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   OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00   

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https://dejure.org/2001,7239
OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00 (https://dejure.org/2001,7239)
OLG München, Entscheidung vom 07.06.2001 - 29 U 2196/00 (https://dejure.org/2001,7239)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 29 U 2196/00 (https://dejure.org/2001,7239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberschutz; Einwilligung in die Vertragsänderung; Übersetzung eines Buches; Übersetzungstätigkeit; Absatzbeteiligung; Pauschalhonorar

  • Judicialis

    UrhG § 36 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 36 Abs. 1
    Anspruch des Übersetzers auf Einwilligung in Vertragsänderung - hohe Verkaufszahlen - Einwände des Verlages - Überangebot an Übersetzern - Pauschalhonorar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2001, 994
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 22/90

    Horoskop-Kalender

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    So sei in der Entscheidung Horoskop-Kalender (BGHZ 115, 63) bei einem krassen Abweichen eine tatsächliche Vermutung dahingehend angenommen worden, daß sich zwischen der vereinbarten Vergütung und den Erträgnissen unerwartet ein grobes Mißverhältnis ergeben habe.

    In dieser Entscheidung "Comic-Übersetzungen I" (a.a.O. S. 397 f) hat der BGH die in dem Urteil "Horoskop-Kalender" (BGHZ 115, 63 = NJW 1991, 3150 = GRUR 1991, 901) vorgenommene Auslegung dahingehend, daß das grobe Mißverhältnis zwischen den Erträgnissen aus der Nutzung des Werkes und der vereinbarten Gegenleistung unerwartet sein muß, bestätigt.

    Eine Vertragsanpassung nach § 36 UrhG scheidet nicht bereits dann aus, wenn das grobe Mißverhältnis, ohne daß dies bei den Verhandlungen zum Ausdruck gekommen wäre, als mehr oder weniger wahrscheinliche Möglichkeit voraussehbar war (BGHZ 115, 63, 66 f - Horoskop-Kalender).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Bei dem im Wege der Stufenklage geltend gemachten Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung zur Vorbereitung des Anspruchs auf Vertragsänderung gemäß § 36 Abs. 1 UrhG handelt es sich um einen Hilfsanspruch (vgl. BGHZ 137, 387, 394 = GRUR 1998, 680 = NJW 1998, 3716 = ZUM 1998, 497 - Comic-Übersetzungen I; Schricker/Schricker, UrhG, 2. Aufl., § 14 Rdn. 14 m.w.N.; Fromm/Nordemann/Hertin, UrhG, 9. Aufl., § 36 Rdn. 10; Möhring/Nicolini/Spautz, UrhG, 2. Aufl., § 36 Rdn. 22 f).

    § 36 UrhG setzt ein grobes, jedoch kein für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage "schlechthin unerträgliches" Mißverhältnis voraus (BGHZ 137, 387, 396 - Comic-Übersetzungen II).

  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Auch der Hinweis auf die (nicht vorgelegte) Berichterstattung über Streitigkeiten innerhalb des "Bestseller-G-Verlages" sagt nichts darüber aus, daß dem Kläger die Verkaufszahlen des streitgegenständlichen Werkes vor Kenntnis der Werbung vom Frühjahr 1998 bekannt waren bzw. er die Augen vor einer sich geradezu aufdrängenden Kenntnis verschlossen hätte (vgl. BGH NJW 2001, 1721, 1722).
  • OLG München, 01.03.2001 - 6 U 3739/00

    Verlagsvertrag; Bestellvertrag; Fremdsprachiger Roman; Romanübersetzung;

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Hiergegen spricht schon die vom Kläger selbst - und zwar sowohl für das Jahr 1992 als auch für die Gegenwart - beanstandete oben bereits erörterte "Marktübung", die auf dem Umstand beruht, daß der Nachfrage der Verlage nach Übersetzerleistungen ein Überangebot auf Seiten der Übersetzer gegenübersteht, wie durch den als Anlage K 9 (zu Bl. 101/137) vorgelegten Artikel vom April 2000 anschaulich belegt wird (vgl. auch OLG München, Urt. v. 1.3.2001 - 6 U 3739/00, ZUM 2001, 427 mit Anm. v. Becker a.a.O. S. 378, das sich mit der in dem Artikel angesprochenen Auseinandersetzung zwischen einer Übersetzerin und einem namhaften Verlag befaßt).
  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Urheber tunlichst angemessen an dem wirtschaftlichen Nutzen seines Werkes zu beteiligen ist (vgl. BGH NJW 1999, 1953, 1958 re. Sp. oben m.w.N. - Kopienversanddienst).
  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 179/83

    "METAXA"; Umfang der Nutzungsrechtseinräumung

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Etwas anderes kann auch nicht aus der "METAXA"-Entscheidung (BGH GRUR 1986, 885, 886) hergeleitet werden.
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 274/99

    Behandlung eines gegenstandslosen Antrags auf Wertermittlung im Rahmen einer

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Eine Fallgestaltung, daß ein im Rahmen einer Stufenklage lediglich angekündigter Antrag in zweiter Stufe nicht gestellt wird, bei der es beim Übergang zur bezifferten Leistungsklage keiner Erledigungserklärung bzw. Klageänderung bedarf (vgl. BGH NJW 2001, 833 m.w.N.), liegt nicht vor.
  • BGH, 21.01.1999 - I ZR 135/96

    Datenbankabgleich

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Unabhängig von der Frage, ob in Parteivorbringen im Verfahren eine Auskunftserteilung (Erfüllung gemäß § 362 BGB) gesehen werden kann (vgl. BGH NJW 1999, 1337, 1338 = GRUR 1999, 522 - Datenbankabgleich), wird in Bezug auf den noch gegenständlichen Zeitraum nur für das Jahr 1995 vorgetragen, von dem streitgegenständlichen Werk seien im Jahre 1995 ca. 57.000 Exemplare (Taschenbuchausgabe) verkauft worden.
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Vielmehr kann nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2520, 2522) dem Kläger bei einer einseitigen Erledigungserklärung in der Rechtsmittelinstanz ein Rechtsschutzinteresse an der begehrten Feststellung der Erledigung der Hauptsache nicht versagt werden.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG München, 07.06.2001 - 29 U 2196/00
    Daß es sich bei der Übersetzung des Klägers um ein gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 3 Satz 1 UrhG urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, steht zwischen den Parteien nicht im Streit (vgl. hierzu BGH GRUR 2000, 144 f - Comic-Übersetzungen II).
  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

  • OLG München, 28.08.2003 - 29 U 5597/02

    Beteiligung eines Übersetzers an den Erträgnissen

    Die Konstellation im Streitfall sei nicht vergleichbar mit der, die dem Senatsurteil vom 07.06.2001 (ZUM 2001, 994) zugrunde liege; dort habe es sich um eine völlig andere Dimension gehandelt.

    Soweit sich das Landgericht im Rahmen der Erörterung der Angemessenheit auf die Ausführungen des Senats im Urteil vom 07.06.2001 - 29 U 2196/00 = ZUM 2001, 994 bezogen hat (UA S. 17-18), hält der Senat an diesen Ausführungen im Hinblick auf das damals noch nicht bekannte Kinderhörspiele-Urteil des Bundesgerichtshofs (WRP 2002, 96) nicht mehr uneingeschränkt fest.

    Der Senat hat in dem genannten Urteil nicht das angemessene Honorar für maßgeblich erachtet, sondern das Honorar, das die Unangemessenheit beseitigt (ZUM 2001, 994, 1000 f).

    Die Beteiligung der Autoren erfolgt oft in Form einer prozentualen Beteiligung, nach den Erfahrungen des Senats aus anderen Verfahren (vgl. Senat ZUM 2001, 994, 1001) regelmäßig in der Größenordnung zwischen 10 % und 12 % des Nettoladenverkaufspreises (vgl. auch Schricker, Verlagsrecht, § 22 Rdn. 7 m.w. N.).

  • LG München I, 07.05.2009 - 7 O 17694/08

    Stufenklage des Chefkameramannes einer Filmproduktions auf Fairnessausgleich

    Soweit die Beklagte zu 1 demgegenüber nicht auf die in § 32 a Abs. 1 UrhG genannten Erträgnisse im Sinne von Bruttoerträgnissen bzw. sonstigen wirtschaftlichen und finanziellen Vorteile auf Seiten des Verwerters, sondern auf den Gewinn abstellen will, kann dem nicht gefolgt werden (vgl. BGH GRUR 2002, 153, 154 - Kinderhörspiele; OLG München ZUM 2001, 994, 999; LG Hamburg a. a. O. S. 610; Schricker/Schricker, § 32 a Rdn. 17 m. w. N.).
  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24634/07

    Urheberrecht: Tatrichterliche Bestimmung der angemessenen Vergütung für

    Auch wenn eine bestimmte Honorierung - wie vorliegend - branchenüblich ist, besagt dies aber nicht notwendig, dass sie auch redlich ist (vgl. BGH GRUR 2002, 602, 604 - Musikfragmente; OLG München ZUM 2001, 994).
  • LG München I, 15.04.2010 - 7 O 24267/07

    Angemessene Vergütung für die Übersetzung eines belletristischen Werkes: Anspruch

    Auch wenn eine bestimmte Honorierung - wie vorliegend - branchenüblich ist, besagt dies aber nicht notwendig, dass sie auch redlich ist (vgl. BGH GRUR 2002, 602, 604 - Musikfragmente; OLG München ZUM 2001, 994).
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