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   OLG Dresden, 16.05.2000 - 14 U 729/00   

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https://dejure.org/2000,16543
OLG Dresden, 16.05.2000 - 14 U 729/00 (https://dejure.org/2000,16543)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.05.2000 - 14 U 729/00 (https://dejure.org/2000,16543)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 14 U 729/00 (https://dejure.org/2000,16543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Opernregisseurs auf Unterlassung der Aufführung einer gegen seinen Willen geänderten Inszenierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 622
  • ZUM 2000, 955
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Jena, 18.03.2015 - 2 U 674/14

    Schlagersängerin kann Abspielen eines bekannten Hits auf

    Nach ganz allgemein vertretener Ansicht (vgl. nur Schricker/Loewenheim/Vogel § 75 UrhG Rn. 22 m.w.N.; teilweise anders nur Fromm/Nordemann/Schaefer § 75 Rn. 17) bedeutet der abweichende Wortlaut keine Verschärfung der Schutzvoraussetzungen in § 75 UrhG gegenüber § 14 UrhG, sondern ist lediglich dem Schutzgegenstand des Leistungsschutzrechts geschuldet, das sich auf die Person des ausübenden Künstlers bezieht (OLG Dresden ZUM 2000, 955, 957).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7232/14

    Umsatzsteuerbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

    Jedenfalls in der Rechtsprechung und der älteren Literatur überwiegen die Stimmen, die davon ausgehen, dass Bühnenregisseure mit ihren Inszenierungen keine Werke i.S. des § 2 UrhG oder Bearbeitungen i.S. des § 3 UrhG schaffen, sondern lediglich ausübende Künstler i.S. der §§ 73 ff. UrhG sind (vgl. z.B. Oberlandesgericht - OLG - Dresden, Urteil vom 16.05.2000 14 U 729/00, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2001, 622; die Nachweise bei Bullinger in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, UrhG § 2 Rn 55; Ahlberg in Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar -BeckOK- Urheberrecht, 12. Edition, Stand: 01.04.2016, UrhG § 7 Rn 17 ff.).

    So wurde in der Inszenierung nicht die Schaffung eines neuen, eigenständigen Werkes, sondern die Wiedergabe eines bereits vollendeten Werkes gesehen, so dass die Bühnenregie in der Regel als reine Werkinterpretation zu qualifizieren sei (OLG Dresden, Urteil vom 16.05.2000 14 U 729/00, NJW 2001, 622; Büscher in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, UrhG § 73 Rn 14).

  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 7 K 7343/14

    Umsatzbesteuerung von Regisseuren vor dem 01.07.2013

    Jedenfalls in der Rechtsprechung und der älteren Literatur überwiegen die Stimmen, die davon ausgehen, dass Bühnenregisseure mit ihren Inszenierungen keine Werke i.S. des § 2 UrhG oder Bearbeitungen i.S. des § 3 UrhG schaffen, sondern lediglich ausübende Künstler i.S. der §§ 73 ff. UrhG sind (vgl. z.B. Oberlandesgericht -OLG- Dresden, Urteil vom 16.05.2000 14 U 729/00, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2001, 622; die Nachweise bei Bullinger in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, UrhG § 2 Rn 55; Ahlberg in Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar -BeckOK- Urheberrecht, 12. Edition, Stand: 01.04.2016, UrhG § 7 Rn 17 ff.).

    So wurde in der Inszenierung nicht die Schaffung eines neuen, eigenständigen Werkes, sondern die Wiedergabe eines bereits vollendeten Werkes gesehen, so dass die Bühnenregie in der Regel als reine Werkinterpretation zu qualifizieren sei (OLG Dresden, Urteil vom 16.05.2000 14 U 729/00, NJW 2001, 622; Büscher in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar zum Urheberrecht, 4. Aufl. 2014, UrhG § 73 Rn 14).

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