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   BVerfG, 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96   

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https://dejure.org/1996,4453
BVerfG, 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96 (https://dejure.org/1996,4453)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96 (https://dejure.org/1996,4453)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - 1 BvR 1858/96 (https://dejure.org/1996,4453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bandübernahmeverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, 14 Abs. 1; UrhWG § 7 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit eines Abschlags bezüglich des Zweitverwertungshonorars bei sog. Bandübernahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1997, 555
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87

    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96
    Das Oberlandesgericht, auf dessen letztinstanzliche Beurteilung es für die verfassungsrechtliche Prüfung in erster Linie ankommt, geht verfassungsrechtlich unbedenklich davon aus, daß die Beklagte als Verwertungsgesellschaft zu einer gewissen Typisierung und Pauschalierung berechtigt sei (vgl. BGH, GRUR 1988, 782 [783]).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 10.12.1996 - 1 BvR 1858/96
    Das erfordert eine Regelung, welche den Anteil an der Vergütungsmasse in einer Weise bestimmt, die Art und Umfang der eingebrachten Rechte entspricht und eine ausgewogene leistungsgerechte Gegenleistung sicherstellt (vgl. BVerfGE 79, 1 [18]).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 198/13

    Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort

    bb) Diese gesetzliche Regelung beruht auf dem wesentlichen Grundgedanken, dass die Verwertungsgesellschaft als Treuhänderin der Berechtigten die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit ausschließlich an die Berechtigten zu verteilen hat, und zwar in dem Verhältnis, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen (vgl. BGHZ 192, 285 Rn. 25 - Delcantos Hits; vgl. auch BVerfG, ZUM 1997, 555 f.).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 187/12

    Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer

    Die Beklagte muss daher beim Aufstellen der Regeln für die Verteilung der Erlöse in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 = WRP 1989, 85 - GEMA-Wertungsverfahren; Urteil vom 13. Dezember 2001 - I ZR 41/99, GRUR 2002, 332, 333 = WRP 2002, 442 - Klausurerfordernis; Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 769 = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens; BGHZ 163, 119, 130 - PRO-Verfahren; vgl. auch BVerfG, ZUM 1997, 555 f.).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Der damit verbundenen Verpflichtung, ihren Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den Einnahmen zu halten, entspricht es, daß die Beklagte bei der Verteilung der Einnahmen in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 = WRP 1989, 85 - GEMA-Wertungsverfahren; BGH GRUR 2002, 332, 335 - Klausurerfordernis; BGH, Urt. v. 4.3.2004 - I ZR 244/01, GRUR 2004, 767, 769 = WRP 2004, 1184 - Verteilung des Vergütungsaufkommens; vgl. dazu auch BVerfG ZUM 1997, 555; Schricker/Reinbothe, Urheberrecht, 2. Aufl., § 7 WahrnG Rdn. 6; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6; Zeisberg aaO § 7 WahrnG Rdn. 9; Vogel, GRUR 1993, 513, 522).
  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99

    Klausurerfordernis

    Auch unterstellt, daß durch eine wirtschaftlich sinnvolle Verwertung von Werken des Klägers Erlöse erzielt worden sind, wäre es jedenfalls treuwidrig, wenn der Kläger von der Beklagten, die ihren Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Einnahmen halten muß und demgemäß bei der Verteilung der Einnahmen unvermeidlich in gewissem Umfang typisieren und pauschalieren muß (vgl. dazu auch BVerfG ZUM 1997, 555; Schricker/Reinbothe, Urheberrecht, 2. Aufl., § 6 WahrnG Rdn. 13), verlangen würde, ihn wie andere Komponisten am Wertungsverfahren zu beteiligen.
  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 244/01

    Verteilung des Vergütungsaufkommens

    Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG ZUM 1997, 555).

    In Ermangelung einer vertraglich fixierten Aufschlüsselung ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, daß die Beklagte den Anteil für die künstlerische Darbietung zurückhaltend und typisierend mit 45% bemißt (vgl. zu derartigen Typisierungen und Pauschalierungen BGH, Beschl. v. 3.5.1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783 - GEMA-Wertungsverfahren; BVerfG ZUM 1997, 555; Schulze in Dreier/Schulze, UrhG, § 7 UrhWG Rdn. 6).

  • KG, 20.03.2013 - 24 U 131/12

    Druckbearbeiter - Urheberrechtswahrnehmung durch die GEMA: Auslegung des

    Dies erfordert eine Regelung, welche den Anteil an der Vergütungsmasse in einer Weise bestimmt, die Art und Umfang der eingebrachten Rechte entspricht und eine ausgewogene leistungsgerechte Gegenleistung sicherstellt (BVerfG, ZUM 1997, 555 Rdnr. 11 nach juris).
  • KG, 08.07.2009 - 2 U 4/05

    Urheberrecht: Wirksamkeit der auf einer Mitgliederversammlung der GEMA

    Umstritten ist, ob das Willkürverbot des § 7 UrhWG auch als Angemessenheitsgebot zu verstehen ist (so unter Hinweis auf BVerfGE 79, 1 ff (17 f): Schulze, a.a.O., § 7 UrhWG Rn. 5; BVerfG ZUM 1997, 555 f; dagegen: Schricker/Reinbothe, UrheberR, 3. Aufl., § 7 Rn. 5 mit umfassenden Nachweisen; dagegen wiederum Nordemann, a.a.O., § 7 UrhWG Rn. 4).
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