 2013, 531, 532 ff.) .

    Methodische und didaktische Anweisungen zur Unterrichtsgestaltung können sowohl bei Volkshochschuldozenten als auch im Hochschul- und Universitätsbereich zu fremdbestimmter persönlicher Abhängigkeit führen (vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - zu III 5 d aa und bb der Gründe, BAGE 69, 62; 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - zu B II 4 c aa der Gründe; im Unterschied dazu für Lehrkräfte, die nicht an Universitäten oder Hochschulen und nicht als Volkshochschuldozenten tätig sind, zB BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 14; 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 19; grundlegend 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - zu II der Gründe, BAGE 84, 124; LAG Düsseldorf 18. März 2013 - 9 Sa 1746/12 - zu I 1 a aa der Gründe mwN: nicht individualisierende, sondern typisierende Betrachtung) .

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Rechtsprechung
   BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3112
BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 (https://dejure.org/2010,3112)
BAG, Entscheidung vom 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 (https://dejure.org/2010,3112)
BAG, Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 (https://dejure.org/2010,3112)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter - und ihre Reihenfolge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2298
  • NZA 2010, 779
  • DB 2010, 1020
  • ZTR 2010, 424
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (für die st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 10, NJW 2009, 907; siehe auch BGH 9. März 1976 - X ZB 17/74 - zu II 1 der Gründe, NJW 1976, 1688).

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 8, NJW 2009, 907; 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 - zu II 2 b aa, bb der Gründe, NJW 2005, 3345).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. nur BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7).

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 10 mwN).

  • BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Die schlichte Gegenüberstellung der fallbezogenen Ausführungen des Landesarbeitsgerichts und des vom Beschwerdeführer daraus abgelesenen abstrakten Rechtssatzes genügt regelmäßig nicht (vgl. BAG 6. Dezember 2006 - 4 AZN 529/06 - Rn. 9, AP ArbGG 1979 § 72a Divergenz Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 111).
  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nur anzunehmen, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falls ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist (st. Rspr., vgl. BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 8, NJW 2009, 907; 26. Juli 2005 - 1 BvR 85/04 - zu II 2 b aa, bb der Gründe, NJW 2005, 3345).
  • BAG, 01.03.2005 - 9 AZN 29/05

    Gehörsrüge - Rechtsausführungen

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Diese Voraussetzungen sind nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ArbGG in der Beschwerdebegründung darzulegen (Senat 1. März 2005 - 9 AZN 29/05 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 114, 57).
  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Hiervon kann nur die Rede sein, wenn sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (für die st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 10, NJW 2009, 907; siehe auch BGH 9. März 1976 - X ZB 17/74 - zu II 1 der Gründe, NJW 1976, 1688).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZN 195/05

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gehörsrüge - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Es genügt, wenn der Schluss gerechtfertigt ist, dass das Berufungsgericht bei richtigem Verfahren möglicherweise anders entschieden hätte (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZN 195/05 - zu II 2 der Gründe, BAGE 114, 295).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZN 1062/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör - faires Verfahren

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Ein Gericht verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BAG 20. März 2008 - 8 AZN 1062/07 - Rn. 10 mwN, EzA ArbGG 1979 § 72 Nr. 38).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht schon dann vor, wenn zur Bestimmung des gesetzlichen Richters auslegungsbedürftige Begriffe verwendet werden (BVerfG 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - zu C I 4 der Gründe, BVerfGE 95, 322).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZN 281/04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz

    Auszug aus BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09
    Daneben ist aufzuzeigen, dass das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (st. Rspr., vgl. BAG 15. September 2004 - 4 AZN 281/04 - zu II 2.1 der Gründe, BAGE 112, 35).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 11 Sa 663/08

    Geständnis iSd § 288 ZPO über Arbeitgebereigenschaft - Verdachtskündigung -

  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung

    Ein Gericht verstößt dann gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessteilnehmer nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (Senat 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 25, EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 122).
  • BAG, 20.06.2023 - 1 AZN 99/23

    Richterlicher Geschäftsverteilungsplan - Hilfsliste

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. nur BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - Rn. 7; BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 12) .

    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG liegt nicht schon dann vor, wenn zur Bestimmung des gesetzlichen Richters auslegungsbedürftige Begriffe verwendet werden (BVerfG 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - zu C I 4 der Gründe, BVerfGE 95, 322; BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 9) .

    Das setzt voraus, dass sich das Gericht bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts, zB BVerfG 12. November 2008 - 1 BvR 2788/08 - Rn. 10; BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZN 640/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige

    a) Dabei kann dahinstehen, in welchem Umfang Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts angesichts von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, dessen Zweck verlangt, dass die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfG 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16, 2 BvR 2034/16 - Rn. 21 mwN) , auslegbar sind (vgl. dazu etwa BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 9; Kissel/Mayer GVG 9. Aufl. § 16 Rn. 9 f. und § 21e Rn. 95; MüKoZPO/Zimmermann 5. Aufl. § 21e GVG Rn. 15, jeweils mwN) .
  • BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10

    Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Zwar ist nicht jeder Fehler bei der Geschäftsverteilung ein absoluter Revisionsgrund (vgl. BAG 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - Rn. 13, AP GG Art. 101 Nr. 63 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 122) .
  • BVerwG, 29.02.2012 - 6 PB 22.11

    Besetzung des Gerichts; Mitwirkung eines ehrenamtlichen Richters trotz

    a) Nicht vorschriftsmäßig besetzt im Sinne von § 547 Nr. 1 ZPO ist das beschließende Gericht bei einem Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Garantie des gesetzlichen Richters (vgl. BAG, Urteile vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 412/01 - BAGE 101, 145 , vom 20. Juni 2007 - 10 AZR 375/06 - AP Nr. 6 zu § 547 ZPO Rn. 16 und vom 26. September 2007 - 10 AZR 35/07 - AP Nr. 7 zu § 547 ZPO Rn. 11 sowie Beschlüsse vom 23. März 2010 - 9 AZN 1030/09 - AP Nr. 63 zu Art. 101 GG Rn. 10 und vom 9. Juni 2011 - 2 ABR 35/10 - juris Rn. 16).
  • LAG Hamm, 14.01.2011 - 13 TaBV 46/10

    Gleichheitswidrige Vorschrift zur Beteiligung von Arbeitnehmern eines

    Allerdings gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten das Recht, sich vor einer Entscheidung zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern ( hier und im Folgenden zuletzt BAG, 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 - AP GG Art. 101 Nr. 63).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2010 - 6 Sa 336/09

    Kündigungsschutzklage - Landesverband einer Gewerkschaft - gesetzlicher Richter

    Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht, kann nur anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BAG 23.03.2010 - 9 AZN 1030/09 im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08; 24.02.2009 - 1 BvR 182/09).
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