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Rechtsprechung
   BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11   

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https://dejure.org/2012,41357
BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
BAG, Entscheidung vom 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 (https://dejure.org/2012,41357)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • openjur.de

    Wählbarkeit zum Betriebsrat; Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer; Betriebszugehörigkeit; anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 1 BetrVG, § 19 Abs 1 BetrVG
    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit zur Anfechtung einer Betriebsratswahl; Anforderungen an die Wählbarkeit eines Arbeitnehmers; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb

  • Betriebs-Berater

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

  • rewis.io

    Wählbarkeit zum Betriebsrat - Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer - Betriebszugehörigkeit - anschließende Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Wählbarkeit eines Arbeitnehmers; Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wählbarkeit eines Arbeitnehmers

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Beschäftigung als Leiharbeitnehmer zählt mit für das passive Wahlrecht

  • poko.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl - Leiharbeit und Betriebszugehörigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 863
  • BB 2013, 243
  • ZTR 2013, 219
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind dagegen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG im Entleiherbetrieb nicht wählbar; dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 14 ff., BAGE 133, 202) .

    Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 2 BetrVG auch Leiharbeitnehmer, sofern sie länger als drei Monate im entleihenden Betrieb eingesetzt werden (vgl. auch BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 25, BAGE 133, 202) .

    Den Beschluss vom 17. Februar 2010, dass Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar sind, hat der Senat nicht mit dem fehlenden vertraglichen Band begründet, sondern maßgeblich auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG gestützt, der keine unterschiedliche Behandlung von gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung rechtfertigt (- 7 ABR 51/08 - Rn. 14, 28 ff., BAGE 133, 202) .

  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 377/10

    Wahlbewerber - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    der Stimmabgabe vorliegen (vgl. 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10 - Rn. 39 f., AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) .

    Da ein Wahlbewerber noch keine in die Zuständigkeit des Betriebsrats fallenden Entscheidungen zu treffen hat, bedarf er der für die Amtsausübung erforderlichen Kenntnisse noch nicht; er kann diese ohne weiteres nach der Aufstellung oder Einreichung der Vorschlagsliste erwerben (vgl. BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 377/10 - Rn. 40, AP KSchG 1969 § 15 Nr. 69 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 68) .

  • BAG, 29.06.1965 - 1 ABR 2/65

    Wahlvorschlag - Betriebsratsmitglieder - Nennung eines Bewerbers - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WO, nach der jede Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Bewerber ausweisen "soll" wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, ist eine reine Ordnungsvorschrift; deren Nichtbeachtung führt nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste (vgl. BAG 29. Juni 1965 - 1 ABR 2/65 - zu II 2 der Gründe, BAGE 17, 223) .
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54

    Nichtwählbarkeit eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Allerdings wird ein Mangel geheilt, wenn inzwischen die erforderliche sechsmonatige Betriebszugehörigkeit erreicht ist (vgl. BAG 7. Juli 1954 - 1 ABR 6/54 - BAGE 1, 43, 44 zu § 24 BetrVG 1952) .
  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    (5) Diese Auslegung steht schließlich nicht im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Senats, dass Leiharbeitnehmer nach der sog. Zweikomponentenlehre dem Betrieb des Entleihers "nicht angehören" und deshalb nicht nach § 9 BetrVG mitzählen (so 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 1 a bb der Gründe, BAGE 110, 27) .
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl (st. Rspr., zuletzt etwa BAG 21. Januar 2009 - 7 ABR 65/07 - Rn. 29, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 61 = EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 7) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 AZR 335/10

    Interessenausgleich - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung

    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Im Übrigen hat der Erste Senat im Urteil vom 18. Oktober 2011 bei seiner Auslegung, dass länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzte Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der maßgeblichen Unternehmensgröße in § 111 Satz 1 BetrVG mitzuzählen sind, ebenfalls nicht auf die Zweikomponentenlehre, sondern auf den Normzweck abgestellt (- 1 AZR 335/10 - Rn. 14 ff., EzA BetrVG 2001 § 111 Nr. 8) .
  • LAG Köln, 02.03.2011 - 8 TaBV 103/10
    Auszug aus BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. März 2011 - 8 TaBV 103/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 04.07.2014 - 6 TaBV 24/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl; Vorschlagsliste mit nur einer Wahlbewerberin

    Bei § 6 Abs. 2 WO handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG v. 10.10.2012 - 7 ABR 53/11 - Rn.28, AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972; BAG v. 29.06.1965 - 1 ABR 2/65 - unter Ziffer II. 2. der Gründe, AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG).
  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.
  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 65/11

    Betriebsratswahl - Unterzeichnung des Wahlvorschlags

    Ihre Nichtbeachtung führt nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste (vgl. BAG 10. Dezember 2012 - 7 ABR 53/11 - Rn. 28) .
  • LAG Niedersachsen, 05.04.2013 - 12 Sa 50/13

    Grundsätze zur kündigungsschutzrechtlichen Wartefrist bei vorheriger

    c) Eine Anrechnung der Vorbeschäftigungszeit als Leiharbeitnehmer auf das spätere Arbeitsverhältnis beim Entleiher ist kündigungsschutzrechtlich auch nicht mit Blick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2012 (7 ABR 53/11, BB 2013, 243-244) geboten.
  • ArbG Essen, 04.02.2014 - 2 BV 69/13

    Keine Nachfrist für Wahlvorschläge bei zu wenigen Wahlbewerbern /; Anfechtung

    Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 WO, nach der jede Vorschlagsliste mindestens doppel so viele Bewerber ausweisen "soll", wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, ist eine reine Ordnungsvorschrift, deren Nichtbeachtung nicht zur Ungültigkeit der Vorschlagsliste führt (vgl. BAG vom 29. Juni 1965 - 1 ABR 2/65 - AP Nr. 11 zu § 13 BetrVG = DB 1965, 1253, zu II 2 der Gründe; BAG vom 10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 - AP Nr. 15 zu § 8 BetrVG 1972 = EzA § 8 BetrVG 2001 Nr. 3, zu II 2 bb [Rz. 28]).
  • LAG Nürnberg, 18.10.2016 - 6 TaBV 25/16

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Einspruchsfrist - Wählbarkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat zutreffenderweise mit Beschluss vom 17.02.2010, Az.: 7 ABR 51/08, und vom 10.10.2012, Az.: 7 ABR 53/11, festgestellt, dass ein zur Arbeitsleistung überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb nicht wählbar ist.
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Rechtsprechung
   BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43546
BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11 (https://dejure.org/2012,43546)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2012 - 1 ABR 50/11 (https://dejure.org/2012,43546)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 (https://dejure.org/2012,43546)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmung bei der Verwendung von Laufzetteln

  • poko.de (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte - Einführung von Laufzetteln

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Einführung von Laufzetteln ist nicht mitbestimmungspflichtig

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Verwendung von Laufzetteln?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 467
  • BB 2013, 372
  • DB 2013, 1122
  • ZTR 2013, 219
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.01.1997 - 1 ABR 53/96

    Arztbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    bb) Hiervon ausgehend hat der Senat in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben der Beschäftigten über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216) , und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen (BAG 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23) , mitbestimmungspflichtige Anordnungen gesehen.
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    bb) Hiervon ausgehend hat der Senat in der Anordnung des Arbeitgebers, für Angaben der Beschäftigten über den Besitz von Wertpapieren ein von ihm vorgefertigtes Formular zu verwenden (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B III 2 a der Gründe, BAGE 101, 216) , und in der Anweisung, die Notwendigkeit eines Arztbesuchs während der Arbeitszeit durch ein vorgegebenes Formular zu belegen (BAG 21. Januar 1997 - 1 ABR 53/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 23) , mitbestimmungspflichtige Anordnungen gesehen.
  • BAG, 22.07.2008 - 1 ABR 40/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ethik-Richtlinien

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG 22. Juli 2008 - 1 ABR 40/07 - Rn. 57 f., BAGE 127, 146) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Es geht nicht um die Standardisierung des Verhaltens, sondern um die Abgabe inhaltlich gleicher Erklärungen, was allein nicht das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auslöst (BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 26, BAGE 129, 364) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich ebenso gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 63/10 - Rn. 14 mwN, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 6) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.05.2011 - 6 TaBV 11/11

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Laufzettel, Einführung,

    Auszug aus BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 50/11
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 18. Mai 2011 - 6 TaBV 11/11 - aufgehoben und die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 4. November 2010 - 51 BV 27 c/10 - zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Obgleich hier wie auch hinsichtlich aller übrigen in Betracht kommenden Mitbestimmungsrechte zum "desk sharing bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt, spricht jedenfalls unter Auswertung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einiges dafür, dass die Grundsatzentscheidung einer nicht mehr individuellen Zuordnung der Arbeitsplätze und die Anordnung, sich in der Teamzone einen freien Arbeitsplatz zu suchen oder bei vollständiger Belegung durch den Vorgesetzten zuweisen zu lassen, in untrennbarem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung steht und Voraussetzung für deren ordnungsgemäße Erbringung ist, so dass sie nicht dem mitbestimmtem Ordnungsverhalten zuzuordnen ist (vgl. BAG vom 25.09.2012 - 1 ABR 50/11, juris, Rz. 14/16 zur Anordnung der Verwendung von Laufzetteln für Arbeitsmittel und Berechtigungen).
  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner

    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 14 mwN) .

    Die bloße Standardisierung des Arbeitsverhaltens bewirkt keine Zuordnung zum Ordnungsverhalten (vgl. hierzu BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand -

    Eine bloße Standardisierung des Arbeitsverhaltens bewirkt noch keine Zuordnung zum Ordnungsverhalten (BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 16) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 5 TaBV 12/21

    Mitbestimmung - Betriebsrat - Raucherpause - Arbeitsverhalten - Ordnungsverhalten

    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (BAG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 14, juris = ZTR 2013, 219; LAG Hessen, Beschluss vom 16. Juli 2020 - 5 TaBV 178/19 - Rn. 20, juris = BB 2021, 121).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2014 - 3 TaBV 5/14

    Anbringen der Attrappe einer Videokamera im Außenbereich eines Klinikgebäudes

    Sinn und Zweck des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, die Arbeitnehmer an solchen Maßnahmen im Sinne einer gleichberechtigten Gestaltungsteilnahme zu beteiligen (BAG vom 25.09.2012 - 1 ABR 50/11 - juris Rn. 14).
  • LAG Hessen, 16.07.2020 - 5 TaBV 178/19

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats Mitbestimmung des Betriebsrats

    Dies sind solche Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird ( vgl. z.B. BAG 25. September 2012 - 1 ABR 50/11 - Rn. 4, zit. nach Juris ).
  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17

    Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk

    Danach sind mitbestimmungsfrei solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, 25.09.2012, Az.: 1 ABR 50/11, Juris; BAG, 18.04.2000, Az.: 1 ABR 22/99, Juris).
  • ArbG Düsseldorf, 26.10.2017 - 7 BV 137/17
    Danach sind mitbestimmungsfrei solche Anordnungen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiert wird (BAG, 25.09.2012, 1 ABR 50/11, Juris; BAG, 18.04.2000, 1 ABR 22/99, Juris).
  • LAG München, 14.08.2014 - 4 TaBV 44/14

    Einigungsstelle

    Letzteres sind solche Maßnahmen, mit denen die individuelle Arbeits- 4 TaBV 44/14 -8pflicht unmittelbar konkretisiert und abgefordert wird (vgl. zuletzt etwa BAG, B. v. 25.09.2012, 1 ABR 50/11, NZA 2013, S. 467 f - Rz. 15, m. w. N. - Wiese in GK-BetrVG, Bd. II, 10. Aufl. 2014, § 87 Rzn. 197 f; Richardi in Richardi (Hg.), BetrVG, 14. Aufl. 2014, § 87 Rzn. 178 f, jew. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39757
BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12 (https://dejure.org/2012,39757)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2012 - 6 P 3.12 (https://dejure.org/2012,39757)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 (https://dejure.org/2012,39757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BPersVG §§ 8, 44 Abs. 1; TGV § 1 Abs. 3, § 9 Abs. 1
    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung und Personalratsbüro; Leistungsausschluss für Fahrten innerhalb des Einzugsgebietes; Ausschlussfrist.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG §§ 8, 44 Abs. 1
    Ausschlussfrist; Fahrten zwischen Wohnung und Personalratsbüro; Leistungsausschluss für Fahrten innerhalb des Einzugsgebietes; Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 BPersVG, § 44 Abs 1 S 1 BPersVG, § 44 Abs 1 S 2 BPersVG, § 1 Abs 3 TGV, § 9 Abs 1 S 1 TGV
    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Trennungsgeld für freigestellte Personalratsmitglieder für die Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des bisherigen Dienstortes; Anwendung der Regelungen zum Leistungsausschluss für Fahrten innerhalb des ...

  • rewis.io

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Trennungsgeld für freigestellte Personalratsmitglieder für die Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des bisherigen Dienstortes; Anwendung der Regelungen zum Leistungsausschluss für Fahrten innerhalb des ...

  • datenbank.nwb.de

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Freigestellte Personalratsmitglieder haben Anspruch auf Trennungsgeld für Fahrten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten zum Personalratsbüro werden erstattet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 274
  • ZTR 2013, 219
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Unterfall sind die Reisekosten, für welche § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG mit der Verweisung auf das Bundesreisekostengesetz eine ergänzende Regelung bereit hält (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 13 und vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12).

    Wird der Vorsitzende des Personalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 32, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 BPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Personalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 a.a.O., vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 14).

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 5 ff. und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist offen dafür, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen unvermeidlich entstehenden Fahrtkosten erstattet erhalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 22 und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 10).

    Es kann daher nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sie in jeder Hinsicht mit Normen und Grundsätzen des Personalvertretungsrechts im Einklang stehen (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 24).

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbar Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 25).

    Eine einleuchtende Rechtfertigung dafür, die vor § 8 BPersVG und der Kostenregelung in § 44 Abs. 1 BPersVG Bestand haben könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 26).

    Die entsprechende Anwendung einzelner Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung darf daher nicht dazu führen, dass die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnende Beschäftigte verhindert wird (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 27).

    Dies folgt aus dem personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbot des § 8 BPersVG, wonach der Beschäftigte nicht mit Kosten belastet bleiben darf, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Personalratsmandates nicht vermeiden kann (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 5 ff. und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist offen dafür, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen unvermeidlich entstehenden Fahrtkosten erstattet erhalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 22 und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 10).

    Dabei ist zu Grunde zu legen, dass die große Wegestreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BRKG in Höhe von 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17 und 19).

    Während Fahrtkostenerstattung nach § 4 BRKG bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel bewilligt wird, wird Wegstreckenentschädigung nach § 5 BRKG vor allem bei Benutzung von Kraftfahrzeugen gewährt (vgl. dazu Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Unterfall sind die Reisekosten, für welche § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG mit der Verweisung auf das Bundesreisekostengesetz eine ergänzende Regelung bereit hält (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 13 und vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12).

    Wird der Vorsitzende des Personalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 32, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 BPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Personalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 a.a.O., vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 14).

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 5 ff. und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).

  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat nicht im Sinne vom § 2 Abs. 1 RsprEinhG vom Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - (AP Nr. 31 zu § 38 BetrVG 1972) ab.

    Nach dieser Entscheidung hat das freigestellte Betriebsratsmitglied keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zwischen Wohnort und Betriebsratssitz; dies gilt bei einem aus mehreren räumlich voneinander getrennt liegenden Betriebsstätten bestehenden Betrieb auch dann, wenn das Betriebsratsmitglied ohne die Freistellung nicht in der Betriebsstätte zu arbeiten hätte, in der sich der Sitz des Betriebsrats befindet, sondern in einer anderen, seinem Wohnort näher gelegenen Betriebsstätte (BAG, Beschluss vom 13. Juni 2007 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Ist die Entfernung zwischen Wohnung und Personalratsbüro größer als diejenige zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte, so handelt es sich um einen Mehraufwand, der ohne die fragliche Tätigkeit für die Personalvertretung nicht entstanden wäre (vgl. Beschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 3).

    Wird der Vorsitzende des Personalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 32, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 BPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Personalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 a.a.O., vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 14).

  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Solche Regelungen sind generell charakteristisch für Ansprüche aus dem Beschäftigungsverhältnis (vgl. zur Nichtanwendung tariflicher Ausschlussfristen auf betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche: BAG, Beschluss vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972 S. 197).
  • BVerwG, 02.09.1996 - 6 P 3.95

    Personalvertretungsrecht - Verminderung der Zahl der Freistellungen während der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Denn Freistellungen enden spätestens mit Ablauf der Amtszeit des Personalrats; nach der Neuwahl ist erneut über die Freistellungen zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 2. September 1996 - BVerwG 6 P 3.95 - Buchholz 251.2 § 43 BlnPersVG Nr. 5 S. 2; Faber, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 46 Rn. 130; Altvater/Peiseler, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 7. Auflage 2011, § 46 Rn. 57; Fischer/Goeres/Gronimus, in: GKÖD Band V, K § 46 Rn. 37; Treber, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Auflage 2008, § 46 Rn. 71).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Diese Besonderheiten aber haben die Senatsrechtsprechung zur Auslegung des Benachteiligungsverbots im Zusammenhang mit der Reisekostenerstattung für Personalratsmitglieder geprägt (vgl. dazu bereits Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 37 Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 5 ff. und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).
  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12
    Unterfall sind die Reisekosten, für welche § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG mit der Verweisung auf das Bundesreisekostengesetz eine ergänzende Regelung bereit hält (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 13 und vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Die Beschäftigten der Dienststelle haben ein Recht darauf, dass die dafür am meisten geeigneten Personen ihre Interessen als freigestellte Personalratsmitglieder vertreten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 18).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Die Verfahrensbeteiligten streiten zu Recht nicht darüber, dass § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsRKG auch die Kosten für arbeitstägliche Fahrten freigestellter Mitglieder des Personalrats zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes und des bisherigen Beschäftigungsortes erfasst (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12 ff. und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 8) und dass der Antragsteller nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt war und - worüber Einigkeit besteht - noch ist (§ 46 Abs. 3 SächsPersVG).

    Zwischen den Beteiligten ist zu Recht auch unstreitig, dass tägliche Fahrten des Antragstellers zur Erfüllung der Personalratsaufgaben im Sinne der genannten Vorschrift notwendig waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 10).

    Da die Begriffsdefinitionen des Reisekostenrechts auf die dienstliche Tätigkeit von Beamten zugeschnitten sind und nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass sie in jeder Hinsicht mit Normen und Grundsätzen des Personalvertretungsrechts im Einklang stehen, gebietet § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG die entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 SächsRKG und der dort in Bezug genommenen Bestimmungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 5; vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 15 m.w.N., vgl. auch SächsLT-Drs. 5/4071).

    Zwar steht freigestellten Mitgliedern des Personalrats nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz des Personalrats Trennungsgeld zu, so dass sie für arbeitstägliche Fahrten zwischen ihrer Wohnung und dem Sitz des Personalrats Kostenerstattung grundsätzlich in entsprechender Anwendung des Trennungsgeldrechts beanspruchen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 16 und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 12 f., jeweils m.w.N.).

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsmandat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 15 f. und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 16 m.w.N.).

    Dies ist mit Blick auf das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 26 und 30; vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 16 und 20 und vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14).

    Dem ist durch die Auslegung und Anwendung insbesondere der in Bestimmungen des Reisekostenrechts enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 27 und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 1 Rn. 18).

    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind abgeordnete Beamte insoweit nicht die zutreffende Vergleichsgruppe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 15 f. und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 24, jeweils zum Begünstigungsverbot).

  • VG Greifswald, 16.11.2020 - 7 A 1775/19

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder im

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht eine Abrechnung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Sitz des Personalrats außerhalb des Wohnortes des bisherigen Dienstortes nach trennungsgeldrechtlichen Vorschriften für zulässig erachtet (BVerwG, Beschluss vom 28.11.2012 - 6 P 3/12 -, zitiert nach juris), dies gilt nach der jüngeren Rechtsbrechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch dann nicht, wenn der Landesgesetzgeber entschieden hat, dass anstelle von Trennungsgeld Reisekostenvergütung zu bewilligen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.3.2018 - 5 P 5/17 -, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Eine entsprechende Kostenerstattung gemäß § 13 LRKG M-V nach Trennungsgeldmaßstäben, wie sie bei der Abordnung eines Beamten zu zahlen wäre, kommt nicht in Betracht, weil die Vorschriften des Reisekostenrechts auf die Kostenerstattung von Personalratsmitgliedern nur entsprechend und nur insoweit anzuwenden sind, als ihnen daraus kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht und die Regelung keinen - auch nur mittelbaren - Eingriff in die Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.2012 - 6 P 3/12 -, Rn. 18. ff., zit. nach juris).

    Dies hat faktisch auch Folgen für die Wahlbereitschaft und Wählbarkeit von Personen für die Tätigkeit als Personalratsmitglieder, weil unter diesen Voraussetzungen die Annahme der Wahl als Personalratsmitglied und die vollständige Freistellung für Aufgaben des Personalrats für weiter von der Geschäftsstelle des Personalrats entfernt wohnende Personalratsmitglieder unter dem Gesichtspunkt erschwert würde, als eine Durchführung dieser Tätigkeit ohne wirtschaftliche Einbußen mit einem Umzug an den Sitz der Geschäftsstelle verbunden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder.

    Eine entsprechende Anwendung von § 5 Abs. 3 SächsRKG ist nicht im Lichte des in der Senatsrechtsprechung entwickelten Grundsatzes geboten, wonach bei Anwendung reisekostenrechtlicher Bestimmungen über die Fahrtkostenerstattung aufgrund des personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbots (§ 8 SächsPersVG) zu vermeiden ist, dass Mitglieder von Personalvertretungen mandatsbedingte, unvermeidbare Aufwendungen selbst tragen und auf diese Weise als Folge des Personalratsamts einen Teil ihres Einkommens "zuschießen" müssen (vgl. hierzu im Einzelnen Beschlüsse vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 16 ff., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 ff. und vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14 f.).

    Diese Maßgabe erscheint insbesondere auch nicht geeignet, qualifizierte Personen von der Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Ämter abzuhalten (vgl. hierzu Beschluss vom 28. November 2012 a.a.O. Rn. 18).

  • VG Köln, 08.09.2022 - 33 K 4007/19

    Personalrat Freistellung Stufenvertretung große Wegstreckenentschädigung kleine

    Zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 -, Rn. 8 ff. m. w. N., juris; ferner BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Rn. 7 ff., juris.

    BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 -, Rn. 25, juris, und vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Rn. 17, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Rn. 27, juris.

  • VG Köln, 08.09.2022 - 33 K 3187/21
    Zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 -, Rn. 8 ff. m. w. N., juris; ferner BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Rn. 7 ff., juris.

    BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 -, Rn. 25, juris, und vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Rn. 17, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Rn. 27, juris.

  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12

    Freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauensausschusses; Fahrtkostenerstattung;

    Ebenso wurde entschieden, dass die Regelungen zum Leistungsausschluss für Fahrten innerhalb des Einzugsgebiets von 30 km (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 TGV i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c des Bundesumzugskostengesetzes) nicht auf das Trennungsgeld für freigestellte Personalratsmitglieder anzuwenden sind, die arbeitstäglich von ihrer Wohnung zu dem Sitz des Personalrats außerhalb ihres Wohnorts und ihres bisherigen Dienstorts fahren (Beschluss vom 28. November 2012 - BVerwG 6 P 3.12 - juris Rn. 19 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2018 - 5 L 9/16

    Zur Freistellung von Personalratsmitgliedern

    Mit seinem Hauptantrag begehrt der Antragsteller unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 28.11.2012 - BVerwG 6 P 3.12 -, juris Rdnr. 12) und ein Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. Mai 2016 die Feststellung, dass die Mitglieder des Lehrerbezirkspersonalrats nach Maßgabe des Beschlusses vom 6. Juli 2016 zur Verteilung von 220 Freistellungsstunden von der Erbringung sonstiger Dienstpflichten/Arbeitspflichten freigestellt sind.
  • VG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 K 3565/13

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Differenzierung zwischen Dienstort im

    Zwar verlagert sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Reisekostenrecht bei einer Freistellung für die Wahrnehmung von Aufgaben in einer Stufenvertretung der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit und damit auch der "Dienstort" (vgl. Beschluss vom 14.02.1990 - 6 P 13.88 - juris Rn. 17; ferner etwa Beschluss vom 28.11.2012 - 6 P 3.12 - IÖD 2013, 41; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.1995 - PL 15 S 54/94 - ESVGH 45, 268).
  • VG Minden, 17.02.2014 - 14 K 3824/13
    Denn die Kostenerstattungspflicht der Dienststelle ist antragsunabhängig - vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2012 - 6 P 3/12 -, juris (für den Bereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes) -.
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