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   LAG Hamm, 18.10.2010 - 8 Sa 483/10   

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https://dejure.org/2010,25282
LAG Hamm, 18.10.2010 - 8 Sa 483/10 (https://dejure.org/2010,25282)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.10.2010 - 8 Sa 483/10 (https://dejure.org/2010,25282)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Oktober 2010 - 8 Sa 483/10 (https://dejure.org/2010,25282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigung einer tariflich unkündbaren Arbeitnehmerin im Wege der Personalgestellung als milderes Mittel bei Fremdvergabe von Aufgaben; Änderungskündigung bei Fehlen eines wichtigen Grundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2; BGB § 626 Abs. 1; TVöD § 4
    Weiterbeschäftigung einer tariflich unkündbaren Arbeitnehmerin im Wege der Personalgestellung als milderes Mittel bei Fremdvergabe von Aufgaben; unwirksame Änderungskündigung bei Fehlen eines wichtigen Grundes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2010 - 8 Sa 483/10
    Auch soweit die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom Arbeitgeber fordert, bereits bei der Aufstellung seines geänderten Organisationskonzeptes die mit der Unkündbarkeit übernommenen Garantien und Bindungen zu berücksichtigen (BAG, 02.03.2006, 2 AZR 64/05, AP Nr. 84 zu § 2 KSchG 1969 = NZA 2006, 985 ), folgt hieraus allein die Notwendigkeit der Prüfung, ob die angebotene Vertragsänderung die einzige nach dem unternehmerischen Konzept verbleibende Beschäftigungsmöglichkeit darstellt (BAG a. .a. O., juris Rn 35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2007 - 2 Sa 578/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast bei einer außerordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus LAG Hamm, 18.10.2010 - 8 Sa 483/10
    Soweit aus der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 05.07.2007 ( 2 Sa 578/07, LAGE § 2 KSchG Nr. 59, juris Rn 22) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, kann dem aus den Gründen der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht gefolgt werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 515/17

    Personalgestellung - Übertragung der technischen Betriebsführung - Abgrenzung zur

    Sie soll sogar - gerade bei tariflich unkündbaren Beschäftigten - ein milderes Mittel gegenüber dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung sein können (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - AP BAT § 55 Nr. 4; LAG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 8 Sa 483710 - BeckRS 2011, 68006: auch bei hiermit verbundenem Kostennachteil für den Arbeitgeber; vgl. Burger/Howald , TVöD/TV-L, 3. Aufl. 2016, § 4 Rz. 30 m. w. N.; Ruge/von Tiling , ZTR 2012, 263, 266 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 7 Sa 2164/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer ordentlich unkündbaren

    2.1.3.4 Soweit das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 18.11.2010 (8 Sa 483/10 - ZTR 2011, 300-302) die vom Arbeitgeber eingegangenen vertraglichen Bindungen nur im Rahmen der Zumutbarkeit von Überbrückungsmaßnahmen oder bei den Bemühungen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Betrieb oder anderenorts zu beschäftigen berücksichtigen will, ergibt sich dies nicht zwingend aus der dargestellten eingeschränkten Überprüfbarkeit der unternehmerischen Entscheidung.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 7 Sa 2394/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung einer ordentlich unkündbaren

    2.1.3.4 Soweit das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 18.11.2010 (8 Sa 483/10 - ZTR 2011, 300-302) die vom Arbeitgeber eingegangenen vertraglichen Bindungen nur im Rahmen der Zumutbarkeit von Überbrückungsmaßnahmen oder bei den Bemühungen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Betrieb oder anderenorts zu beschäftigen berücksichtigen will, ergibt sich dies nicht zwingend aus der dargestellten eingeschränkten Überprüfbarkeit der unternehmerischen Entscheidung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2019 - 7 Sa 518/17

    Verlagerung von Aufgaben an einen Dritten; Ausübung billigen Ermessens bei der

    Sie soll sogar - gerade bei tariflich unkündbaren Beschäftigten - ein milderes Mittel gegenüber dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung sein können (vgl. BAG, Urteil vom 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - AP BAT § 55 Nr. 4; LAG Hamm, Urteil vom 18. Oktober 2010 - 8 Sa 483710 - BeckRS 2011, 68006: auch bei hiermit verbundenem Kostennachteil für den Arbeitgeber; vgl. Burger/Howald , TVöD/TV-L, 3. Aufl. 2016, § 4 Rz. 30 m. w. N.; Ruge/von Tiling , ZTR 2012, 263, 266 f.).
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