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   OLG München, 11.04.1991 - 29 U 6719/90   

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https://dejure.org/1991,4119
OLG München, 11.04.1991 - 29 U 6719/90 (https://dejure.org/1991,4119)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.1991 - 29 U 6719/90 (https://dejure.org/1991,4119)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 1991 - 29 U 6719/90 (https://dejure.org/1991,4119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Verbreitungsverbotes für ein Liedstück

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG §§ 9, 15, 31, § 97 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1991, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 77/69

    Disney-Parodie

    Auszug aus OLG München, 11.04.1991 - 29 U 6719/90
    Ebenso kann offenbleiben ob die beim Parodieren, eines Schlagers schon wegen des Verständnisses notwendige Übernahme der Musik im Hinblick auf deren Eigenschaft als selbständiges Werk grundsätzlich nicht von § 24 UrhG gedeckt sein kann (vgl. Nordemann, Anm. zu BGH GRUR 1971, 588, 591 - Disney-Parodie), weil auch die gegenteilige Auffassung, wonach eine Parodie des Texts unter Übernahme der Musik als in freier Benutzung des verbundenen Werks geschaffenes selbständiges Werk beurteilt werden könne, der Antragsgegnerin im Streitfall nicht zum Erfolg verhelfen kann.

    Eine Parodie ist nämlich - wovon auch die Antragsgegnerin ausgeht - durch die antithematische Behandlung eines Werks gekennzeichnet (BGH GRUR 1971, 588 - Disney-Parodie).

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 308 O 175/08

    Bushido I

    Der Titel "" stellt eine Werkverbindung im Sinne von § 9 UrhG - bestehend aus einem Werk der Musik und einem Sprachwerk - dar (vgl. zur Werkverbindung von Text und Musik: OLG München ZUM 1991, 432, 433 -Hans. OLG NJW-RR 1995, 238, 239 -).

    Der Kläger zu 2) kann somit eigenständig Ansprüche wegen der Nutzung des betroffenen Teils der Komposition geltend machen (vgl. OLG München, ZUM 1991, 432, 433 -).

    Die Aktivlegitimation des Klägers zu 2) folgt hier aus seiner Stellung als Teil der Verwertungsgemeinschaft, in die auch bei einer bloßen Übernahme der Komposition eingegriffen wird (vgl. OLG München ZUM 1991, 432, 433 -).

  • OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10

    Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft

    Soweit der Beklagte die Auffassung vertritt, die vom Landgericht im Zusammenhang mit der Begründung der Aktivlegitimation zitierte Entscheidung "Gaby wartet im Park" (OLG München ZUM 1991, 432, 433) treffe auf die vorliegende Sachverhaltskonstellation nicht zu, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
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