Rechtsprechung
   OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8781
OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00 (https://dejure.org/2000,8781)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2000 - 14 U 1153/00 (https://dejure.org/2000,8781)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 14 U 1153/00 (https://dejure.org/2000,8781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Urhebergesetz wegen Veröffentlichung von Daten aus einer Datenbank des Internets

  • online-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Datenbank; Schutzfähigkeit der Sammlung von Ausschreibungstexten im "Sächsischen Ausschreibungsblatt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 595
  • afp 2001, 442
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00
    Anders, als das herkömmliche Verständnis des Begriffes der Datenbank nahe legen mag, fallen hierunter nicht nur elektronische Datenbanken, sondern auch Datensammlungen, die auf andere Weise - beispielsweise wie hier in Form eines Printmediums - zusammengestellt sind (vgl. BGH NJW 1999, 2898 [2900] - Tele-Info-CD; Vogel, in: Schricker, UrhR, 2. Aufl., Vor §§ 87 a ff. Rn. 5 und 7; Nordemann, in: Fromm/Nordemann, UrhR, 9. Aufl., § 4 Rn. 2 f.; Flechsig, ZUM 1997, 577 [579]; a.A.: Hertin, in: Fromm/Nordemann, UrhR, 9. Aufl., § 87 a Rn. 5).

    Wenngleich der Bundesgerichtshof § 5 Abs. 2 UrhG grundsätzlich auch auf Werke und Leistungen, denen in Ermangelung der erforderlichen Gestaltungshöhe lediglich ein im Urhebergesetz geregelter Leistungsschutz zuteil wird, für anwendbar hält (vgl. BGH NJW 1999, 2898 [2900] - Tele-Info-CD), scheidet eine derartige Ausnahme vor allem im Hinblick auf die Datenbankrichtlinie aus, über deren diesbezügliche Auswirkungen der BGH bislang nicht zu befinden hatte (im Ergebnis ebenso: Vogel, in: Schricker, a.a.O.; § 87 c Rn. 5; a.A.: Hertin, in: Fromm/Nordemann, a.a.O.; § 5 Rn. 9 und § 87 a Rn. 2).

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 32/92

    Umfang der Katalogbildfreiheit; Aufnahme zur Erläuterung des Inhalts

    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00
    (3) Zu berücksichtigen ist ferner, dass § 5 Abs. 2 UrhG als Ausnahmevorschrift eng auszulegen ist (vgl. Vogel, in: Schricker, a.a.O., § 87 c Rn. 6; allgemein zum Grundsatz enger Auslegung von Ausnahmebestimmungen zuletzt: BGH GRUR 1994, 800 [802]- Museumskatalog).
  • LG Leipzig, 27.03.2000 - 2 HKO 9848/99
    Auszug aus OLG Dresden, 18.07.2000 - 14 U 1153/00
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 27.03.2000, Az.: 2 HKO 9848/99, wird zurückgewiesen.
  • BGH, 28.09.2006 - I ZR 261/03

    Sächsischer Ausschreibungsdienst

    Der Berufung des Beklagten ist der Erfolg versagt geblieben (vgl. OLG Dresden ZUM 2001, 595 [Urteil des Berufungsgerichts im Verfügungsverfahren]).
  • OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

    Da sich aus den Erwägungsgründen 28 und 35, die - beschränkt auf den Bereich des Urheberrechts im Rahmen der Berner Übereinkunft - ausdrücklich mögliche Ausnahmen für das Urheberrecht gestatten, ergibt, dass die Richtlinie den Rückgriff auf traditionelle innerstaatliche Schrankenbestimmungen im Übrigen nicht gestatten will, und da die Heranziehung solcher Vorschriften im Übrigen der beabsichtigten größtmöglichen Harmonisierung zuwiderliefe, kommt sie bei der gebotenen richtlinienkonformen Auslegung nicht in Betracht (so auch OLG Dresden ZUM 2001, 595, 597; offen gelassen in BGHZ 141, 329, 339).
  • LG München I, 23.03.2018 - 37 O 2194/17

    Keine Nutzung der Bodenrichtwertsammlung des Gutachterausschusses

    Auch die bloße Textentnahme losgelöst von der äußeren Form und Vervielfältigungsart reicht für eine Nutzung der Datenbank aus (LG Frankfurt - ZfV 2003, S. 183, Urteil vom 19.02.2002, vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 18. Juli 2000 - 14 U 1153/00 -, Rn. 23, juris).
  • LG Hamburg, 09.04.2009 - 310 O 39/08

    Urheberrechtsschutz des Datenbankherstellers: Substituierung des Angebots des

    Im Hinblick auf die wettbewerbsrechtlichen Wurzeln des Datenbankschutzrechts liegt jedenfalls dann eine der normalen Auswertung zuwider laufende Nutzung vor, wenn der Gebrauch der streitgegenständlichen Software die Nutzung der Datenbank substituiert (so im Ergebnis auch OLG Dresden, ZUM 2001, 595, 597; vgl. auch Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Auflage, § 87b Rn. 27).
  • LG Leipzig, 28.03.2003 - 1 HKO 2075/02
    Das Gericht schließt sich insoweit der vom 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden im Urteil vom 18.07.2000 - 14 U 1153/00 -? veröffentlicht in ZUM 2001, 595, vertretenen Ansicht an.

    Auch insoweit bezieht sich das Gericht auf die zutreffenden Ausführungen im zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (ZUM 2001, 595).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht