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   BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08   

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https://dejure.org/2010,471
BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08 (https://dejure.org/2010,471)
BAG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 AZR 392/08 (https://dejure.org/2010,471)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 (https://dejure.org/2010,471)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • openjur.de

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes; Kleinbetrieb

  • Bundesarbeitsgericht

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 KSchG
    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb

  • bag-urteil.com

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Mindestbetriebsgröße im Kündigungsschutzgesetz

  • Betriebs-Berater

    Kleinbetrieb - Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • rewis.io

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • ra.de
  • rewis.io

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 23
    Voraussetzungen für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterteilung eines Unternehmens in mehrere Kleinbetriebe ? Durchbrechung des Betriebsbezugs des Schwellenwerts des KSchG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • heise.de (Pressebericht, 08.11.2010)

    Kündigungsschutzgesetz: Kleinbetriebsklausel verstößt nicht gegen Gleichheitsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigungsschutz und Kleinbetriebsklausel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetriebsklausel

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Kein allgemeiner Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kleinbetriebsklausel - Geltungsbereich des KSchG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestbetriebsgröße im Kündigungsschutzgesetz

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kleinbetriebsklausel: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kleinbetriebsklausel bei mehreren Betriebsstätten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz bei Filialen: nur "echte" Kleinbetriebe sind befreit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kleinbetrieb

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Kleinbetriebsklausel - Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb?

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kleinbetriebsklausel verstößt nicht gegen Art. 3 GG

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Reichweite der Kleinbetriebsklausel

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zum Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bei Kleinbetrieben - Bei mehreren selbständigen Kleinbetrieben besteht kein Kündigungsschutz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wann beschäftigt der Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmer, so dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet?

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Wann ist der Betrieb so groß, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet? // Betriebsgröße und Kündigungsschutz - Zusammenstellung der Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 241
  • MDR 2011, 610
  • BB 2011, 1339
  • BB 2011, 692
  • DB 2011, 118
  • NZG 2010, 1420
  • ZTR 2011, 181
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Auch die Anknüpfung des Kündigungsschutzgesetzes an den allgemeinen Betriebsbegriff hat es im Ergebnis nicht beanstandet, allerdings im Wege einer verfassungskonformen Auslegung eine Beschränkung auf solche Einheiten verlangt, für deren Schutz die Kleinbetriebsklausel allein bestimmt ist (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169).

    Schließlich belaste auch der Verwaltungsaufwand, den ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringe, den Kleinbetrieb stärker als ein größeres Unternehmen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb der Gründe, aaO).

    Durch eine am Sinn und Zweck der Kleinbetriebsklausel orientierte Auslegung lasse sich die Anwendung des Betriebsbegriffs auf die Einheiten beschränken, für deren Schutz die Klausel allein bestimmt und für die die damit einhergehende Benachteiligung der Arbeitnehmer sachlich begründet sei (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, aaO).

    Wie das Bundesverfassungsgericht (27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b der Gründe, BVerfGE 97, 169) entschieden hat, ist zwar den Arbeitnehmern in Kleinbetrieben das größere rechtliche Risiko eines Arbeitsplatzverlustes angesichts der überwiegenden und grundrechtlich geschützten Belange der Arbeitgeber zuzumuten.

    Es geht darum, den Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven, etwa auf Diskriminierungen beruhenden Kündigungen zu schützen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b cc der Gründe, BVerfGE 97, 169).

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 151/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Danach ist unter einem Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 15, BAGE 125, 274; 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 b der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23; 9. September 1982 - 2 AZR 253/80 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 40, 145).

    b) Vom Betrieb als Ganzem zu unterscheiden sind Betriebsteile, die gegenüber dem Hauptbetrieb organisatorisch selbstständig sind und eine Teilfunktion von dessen arbeitstechnischem Zweck wahrnehmen (Senat 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 b der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23).

    Dennoch blieb der Wortlaut des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG selbst nach der erneuten Änderung der Norm durch das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3843) unverändert (vgl. dazu Senat 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 a der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23).

    bb) Ebenso wenig setzt die Anwendung der Kleinbetriebsklausel voraus, dass die als "Betrieb" im kündigungsschutzrechtlichen Sinne zu verstehende Einheit sämtliche vom Bundesverfassungsgericht als charakteristisch benannten Merkmale eines Kleinbetriebs erfüllt (die Frage noch offen lassend: Senat 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 d der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23).

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Der Arbeitgeber darf ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt lassen (Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 104, 308; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 97, 92).

    Bestehen dagegen bestimmte betriebliche, persönliche oder sonstige Interessen des Arbeitgebers, so ist der durch § 242 BGB vermittelte Grundrechtsschutz des Arbeitnehmers um so schwächer, je stärker die ebenfalls grundrechtlich geschützten Positionen des Arbeitgebers betroffen sind (Senat 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - zu B II 4 d bb der Gründe, BAGE 97, 92).

    Zwar hat es der Kläger teilweise versäumt, seinen Vortrag unter Beweis zu stellen, und damit verkannt, dass es im Rahmen einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast letztlich Sache des Arbeitnehmers ist, die Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit der Kündigung ergeben soll, zu beweisen (Senat 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - zu B II 4 d cc der Gründe, BAGE 97, 92).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Danach ist unter einem Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 15, BAGE 125, 274; 15. März 2001 - 2 AZR 151/00 - zu II 1 b der Gründe, EzA KSchG § 23 Nr. 23; 9. September 1982 - 2 AZR 253/80 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 40, 145).

    Das Gesetz geht zudem, wie § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KSchG zeigt, davon aus, dass ein Unternehmen mehrere Betriebe haben kann (vgl. Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 16, BAGE 125, 274).

    Das schließt es aus, den Begriff des Betriebs in § 23 Abs. 1 KSchG mit dem des Unternehmens gleichzusetzen (Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 125, 274; 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 - zu B I 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33 = EzA KSchG § 23 Nr. 27).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01

    Kündigungsschutz - Konzernholding

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Maßgeblich ist vielmehr eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende, wertende Gesamtbetrachtung dahingehend, ob die Anwendung der Kleinbetriebsklausel nach Maßgabe des allgemeinen Betriebsbegriffs unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse dem mit ihr verbundenen Sinn und Zweck (noch) hinreichend gerecht wird (vgl. Senat 13. Juni 2002 - 2 AZR 327/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 101, 321) .

    Bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes bestünde auch dann die Gefahr einer Verwirklichung genau des Risikos, dem der Gesetzgeber durch die Schaffung von § 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG begegnen wollte (Senat 13. Juni 2002 - 2 AZR 327/01 - zu II 1 d der Gründe, BAGE 101, 321) .

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 386/03

    Betriebsbegriff

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Entscheidend ist insoweit, wo schwerpunktmäßig über Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen entschieden wird und in welcher Weise Einstellungen, Entlassungen und Versetzungen vorgenommen werden (Senat 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 - zu B II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33 = EzA KSchG § 23 Nr. 27).

    Das schließt es aus, den Begriff des Betriebs in § 23 Abs. 1 KSchG mit dem des Unternehmens gleichzusetzen (Senat 17. Januar 2008 - 2 AZR 902/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 125, 274; 3. Juni 2004 - 2 AZR 386/03 - zu B I 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 33 = EzA KSchG § 23 Nr. 27).

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Diese zählten bei der Berechnung der Arbeitnehmeranzahl mit Blick auf den abgesenkten Schwellenwert des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht mit (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 24, BAGE 119, 343).

    Es ist nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber mit der dort normierten Anhebung des Schwellenwerts seinen ihm vom Bundesverfassungsgericht zuerkannten Typisierungsspielraum bei der Frage, bis zu welcher Betriebsgröße vom Vorliegen der für den Kleinbetrieb charakterisierenden Merkmale regelmäßig auszugehen ist, bereits überschritten hätte (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 35, BAGE 119, 343).

  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 264/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Es steht ihm frei, sich der von der Beklagten als sekundär darlegungspflichtigen Partei benannten Beweismittel zu bedienen (vgl. dazu Senat 26. Juni 2008 - 2 AZR 264/07 - Rn. 28, BAGE 127, 102).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Der Arbeitgeber darf ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt lassen (Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 104, 308; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - zu B II 4 b der Gründe, BAGE 97, 92).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08
    Das hätte wegen § 174 Satz 2 BGB gleichwohl nicht die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge, wenn die Beklagte den Kläger zuvor von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hätte (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - Rn. 37 mwN, AP BGB § 174 Nr. 20).
  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

  • BAG, 26.08.1971 - 2 AZR 233/70

    Betriebsbegriff - Verkaufsstelle

  • BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03

    Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der

  • EuGH, 30.11.1993 - C-189/91

    Kirsammer-Hack / Sidal

  • BVerfG, 12.03.2009 - 1 BvR 1250/08

    Keine Verletzung durch arbeitsgerichtliche Entscheidung, die den

  • LAG Hamburg, 17.01.2008 - 7 Sa 41/07

    Anwendbarkeit der durch das Bundesverfassungsgerichts vorgenommenen

  • BAG, 09.09.1982 - 2 AZR 253/80

    Vorlage einer Arbeitgeberstellung

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16

    Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

    Entscheidend ist, wo schwerpunktmäßig über Arbeitsbedingungen und Organisationsfragen entschieden wird und in welcher Weise Einstellungen, Entlassungen und Versetzungen vorgenommen werden (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 476/10 - Rn. 36; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 16) .

    aa) Der Betriebsbezug des § 23 Abs. 1 KSchG ist verfassungsrechtlich unbedenklich, solange dadurch nicht angesichts der vom Arbeitgeber geschaffenen konkreten Organisation die gesetzgeberischen Erwägungen für die Privilegierung von Kleinbetrieben bei verständiger Betrachtung ins Leere gehen und die Bestimmung des Betriebsbegriffs nach herkömmlicher Definition zu einer sachwidrigen Ungleichbehandlung betroffener Arbeitnehmer führt (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - Rn. 20; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 25) .

    Das liefe auf eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte generelle Gleichsetzung von Betrieb und Unternehmen hinaus und berücksichtigte nicht, dass auch das Bundesverfassungsgericht lediglich von Einzelfällen ausgegangen ist, die dem gesetzgeberischen Leitbild nicht entsprächen  (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - aaO; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 24) .

    Maßgeblich ist vielmehr eine alle Umstände des Einzelfalls einbeziehende, wertende Gesamtbetrachtung dahingehend, ob die Anwendung der Kleinbetriebsklausel nach Maßgabe des allgemeinen Betriebsbegriffs unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse dem mit ihr verbundenen Sinn und Zweck (noch) gerecht wird (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 468/15 - aaO; 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - aaO) .

  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Diese liegt darin, dass in Kleinbetrieben häufig eine enge persönliche Zusammenarbeit stattfindet, dass Kleinbetriebe regelmäßig eine geringere Finanzausstattung aufweisen, die sie häufig außerstande setzt, Abfindungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen oder weniger leistungsfähiges, weniger benötigtes oder auch nur weniger genehmes Personal mitzutragen, und dass der Verwaltungsaufwand, den ein Kündigungsschutzprozess mit sich bringt, den Kleinbetrieb stärker als ein größeres Unternehmen belastet (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B I 3 b bb und B II 4 b aa der Gründe, BVerfGE 97, 169; BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 48 = EzA KSchG § 23 Nr. 37; 19. April 1990 - 2 AZR 487/89 - zu II 2 a bb der Gründe, BAGE 64, 315) .

    ist durch eine verfassungskonforme Auslegung des Betriebsbegriffs sicherzustellen, dass nicht auch solchen Arbeitnehmern der allgemeine Kündigungsschutz entzogen wird, deren Beschäftigungsbetrieb bei objektiver Betrachtung gerade nicht die typischen Merkmale eines Kleinbetriebs im dargelegten Sinne aufweist (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - zu B II 4 b bb der Gründe, aaO; vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 21, Rn. 25, aaO) .

  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 845/15

    Betriebsübergang - Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb

    Im Rahmen dieser Generalklauseln ist der objektive Gehalt der Grundrechte, hier vor allem aus Art. 12 Abs. 1 GG, zu berücksichtigen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 37 mwN) .

    Der Arbeitgeber darf ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 2 AZR 392/08 - Rn. 38 mwN) .

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Rechtsprechung
   BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09   

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https://dejure.org/2010,4228
BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 (https://dejure.org/2010,4228)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 (https://dejure.org/2010,4228)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 (https://dejure.org/2010,4228)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 242 BGB, § 148 BGB, § 146 BGB
    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines instanzgerichtlich festgestellten Verstoßes gegen Treu und Glauben; Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsstrafenvereinbarung (Nichtantritt der Arbeit)

  • bag-urteil.com

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Keine Vertragsstrafe für Nichtantritt der Probearbeit

  • Betriebs-Berater

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • streifler.de

    Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines instanzgerichtlich festgestellten Verstoßes gegen Treu und Glauben; Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsstrafenvereinbarung [Nichtantritt der Arbeit]

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsstrafenabrede bei Nichtantritt der Arbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Vertragsstrafe für Nichtantritt der Probearbeit

  • arbeitgeber-anwalt.bayern (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kündigung vor Diensteintritt, Schadensersatz und Vertragsstrafenvereinbarung, Ausschluss einer ordentlichen Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tipp für Unternehmer: Absicherung vor Nichtantritt der Arbeit durch Vertragsstrafe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tipp für Unternehmer: Absicherung vor Nichtantritt der Arbeit durch Vertragsstrafe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenabrede bei Nichtantritt der Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absicherung vor Nichtantritt der Arbeit durch Vertragsstrafe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 436
  • BB 2011, 767
  • NZA-RR 2011, 280
  • ZTR 2011, 181
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Der Anschein eines zur Mehrfachverwendung entwickelten Vertrages wird nicht dadurch widerlegt, dass er in Teilen individuelle Vereinbarungen enthält (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind zwar Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB im Allgemeinen unzulässig, in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aber aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden (18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Sie ist in den Vertrags- oder Fallgruppen vorzunehmen, wie sie durch die an dem Sachgegenstand orientierte typische Interessenlage gebildet werden (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, aaO) .

    Zu den konkret-individuellen Begleitumständen gehören bei richtlinienkonformer Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung des 16. Erwägungsgrundes zur Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen insbesondere (1) persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, (2) Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation, wie zB Überrumpelung, Belehrung, sowie (3) untypische Sonderinteressen des Vertragspartners (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Die schadensersatzrechtlichen und zivilprozessualen Privilegierungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO erleichtern nur in geringfügigem Umfange die Darlegung und den Nachweis des Schadens; der Nachweis des Schadens und des Kausalzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden ist in der Praxis kaum zu führen (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Ist aber erkennbar, dass die Vertragsstrafe in erster Linie zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt wird, fehlt es am berechtigten Interesse des Arbeitgebers (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, aaO) .

    Da es bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe jedenfalls auch um einen vermögensmäßigen Ausgleich nicht erbrachter Vertragsleistungen geht, sind die Kündigungsfristen, die durch den Vertragsbruch vom Arbeitnehmer nicht beachtet wurden, ein relevanter Abwägungsgesichtspunkt zur Feststellung der Angemessenheit der Vertragsstrafenhöhe (18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Dies ist dann der Fall, wenn das Sanktionsinteresse des Arbeitgebers im Falle der vertragswidrigen Nichterbringung der Arbeitsleistung vor der rechtlich zulässigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wert der Arbeitsleistung, der sich in der Arbeitsvergütung bis zur vertraglich zulässigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dokumentiert, aufgrund besonderer Umstände typischerweise und generell übersteigt (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Für die gebotene Transparenz der Regelung ist es auch unschädlich, dass die Regelung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Vertragsstrafe nur verwirkt ist, wenn die Nichterbringung der geschuldeten Dienstleistung auf einem Verschulden des Arbeitnehmers beruht (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Im Übrigen darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass es sich bei dem Verschuldenserfordernis in § 339 BGB um einen für den Arbeitnehmer günstigen Umstand handelt (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - aaO) .

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - AP BGB § 306 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 45 ) .

    Im Einzelfall muss der Verwender auf eine solche Klausel besonders hinweisen oder diese drucktechnisch hervorheben (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - AP BGB § 306 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 45) .

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Die Rechtsprechung hat trotz fehlender Feststellungen des Berufungsgerichts zur Vorformulierung einer Arbeitsvertragsbedingung das Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB dann bejaht, wenn aus dem Inhalt und der äußeren Gestaltung der in einem Vertrag verwendeten Bedingungen sich ein vom Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergibt, dass sie zur Mehrfachverwendung formuliert worden sind und der Anschein nicht widerlegt worden ist (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - mwN, BAGE 126, 364 = AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37) .

    Ein Anschein für die beabsichtigte Mehrfachverwendung kann vorliegen, wenn der Vertrag zahlreiche formelhafte Klauseln enthält und nicht auf die individuelle Vertragssituation abgestimmt ist (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - aaO) .

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Bei Verbraucherverträgen, zu denen auch Arbeitsverträge zählen, sind gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen ( Senat 14. August 2007 - 8 AZR 973/06  - AP BGB § 307 Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 28) .

    Die Berücksichtigung dieser Umstände kann sowohl zur Unwirksamkeit einer nach generell-abstrakter Betrachtung wirksamen Klausel als auch zur Wirksamkeit einer nach typisierter Inhaltskontrolle unwirksamen Klausel führen (Senat 14. August 2007 -  8 AZR 973/06  - aaO) .

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der der Tatrichter einen Beurteilungsspielraum hat, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318) .
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Das Vorbringen der Beklagten, bei der Vertragsstrafenregelung handele es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, ist hiermit auch als zugestanden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO anzusehen (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 23, BAGE 117, 155 = AP BGB § 308 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 48) .
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Nur falls nach Erwägung dieser Umstände Zweifel bleiben, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders ( BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - mwN, BAGE 126, 187 = AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36 ) .
  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrages nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BGH 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 162, 39) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) durch das Berufungsgericht unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - AP ArbZG § 6 Nr. 10 = EzA ArbZG § 6 Nr. 7) .
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheiden (Senat 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - BAGE 112, 124 = AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28) .
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03

    Kündigung vor Dienstantritt

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06

    Änderungskündigung - Annahmefrist

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2009 - 7 Sa 385/09

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Dienstverhältnisses

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    aa) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (vgl. dazu BAG 19. Februar 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 54, AP BGB § 307 Nr. 49; Däubler/Bonin/Deinert/Däubler § 305c Rn. 8 ff.; ErfK/Preis §§ 305 - 310 BGB Rn. 29, jeweils mwN) .
  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge regelmäßig nicht überraschend ist (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 55) .

    (2) Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur transparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn das die Vertragsstrafe auslösende Fehlverhalten des Arbeitnehmers präzise beschrieben ist (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 25; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 49 und 51) .

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Regelung der juristische Fachbegriff einer "Vertragsstrafe" zugrunde gelegt ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52) .

    Die schadensausgleichende Funktion einer Vertragsstrafe (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51) spricht grundsätzlich dafür, in dieser Konstellation eine höhere Vertragsstrafe zuzulassen.

    Zwar haben Vertragsstrafen neben der schadensausgleichenden Funktion vor allem den Zweck, die Erbringung der Arbeitsleistung zu sichern (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51) .

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

    32 Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge regelmäßig nicht überraschend ist (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 55).

    36 (2) Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur transparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn das die Vertragsstrafe auslösende Fehlverhalten des Arbeitnehmers präzise beschrieben ist (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 25; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 49 und 51).

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Regelung der juristische Fachbegriff einer "Vertragsstrafe" zugrunde gelegt ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52).

    Die schadensausgleichende Funktion einer Vertragsstrafe (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51) spricht grundsätzlich dafür, in dieser Konstellation eine höhere Vertragsstrafe zuzulassen.

    Zwar haben Vertragsstrafen neben der schadensausgleichenden Funktion vor allem den Zweck, die Erbringung der Arbeitsleistung zu sichern (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    a) Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 39, AP BGB § 307 Nr. 49) .

    Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 40, aaO) .

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    a) Die Verweisungsklauseln in § 3 und § 5 des Arbeitsvertrages sind weder von ihrer äußeren Form noch aufgrund ihrer inhaltlichen Gestaltung überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB (zu den Maßstäben s. nur BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 54, AP BGB § 307 Nr. 49) und damit Vertragsbestandteil geworden.
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Von der hinreichenden Information über diese Bestandteile der Hauptleistungspflicht macht der durchschnittliche Arbeitnehmer, auf dessen Willensbildung abzustellen ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 50; 8. August 2007 - 7 AZR 605/06 - Rn. 33) , seine Abschlussentscheidung abhängig (vgl. Stoffels AGB-Recht 3. Aufl. Rn. 449 ff.; Preis NZA Beil. 3/2006, 115, 118 f.; vgl. auch Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 51) .

    Er darf vielmehr Rechtsbegriffe aus der Gesetzessprache (vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52) ebenso wie unbestimmte und auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe verwenden.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 707/15

    Wirksamkeit und Auslegung einer Vertragsstrafenklausel in einem Arbeitsvertrag

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2015 - 5 Sa 531/14

    Vertragsstrafenabrede im Formulararbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 512/12

    Auslegung eines Arbeitsvertrags; Abgeltung von Überstunden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22

    Vertragsstrafe - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 5 Sa 579/15

    Vertragsstrafe - Formulararbeitsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 426/19

    Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2013 - 10 Sa 528/12

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Bewachungsgewerbe - Entzug der

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2016 - 7 Sa 1100/15

    Auslegung eines Versorgungsvertrages hinsichtlich des Begriffs der dauernden

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1850/11

    Unwirksame Ausschlussklausel - keine Festlegung des Beginns der Frist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11

    Kündigungsfrist des § 622 Abs 5 Nr 2 BGB - Vertragsauslegung - AGB-Kontrolle

  • ArbG Köln, 27.04.2017 - 6 Ca 6748/16

    Abgeltung von geleisteten Überstunden durch Vergütung

  • ArbG Solingen, 06.10.2015 - 1 Ca 701/15

    Ferienüberhangklausel, Betriebsordnung

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1873/11

    Auslegung eines Arbeitsvertrags; Abgeltung von Überstunden

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1876/11

    Unwirksame Ausschlussklausel -keine Festlegung desBeginns der Frist

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1877/11

    Unwirksame Ausschlussklausel

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1874/11

    Überstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1875/11

    Überstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

  • LAG Thüringen, 23.09.2010 - 3 Sa 484/09

    Jährliche Einmalzahlung aufgrund eines Firmentarifvertrags - Abhängigkeit vom

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 1 A 812/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2841
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 1 A 812/08 (https://dejure.org/2010,2841)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.03.2010 - 1 A 812/08 (https://dejure.org/2010,2841)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 (https://dejure.org/2010,2841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Errichtung eines Raucherraumes in einem Dienstgebäude oder eines Raucherunterstandes mit Sitzgelegenheit außerhalb dieses Dienstgebäudes; Folge des Zusammentreffens des gesetzlichen Rauchverbots in öffentlichen Einrichtungen mit den allgemein in der ...

  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause

  • hensche.de

    Rauchverbot

  • Betriebs-Berater

    Kein Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause

  • rechtsportal.de

    NiSchG § 3 Abs. 1; AZVO § 14 Abs. 3 NRW
    Anspruch auf Errichtung eines Raucherraumes in einem Dienstgebäude oder eines Raucherunterstandes mit Sitzgelegenheit außerhalb dieses Dienstgebäudes; Folge des Zusammentreffens des gesetzlichen Rauchverbots in öffentlichen Einrichtungen mit den allgemein in der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Raucherpausen in Köln

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Raucherpausen für Beschäftigte der Stadt Köln

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Raucherpause keine zulässige Arbeitsunterbrechung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Raucherpause - darauf haben Mitarbeiter kein Recht

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Kein Recht auf Zigarettenpause

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Raucherraum und Zigarettenpausen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nur noch eine Zigarette? Kein Recht auf Zigarettenpause

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Raucherraum und Zigarettenpause

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf eine Zigarettenpause für Beschäftigte der Stadt Köln

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Recht auf Einrichtung eines Raucherraums

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 164
  • BB 2010, 1020
  • ZTR 2011, 181
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 6/16

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

    Das Rauchverhalten kann hingegen in der erforderlichen Weise gesteuert werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, Rn. 43, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2011 - 1 A 1925/09

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen eines Streits

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 30. September 2011 - 1 A 426/09 - und vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, ZBR 2010, 385 = juris, Rn. 26; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 142 f., und Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2011, § 124 Rn. 36, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2012 - 1 A 1483/10

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Ernährungsberatung durch einen nicht

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, ZBP 2010, 385, = juris, Rn. 26, und vom 30. September 2011 - 1 A 426/09 -, n.v.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 142 f., und Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2011, § 124 Rn. 36, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2012 - 1 A 134/10

    Analoge Anrechenbarkeit der sog. professionellen Zahnreinigung nach Nummer 404

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2011- 1 A 1925/09 -, juris, Rn. 31 = NRWE, und vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, ZBR 2010, 385 = juris, Rn. 26 = NRWE; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 142 f., und Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2011, § 124 Rn. 36, jeweils m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - 4 B 29.10

    Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

    Auf den mit diesem Argument in Zweifel gezogenen wirksamen Gesundheitsschutz vor den Gefahren von Passivrauchen kommt es vorliegend nicht entscheidend an (vgl. hierzu aber VG Köln, Urteil vom 29. Februar 2008 - 19 K 3549/07 -, juris Rn. 50; bestätigt durch Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 1 A 1226/10

    Nichtigkeit eines Bescheides über die Dienstunfähigkeit bei Zweifel an ärztlichen

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2011 - 1 A 1925/09 -, juris, Rn. 31 = NRWE, und vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, ZBR 2010, 385 = juris, Rn. 26 = NRWE.
  • VG Düsseldorf, 19.02.2021 - 21 K 4112/20

    Covid-19-Pandemie, Förderung zusätzlicher Intensivkapazitäten durch den Bund

    Insbesondere fehlt es an der von der Klägerin geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, da sich der Inhalt der Norm - wie dargelegt - eindeutig mit den anerkannten Auslegungsmethoden aus dem Text des Gesetzes und den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens ermitteln lässt, vgl. OVG NRW, Beschluss vo 13. Oktober 2011 - 1 A 1925/09 -, in: juris (Rn. 31); OVG NRW, Beschluss vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, in: juris (Rn. 26).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - 6 A 2681/12

    Anspruch einer Justizvollzugsbeamtin auf Freizeitausgleich für das Nichteinlegen

    vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 - (NWVBl. 2010, 398) führt nicht weiter.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2012 - 1 A 656/10

    Erfolreiche Teilnahme an einem für Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren

    vgl. die Senatsbeschlüsse vom 13. Oktober 2011- 1 A 1925/09 -, juris Rn. 31 = NRWE, und vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, ZBR 2010, 385 =juris, Rn. 26 = NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 1 A 1910/08

    Verweigerung von Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme bei Besuch

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 2 B 2.09 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. September 2011 - 1 A 426/09 - und vom 29. März 2010 - 1 A 812/08 -, ZBR 2010, 385 = juris, Rn. 26; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 142 f., und Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 2011, § 124 Rn. 36, jeweils m.w.N.
  • VG Köln, 24.10.2012 - 19 K 7193/11

    Besoldung des Beamten als Alimentation in Abgrenzung zu einer auf Gegenleistung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2012 - 1 A 496/10

    Geltung des körperbezogenen Kostenverteilungssystems nach der auf § 27a SGB V

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2011 - 1 B 146/11

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes bei allgemeinem Hinweis auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 1 A 839/09

    Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei einer beihilferechtlichen

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Rechtsprechung
   BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2533
BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08 (https://dejure.org/2010,2533)
BAG, Entscheidung vom 27.07.2010 - 1 AZR 874/08 (https://dejure.org/2010,2533)
BAG, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 (https://dejure.org/2010,2533)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 77 BetrVG
    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Fehlender Anspruch auf Gehaltserhöhung und weiterer Weihnachtsgratifikation aufgrund sachlich gerechtfertigter Gruppenbildung

  • bag-urteil.com

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • Betriebs-Berater

    Offenlegung von Gründen bei Gruppenbildung

  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Gleichbehandlung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 77; BGB § 242
    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz; Fehlender Anspruch auf Gehaltserhöhung und [weiterer] Weihnachtsgratifikation aufgrund sachlich gerechtfertigter Gruppenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1369
  • BB 2010, 3148
  • JR 2012, 399
  • ZTR 2011, 181
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Dieser Bemessungssatz ist jedoch für die am Standort Bochum beschäftigten Arbeitnehmer durch die BV 2005/0130/A für das Kalenderjahr 2005 in rechtlich nicht zu beanstandender Weise auf 85 % ermäßigt worden (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 20 ff., AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24) .

    Der Kläger hat ein gestaltendes Verhalten der Beklagten, das über den bloßen Normvollzug hinausgeht und Ausgangspunkt für eine von ihr selbst gesetzte Regel sein könnte (BAG 23. Januar 2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 43, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 24), nicht dargelegt.

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Die unterschiedliche Leistungsgewährung muss stets im Sinne materieller Gerechtigkeit sachgerecht sein (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 15 f. mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211) .

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 17 mwN, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 211) .

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz trotz des Vorrangs der Vertragsfreiheit anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 19 mwN, BAGE 122, 1) .

    Die Herstellung einheitlicher Arbeitsbedingungen durch den Ausgleich von Nachteilen und die Angleichung an die Bedingungen der übernommenen Belegschaft rechtfertigt eine differenzierte Behandlung der verschiedenen Gruppen (14. März 2007 - 5 AZR 420/06 - Rn. 27, BAGE 122, 1) .

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb der Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 17, BAGE 126, 237) .
  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Der Senat muss nicht entscheiden, ob die Vereinbarung in Nr. III 1 BV 225 gegen die Regelungssperre in § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 75 Abs. 5 Satz 1 BPersVG verstößt oder die Betriebsparteien überhaupt eine Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen für die Zeit nach dem Wechsel der Arbeitnehmer zur BKK Opel treffen konnten (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b ee der Gründe, BAGE 102, 356) .
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Kam der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig nach, war sein Vorbringen insoweit nicht berücksichtigungsfähig (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 33, 57) .
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 20 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Unerheblich ist, ob der Arbeitgeber einen gänzlichen oder nur teilweisen Ausgleich vornimmt (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 19, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 209 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20) .
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Vielmehr wird dem Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber ein ggf. im Wege der Stufenklage durchsetzbarer Auskunftsanspruch über die für eine Gehaltserhöhung verwendeten Regeln zugebilligt (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 113, 55) .
  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

    Auszug aus BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 874/08
    Zwar hatte der Arbeitgeber nach einer früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Gründe für die Ungleichbehandlung - soweit diese nicht ohnehin aus dem Leistungszweck erkennbar waren - spätestens dann offenzulegen, wenn die Arbeitnehmer, die die geltende Besserstellung für sich in Anspruch nehmen, an ihn herantreten (9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 36, 187; 22. Dezember 1970 - 3 AZR 52/70 - zu III 3 a, b der Gründe, AP BGB § 305 Billigkeitskontrolle Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 4) .
  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

  • LAG Hamm, 21.08.2008 - 17 Sa 1554/06
  • BAG, 12.04.2011 - 1 AZR 412/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
  • BAG, 05.07.2011 - 1 AZR 94/10

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juli 2010 - 1 AZR 874/08 - Rn. 31, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 212 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 23) .
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19960
LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10 (https://dejure.org/2010,19960)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10 (https://dejure.org/2010,19960)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2010 - 15 Sa 1738/10 (https://dejure.org/2010,19960)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung - Nachschieben von Kündigungsgründen

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung bei Kündigung in kirchlichem Krankenhaus; Zulässigkeit nachgeschobener Kündigungsgründe im Kündigungsschutzverfahren; Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei Unterrichtung der Mitarbeitervertretung zu häufigen ...

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Beteiligung der Mitarbeitervertretung

  • hensche.de

    Kündigungsschutzprozess

  • rechtsportal.de

    MVG § 42b; MVG § 38 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 102
    Mitbestimmung bei Kündigung in kirchlichem Krankenhaus; Ausschluss nachgeschobener Kündigungsgründe im Kündigungsschutzverfahren; unwirksame außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei Unterrichtung der Mitarbeitervertretung zu häufigen Kurzerkrankungen und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 181
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10
    In diesem Fall ist es dem Arbeitgeber allerdings verwehrt, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhaltes hinausgehen (BAG vom 18.10.2006 - 2 AZR 676/05 - NZA 2007, 798, Rn. 35).
  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 271/92

    Außerordentliche Kündigung - Drucksituation

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10
    Insofern gelten hier die gleichen Grundsätze wie bei der Beteiligung von Betriebsräten nach § 102 BetrVG (KR-Friedrich, 9. Auflg., Kirchliche Arbeitnehmer, Rn. 22, Seite 2036; KGH.EKD vom 01.10.2007, ZMV 2008, 88; BAG vom 10.12.1992 - NZA 1993, 593).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17

    Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der XY nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Bl.-Bra. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Bl.-Bra. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17

    Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung -

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Bl.-Bra. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2021 - 3 Sa 249/20

    Außerordentliche Kündigung - menschenverachtende Äußerung - Zeugenbeweis

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 3 Sa 87/20

    Außerordentliche Kündigung - wiederholte Verletzung der Anzeige- und

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Bl.-Bra. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2021 - 3 Sa 363/20

    Krankheitsbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankung - dauerhafte

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (LAG Berlin-Brandenburg 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2020 - 3 Sa 127/19

    Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - ordnungsgemäße

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (LAG Berlin-Brandenburg 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 356/13

    Wirksamkeitsvoraussetzungen der außerordentlichen Kündigung des

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Bl.-Bra. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2020 - 3 Sa 90/19

    Außerordentliche Kündigung wegen Veruntreuung geringwertiger Sachen -

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2019 - 3 Sa 316/18

    Wahrung der Klagefrist - Übermittlung der Klage über EGVP - nachträgliche

    Der Arbeitgeber kann sich auch nicht auf den Kündigungsgrund der dauernden Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung berufen, wenn er der MAV nur Gründe aus dem Bereich häufiger Kurzerkrankungen mitgeteilt hat (Landesarbeitsgericht Bl.-Bra. 03.11.2010 - 15 Sa 1738/10; ZTR 2011, 181 LS).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2013 - 5 Sa 213/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2022 - 3 Sa 163/22

    Anhörung des Betriebsrats - Kündigung während Probezeit

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