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LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 68/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz; Zahlung einer Geldschädigung wegen Bild- Veröffentlichungen in einem Presseorgan; Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Eingriff in die Privatsphäre ...
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung für eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz; Zahlung einer Geldschädigung wegen Bild- Veröffentlichungen in einem Presseorgan; Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Verletzung des Rechts am eigenen Bild; Eingriff in die Privatsphäre ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZUM 2002, 68
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 68/01
Deshalb ist zu berücksichtigen, daß von der Höhe der Geldentschädigung ein Hemmungseffekt für die bedenkenlose Vermarktung von Persönlichkeitsrechten ausgehen soll (…vgl. Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.34; BGH AfP 1995, 411 - ...). - OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88
Oben ohne-Foto
Auszug aus LG Hamburg, 20.07.2001 - 324 O 68/01
Trotz gewandelter Moralanschauungen liegt bei einer ungerechtfertigten Verbreitung von Aufnahmen des unbekleideten Körpers in aller Regel ein Eingriff von erheblichem Gewicht vor (…vgl. Soehring, Presserecht, 3. Aufl., Rz. 32.21; OLG Oldenburg AfP 1989, 556 ).
- AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
Die Veröffentlichung von Nacktfotos oder von Bildern einer Person in sexuellem Zusammenhang hat - bei vielfältigen einzelfallbezogenen Schwankungen - bisher zu folgenden Entschädigungen geführt: 4.000 DM (OLG Oldenburg, NJW 1989, 400 f. [OLG Oldenburg 14.11.1988 - 13 U 72/88] - "Oben ohne" - Aufnahme einer Strandurlauberin in Illustrierte), 5.000 DM (LG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 1571 ff. [LG Saarbrücken 19.05.2000 - 13 AS 112/99] - Fotoaufnahmen einer Nacktszene einer nichtöffentlichen Theatergeneralprobe in einer auflagenstarken Zeitung), 3.000 Euro (LG München, NJW 2004, 617 - sieben Sekunden dauernder Fernsehbeitrag zum Thema Nacktbaden), 10.000 DM (OLG Hamburg, NJW-RR 1995, 220 [OLG Hamburg 22.09.1994 - 3 U 106/94] - redaktionell frei erfundener Bericht über "Heiße Quickies" ), 12.000 DM (OLG München, NJW-RR 1996, 539 [OLG München 09.03.1995 - 29 U 3903/94] - neutrales Foto in Zeitschrift mit Hinweis auf Telefonsex), 15.000 DM (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1994, 95 [OLG Karlsruhe 23.04.1993 - 15 U 237/92] - Abbildung des entblößten weiblichen Oberkörpers bei Brustvergrößerungs-operation in einer Illustrierten), 20.000 DM (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1044 f. [OLG Hamm 03.03.1997 - 3 U 132/96] - Veröffentlichung eines Nacktfotos auf dem Titelblatt einer Zeitschrift), 90.000 DM (LG München I, CR 2002, 567 - Sex-Computer-Spiel der Bildzeitung im Internet: "Klick die Ermakova" ), 150.000 DM (LG Hamburg, ZUM 2002, 68 ff. - 15 "Paparazzi" -Fotos einer bekannten Sängerin und Moderatorin während eines Strandurlaubes teils in unbekleidetem Zustand).