Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.03.2015

Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14   

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https://dejure.org/2015,24421
LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,24421)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2015 - 8 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,24421)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 8 Sa 53/14 (https://dejure.org/2015,24421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 ArbSchG, § 3 Abs 3 ArbSchG, § 1 TVG
    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten - MTV Metall- und Elektroindustrie Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern

  • IWW

    § 253 II Nr. 2 ZPO, § ... 46 II ArbGG, § 373 ZPO, § 287 II ZPO, § 256 I ZPO, § 3 Ziff. 6 MTV, § 3 III ArbSchG, Artikel 3 GG, § 2 I ArbZG, § 2 I 1 ArbZG, § 611 I BGB, §§ 7, 12 ArbZG, § 2 ArbZG, § 133 BGB, § 3 Ziff. 1.1. MTV, § 3 MTV, § 7 MTV, § 3 Ziff. 1 MTV, § 618 BGB, § 3 I 1 ArbSchG, § 87 I Nr. 2 BetrVG, Artikel 6 V der Richtlinie 89/391/EWG, Art. 3 GG, Art. 3 I GG, § 64 VI ArbGG, § 92 II ZPO, § 72 II Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vergütung fremdnütziger Umkleidezeiten als Arbeitszeit; Erforderlichkeit des Umkleidens aus Gründen des Arbeitsschutzes; An- und Ablegen der Schutzkleidung sowie dadurch veranlasste Wegezeiten als Maßnahmen des Arbeitsschutzes; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung fremdnütziger Umkleidezeiten als Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsschutzrechtlich gebotene Umkleidezeiten - und die Vergütungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Anlegen von Schutzkleidung zählt als Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Anlegen von Schutzkleidung gehört zur Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit - trotz tariflichen Ausschlusses?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anlegen von Schutzanzug gehört zur Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung: Vergütungspflicht der Umkleidezeiten trotz entgegenstehender tarifvertraglicher Regelung - Unwirksamkeit des § 3 Nr. 6 des Manteltarifvertrages für Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern (2008) aufgrund Verstoßes gegen ...

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Mit Sicherheit gut angezogen- zur Vergütungspflicht von Umkleidezeiten vor dem Hintergrund des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 66
  • ZTR 2015, 661
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Arbeit ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 22.4.2009 - 5 AZR 292/08 - Tz 15).

    Die Fremdnützigkeit des Umkleidens ergibt sich danach schon aus der Weisung des Arbeitgebers, die ein Anlegen der Arbeitskleidung zu Hause und ein Tragen auf dem Weg zur Arbeitsstätte ausschließt (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Bes. v. 12.11.2013 - 1 ABR 34/12 - Tz 17).

    Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

    b) Die Vergütungspflicht knüpft nach der gesetzlichen Grundregel des § 611 I BGB an die "Leistung der versprochenen Dienste" an (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 20.04.2011 - 5 AZR 200/10 - Tz 20).

    In einem solchen Falle macht der Arbeitgeber selbst mit seiner Weisung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 33).

    Das bedeutet, dass die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht führt, während umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Tz 30; BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 15).

    Die Tarifvertragsparteien sind berechtigt, die Vergütungsregelungen im Tarifvertrag abweichend von den gesetzlichen Vergütungsregelungen festzulegen (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 29).

    e) Ohne die wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anwendbare Tarifnorm des § 3 Ziff. 6 MTV ergibt sich der Anspruch des Klägers auf die von ihm begehrte Feststellung aus dem vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Grundsatz, wonach Zeiten für "fremdnütziges" Umziehen vom Arbeitgeber vergütet werden müssen (vgl. BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Da die Arbeit in diesem Falle mit dem Umkleiden beginnt, zählen auch die innerbetrieblichen Wege zur Arbeitszeit, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Umkleiden nicht am Arbeitsplatz ermöglicht, sondern dafür eine vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidestelle einrichtet, die der Arbeitnehmer zwingend benutzen muss (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

    In einem solchen Falle macht der Arbeitgeber selbst mit seiner Weisung das Umkleiden und das Zurücklegen des Wegs von der Umkleide- zur Arbeitsstelle zur arbeitsvertraglichen Verpflichtung (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 33).

    e) Ohne die wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht anwendbare Tarifnorm des § 3 Ziff. 6 MTV ergibt sich der Anspruch des Klägers auf die von ihm begehrte Feststellung aus dem vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Grundsatz, wonach Zeiten für "fremdnütziges" Umziehen vom Arbeitgeber vergütet werden müssen (vgl. BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 23; Urt. v. 28.07.1994 - 6 AZR 220/94 - Tz 31).

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Allerdings ist dafür eine Konkretisierung des Leistungsbegehrens erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Tz 16; Urt. v. 21.03.2012 - 5 AZR 676/11 - Tz 10; Urt. v. 10.11.2010 - 5 AZR 766/09 - Tz 11).

    Das bedeutet, dass die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht führt, während umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG v. 19.03.2014 - 5 AZR 954/12 - Tz 30; BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 15).

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13

    Auslegung eines Versorgungstarifvertrags

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 10.02.2015 - 3 AZR 904/13 - Tz 27; Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11 - Tz 29).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 10.02.2015 - 3 AZR 904/13 - Tz 27; Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11 - Tz 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.01.2014 - 2 Sa 361/13

    Kostentragung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz geht von einer weiten Auslegung des Begriffs "Maßnahmen" im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes aus, wenn es unter die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers die Vergütungspflicht die für die Beschäftigung notwendige medizinische Vorsorgeuntersuchung fasst (LAG Rheinland-Pfalz v. 30.01.2014 - 2 Sa 361/13 - Tz 25).
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 258/12

    Sonntagszuschlag - Tarifauslegung

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 25.09.2013 (10 AZR 258/12 - Tz 14) § 3 Ziff. 6 MTV im Zusammenhang mit dem Beginn der Sonntagsarbeit angewendet und ausgeführt, Umkleidezeiten seien keine Arbeitszeit i.S.v. § 3 Ziff. 6 MTV.
  • ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    So geht das Arbeitsgericht Berlin davon aus, dass das Umkleiden als organisatorische Schutzmaßnahme vergütungspflichtige Arbeitszeit i.S.d. § 87 I Nr. 2 BetrVG sei, da arbeitsschutzrechtliche Umkleidezeiten nach dem Grundgedanken des § 3 III ArbSchG nicht zulasten der Beschäftigten gehen dürften (ArbG Berlin v. 17.10.2012 - 28 BV 14611/12 - Tz 48).
  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    b) Die Vergütungspflicht knüpft nach der gesetzlichen Grundregel des § 611 I BGB an die "Leistung der versprochenen Dienste" an (BAG v. 19.09.2012 - 5 AZR 678/11 - Tz 28; Urt. v. 20.04.2011 - 5 AZR 200/10 - Tz 20).
  • LAG Düsseldorf, 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00

    Kosten der Reinigung von Arbeitskleidung, deren Tragen aus hygienischen Gründen

    Auszug aus LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14
    Nach Auffassung des LAG Düsseldorf (Urt. v. 26.04.2001 - 13 Sa 1804/00 - Tz 24) erstreckt sich die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers jedenfalls auch auf die Kosten der Reinigung von dem Arbeitnehmer überlassener Schutzkleidung.
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 34/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 755/08

    Zulässigkeit einer Elementenfeststellungsklage

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 766/09

    Arbeitszeitkonto - Klage auf Zeitgutschrift

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auf die Anschlussrevision des Klägers wird unter Zurückweisung der Revision der Beklagten das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 6. Juli 2015 - 8 Sa 53/14 - aufgehoben, soweit die Leistungsanträge des Klägers abgewiesen wurden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2017 - 7 Sa 513/15

    Vergütung von Fahrtzeiten nach ALTV 2

    Sie waren auch grundsätzlich berechtigt, die Höhe des Entgelts für die Arbeitszeit festzulegen, pauschalierende Vergütungsregelungen für Dienstreisezeiten zu schaffen und die Vergütungspflicht von Umkleide- und Wegezeiten einzuschränken (vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 6. Juli 2015 - 8 Sa 53/14 - NZA-RR 2016, 66, 68 Rz. 44, 48, 51).
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Rechtsprechung
   BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12   

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BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12 (https://dejure.org/2015,20756)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2015 - 5 AZR 874/12 (https://dejure.org/2015,20756)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 612 Abs 1 BGB, § 612 Abs 2 BGB, § 256 Abs 1 ZPO, § 14 Abs 1 TV-L
    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit - Feststellungsinteresse

  • IWW

    Besoldungsgruppe B 5, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 259 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, Besoldungsgruppe B 2, § 612 Abs. 1 BGB, § 611 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 - 309 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 24 Abs. 2 BAT, § 612 Abs. 2 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • bag-urteil.com

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • rewis.io

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit - Feststellungsinteresse

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Mehrvergütung wegen höherwertiger Vertretungstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit - Feststellungsinteresse

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütung für höherwertige Tätigkeiten im öffentlichen Dienst

Besprechungen u.ä.

  • przytulla.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr Verantwortung/Mehr Geld?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1408
  • BB 2015, 2099
  • DB 2015, 2154
  • JR 2016, 711
  • ZTR 2015, 661
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    Die Gerichte sind gehalten, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass hierdurch eine vom Kläger erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 mwN) .

    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Bedingungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - sog. Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., vgl. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 13) .

    Das setzt bei einem auf die Feststellung der Rechtsgrundlage der Vergütung gerichteten Antrag voraus, dass über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien ebenso unstreitig durchgeführt werden kann wie die Umsetzung der weiteren Zahlungsmodalitäten (BAG 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 mwN) .

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    Ob es sich dabei um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelt (§ 305 Abs. 1 BGB) , bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 20; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14) .

    a) Diese nach § 612 Abs. 1 BGB erforderliche objektive Vergütungserwartung ist - ohne dass es weiterer Darlegungen des Anspruchstellers bedürfte - bei der qualitativen Mehrleistung gegeben, wenn im betreffenden Wirtschaftszweig oder der betreffenden Verwaltung Tarifverträge gelten, die für eine vorübergehend und/oder vertretungsweise ausgeübte höherwertige Tätigkeit eine zusätzliche Vergütung vorsehen (vgl. - zur quantitativen Mehrarbeit - BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, BAGE 139, 44; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 19 mwN) .

  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    § 612 Abs. 1 BGB umfasst neben der quantitativen Mehrarbeit auch die qualitative Mehrleistung, also das Erbringen höherwertiger Leistungen als die vertraglich geschuldeten (st. Rspr., vgl. nur BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 86, 261; 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - Rn. 14, jeweils mwN) .
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    § 612 Abs. 1 BGB umfasst neben der quantitativen Mehrarbeit auch die qualitative Mehrleistung, also das Erbringen höherwertiger Leistungen als die vertraglich geschuldeten (st. Rspr., vgl. nur BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 86, 261; 10. Februar 2015 - 9 AZR 289/13 - Rn. 14, jeweils mwN) .
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    a) Diese nach § 612 Abs. 1 BGB erforderliche objektive Vergütungserwartung ist - ohne dass es weiterer Darlegungen des Anspruchstellers bedürfte - bei der qualitativen Mehrleistung gegeben, wenn im betreffenden Wirtschaftszweig oder der betreffenden Verwaltung Tarifverträge gelten, die für eine vorübergehend und/oder vertretungsweise ausgeübte höherwertige Tätigkeit eine zusätzliche Vergütung vorsehen (vgl. - zur quantitativen Mehrarbeit - BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 20, BAGE 139, 44; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 19 mwN) .
  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 723/76

    Vergütung für höherwertige Dienstleistung

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    Dabei geht es nicht darum, ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine höherwertige Tätigkeit als die arbeitsvertraglich vereinbarte auszuüben (vgl. aber BAG 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - BAGE 24, 452; 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    Ob es sich dabei um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelt (§ 305 Abs. 1 BGB) , bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 20; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 04.10.1972 - 4 AZR 475/71

    Höherwertige Tätigkeit - Vorübergehende Ausübung - Persönliche Zulage -

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    Dabei geht es nicht darum, ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine höherwertige Tätigkeit als die arbeitsvertraglich vereinbarte auszuüben (vgl. aber BAG 4. Oktober 1972 - 4 AZR 475/71 - BAGE 24, 452; 16. Februar 1978 - 3 AZR 723/76 - zu I 1 a der Gründe) .
  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. zB BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 839/09

    Feststellungsinteresse - Vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - fehlende

    Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12
    Wird ein Antrag auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, ist dieser nur zulässig, wenn sich aus der Entscheidung noch Rechtsfolgen für die Zukunft ergeben (BAG 16. November 2011 - 4 AZR 839/09 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 580/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Anwendbarkeit der

  • ArbG Magdeburg, 30.11.2011 - 7 Ca 1032/11

    Mehrvergütung bei höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2012 - 2 Sa 38/12

    Zulagenzahlung gemäß § 14 TV-L nach vorübergehender Wahrnehmung einer

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Zwar sind die Gerichte gehalten, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass hierdurch eine erkennbar erstrebte Sachentscheidung ermöglicht wird (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Nach § 611 Abs. 1 BGB schuldet der Arbeitnehmer für die vereinbarte Vergütung qualitativ und quantitativ allein die vereinbarte Arbeitsleistung (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 20; 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 20) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14

    Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 22) .
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