Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 26.10.2010

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   BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08   

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BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08 (https://dejure.org/2010,1007)
BAG, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 AZR 798/08 (https://dejure.org/2010,1007)
BAG, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 AZR 798/08 (https://dejure.org/2010,1007)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Verweis auf Beamtenrecht; Transparenzgebot

  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht - Transparenzgebot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 BetrAVG, § 17 Abs 3 S 3 BetrAVG, § 70 BeamtVG, § 305 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht - Transparenzgebot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 BetrAVG, § 17 Abs 3 S 3 BetrAVG, § 70 BeamtVG, § 305 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht - Transparenzgebot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung im Zusammenhang mit der Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts; Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht - Transparenzgebot

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht - Transparenzgebot

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht - Transparenzgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Verweisung auf die für die Berechnung des Ruhegehalts jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsrechts; Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Formularvertragliche Versorgungsregelung: Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht ? Keine uneingeschränkte Inhaltskontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung nach Beamtenrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 222
  • BB 2011, 756
  • DB 2011, 826
  • JR 2013, 40
  • NZA-RR 2011, 255
  • ZTR 2011, 318
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1673/03

    Verminderungen der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen zur Bildung einer

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    b) Der Versorgungsempfänger, dessen Dienstbezüge sich bereits nach Beamtenrecht richteten, wird durch das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Alimentationsprinzip, als dessen Konkretisierung sich sowohl § 14 BBesG als auch der an die Entwicklung der Dienstbezüge der Besoldungsberechtigten anknüpfende § 70 BeamtVG darstellen (vgl. nur BVerfG 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 -, - 2 BvR 2267/03 -, - 2 BvR 1046/04 -, - 2 BvR 584/07 -, - 2 BvR 585/07 -, - 2 BvR 586/07 - Rn. 39 f. mwN, ZTR 2007, 704) , nicht nur hinreichend vor einer Auszehrung seiner "Besoldung", sondern ebenso vor einer Auszehrung seiner Betriebsrente geschützt.

    Maßstab hierfür ist das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG, das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört und das durch § 14 BBesG konkretisiert wird (vgl. nur BVerfG 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 -, - 2 BvR 2267/03 -, - 2 BvR 1046/04 -, - 2 BvR 584/07 -, - 2 BvR 585/07 -, - 2 BvR 586/07 - Rn. 40 mwN, ZTR 2007, 704) .

    Maßgebender Faktor für die Bestimmung der Amtsangemessenheit der Alimentation sind die Einkommen anderer Beschäftigter innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten erzielt werden (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 3 c bb (1) der Gründe, BVerfGE 114, 258; 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - Rn. 73, BVerfGE 117, 330; 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 -, - 2 BvR 2267/03 -, - 2 BvR 1046/04 -, - 2 BvR 584/07 -, - 2 BvR 585/07 -, - 2 BvR 586/07 - Rn. 35, ZTR 2007, 704) .

    bb) Ebenso wie § 14 BBesG konkretisiert § 70 BeamtVG das in Art. 33 Abs. 5 GG enthaltene Alimentationsprinzip (vgl. nur BVerfG 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 -, - 2 BvR 2267/03 -, - 2 BvR 1046/04 -, - 2 BvR 584/07 -, - 2 BvR 585/07 -, - 2 BvR 586/07 - Rn. 40 mwN, ZTR 2007, 704) .

    Hierbei steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 -, - 2 BvR 2267/03 -, - 2 BvR 1046/04 -, - 2 BvR 584/07 -, - 2 BvR 585/07 -, - 2 BvR 586/07 - Rn. 40, ZTR 2007, 704) .

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    a) Die Beamtenversorgung erfasst als Vollversorgung sowohl die Grundversorgung, die den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, als auch die Zusatzversorgung, wie sie durch die betriebliche Altersversorgung erfolgt (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 3 c bb (2) (a) der Gründe, BVerfGE 114, 258) .

    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 114, 258; 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - Rn. 64, BVerfGE 117, 330; 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 70, BVerfGE 119, 247; 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03 -, - 2 BvR 1716/03 -, - 2 BvR 1717/03 - Rn. 24, NVwZ 2008, 66) .

    Maßgebender Faktor für die Bestimmung der Amtsangemessenheit der Alimentation sind die Einkommen anderer Beschäftigter innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten erzielt werden (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 3 c bb (1) der Gründe, BVerfGE 114, 258; 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - Rn. 73, BVerfGE 117, 330; 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 -, - 2 BvR 2267/03 -, - 2 BvR 1046/04 -, - 2 BvR 584/07 -, - 2 BvR 585/07 -, - 2 BvR 586/07 - Rn. 35, ZTR 2007, 704) .

    Deshalb ist der Gesetzgeber bei der Anpassung der Versorgungsbezüge nicht verpflichtet, eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 114, 258) .

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 83/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Wird ausschließlich bezüglich der Berechnung der Betriebsrente - wie hier - umfassend auf das Beamtenversorgungsrecht Bezug genommen, so sind die beamtenversorgungsrechtlichen Bestimmungen integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe, zur Verweisung auf die jeweils geltenden Vorschriften des BeamtVG) .

    Infolge der dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht sind die jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe) .

    Die Anwendung der Bestimmungen des Beamtenversorgungsrechts darf zwar im Einzelfall nicht dazu führen, dass zwingende Grundwertungen des Betriebsrentenrechts beeinträchtigt werden oder gegen zwingende Bestimmungen des Betriebsrentenrechts verstoßen wird (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 c der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 c der Gründe).

  • BAG, 21.10.2003 - 3 AZR 252/03

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenförmige Versorgung eines privatrechtlich

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Wird ausschließlich bezüglich der Berechnung der Betriebsrente - wie hier - umfassend auf das Beamtenversorgungsrecht Bezug genommen, so sind die beamtenversorgungsrechtlichen Bestimmungen integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe, zur Verweisung auf die jeweils geltenden Vorschriften des BeamtVG) .

    Infolge der dynamischen Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht sind die jeweils geltenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes integraler Bestandteil des Betriebsrentenanspruchs (vgl. BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - zu I 5 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 511/99 - zu III 2 a der Gründe; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 d der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 d der Gründe) .

    Die Anwendung der Bestimmungen des Beamtenversorgungsrechts darf zwar im Einzelfall nicht dazu führen, dass zwingende Grundwertungen des Betriebsrentenrechts beeinträchtigt werden oder gegen zwingende Bestimmungen des Betriebsrentenrechts verstoßen wird (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 3 AZR 83/03 - zu I 3 c der Gründe, ZTR 2004, 386; 21. Oktober 2003 - 3 AZR 252/03 - zu I 3 c der Gründe).

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Allerdings darf die Alimentation der Beamten hinter den Leistungsverpflichtungen gegenüber den sonstigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die unter denselben Voraussetzungen Zugang zu öffentlichen Ämtern haben (Art. 33 Abs. 2 GG) und denen prinzipiell die Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorbehalten ist (Art. 33 Abs. 4 GG) , nicht greifbar zurückbleiben (BVerwG 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305) .

    Art. 33 Abs. 5 GG gilt nicht nur für die Besoldung während der aktiven Dienstzeit, sondern auch für die Versorgung während des Ruhestandes und nach dem Ableben (vgl. BVerwG 19. Dezember 2002 - 2 C 34.01 - BVerwGE 117, 305) .

  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 3 a der Gründe, BVerfGE 114, 258; 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - Rn. 64, BVerfGE 117, 330; 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - Rn. 70, BVerfGE 119, 247; 2. Oktober 2007 - 2 BvR 1715/03 -, - 2 BvR 1716/03 -, - 2 BvR 1717/03 - Rn. 24, NVwZ 2008, 66) .

    Maßgebender Faktor für die Bestimmung der Amtsangemessenheit der Alimentation sind die Einkommen anderer Beschäftigter innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten erzielt werden (vgl. BVerfG 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 - zu C I 3 c bb (1) der Gründe, BVerfGE 114, 258; 6. März 2007 - 2 BvR 556/04 - Rn. 73, BVerfGE 117, 330; 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 -, - 2 BvR 2267/03 -, - 2 BvR 1046/04 -, - 2 BvR 584/07 -, - 2 BvR 585/07 -, - 2 BvR 586/07 - Rn. 35, ZTR 2007, 704) .

  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Demgegenüber sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, grundsätzlich inhaltlich zu kontrollieren (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 34 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1b Entgeltumwandlung Nr. 1) .

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 21. April 2009 (- 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20) etwas anderes vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Hierzu gehört ua. die Anpassungs-prüfungs- und Entscheidungspflicht des Arbeitgebers nach § 16 BetrAVG, die die Betriebsrentner vor einer Auszehrung ihrer Betriebsrenten infolge des Kaufkraftverlusts schützen soll (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 - Rn. 34, AP BetrAVG § 16 Nr. 67 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 53) .

    Deshalb ist die Anpassung der Regelfall, die Nichtanpassung ist die Ausnahme (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 358/06 - Rn. 53, BAGE 126, 120; 26. Mai 2009 - 3 AZR 369/07 - Rn. 26, AP BetrAVG § 16 Nr. 67 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 53) .

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 17/09

    Entgeltumwandung - gezillmerter Versicherungstarif

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Ohne sie kann mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht angenommen werden (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 34 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1b Entgeltumwandlung Nr. 1) .

    Demgegenüber sind Klauseln, die das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern, ausgestalten oder modifizieren, grundsätzlich inhaltlich zu kontrollieren (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 285/07 - Rn. 32, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 20; 15. September 2009 - 3 AZR 17/09 - Rn. 34 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 60 = EzA BetrAVG § 1b Entgeltumwandlung Nr. 1) .

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08
    Im Arbeitsverhältnis sind das vor allem die Arbeitsleistung und das Arbeitsentgelt (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 115, 372) .

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Hauptleistungspflichten durch Rechtsvorschriften bestimmt werden (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 115, 372) .

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 285/07

    Betriebsrente - Verweisung auf Beamtenversorgungsrecht

  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

  • BSG, 22.05.1974 - 12 RK 7/73
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

  • LAG Köln, 18.06.2008 - 7 Sa 218/08

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfungspflicht;

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Keiner Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegt dagegen die Höhe der zugesagten Versorgung, da es insofern an rechtlichen Vorgaben fehlt (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 798/08 - Rn. 23, BAGE 136, 222) .
  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

    Keiner Inhaltskontrolle unterliegt dagegen die Höhe der zugesagten Versorgung, da es insofern an rechtlichen Vorgaben fehlt (BAG v. 21.02.2017, Rn. 31, aaO; BAG v. 30.11.2010 - 3 AZR 798/08 - Rn. 23, aaO).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Dabei kann er auch seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen und darf von einer Anpassung ganz oder teilweise absehen, wenn und soweit das Unternehmen dadurch übermäßig belastet würde (vgl. etwa BAG 30. November 2010 - 3 AZR 798/08 - Rn. 45 mwN, BAGE 136, 222).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12963
LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10 (https://dejure.org/2010,12963)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.10.2010 - 12 Sa 936/10 (https://dejure.org/2010,12963)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Sachbeschädigung; Anhörung der Mitarbeitervertretung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB; § 31 MAVO
    Außerordentliche Kündigung; Sachbeschädigung; Anhörung der Mitarbeitervertre-tung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung und Angebot zur Schadenswiedergutmachung; Abmahnungserfordernis bei vorsätzlicher Sachbeschädigung; Unvollständige und irreführende Unterrichtung der Mitarbeitervertretung in Einrichtung des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorsätzliche Sachbeschädigung durch Arbeitnehmer - fristlose Kündigung

  • hensche.de

    Kündigung: Außerordentlich, Mitarbeitervertretung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung und Angebot zur Schadenswiedergutmachung; Abmahnungserfordernis bei vorsätzlicher Sachbeschädigung; unvollständige und irreführende Unterrichtung der Mitarbeitervertretung in Einrichtung des ...

  • rechtsportal.de

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Sachbeschädigung bei Entschuldigung und Angebot zur Schadenswiedergutmachung; Abmahnungserfordernis bei vorsätzlicher Sachbeschädigung; unvollständige und irreführende Unterrichtung der Mitarbeitervertretung in Einrichtung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arbeitsrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Vorsätzliche Sachbeschädigung durch Arbeitnehmer - fristlose Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2011, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 16).

    Begeht der Arbeitnehmer bei oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit rechtswidrige oder vorsätzliche - ggfs. strafbare - Handlungen unmittelbar gegen das Vermögen seines Arbeitgebers, verletzt er zugleich in schwerwiegender Weise seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 25 f.).

    Die Notwendigkeit der Prüfung, ob nicht schon eine Abmahnung ausreichend gewesen wäre, folgt aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und trägt zugleich dem Prognoseprin-zip bei der verhaltensbedingten Kündigung Rechnung (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 34, 35).

    Sie ist vielmehr nur gerechtfertigt, wenn eine störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht, künftigen Pflichtverstößen demnach nur durch die Beendigung der Vertragsbeziehung begegnet werden kann (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 28).

    Auch bei Straftaten gegen das Vermögen und Eigentum des Arbeitgebers ist stets konkret zu prüfen, ob nicht objektiv die Prognose berechtigt ist, der Arbeitnehmer werde sich jedenfalls nach einer Abmahnung künftig wieder vertragstreu verhalten (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 35 - 38).

    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 -, Rdnr. 47).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Die bewusst unvollständige Information ist nicht mit dem Grundsatz der subjektiven Determinierung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 -, juris, Rdnr. 24).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.02.2007 - 11 Sa 409/06

    Außerordentliche Kündigung einer Verkaufsstellenleiterin bei verbotswidriger

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit Einlassungen und Entschuldigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen sind, wenn der Arbeitgeber sie subjektiv nicht für zutreffend oder relevant hält (für eine Mitteilungspflicht: LAG München, Urteil vom 29.07.2009 - 11 Sa 801/08; eher auf die Sichtweise des Arbeitgebers abstellend: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2007 - 11 Sa 409/06; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.11.2006 - 1 Sa 186/06).
  • BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

    Kündigung einer Mitarbeiterin in kirchlicher Einrichtung - Anhörung der

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Ebenso wie im Rahmen von § 30 MAVO (hierzu: BAG, Urteil vom 16.10.1991 - 2 AZR 156/91 -, juris, Rdnr. 25) kann daher auf die zu § 102 BetrVG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden.
  • LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 801/08

    Ordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit Einlassungen und Entschuldigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen sind, wenn der Arbeitgeber sie subjektiv nicht für zutreffend oder relevant hält (für eine Mitteilungspflicht: LAG München, Urteil vom 29.07.2009 - 11 Sa 801/08; eher auf die Sichtweise des Arbeitgebers abstellend: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2007 - 11 Sa 409/06; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.11.2006 - 1 Sa 186/06).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Es müssen dem Betriebsrat nicht alle objektiv kündigungsrelevante Tatsachen, sondern nur die vom Arbeitgeber für die Kündigung für ausschlaggebend angesehenen Umstände mitgeteilt werden (BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 -, juris, Rdnr. 34).
  • LAG Hessen, 17.06.1999 - 5 Sa 2582/98

    Unbegründete außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren angestellten

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Die Gründe für die Absicht des Arbeitgebers, eine Kündigung auszusprechen, können auch nicht durch eine Befragung des betroffenen Arbeitnehmers ermittelt werden, da dieser allenfalls seine Sicht der Dinge kennt und nicht diejenige des Arbeitgebers (so auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.06.1999 - 5 Sa 2582/98 -, juris, Rdnr. 33).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Für eine diesbezügliche Mitteilungspflicht spricht schließlich, dass der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Inhalt von Gegendarstellungen des Arbeitnehmers zu einschlägigen Abmahnungen auch dann mitteilen muss, wenn er subjektiv der Meinung ist, das sie nicht der Wahrheit entsprechen (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 673/93 -, juris, Rdnr. 20).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2006 - 1 Sa 186/06
    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit Einlassungen und Entschuldigungen des zu kündigenden Arbeitnehmers mitzuteilen sind, wenn der Arbeitgeber sie subjektiv nicht für zutreffend oder relevant hält (für eine Mitteilungspflicht: LAG München, Urteil vom 29.07.2009 - 11 Sa 801/08; eher auf die Sichtweise des Arbeitgebers abstellend: LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.02.2007 - 11 Sa 409/06; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.11.2006 - 1 Sa 186/06).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 26.10.2010 - 12 Sa 936/10
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Anerkennung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs für die Zeit des laufenden Kündigungsschutzprozesses durch den Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in seiner Entscheidung vom 27.02.1985 (DB 1985, 2197) eine zulässige richterliche Rechtsfortbildung darstellt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2005 - 2 TaBV 25/05

    Sachbeschädigung als außerordentlicher Kündigungsgrund

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2005 - 9 Sa 485/05

    Fristlose Kündigung und Sachbeschädigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 Sa 251/15

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Verhältnismäßigkeit

    Denn entscheidend ist nicht die strafrechtliche Würdigung, sondern der mit der Vertragsverletzung, dem Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten verbundene schwere Vertrauensbruch (BAG 25.11.2010 EzA § 626 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 9; 10.06.2010 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32; 02.03.2006 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26; 21.04.2005 EzA § 91 SGB IX Nr. 1; LAG SchlH 17.08.2011 LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 36; LAG Köln 26.10.2010- 12 Sa 936/10, ZTR 2011, 318 LS: Sachbeschädigung; s.a. BAG 26.09.2013 EzA § 4 KSchG n.F. Nr. 193 = NZA 2014, 443: Stechuhr).
  • LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei

    Nach herrschender Meinung ist insoweit auf die Grundsätze zu § 102 BetrVG zurückzugreifen (BAG Urteil v. 16.10.1991, 2 AZR 156/91 EzA 83 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Köln Urteil v. 26.10.2010, 12 Sa 936/10 ZTR 2011, 318).
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