Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6359
VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93 (https://dejure.org/1993,6359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.1993 - 10 S 793/93 (https://dejure.org/1993,6359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 10 S 793/93 (https://dejure.org/1993,6359)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6359) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zuteilung weiterer Sendefrequenzen an einen Rundfunkveranstalter ohne Ausschreibungsverfahren; Rangfolge bei Anträgen mehrerer Rundfunkveranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 284 (Ls.)
  • ZUM 1994, 741
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1988 - 10 S 2426/88

    Zulassung als privater Hörfunkveranstalter; Aufteilungsentscheidung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93
    Der Antrag der Antragstellerin als konkurrierende Rundfunkveranstalterin ist zulässig (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.12.1988, VBlBW 1989, 211; Breunig, VBlBW 1993, 245, 248), aber unbegründet.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1990 - 10 S 797/90

    Entbehrlichkeit der Anhörung bei Erlaß einer Sofortvollzugsanordnung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin liegt eine dem § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO genügende Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung vor; einer Anhörung bzw. einer ausführlich begründeten Abwägung durch die Behörde bedurfte es insoweit nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.6.1990 - 10 S 797/90 - Beschl. v. 30.8.1990, DÖV 1991, 167).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin liegt eine dem § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO genügende Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung vor; einer Anhörung bzw. einer ausführlich begründeten Abwägung durch die Behörde bedurfte es insoweit nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.6.1990 - 10 S 797/90 - Beschl. v. 30.8.1990, DÖV 1991, 167).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1993 - 4 S 1645/91

    Beamtenversorgung: zur Gewährung eines Unfallausgleichs wegen eines Dienstunfalls

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 793/93
    Der Antrag der Antragstellerin als konkurrierende Rundfunkveranstalterin ist zulässig (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.12.1988, VBlBW 1989, 211; Breunig, VBlBW 1993, 245, 248), aber unbegründet.
  • OVG Sachsen, 12.12.2006 - 3 BS 195/06

    Ausschreibung und Zuweisung der Übertragungskapazität Dresden Fernsehkanal 48

    Für die Ermessensausübung gelten folgende Maßstäbe: aa) Entgegen der Auffassung aller Verfahrensbeteiligten kommt es nicht darauf an, ob eine Ausschreibung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SächsPRG logisch eine Entscheidung über die Nichtausschreibung nach Satz 4 voraussetzt oder umgekehrt oder ob die Zuordnung ohne Ausschreibung nach Satz 4 drittschützende Wirkung mit der Folge hätte, dass die Antragstellerin eine zu Gunsten der Beigeladenen ergehende Entscheidung anfechten könnte (verneinend für eine ähnliche Regelung in Art. 2 § 4 Abs. 1 MedienGÄndG BW: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1993, ZUM 1994, 741); denn diese letztere Frage wäre erst in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren zu klären.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1993 - 10 S 853/93

    Zulässigkeit der Zuteilung einer weiteren Frequenz an einen Rundfunkveranstalter

    Im übrigen hat der Senat in einem Parallelverfahren mit Beschluß vom selben Datum (10 S 793/93) dargelegt, daß die Antragsgegnerin wohl zu Recht ihre Entscheidung auf die Vorschrift des Art. 2 § 4 Abs. 1 ÄndG LMedienG gestützt hat, da dessen Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind und eine einschränkende Interpretation, wie sie auch der Antragsteller fordert, weder dem Sinn und Zweck noch der Entstehungsgeschichte der Norm entnommen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht