Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.06.1992 - 25 CE 92.1515   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14710
VGH Bayern, 04.06.1992 - 25 CE 92.1515 (https://dejure.org/1992,14710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.1992 - 25 CE 92.1515 (https://dejure.org/1992,14710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - 25 CE 92.1515 (https://dejure.org/1992,14710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,14710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 1994, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dagegen der BLM im Wege der einstweiligen Anordnung auf, der Beschwerdeführerin die Einbringung eines Programms im bisherigen Umfang unter den bisherigen Modalitäten bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage gegen die Ablehnung des Antrags nach Art. 25 Abs. 4 MEG zu ermöglichen (ZUM 1994, S. 571).
  • VG Berlin, 22.06.2018 - 27 L 86.18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rundfunkrecht

    Der Erlass einer derartigen einstweiligen Anordnung erfordert als Anordnungsgrund, dass ohne die einstweilige Anordnung die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Antragstellers gefährdet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 1994 - 1 BvR 661/94 -, juris Rn.25; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 1992 - 25 CE 92.1515 -, ZUM 1994, 571 [573]; Beschluss der Kammer vom 11. November 2010 - VG 27 L 224.10 -, juris Rn.9).
  • VGH Bayern, 30.09.1998 - 7 B 98.1086

    Wiedereinsetzung wegen versäumter Berufungsbegründungsfrist; Verbot faktischer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Berlin, 15.11.2018 - 27 L 453.18

    Vorläufige Zulassung für die Verbreitung eines Hörfunkprogramms

    26 1. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der - wie hier - eine Landesmedienanstalt verpflichtet werden soll, dem Antragsteller vorläufig, nämlich bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren - hier: Verfahren VG 27 K 87.18 -, eine Zulassung zur Veranstaltung privaten Rundfunks - hier: im Geltungsbereich des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien - zu erteilen und Übertragungskapazitäten für ein Rundfunkprogramm - hier: für die Verbreitung des Hörfunkprogramms "M..." bzw. "M..." über DAB+ auf Kanal 7B im landesweiten Multiplex Berlin-Brandenburg - zuzuweisen, erfordert als Anordnungsgrund, dass ohne die einstweilige Anordnung die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Antragstellers gefährdet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 1994 - 1 BvR 661/94 -, juris Rn.25; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 1992 - 25 CE 92.1515-, ZUM 1994, 571 [573]; Beschlüsse der Kammer vom 11. November 2010 - VG 27 L 224.10 -, juris Rn.9, und vom 22. Juni 2018 - VG 27 L 86.18 -, juris Rn.241; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - OVG 11 S 39.18 -, juris Rn. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht