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   BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12   

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BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 (https://dejure.org/2013,14916)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2013 - 2 AZR 433/12 (https://dejure.org/2013,14916)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 (https://dejure.org/2013,14916)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung; Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 77 Abs 3 PersVG BY 1986, Art 77 Abs 1 S 4 PersVG BY 1986, Art 77 Abs 1 S 5 PersVG BY 1986, Art 72 Abs 1 S 3 PersVG BY 1986, Art 75 Abs 3 PersVG BY 1986
    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Zeitpunkt der Anhörung des Personalrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; zeitliche Reihenfolge von Beschlussfassung durch den Gemeinderat einer bayerischen Gemeinde und Anhörung des Personalrats

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - zeitliche Reihenfolge von Beschlussfassung durch den Gemeinderat einer bayerischen Gemeinde und Anhörung des Personalrats

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Bedenken des Personalrats können eine fristlose Kündigung erschweren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1716
  • JR 2014, 135
  • NZA-RR 2013, 515
  • ZTR 2013, 518
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 930/93

    Fristlose Kündigung, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Nach der Entscheidung vom 18. Mai 1994 (- 2 AZR 930/93 - zu III 1 b der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) ist zwar umgekehrt die Personalratsanhörung nicht deshalb fehlerhaft, weil sie ohne Vorliegen eines Kündigungsentschlusses des zuständigen Gremiums durchgeführt wurde, um dieses erst anschließend und unter Vorlage der Stellungnahme des Personalrats mit der Angelegenheit zu befassen.

    Dementsprechend müssen diese Mitarbeiter in einer ähnlich selbständigen Stellung sein, wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 355 mwN; SPV/Preis 10. Aufl. Rn. 810) .

    Voraussetzung für eine Zurechenbarkeit der Kenntnisse dieser Personen zum Arbeitgeber ist ferner, dass die Verzögerung bei der Kenntniserlangung in dessen eigener Person auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - aaO; KR/Fischermeier § 626 BGB Rn. 355) .

    Der erste Bürgermeister hat zwar als Vorgesetzter der Gemeindebediensteten und Vorsitzender des Gemeinderats eine herausgehobene Stellung (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) .

    Für den Arbeitnehmer iSv. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayGO ist erkennbar, dass der erste Bürgermeister auch bei eigener Kenntnis der aus seiner Sicht eine außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umstände eines Beschlusses des Gemeinderats bedarf und dieser in der Regel erst in der nächsten Sitzung herbeigeführt werden kann (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 c cc der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6) .

    Mit Blick auf die Größe des Gremiums und die einzuhaltenden Ladungsfristen hätte dies einen nicht gerechtfertigten Aufwand verursacht (vgl. BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 c dd der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6 ).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 388/07

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist - Umdeutung in ordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Dies gilt auch dann, wenn den Mitarbeitern Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 21, AP BGB § 626 Nr. 217 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 23; 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13) .

    Dementsprechend müssen diese Mitarbeiter in einer ähnlich selbständigen Stellung sein, wie ein gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitgebers (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 33 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 6; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 355 mwN; SPV/Preis 10. Aufl. Rn. 810) .

    Voraussetzung für eine Zurechenbarkeit der Kenntnisse dieser Personen zum Arbeitgeber ist ferner, dass die Verzögerung bei der Kenntniserlangung in dessen eigener Person auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22, aaO; 18. Mai 1994 - 2 AZR 930/93 - aaO; KR/Fischermeier § 626 BGB Rn. 355) .

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 171/09

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsbeteiligung

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - AP BGB § 626 Nr. 231 = EzA BPersVG § 108 Nr. 5; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9) .

    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - aaO; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - zu B I 3 c bb (1) der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1) .

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 312/87

    Beginn der Ausschlußfrist des § 626 Abs 2 BGB - Kenntnis des

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Dies gilt auch dann, wenn den Mitarbeitern Aufsichtsfunktionen übertragen worden sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 21, AP BGB § 626 Nr. 217 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 23; 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6g Nr. 13) .
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Unbeachtlich ist, ob die Ermittlungsmaßnahmen tatsächlich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen haben oder überflüssig waren (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - aaO; 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - zu B I 3 c bb (1) der Gründe, AP BGB § 123 Nr. 63 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 1) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 55, BAGE 121, 212; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .
  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Der Kündigungsberechtigte, der bislang nur Anhaltspunkte für einen Sachverhalt hat, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu laufen begänne (BAG 25. November 2010 - 2 AZR 171/09 - AP BGB § 626 Nr. 231 = EzA BPersVG § 108 Nr. 5; 17. März 2005 - 2 AZR 245/04 - zu B I 3 der Gründe, AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 46 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 9) .
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    der gesetzlich in bestimmter Weise geregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes nach einer anderen Entscheidung verlangt als die übrigen geregelten Fälle, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BAG 14. Februar 2007 - 7 ABR 26/06 - Rn. 55, BAGE 121, 212; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Zwar soll die Anhörung den Arbeitgeber dazu veranlassen, eine geplante Kündigung zu überdenken, sich mit den Argumenten des Personalrats auseinanderzusetzen und ggf. von der Kündigung Abstand zu nehmen (vgl. BAG 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 90 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 4; zu § 102 BetrVG KR/Etzel 10. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 8) .
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus BAG, 21.02.2013 - 2 AZR 433/12
    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, BAGE 137, 54) .
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

  • LAG Nürnberg, 17.02.2012 - 4 Sa 519/10

    Kündigungsrecht - Personalratsbeteiligung - Kündigungsentscheidung

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Voraussetzung dafür, dem Arbeitgeber solche Kenntnisse zuzurechnen, ist ferner, dass die Verspätung, mit der er in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs oder der Verwaltung beruht (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 388/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 20.10.2016 - 2 AZR 395/15

    Außerordentliche Kündigung - verdeckte Überwachung

    Voraussetzung für eine Zurechnung ist weiter, dass die Verspätung, mit der der Kündigungsberechtigte in eigener Person Kenntnis erlangt hat, auf einer unsachgemäßen Organisation des Betriebs beruht (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 28) .
  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Analoge Gesetzesanwendung erfordert darüber hinaus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 21. Februar 2013 - 2 AZR 433/12 - Rn. 20 mwN) .
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