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Rechtsprechung
   BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12   

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https://dejure.org/2014,20824
BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12 (https://dejure.org/2014,20824)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 9 AZR 946/12 (https://dejure.org/2014,20824)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 (https://dejure.org/2014,20824)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersteilzeit im Blockmodell - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Entgelterhöhung bei Altersteilzeit in der Charité

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2014, 606
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 -) folge schon deshalb nichts anderes, weil für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis der Parteien nicht der LohnTV des Landes Berlin, sondern der ETV-Charité maßgebend gewesen sei.

    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.

    Dies hat der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 - Rn. 25 ff.) nochmals eingehend begründet.

    b) Für Alterszeitarbeitsverhältnisse, für die - wie für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis der Parteien - die Regelungen des TV ATZ maßgebend sind, hat der Senat im Urteil vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 - Rn. 28) angenommen, die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 TV ATZ belege, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien des TV ATZ Altersteilzeitarbeitnehmer auch in der Freistellungsphase des Blockmodells von Bezügeerhöhungen nicht ausgeschlossen werden sollten.

    Die Beklagte hat keine Argumente vorgebracht, die die tragenden Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 -) infrage stellen könnten.

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.

    Komme es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen sei (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet habe (sh. hierzu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 30, BAGE 116, 86) .

    Nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhielten von der Vergütung, die für entsprechende vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer festgelegt sei, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspreche (vgl. hierzu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 14, aaO) .

    Nach dieser Protokollerklärung seien für die Berechnung des Aufstockungsbetrags im Blockmodell allgemeine Bezügeerhöhungen zu berücksichtigen, soweit die zugrunde liegenden Bezügebestandteile ebenfalls an allgemeinen Bezügeerhöhungen teilnähmen (vgl. zum sog. Hätte-Entgelt: BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 21 ff., BAGE 116, 86) .

  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 379/10

    Zuwendung - Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    § 4 Abs. 1 TV ATZ verweise lediglich auf "die sich für entsprechende Teilzeitkräfte bei Anwendung der tariflichen Vorschriften ... ergebenden Beträge" (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 379/10 - Rn. 20) .
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 Sa 1380/12

    Altersteilzeit - Blockmodell - Freistellungsphase - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. September 2012 - 4 Sa 1380/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Daraus folge, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell grundsätzlich die Bezüge erhalte, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Der Hinweis des Klägers auf die Urteile des Senats vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 -) und vom 22. Juli 2014 (- 9 AZR 946/12 -) hilft ihm nicht weiter.

    Es bleibt dabei den Tarifvertragsparteien oder den Parteien eines Individualarbeitsvertrags unbenommen, für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen zu treffen (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - aaO; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 11) .

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 4 Sa 32/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - private Dienstwagennutzung - Entgeltreduzierung -

    Die Teilzeitvergütung ist während des Zeitraums der Freistellungsphase auszuzahlen, der in seiner Lage dem Zeitraum der Arbeitsphase entspricht (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 -).

    a) Das eingeklagte Entgelt für den Zeitraum 1. Dezember 2013 bis 31. Mai 2014 entspricht nach der sogenannten Spiegelbildtheorie (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 -) dem Wertguthaben, das sich der Kläger durch seine Arbeitsleistung im Zeitraum 1. Dezember 2009 bis 31. Mai 2010 erarbeitet hat.

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Tariferhöhung

    Daraus folgt, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 12; 19. April 2012 - 6 AZR 14/11 - Rn. 52; 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019 - 19 Sa 54/18

    § 7b SGB IV, Ziff. 6.2 Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR vom 4. Dezember

    a) Fände die Bestimmung auf das Arbeitsverhältnis der Parteien keine Anwendung, könnte der Klägerin ab 1. Oktober 2017 auch die nach Maßgabe von Art. 1 des Gehaltstarifvertrages angehobene monatliche Vergütung zustehen (vgl. für Tariferhöhungen und Einmalzahlungen in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 8ff., 15, 16 juris; 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 25ff., juris).

    (1) Für den Altersteizeitarbeitnehmer im Blockmodell hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 - juris) und vom 22. Juli 2014 (- 9 AZR 946/12 - juris) zwar angenommen, diesem stünden auch in der Freistellungsphase Einmalzahlungen und Anhebungen der laufenden Vergütung grundsätzlich zu.

  • ArbG Essen, 23.10.2023 - 6 Ca 1687/23
    Es bleibt dabei den Tarifvertragsparteien oder den Parteien eines Individualarbeitsvertrags unbenommen, für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen zu treffen (BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 Rn. 27; BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - aaO; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 11).
  • LAG Sachsen, 14.02.2018 - 2 Sa 294/17

    Höhe der Vergütung in der 2. (Freistellungs-)Hälfte eines

    b) Dies widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch des Altersteilzeitarbeitnehmers im Blockmodell auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche während der Freistellungsphase (Rechtsprechung zusammengefasst bei BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 946/12 - Juris Rdnr. 11).

    Denn dies hindert eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht (BAG vom 22.07.2014 a. a. O. m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2017 - 8 Sa 301/17

    Altersteilzeit - Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund in der

    Doch ist andererseits gleichfalls in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Umstand, dass ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat, eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht hindert (so zuletzt BAG 22.07.2014 - 9 AZR 946/12, ZTR 2014, 606 ff.).
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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20037
ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14 (https://dejure.org/2014,20037)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14 (https://dejure.org/2014,20037)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 59 Ca 1567/14 (https://dejure.org/2014,20037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überprüfung einer vorläufigen Eingruppierung durch den öffentlichen Arbeitgeber anlässlich der Überleitung von Beschäftigten in einen Tarifvertrag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz bei Unkenntnis von Antragserfordernis

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2099
  • ZTR 2014, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbstständigen Grundrechtsträgern allerdings aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21 , BAGE 129, 93 ; aus neuerer Zeit BAG 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 - AP Nr. 4 zu § 12 TVÜ, juris Rn. 24 mwN ).Art. 3 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19 , AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4) .

    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93, juris Rn. 20 f.; BAG 14.04.2011 - 6 AZR 734/09 - AP Nr. 5 zu § 11 TVÜ, juris Rn. 16 mwN).

  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Dabei handelt es sich jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), welcher die erkennende Kammer folgt, lediglich um eine sog. Ordnungsvorschrift, nicht indessen um ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, weil der Arbeitgeber nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG lediglich verpflichtet ist, in die Niederschrift der Vertragsbedingungen (in der Regel der schriftliche Arbeitsvertrag) einen in allgemeiner Form gehaltenen Hinweis auf die anzuwendenden Tarifverträge aufzunehmen ( BAG 23.01.2002 - 4 AZR 56/01 - NZA 2002, 800-805 = juris Rn. 69 mwN ), was vorliegend im Arbeitsvertrag der Klägerin auch geschehen war.

    Ebenso wenig wie Gesetzesunkenntnis zur Unanwendbarkeit der gesetzlichen Regelung führt, kann sich der Arbeitnehmer mit Erfolg auf die bloße Unkenntnis tariflicher Regelungen berufen ( vgl. nochmals insbesondere zu tariflichen Verfallsklausel BAG 23.01.2002 aaO. Rn. 70 ).

  • BAG, 14.04.2011 - 6 AZR 734/09

    Besitzstandszulage gemäß § 11 TVÜ-VKA nach Unterbrechung des Kindergeldanspruchs

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Sie sind nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - BAGE 129, 93, juris Rn. 20 f.; BAG 14.04.2011 - 6 AZR 734/09 - AP Nr. 5 zu § 11 TVÜ, juris Rn. 16 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2009 - 6 Sa 701/09

    Gleichheitswidrige Stichtagsregelung

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Ferner steht es grundsätzlich mit dem Gleichheitssatz gemäß Art. 3 GG nicht im Einklang, wenn die Tarifvertragsparteien bestehende und in das neue Vergütungssystem überzuleitende Arbeitsverhältnisse vergütungsmäßig schlechter stellen als unter Geltung der neuen Vergütungsordnung neueingestellte Beschäftigte ( vgl. LAG Berlin-Brandenburg 24.07.2009 - 6 Sa 701/09 - NZA-RR 2009, 596-598 = juris Leitsatz 2 sowie Rn 35 ).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Sachfremd ist eine Differenzierung, wenn es für die unterschiedliche Behandlung keine billigenswerten Gründe gibt, wenn die Regelung mit anderen Worten für eine am Gleichheitsgedanken orientierte Betrachtung willkürlich ist (vgl. BAG 25.10.2012 - 2 AZR 552/11 - Rn. 62 ) .
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 701/10

    Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Dabei kommt den Tarifvertragsparteien als selbstständigen Grundrechtsträgern allerdings aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum zu ( BAG 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 21 , BAGE 129, 93 ; aus neuerer Zeit BAG 26.07.2012 - 6 AZR 701/10 - AP Nr. 4 zu § 12 TVÜ, juris Rn. 24 mwN ).Art. 3 GG untersagt zwar auch einen gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (BAG 16.12.2010 - 6 AZR 437/09 - Rn. 19 , AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesagentur für Arbeit Nr. 4) .
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Dazu gehört auch die Pflicht, im Zusammenwirken mit dem Vertragspartner die Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrages zu schaffen, Erfüllungshindernisse nicht entstehen zu lassen bzw. zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen.Die Interessen des Arbeitnehmers sind dabei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner sowie der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben verlangt werden kann, d.h. die Reichweite der Fürsorgepflicht kann nicht ohne Rücksicht auf die eigenen Interessen des Arbeitgebers bestimmt werden ( BAG 16.02.2012 - 8 AZR 242/11 - NZA 2012, 1307-1315 = juris Rn. 58 mwN ).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 619/11

    Einkommenssicherungszulage nach § 7 Abschnitt A Abs. 1 TV UmBw - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    a) Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet die sachlich ungerechtfertigte Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage und die sachfremde Gruppenbildung (vgl. nur BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 619/11 - Rn. 42 ) .
  • BAG, 25.10.1989 - 4 AZR 276/89

    Eingruppierung: Chemisch-technische Assistentin an einer medizinischen Hochschule

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Dabei ist grundsätzlich von dem in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. nur für § 22 BAT BAG, Urteil vom 08.11.2006 - 4 AZR 620 /05 - aaO, Rn. 18; ferner BAG, Urteil vom 24.10.1989 - 4 AZR 276/89, zitiert nach Juris Rn. 14 mwN).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Berlin, 26.05.2014 - 59 Ca 1567/14
    Die Tarifvertragsparteien unterscheiden insoweit zwischen (vorläufiger) Zuordnung zu einer Entgeltgruppe und Eingruppierung ( vgl. zu diesen Begrifflichkeiten auch BAG 21.08.2013 - 4 AZR 656/11 - juris Rn. 28 ).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 437/09

    Überleitung in den TV-BA - Gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 620/05

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Versuchslabor einer Universität

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 145/12

    Kaufkraftausgleich bei im Ausland beschäftigten Ortskräften des Bundes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2021 - 5 Sa 307/20

    Eingruppierung - Überleitung - Ingenieur

    Der Hinweis der Berufung auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Mai 2020 (59 Ca 1567/14) geht schon deshalb fehl, weil der Kläger im Streitfall mit einem fristgerechten Antrag Höhergruppierung verlangt hat.
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